Informationsvorlage Aktenzeichen ADIG/049/2024

Umsetzung des Angebotes eines Firmentickets für alle Beschäftigten der Landeshauptstadt Düsseldorf

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 14. November 2024veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Zum Erreichen des Ziels der Klimaneutralität bis 2035 setzt die Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) verschiedene Maßnahmen und Aktivitäten (v gl. RAT/111/2021) um. Hierzu wirkt sie u. a. aktiv auf die Ausgestaltung und Umsetzung klimaschonender Mobilitätsangebote hin, wobei ein erfolgreicher Umstieg auf den ÖPNV weg von der Nutzung des eigenen, privaten PKW grundsätzlich nur durch attraktive und niederschwellige Angebote gelingen kann.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 14. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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ADIG/049/2024 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Umsetzung des Angebotes eines Firmentickets für alle Beschäftigten der Landeshauptstadt Düsseldorf Fachbereich: 16 - Amt für Zentrale Dienste Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Olaf Wagner Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz 29.11.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation 05.12.2024 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Zum Erreichen des Ziels der Klimaneutralität bis 2035 setzt die Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) verschiedene Maßnahmen und Aktivitäten (v gl. RAT/111/2021) um. Hierzu wirkt sie u. a. aktiv auf die Ausgestaltung und Umsetzung klimaschonender Mobilitätsangebote hin, wobei ein erfolgreicher Umstieg auf den ÖPNV weg von der Nutzung des eigenen, privaten PKW grundsätzlich nur durch attraktive und niederschwellige Angebote gelingen kann. Ziel der LHD ist es, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch alle Mitarbeitende zu steigern und langfristig ein nachhaltig geändertes Mobilitätsverhalten bei Beschäftigten bzw. in der Stadt Düsseldorf zu erreichen. Entsprechend e Regularien über Dienstvereinbarungen stellen hier einen Baustein eines begleitenden, effektiven betrieblichen Mobilitätsmanagements dar. Die bereits gekündigte Dienstvereinbarung über die Abgabe des Ticket 2000 Firmenservice stammt aus dem Jahr 1999. Si e regelt aktuell neben dem Firmenticket-Bezug auch gleichzeitig den Zugang zu städtischen Parkplätzen für Beschäftigte der LHD. Die Verwaltung beabsichtigt nunmehr das Parken von Mitarbeitenden auf städtischen Grundstücken zu einem eigenständigen Sachverha lt zu entwickeln und hierfür gesonderte Regularien aufzustellen. Durch die Neuregelung soll ein Deutschlandticket als Dienstfahrkarte für alle Beschäftigte und Nachwuchskräfte der LHD, bei dem die Beschäftigten aufgrund des privaten Nutzens einen 40%igen Eigenanteil monatlich tragen, ermöglicht werden. Es Verbleibt eine Finanzierung eines 60%igen Anteils der LHD als Arbeitgeberin an dem Seite 2 Angebot des Deutschlandtickets (oder alternativer Ticketvarianten) als Dienstfahrkarte. Durch die Trennung der dienstlichen Regularien Parken und Firmenticket - inklusive des attraktiven Angebotes eines Deutschlandtickets seitens der LHD - wird ein spürbarer Umschwung auf öffentlichen Verkehrsmittel erwartet. Aufgrund der sehr gezielten Förderung zur Nutzung eines klimasc honenden Mobilitätsangebotes sollen Mittel aus dem städtischen Klimafond genutzt werden. Die finanziellen Auswirkungen zur Neuregelung der Dienstvereinbarungen können aufgrund der bisherigen Koppelung des Angebots von Parkausweis und Firmenticketbezug aktuell nur geschätzt werden, da nicht valide vorhergesagt werden kann, wie viele Beschäftige der LHD ein Firmenticket bisher nur bezogen haben, um eine Parkberechtigung zu erhalten. Eine jährliche Hochrechnung für alle zukünftig anspruchsberechtigten Persone n ergibt ein verbleibendes, zu finanzierendes maximales Volumen von rd. 3.97 Mio. Euro/Jahr. Die Finanzierung soll zunächst über einen Zeitraum von vier Jahren (01.03.2025 bis 28.02.2029) aus dem städtischem Klimafond sichergestellt werden. Sodann ist die Maßnahme neu zu bewerten. Lehrkräfte an städtischen Schulen verlieren mit Umsetzung der neuen Dienstvereinbarungen ab dem 01.03.2025 als Landesbedienstete ihren Anspruch auf ein städtisch finanziertes Firmenticket. Es steht ihnen jedoch frei, entsprechende Angebote direkt über die Rheinbahn AG zu beziehen. Die Neuregelungen sieht auch das Parken von Mitarbeitenden auf städtischen Grundstücken vor. Hier ergibt sich der Wegfall einer örtlichen Differenzierung in der Preisgestaltung des Parkens, um eine Gleichbehandlung aller städtischen Ämter und Dienststellen zu gewährleisten. Es erfolgt eine Festlegung eines einheitlichen monatlichen Nutzungsentgeltes von 70,00 Euro. Lehrkräfte an städtischen Schulen bleiben hier anspruchsberechtigt. Die Zuweisung eines Parkplatzes erfolgt außerdem nachrangig zur Erfüllung dienstlicher Notwendigkeiten und im Rahmen der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Parkflächen. Die Umstellung dieser Neuregelungen verlangt im operativen Bereich vom Amt für Zentrale Dienste einige Vorlaufzeit. Daher ist es beabsichtigt, beide Dienstvereinbarungen ab dem 01.03.2025 wirksam werden zu lassen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ADIG/049/2024