Informationsvorlage Aktenzeichen AGS/021/2024

Sachstand „Konzept für einen Gesundheits-Campus an der Kölner Straße 180“

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 9. April 2024veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Am 01.07.2021 beschloss der Rat (RAT/445/2021), das Ziel zu unterstützen, am Standort Kölner Straße 180 einen Gesundheits-Campus zu schaffen. Planung und Umsetzung sollten mit dem Neubau des Technischen Verwaltungsgebäudes abgestimmt werden.

Der AGS nimmt zur Kenntnis, dass der geplante Neubau des Gesundheitsamtes in das Gesamtprojekt des Neubaus des Technischen Verwaltungsgebäudes (TVG) einrückt. Mit der baulichen Planung und Umsetzung soll analog zum Neubau des TVG die IPM beauftragt werden, die bereits in die Vorsondierung involviert wurde.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 9. April 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Informationsvorlage als Text anzeigen
AGS/021/2024 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Sachstand „Konzept für einen Gesundheits-Campus an der Kölner Straße 180„ Fachbereich: 53 - Gesundheitsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Christian Zaum Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Gesundheit und Soziales 23.04.2024 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Am 01.07.2021 beschloss der Rat (RAT/445/2021), das Ziel zu unterstützen, am Standort Kölner Straße 180 einen Gesundheits-Campus zu schaffen. Planung und Umsetzung sollten mit dem Neubau des Technischen Verwaltungsgebäudes abgestimmt werden. Der AGS nimmt zur Kenntnis, dass der geplante Neubau des Gesundheitsamtes in das Gesamtprojekt des Neubaus des Technischen Verwaltungsgebäudes (TVG) einrückt. Mit der baulichen Planung und Umsetzung soll analog zum Neubau des TVG die IPM beauftragt werden, die bereits in die Vorsondierung involviert wurde. Der Rat hat beschlossen, dass in einem ersten Schritt eine grobe Machbarkeitsstudie zur baurechtlich darstellbaren Kubatur und den möglichen Dichten und Flächen erstellt werden solle. Eine, durch das Amt für Gebäudemanagement beauftragte Studie, ermittelt für einen Neubau am Standort Kölner Straße 180 eine maximal zu erbauende Gesamtfläche von ca. 19.000 m², die in fünf Vollgeschossen zuzüglich eines Vollgeschosses in Form eines Dachgeschosses erschlossen werden kann. Die im Rahmen der Studie vorgestellten Nutzungsmöglichkeiten berücksichtigen Flächenbedarfe des Gesundheitsamtes sowie Flächen für eine vorgesehene Wohnraumnutzung. Darüber hinaus inkludiert das Bauvorhaben eine Betriebskindertagesstätte, deren Einrichtung in Zusammenhang mit dem Neubau des TVG durch das Amt für Gebäudemanagement geplant wird. Seite 2 Für die Nutzung der verbleibenden Fläche sollen gemäß Ratsbeschluss verschiedene Aspekte berücksichtigt und mit Kooperationspartnern geprüft werden. Einer der im Ratsvorlage genannten möglichen Kooperationspartner des Gesundheitsamtes ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Das vom LVR geförderte/finanzierte Sozialpsychiatrische Zentrum des Gesundheitsamtes soll zu einem zentrumsnahen Community Mental Health Cent er (CMHC) in Kooperation mit den Mitgliedern der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft weiterentwickelt und in den Neubau integriert werden. Bestehende Kooperationen mit der LVR Klinik Düsseldorf und der Kaiserswerther Diakonie sollen ausgebaut werden. Eine weitere potenzielle Kooperationspartnerin des Gesundheitsamtes ist die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen (AÖGW). Eine Interessensbekundung seitens der AÖGW, Flächen im Neubau für Seminare, Schulungen und Büros anzumieten, liegt vor. Weitere Verhandlungen stehen an. Die Synergieeffekte durch gemeinsame Räumlichkeiten und dadurch deutlich verbesserte Kooperationsmöglichkeiten wären sehr hoch. Durch die Kooperation wird ein thematischer Fokus auf die Öffentliche Gesundheit sichtbar und Aspekte der Prävention, Beratung und Gesundheitskompetenz in besonderem Maße ermöglicht und hervorgehoben. Die Erhebung der Flächenbedarfe von Gesundheitsamt, Betriebskindertagesstätte, Wohnraum, AÖGW und CMHC macht sichtbar, dass Restflächen in lediglich geringem Umfang verbleiben. Die Einbeziehung weiterer Nutzer erscheint unrealistisch. Die im Ratsbeschluss formulierten Wünsche können nach den aktuellen Planungen nicht in Gänze verwirklicht werden. Die Ansiedlung privater Anbieter aus dem Gesundheitswesen wird aus diesem Grund nicht weiterverfolgt. Das Projekt wird unter dem Titel „Neubau Gesundheitsamt/Zentrum für öffentliche Gesundheit" im Rahmen des Neubaus des Technischen Verwaltungsgebäudes (TVG) weitergeführt.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AGS/021/2024