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ADIG/046/2024
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Düsseldorf, 29.10.2024
Ratsfraktion - FDP
An den Vorsitzenden
des Ausschusses für Digitalisierung, Personal und Organisation
Ratsherrn Peter Rasp
Antrag der FDP-Ratsfraktion
zur Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Personal und Organisation am
31.10.2024
Betrifft:
Haushaltsantrag der FDP-Ratsfraktion: Einführung eines Wirkungscontrollings für die
städtischen IT-Services der Landeshauptstadt Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Rasp,
im Namen unserer Fraktion bitten wir Sie, nachfolgenden Haushaltsantrag auf die
Tagesordnung des Ausschusses für Digitalisierung, Personal und Organisation am 31.
Oktober 2024 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen:
Antrag:
Die FDP-Ratsfraktion beantragt, im Haushalt 2025 zusätzliche Mittel in Höhe
von 250.000 EUR für den Aufbau und die Implementierung eines
umfassenden Wirkungscontrollings für die digitalen Angebote der
Landeshauptstadt Düsseldorf bereitzustellen. Diese Mittel sollen gezielt für
den Ausbau und die nachhaltige Weiterentwicklung der städtischen IT -
Services verwendet werden. Ziel ist es, die Wirksamkeit, Nutzung und
Zufriedenheit der BürgerInnen mit den städtischen digitalen Angeboten
systematisch zu evaluieren und kontinuierlich zu verbessern.
Begründung:
Mit der neuen Digital-Strategie befindet sich die Landeshauptstadt Düsseldorf auf
dem Weg, ihre Verwaltungsdienstleistungen zunehmend zu digitalisieren. Digitale
Angebote, die den Online-Zugang zu städtischen Leistungen erleichtern, sind ein
zentraler Bestandteil einer modernen und bürgerfreundlichen Verwaltung. Wir setzen
uns dafür ein, dass diese Angebote nicht nur bereitgestellt, sondern auch laufend an
die Bedürfnisse der BürgerInnen angepasst und kontinuierlich verbessert werden.
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Über die Website https://service.duesseldorf.de/ können BürgerInnen die verfügbaren
Services online abrufen. Unklar ist jedoch, wie gebrauchstauglich dieses Portal
tatsächlich ist. Hier kann ein Wirkungscontrolling die Punkte identifizieren, die gut
und intuitiv funktionieren und eben auch diejenigen, bei denen ein
Verbesserungspotential besteht.
Ein systematisches Wirkungscontrolling ist ein entscheidendes Instrument, um die
Effizienz und Nutzerzufriedenheit digitaler Angebote zu sichern und datenbasiert
weiterzuentwickeln. Ein solches Controlling stellt sicher, dass die Nutzung und
Zufriedenheit der BürgerInnen gezielt erfasst und auf Basis der Ergebnisse
Maßnahmen zur Optimierung eingeleitet werden.
Das Bundesministerium für Inneres und Heimat hat für den Aspekt des
Wirkungscontrollings die Prinzipien des Servicestandards definiert.
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Demnach soll ein
Wirkungscontrolling die folgenden Aspekte umfassen:
Erhebung quantitativer Kennzahlen wie Seitenbesuche, Verw eildauer,
Abbruchraten und der Anteil erfolgreicher Anträge im Verhältnis zu analogen
Anträgen. Diese Kennzahlen geben Aufschluss über das Nutzungsverhalten
und die Effizienz der Angebote.
Erhebung der Nutzerzufriedenheit: Mit standardisierten Umfragetools wie dem
Net Promoter Score (NPS) und der System Usability Scale (SUS) sollen
Rückmeldungen systematisch erfasst und in die kontinuierliche
Weiterentwicklung einfließen.
Nutzung von Hilfsangeboten: Die Nutzung digitaler Hilfestellungen wie FAQs,
Chatbots oder Kontaktformulare soll erfasst werden, um den Support gezielt
zu verbessern.
Veröffentlichung und Transparenz: Die erhobenen Daten sollen anonymisiert
und in maschinenlesbarer Form veröffentlicht werden, um maximale
Transparenz zu gewährleisten.
Analyse des Nutzungsverhaltens: Nutzungsdaten wie Abbruchpunkte und
Nutzungspfade sollen analysiert werden, um gezielte Verbesserungen
vorzunehmen.
Die Maßnahmen gewährleisten, dass die digitalen Angebote der Landeshauptstadt
Düsseldorf nicht nur effizient genutzt, sondern auch stetig an die Bedürfnisse der
BürgerInnen angepasst werden, was der Stadtverwaltung ermöglicht, online -
verfügbare Bürgerservices bürgernah und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.
Kostenaufstellung
1. Technische Infrastruktur und Tools (20.000 EUR im Jahr der Anschaffung)
Die Erhebung und Auswertung von Nutzerdaten erfordert datenschutzkonforme Tools
zur Erfassung von Kennzahlen wie Seitenbesuchen, Verweildauer und Abbruchraten.
Darüber hinaus werden spezialisierte Tools zur Erhebung de r Nutzerzufriedenheit
benötigt, um aussagekräftiges Feedback einzuholen. Lizenzkosten für
datenschutzkonforme Analysetools belaufen sich je nach Produkt und Anzahl der
Anwenderlizenzen auf bis zu 20.000 EUR pro Jahr, einschließlich Setup-Kosten.
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Service Prinzipien der Digitalen Verwaltung: https://www.digitale-
verwaltung.de/Webs/DV/DE/onlinezugangsgesetz/servicestandard/prinzip-18/prinzip-18-node.html, Abrufdatum 28.10.2024.
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2. Personalkosten (100.000 EUR im Jahr der Anschaffung)
Für die Einführung eines umfassenden Wirkungscontrollings werden externe
BeraterInnen und IT-Dienstleister benötigt, um die Systeme zu implementieren und
zu betreiben. Gleichzeitig muss das städtische Personal geschult werden, um die
erhobenen Daten auszuwerten und die Tools effizient zu nutzen. Stundensätze für
IT-Berater in Deutschland liegen zwischen 80 und 150 EUR.
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Bei einem Projekt von 6
bis 12 Monaten, dass auch Schulungen und Implementierung umfasst, ha lten wir ein
Budget von 100.000 EUR für angemessen.
3. Veröffentlichung und Transparenz (40.000 EUR jährlich)
Die Ergebnisse des Wirkungscontrollings sollen öffentlich zugänglich und in
maschinenlesbarer Form veröffentlicht werden. Dies erfordert technisc he und
redaktionelle Aufbereitung der Daten, um Transparenz sicherzustellen.
Datenmodellierungsinstrumente sind geeignet, um Daten unterschiedlicher
Quellsysteme zusammenzuführen und deren Strukturen in einem gewünschten
Output-Format bereitzustellen. Lizenzkosten für diese Art von Software belaufen sich
auf bis zu 25.000 EUR pro Jahr für Organisationen ähnlicher Größenordnung. Ebenso
sind zusätzliche Mittel für die Schulungen von AnwenderInnen im Umgang mit der
Software erforderlich, für die wir ein Budget von 15.000 EUR für angemessen
halten.
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4. Laufende Betriebskosten (20.000 EUR jährlich)
Nach der Implementierung fallen laufende Betriebskosten an, unter anderem für die
Wartung der Systeme und regelmäßige Updates. Zudem müssen Support und
Anpassungen der Systeme sichergestellt werden.
Die Investition in ein umfassendes Wirkungscontrolling stellt eine zukunftsorientierte
und verantwortungsvolle Maßnahme dar, um die digitalen Angebote unserer
Landeshauptstadt Düsseldorf effizient und bürgerfreundlich zu ges talten. Das
Wirkungscontrolling stellt sicher, dass wir den Bedürfnissen der BürgerInnen gerecht
werden und sie besser verstehen, damit wir die digitalen Services der
Landeshauptstadt Düsseldorf zielgerichtet weiterentwickeln.
Durch das kontinuierliche Mon itoring und Auswertung von Nutzerdaten sowie
Nutzerzufriedenheit können gezielte Verbesserungen abgeleitet werden. Wir wollen
damit nicht nur eine höhere Effizienz und Zufriedenheit erreichen, sondern auch den
Weg für eine moderne, digitale Verwaltung ebne n. Wir sind davon überzeugt: Die
Investition in das Wirkungscontrolling stellt Düsseldorf zukunftssicher auf und
bewirkt bürgernahes Verwaltungsagieren.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Rehne Piero Alessio
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Stundensätze für IT-Beratung in Deutschland: https://www.it-business.de/it-technikerstunde-knackt-die-100-euro-marke-a-
c12c4fa44e1b733c98d56d627906683e/, Abrufdatum 28.10.2024.
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Kosten für Datenmodellierung und Transformation: https://portable.io/learn/how-much-do-etl-solutions-cost, Abrufdatum 28.10.2024.
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Thema
Produkt/
Maßnah
me
Zeile
Konto
Haushaltsjahr
Beträge in EUR
Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-)
Wirkungs-
controlling
für die
städtisch-
en IT-
Services
Auf-
wendungen
für sonstige
Dienst-
leistungen