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ADIG/049/2024
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Informationsvorlage
Betrifft:
Umsetzung des Angebotes eines Firmentickets für alle Beschäftigten der
Landeshauptstadt Düsseldorf
Fachbereich:
16 - Amt für Zentrale Dienste
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Olaf Wagner
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ausschuss für Umwelt-,
Klima- und Verbraucherschutz
29.11.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Digitalisierung,
Personal und Organisation
05.12.2024 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Zum Erreichen des Ziels der Klimaneutralität bis 2035 setzt die Landeshauptstadt
Düsseldorf (LHD) verschiedene Maßnahmen und Aktivitäten (v gl. RAT/111/2021) um.
Hierzu wirkt sie u. a. aktiv auf die Ausgestaltung und Umsetzung klimaschonender
Mobilitätsangebote hin, wobei ein erfolgreicher Umstieg auf den ÖPNV weg von der
Nutzung des eigenen, privaten PKW grundsätzlich nur durch attraktive und
niederschwellige Angebote gelingen kann.
Ziel der LHD ist es, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch alle Mitarbeitende
zu steigern und langfristig ein nachhaltig geändertes Mobilitätsverhalten bei
Beschäftigten bzw. in der Stadt Düsseldorf zu erreichen. Entsprechend e Regularien
über Dienstvereinbarungen stellen hier einen Baustein eines begleitenden, effektiven
betrieblichen Mobilitätsmanagements dar.
Die bereits gekündigte Dienstvereinbarung über die Abgabe des Ticket 2000
Firmenservice stammt aus dem Jahr 1999. Si e regelt aktuell neben dem
Firmenticket-Bezug auch gleichzeitig den Zugang zu städtischen Parkplätzen für
Beschäftigte der LHD. Die Verwaltung beabsichtigt nunmehr das Parken von
Mitarbeitenden auf städtischen Grundstücken zu einem eigenständigen Sachverha lt
zu entwickeln und hierfür gesonderte Regularien aufzustellen.
Durch die Neuregelung soll ein Deutschlandticket als Dienstfahrkarte für alle
Beschäftigte und Nachwuchskräfte der LHD, bei dem die Beschäftigten aufgrund des
privaten Nutzens einen 40%igen Eigenanteil monatlich tragen, ermöglicht werden. Es
Verbleibt eine Finanzierung eines 60%igen Anteils der LHD als Arbeitgeberin an dem
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Angebot des Deutschlandtickets (oder alternativer Ticketvarianten) als
Dienstfahrkarte.
Durch die Trennung der dienstlichen Regularien Parken und Firmenticket - inklusive
des attraktiven Angebotes eines Deutschlandtickets seitens der LHD - wird ein
spürbarer Umschwung auf öffentlichen Verkehrsmittel erwartet.
Aufgrund der sehr gezielten Förderung zur Nutzung eines klimasc honenden
Mobilitätsangebotes sollen Mittel aus dem städtischen Klimafond genutzt werden. Die
finanziellen Auswirkungen zur Neuregelung der Dienstvereinbarungen können
aufgrund der bisherigen Koppelung des Angebots von Parkausweis und
Firmenticketbezug aktuell nur geschätzt werden, da nicht valide vorhergesagt
werden kann, wie viele Beschäftige der LHD ein Firmenticket bisher nur bezogen
haben, um eine Parkberechtigung zu erhalten.
Eine jährliche Hochrechnung für alle zukünftig anspruchsberechtigten Persone n
ergibt ein verbleibendes, zu finanzierendes maximales Volumen von rd. 3.97 Mio.
Euro/Jahr. Die Finanzierung soll zunächst über einen Zeitraum von vier Jahren
(01.03.2025 bis 28.02.2029) aus dem städtischem Klimafond sichergestellt werden.
Sodann ist die Maßnahme neu zu bewerten. Lehrkräfte an städtischen Schulen
verlieren mit Umsetzung der neuen Dienstvereinbarungen ab dem 01.03.2025 als
Landesbedienstete ihren Anspruch auf ein städtisch finanziertes Firmenticket. Es
steht ihnen jedoch frei, entsprechende Angebote direkt über die Rheinbahn AG zu
beziehen.
Die Neuregelungen sieht auch das Parken von Mitarbeitenden auf städtischen
Grundstücken vor. Hier ergibt sich der Wegfall einer örtlichen Differenzierung in der
Preisgestaltung des Parkens, um eine Gleichbehandlung aller städtischen Ämter und
Dienststellen zu gewährleisten. Es erfolgt eine Festlegung eines einheitlichen
monatlichen Nutzungsentgeltes von 70,00 Euro. Lehrkräfte an städtischen Schulen
bleiben hier anspruchsberechtigt. Die Zuweisung eines Parkplatzes erfolgt außerdem
nachrangig zur Erfüllung dienstlicher Notwendigkeiten und im Rahmen der nur
begrenzt zur Verfügung stehenden Parkflächen.
Die Umstellung dieser Neuregelungen verlangt im operativen Bereich vom Amt für
Zentrale Dienste einige Vorlaufzeit. Daher ist es beabsichtigt, beide
Dienstvereinbarungen ab dem 01.03.2025 wirksam werden zu lassen.