Informationsvorlage Aktenzeichen BV3/206/2026

ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF - Einführung eines Nachbarschaftsfonds im Handlungsraum 05, Teilbereich Oberbilk Nord

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kronenstraße 29 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 2Dokumente 23. September 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Ausgehend vom Rahmenkonzept der Integrierten Quartiersentwicklung „ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF" (Vorlagennummer 61/5/2019-1) hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf am 18.06.2020 einstimmig die Vorlage „Handlungsräume ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF - Weiteres Vorgehen" beschlossen (Vorlagennummer APS/044/2020). Ebenso beschlossen wurde vom Rat am 10.07.2025 die Vorlage „Reflexion/ Fortschreibung ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF" (Vorlagennummer APS/043/2025).

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 23. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · BV3/206/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    1. Nachbarschaftsfonds Oberbilk_Anlage_Sachdarstellung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 6.3

    Bezirksvertretung 3. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV3/206/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF - Einführung eines Nachbarschaftsfonds im Handlungsraum 05, Teilbereich Oberbilk Nord Fachbereich: 61 - Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 313.10.2026Kenntnisnahme Sachdarstellung Ausgehend vom Rahmenkonzept der Integrierten Quartiersentwicklung „ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF" (Vorlagennummer 61/5/2019-1) hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf am 18.06.2020 einstimmig die Vorlage „Handlungsräume ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF - Weiteres Vorgehen" beschlossen (Vorlagennummer APS/044/2020). Ebenso beschlossen wurde vom Rat am 10.07.2025 die Vorlage „Reflexion/ Fortschreibung ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF" (Vorlagennummer APS/043/2025). Mit dem Rahmenkonzept wurden ein Oberziel definiert („Alle Menschen in Düsseldorf haben in allen Quartieren ähnliche Lebens- und Entwicklungschancen. Sie profitieren gleichermaßen von der Dynamik der Stadt.") und zwölf Handlungsräume identifiziert, in denen besonderer Handlungsbedarf besteht. Jedem Handlungsraum wurden eine Handlungsrichtung und individuellen Werkzeuge zugeordnet. Der Handlungsraum (HR) 05 Oberbilk Nord / Flingern Süd ist einer der zwölf Handlungsräume. Die Handlungsrichtung „Veränderung gestalten" wird durch die Werkzeuge „Workshops", „Konzeptskizze", „Nachbarschaftsaktionen" sowie „Gesund in Stadt und Quartier" verfolgt. Mit der Fortschreibung ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF in 2025 ist das Werkzeug „Nachbarschaftsfond" hinzugekommen. Im Handlungsraum bestehen bereits zahlreiche engagierte Akteur*innen und Projekte, allerdings lässt sich festhalten, dass die Schwerpunkte und Akteur*innenlandschaft in Oberbilk Nord und Flingern Süd recht unterschiedlich ausgelegt sind. Aufgrund der Handlungsraumgröße und der differenzierten Bedarfslage wird eine Teilung des Handlungsraumes in Flingern Süd und Oberbilk Nord angestrebt. Der Fokus der Handlungsraumkoordination liegt derzeit auf Oberbilk Nord (Abgrenzung siehe Anlage). Die bisherigen Ansätze in der Quartiersentwicklung in Düsseldorf haben gezeigt, dass die Menschen vor Ort in hohem Maße an der Weiterentwicklung ihres Quartieres mitwirken wollen. Dies gilt es auch künftig zu stärken. Kurzfristig erforderliche finanzielle Mittel für bewohnernahe und bewohnergetragene Aktionen unterstützen dieses Ziel. Mit den Mitteln eines Nachbarschaftsfonds für ausgewählte Handlungsräume sollen finanzielle Fördermittel in beschränktem Umfang an Organisationen, Einrichtungen, Vereine oder Arbeitskreise sowie Privatpersonen im Quartier geleitet werden. Solche Fonds unterstützen und fördern Engagement und Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner. Vor diesem Hintergrund ist für Oberbilk Nord die Einführung eines Nachbarschaftsfonds vorgesehen. Entsprechend wurde eine Richtlinie zur Vergabe von Mitteln aus dem Nachbarschaftsfonds „ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF erarbeitet. Es stehen insgesamt 15.000 EUR Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Einführung des Fonds soll in diesem Jahr über eine Veranstaltung mit den Akteur*innen im Quartier erfolgen. Somit wird zeitgleich die Vernetzung der Einrichtungen und engagierten Bürger*innen vorangetrieben und die Chance für neue Kooperationen gegeben. Anlagen: 1. Nachbarschaftsfonds Oberbilk_Anlage_Sachdarstellung Seite 2
1. Nachbarschaftsfonds Oberbilk_Anlage_Sachdarstellung als Text anzeigen
Anlage zur Vorlage BV3/206/2026: ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF hier: Einführung eines Nachbarschaftsfonds für den Bereich Oberbilk Nord des Handlungsraums 05 Oberbilk Nord / Flingern Süd Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Vergabe von Mitteln aus dem Nachbarschaftsfonds „ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF" Betrifft: Handlungsraum 05 Oberbilk Nord / Flingern Süd - Bereich Oberbilk Nord Präambel Die bisherigen Ansätze in den Städtebaufördergebieten Düsseldorfs haben gezeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger in hohem Maße an der Weiterentwicklung ihres Stadtteils mitwirken wollen. Dies gilt es auch künftig zu stärken. Kurzfristig erforderli- che finanzielle Mittel für bewohnernahe und bewohnergetragene Aktionen unterstüt- zen dieses Ziel. Mit den Mitteln eines Nachbarschaftsfonds für ausgewählte Hand- lungsräume sollen auch finanzielle Fördermittel in beschränktem Umfang an Organi- sationen, im Gebiet arbeitende Einrichtungen, Vereine oder Arbeitskreise sowie Pri- vatpersonen geleitet werden. Solche Fonds unterstützen und fördern Engagement und Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner. Ein Gremium zur Vergabe der Mittel soll gegründet werden. Das Gremium wird von der Verwaltung begleitet. Durch den Nachbarschaftsfonds sollen alle Zielgruppen im Handlungsraum erreicht werden und das Werkzeug soll längerfristig eingeplant werden. 1. Fördergrundsätze Die Landeshauptstadt Düsseldorf gewährt im Rahmen des Nachbarschaftsfonds Zu- wendungen zur Förderung des nachbarschaftlichen Engagements nach Maßgabe dieser Richtlinie. Sie unterstützt damit Bemühungen ihrer Bürgerinnen und Bürger, das Zusammenle- ben in den Handlungsräumen zu verbessern und unmittelbare Effekte und vermittel- bare Erfolge zu bewirken. Dazu zählen: • Motivation für eigenverantwortliches Handeln, • Schnelle und unbürokratische Umsetzung begrenzter Projekte, • Förderung des Gemeinschaftsgedankens und des Zusammengehörigkeitsge- fühls, Stärkung des nachbarschaftlichen Zusammenhalts. 2. Gegenstand der Förderung Die Finanzierung von Projekten aus folgenden Bereichen ist förderfähig: • Mitmachaktionen • Imagekampagnen • Niedrigschwellige und kleinteilige Maßnahmen zur Aktivierung der Beteiligten (z.B. Stadtteilfeste, Schulprojekte, Aktionen in Familienzentren, nachbar- schaftliche Aktionen), • Bewohnergetragene Projekte, • Maßnahmen und Aktionen zur Verbesserung und Verschönerung des Woh- numfeldes • sowie Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe. Nicht zuschussfähig sind solche Projekte, die gegen geltendes Recht oder Bestim- mungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ebenso sind solche Maßnahmen nicht förderfähig, deren Durchführung auch ohne Förderung nach dieser Richtlinie durchgeführt werden können. 3. Zielsetzung und Fördervoraussetzungen Die geförderten Maßnahmen sollen die Zielsetzungen der Integrierten Quartiersent- wicklung im Sinne einer Stabilisierung, Stärkung und Verbesserung des Quartiers unterstützen. Sie sollen das Miteinander im Gebiet und das Engagement von Einzel- nen, Gruppen, Vereinen, Nachbarschaften und anderen Akteurinnen und Akteuren fördern, stärken und die Kooperation untereinander verbessern. Die Maßnahmen sollen den Bewohnerinnen und Bewohnern im Gebiet zugutekommen. Es wird erwartet, dass eine erkennbare, der Förderhöhe angemessene und im Rah- men der Möglichkeiten vertretbare unentgeltliche Eigenleistung in das Projekt einge- bracht wird (eigener Arbeitseinsatz, Fahrtkosten, Bereitstellen von Arbeitsmateria- lien, Gerätschaften, Räumlichkeiten). Spätestens sechs Monate nach Erteilung der Förderzusage muss mit der Maß- nahme begonnen werden. 4. Zuschussvergabe a. Gebietsabgrenzung Gefördert werden Maßnahmen und Projekte im Teilbereich Oberbilk Nord des Handlungsraums 05 der Integrierten Quartiersentwicklung, sofern Haushaltsmittel bereitstehen. In Ausnahmefällen können auch Maßnah- men in der unmittelbaren Umgebung gefördert werden. (s iehe Anlage: Räumlicher Geltungsbereich) b. Zuschussempfänger Zuschüsse können nach Antrag an alle juristischen und natürlichen Perso- nen vergeben werden, die Projekte zur Durchführung im jeweiligen Gebiet anbieten. 5. Mittel des Nachbarschaftsfonds a. Die Höhe des Nachbarschaftsfonds richtet sich zum einen nach der Bereit- stellung der Haushaltsmittel. Die Stadt stellt die Mittel entsprechend der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit jährlich zur Verfügung. Die Zuwendung für einzelne Projekte und Maßnahmen soll die Höhe von 1.000,00 Euro nicht überschreiten. In Einzelfällen können Ausnahmen durch den Budget- beirat genehmigt werden. b. Zuwendungen werden nur zur Deckung von Ausgaben der Zuwendungs- empfänger für einzelne abgegrenzte Vorhaben gewährt. c. In Abhängigkeit von Drittmitteln kann die Zuwendung pro Maßnahme er- höht werden. Die Erhöhung wird durch den Budgetbeirat beschlossen und in der Geschäftsordnung benannt. 6. Auswahl der Anträge / Budgetbeirat Die Mittel werden durch einen Budgetbeirat vergeben. Insgesamt besteht der Bud- getbeirat aus mindestens fünf Mitgliedern und kann sich wie folgt zusammensetzen: • die Geschäftsführung des Nachbarschaftsfonds (Stadtplanungsamt) • Leitung der Bezirksverwaltungsstelle 3 als Stellvertretung • eine/e Vertreter/in der Verwaltung (beratend), wenn nicht gleich der Ge- schäftsführung des Nachbarschaftsfonds • Vertreter/innen von Einrichtungen aus dem Geltungsbereich • Bewohnerinnen und Bewohner, die im Geltungsbereich leben. Die Mitglieder werden im Rahmen einer Veranstaltung zum Nachbarschaftsfonds er- mittelt oder durch die Geschäftsführung benannt. Die Mitarbeit im Budgetbeirat er- folgt ehrenamtlich. Aufgabe des Budgetbeirates ist die eigenverantwortliche Vergabe von Zuschüssen aus dem Nachbarschaftsfonds an Personen, Gruppen, Vereine oder sonstige Institu- tionen aus dem Programmgebiet nach Maßgabe dieser Richtlinie. Das Gremium soll alle drei bis vier Monate tagen. Der Budgetbeirat beschließt in sei- ner ersten Sitzung eine entsprechende Geschäftsordnung. 7. Verfahren a. Über die Zuschüsse entscheidet der Budgetbeirat auf Grund vorliegender schriftlicher Projektanträge oder im Rahmen von Veranstaltungen zum Nachbarschaftsfonds mit einfacher Mehrheit. Über die Entscheidung ist ein schriftliches Protokoll zu führen. b. Bei der Zuschussvergabe sind das Vergaberecht der Landeshauptstadt Düsseldorf sowie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. c. Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Nachbarschafts- fonds ist schriftlich an die Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadtplanungs- amt, zu stellen. Die Annahmestelle kann nach Geschäftsordnung des Bud- getbeirats auch in den oben benannten Handlungsraum verlegt werden. d. Nach Abschluss der Maßnahme ist der Antragsteller/die Antragstellerin verpflichtet, der Geschäftsführung einen Nachweis über die durchgeführ- ten Maßnahmen und die entstandenen Kosten einschließlich eines Sach- berichtes (kurze Dokumentation mit Fotos, Teilnehmerlisten, etc.), spätes- tens nach drei Monaten, vorzulegen. Die Rechnungen und sonstigen Aus- gabenbelege sind im Original beizufügen. Nach Überprüfung dieser Nach- weise und deren Anerkennung wird der daraus resultierende Zu- schuss ausgezahlt. e. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nur, wenn die Fördermaßnahme entsprechend den eingereichten Unterlagen durchgeführt worden ist oder die Bewilligungsstelle einer eventuellen Abänderung schriftlich zugestimmt hat. f. Der Zuschuss wird an den Antragsteller/der Antragstellerin auf das von ihm/ihr benannte Konto ausgezahlt. g. Die Geschäftsführung stellt sicher, dass die geförderten Projekte den hier genannten Bestimmungen entsprechen. 8. Rechtsanspruch Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die zur Verfü- gung stehenden Mittel sind freiwillige Leistungen der Landeshauptstadt Düsseldorf. Eine Förderung erfolgt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 9. Geltungsdauer Diese Richtlinie tritt nach Bekanntgabe in der zuständigen Bezirksvertretung 3 in Kraft. Die Richtlinie tritt außer Kraft, sobald die Haushaltsmittel aufgebraucht sind. Bei Bereitstellung neuer Mittel oder der Akquise anderer Förder- oder Sponsorengel- der für den Handlungsraum, tritt die Richtlinie ohne erneuten Beschluss wieder in Kraft. Landeshauptstadt Düsseldorf, DATUM Anlage: Räumlicher Geltungsbereich der Richtlinie „Nachbarschaftsfonds" für das Gebiet „Oberbilk Nord" Abgrenzung Gebiet Oberbilk Nord

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/206/2026