Antrag FDP Aktenzeichen ADIG/046/2024

Haushaltsantrag der FDP-Ratsfraktion: Einführung eines Wirkungscontrollings für die städtischen IT-Services der Landeshauptstadt Düsseldorf

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 29. Oktober 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Antrag“

Die FDP-Ratsfraktion beantragt, im Haushalt 2025 zusätzliche Mittel in Höhe von 250.000 EUR für den Aufbau und die Implementierung eines umfassenden Wirkungscontrollings für die digitalen Angebote der Landeshauptstadt Düsseldorf bereitzustellen. Diese Mittel sollen gezielt für den Ausbau und die nachhaltige Weiterentwicklung der städtischen IT - Services verwendet werden. Ziel ist es, die Wirksamkeit, Nutzung und Zufriedenheit der BürgerInnen mit den städtischen digitalen Angeboten systematisch zu evaluieren und kontinuierlich zu verbessern.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Mit der neuen Digital-Strategie befindet sich die Landeshauptstadt Düsseldorf auf dem Weg, ihre Verwaltungsdienstleistungen zunehmend zu digitalisieren. Digitale Angebote, die den Online-Zugang zu städtischen Leistungen erleichtern, sind ein zentraler Bestandteil einer modernen und bürgerfreundlichen Verwaltung. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Angebote nicht nur bereitgestellt, sondern auch laufend an die Bedürfnisse der BürgerInnen angepasst und kontinuierlich verbessert werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 29. Oktober 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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ADIG/046/2024 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 29.10.2024 Ratsfraktion - FDP An den Vorsitzenden des Ausschusses für Digitalisierung, Personal und Organisation Ratsherrn Peter Rasp Antrag der FDP-Ratsfraktion zur Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Personal und Organisation am 31.10.2024 Betrifft: Haushaltsantrag der FDP-Ratsfraktion: Einführung eines Wirkungscontrollings für die städtischen IT-Services der Landeshauptstadt Düsseldorf Sehr geehrter Herr Rasp, im Namen unserer Fraktion bitten wir Sie, nachfolgenden Haushaltsantrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für Digitalisierung, Personal und Organisation am 31. Oktober 2024 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen: Antrag: Die FDP-Ratsfraktion beantragt, im Haushalt 2025 zusätzliche Mittel in Höhe von 250.000 EUR für den Aufbau und die Implementierung eines umfassenden Wirkungscontrollings für die digitalen Angebote der Landeshauptstadt Düsseldorf bereitzustellen. Diese Mittel sollen gezielt für den Ausbau und die nachhaltige Weiterentwicklung der städtischen IT - Services verwendet werden. Ziel ist es, die Wirksamkeit, Nutzung und Zufriedenheit der BürgerInnen mit den städtischen digitalen Angeboten systematisch zu evaluieren und kontinuierlich zu verbessern. Begründung: Mit der neuen Digital-Strategie befindet sich die Landeshauptstadt Düsseldorf auf dem Weg, ihre Verwaltungsdienstleistungen zunehmend zu digitalisieren. Digitale Angebote, die den Online-Zugang zu städtischen Leistungen erleichtern, sind ein zentraler Bestandteil einer modernen und bürgerfreundlichen Verwaltung. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Angebote nicht nur bereitgestellt, sondern auch laufend an die Bedürfnisse der BürgerInnen angepasst und kontinuierlich verbessert werden. Seite 2 Über die Website https://service.duesseldorf.de/ können BürgerInnen die verfügbaren Services online abrufen. Unklar ist jedoch, wie gebrauchstauglich dieses Portal tatsächlich ist. Hier kann ein Wirkungscontrolling die Punkte identifizieren, die gut und intuitiv funktionieren und eben auch diejenigen, bei denen ein Verbesserungspotential besteht. Ein systematisches Wirkungscontrolling ist ein entscheidendes Instrument, um die Effizienz und Nutzerzufriedenheit digitaler Angebote zu sichern und datenbasiert weiterzuentwickeln. Ein solches Controlling stellt sicher, dass die Nutzung und Zufriedenheit der BürgerInnen gezielt erfasst und auf Basis der Ergebnisse Maßnahmen zur Optimierung eingeleitet werden. Das Bundesministerium für Inneres und Heimat hat für den Aspekt des Wirkungscontrollings die Prinzipien des Servicestandards definiert. 1 Demnach soll ein Wirkungscontrolling die folgenden Aspekte umfassen:  Erhebung quantitativer Kennzahlen wie Seitenbesuche, Verw eildauer, Abbruchraten und der Anteil erfolgreicher Anträge im Verhältnis zu analogen Anträgen. Diese Kennzahlen geben Aufschluss über das Nutzungsverhalten und die Effizienz der Angebote.  Erhebung der Nutzerzufriedenheit: Mit standardisierten Umfragetools wie dem Net Promoter Score (NPS) und der System Usability Scale (SUS) sollen Rückmeldungen systematisch erfasst und in die kontinuierliche Weiterentwicklung einfließen.  Nutzung von Hilfsangeboten: Die Nutzung digitaler Hilfestellungen wie FAQs, Chatbots oder Kontaktformulare soll erfasst werden, um den Support gezielt zu verbessern.  Veröffentlichung und Transparenz: Die erhobenen Daten sollen anonymisiert und in maschinenlesbarer Form veröffentlicht werden, um maximale Transparenz zu gewährleisten.  Analyse des Nutzungsverhaltens: Nutzungsdaten wie Abbruchpunkte und Nutzungspfade sollen analysiert werden, um gezielte Verbesserungen vorzunehmen. Die Maßnahmen gewährleisten, dass die digitalen Angebote der Landeshauptstadt Düsseldorf nicht nur effizient genutzt, sondern auch stetig an die Bedürfnisse der BürgerInnen angepasst werden, was der Stadtverwaltung ermöglicht, online - verfügbare Bürgerservices bürgernah und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Kostenaufstellung 1. Technische Infrastruktur und Tools (20.000 EUR im Jahr der Anschaffung) Die Erhebung und Auswertung von Nutzerdaten erfordert datenschutzkonforme Tools zur Erfassung von Kennzahlen wie Seitenbesuchen, Verweildauer und Abbruchraten. Darüber hinaus werden spezialisierte Tools zur Erhebung de r Nutzerzufriedenheit benötigt, um aussagekräftiges Feedback einzuholen. Lizenzkosten für datenschutzkonforme Analysetools belaufen sich je nach Produkt und Anzahl der Anwenderlizenzen auf bis zu 20.000 EUR pro Jahr, einschließlich Setup-Kosten. 1 Service Prinzipien der Digitalen Verwaltung: https://www.digitale- verwaltung.de/Webs/DV/DE/onlinezugangsgesetz/servicestandard/prinzip-18/prinzip-18-node.html, Abrufdatum 28.10.2024. Seite 3 2. Personalkosten (100.000 EUR im Jahr der Anschaffung) Für die Einführung eines umfassenden Wirkungscontrollings werden externe BeraterInnen und IT-Dienstleister benötigt, um die Systeme zu implementieren und zu betreiben. Gleichzeitig muss das städtische Personal geschult werden, um die erhobenen Daten auszuwerten und die Tools effizient zu nutzen. Stundensätze für IT-Berater in Deutschland liegen zwischen 80 und 150 EUR. 2 Bei einem Projekt von 6 bis 12 Monaten, dass auch Schulungen und Implementierung umfasst, ha lten wir ein Budget von 100.000 EUR für angemessen. 3. Veröffentlichung und Transparenz (40.000 EUR jährlich) Die Ergebnisse des Wirkungscontrollings sollen öffentlich zugänglich und in maschinenlesbarer Form veröffentlicht werden. Dies erfordert technisc he und redaktionelle Aufbereitung der Daten, um Transparenz sicherzustellen. Datenmodellierungsinstrumente sind geeignet, um Daten unterschiedlicher Quellsysteme zusammenzuführen und deren Strukturen in einem gewünschten Output-Format bereitzustellen. Lizenzkosten für diese Art von Software belaufen sich auf bis zu 25.000 EUR pro Jahr für Organisationen ähnlicher Größenordnung. Ebenso sind zusätzliche Mittel für die Schulungen von AnwenderInnen im Umgang mit der Software erforderlich, für die wir ein Budget von 15.000 EUR für angemessen halten. 3 4. Laufende Betriebskosten (20.000 EUR jährlich) Nach der Implementierung fallen laufende Betriebskosten an, unter anderem für die Wartung der Systeme und regelmäßige Updates. Zudem müssen Support und Anpassungen der Systeme sichergestellt werden. Die Investition in ein umfassendes Wirkungscontrolling stellt eine zukunftsorientierte und verantwortungsvolle Maßnahme dar, um die digitalen Angebote unserer Landeshauptstadt Düsseldorf effizient und bürgerfreundlich zu ges talten. Das Wirkungscontrolling stellt sicher, dass wir den Bedürfnissen der BürgerInnen gerecht werden und sie besser verstehen, damit wir die digitalen Services der Landeshauptstadt Düsseldorf zielgerichtet weiterentwickeln. Durch das kontinuierliche Mon itoring und Auswertung von Nutzerdaten sowie Nutzerzufriedenheit können gezielte Verbesserungen abgeleitet werden. Wir wollen damit nicht nur eine höhere Effizienz und Zufriedenheit erreichen, sondern auch den Weg für eine moderne, digitale Verwaltung ebne n. Wir sind davon überzeugt: Die Investition in das Wirkungscontrolling stellt Düsseldorf zukunftssicher auf und bewirkt bürgernahes Verwaltungsagieren. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Rehne Piero Alessio 2 Stundensätze für IT-Beratung in Deutschland: https://www.it-business.de/it-technikerstunde-knackt-die-100-euro-marke-a- c12c4fa44e1b733c98d56d627906683e/, Abrufdatum 28.10.2024. 3 Kosten für Datenmodellierung und Transformation: https://portable.io/learn/how-much-do-etl-solutions-cost, Abrufdatum 28.10.2024. Seite 4 Thema Produkt/ Maßnah me Zeile Konto Haushaltsjahr Beträge in EUR Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-) Wirkungs- controlling für die städtisch- en IT- Services Auf- wendungen für sonstige Dienst- leistungen

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ADIG/046/2024