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BV3/206/2026
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Informationsvorlage
Betrifft:
ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF - Einführung eines Nachbarschaftsfonds im
Handlungsraum 05, Teilbereich Oberbilk Nord
Fachbereich:
61 - Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 313.10.2026Kenntnisnahme
Sachdarstellung
Ausgehend vom Rahmenkonzept der Integrierten Quartiersentwicklung „ZUKUNFT
QUARTIER.DÜSSELDORF" (Vorlagennummer 61/5/2019-1) hat der Rat der
Landeshauptstadt Düsseldorf am 18.06.2020 einstimmig die Vorlage
„Handlungsräume ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF - Weiteres Vorgehen"
beschlossen (Vorlagennummer APS/044/2020). Ebenso beschlossen wurde vom Rat
am 10.07.2025 die Vorlage „Reflexion/ Fortschreibung ZUKUNFT
QUARTIER.DÜSSELDORF" (Vorlagennummer APS/043/2025).
Mit dem Rahmenkonzept wurden ein Oberziel definiert („Alle Menschen in Düsseldorf
haben in allen Quartieren ähnliche Lebens- und Entwicklungschancen. Sie profitieren
gleichermaßen von der Dynamik der Stadt.") und zwölf Handlungsräume identifiziert,
in denen besonderer Handlungsbedarf besteht. Jedem Handlungsraum wurden eine
Handlungsrichtung und individuellen Werkzeuge zugeordnet.
Der Handlungsraum (HR) 05 Oberbilk Nord / Flingern Süd ist einer der zwölf
Handlungsräume. Die Handlungsrichtung „Veränderung gestalten" wird durch die
Werkzeuge „Workshops", „Konzeptskizze", „Nachbarschaftsaktionen" sowie „Gesund
in Stadt und Quartier" verfolgt. Mit der Fortschreibung ZUKUNFT
QUARTIER.DÜSSELDORF in 2025 ist das Werkzeug „Nachbarschaftsfond"
hinzugekommen.
Im Handlungsraum bestehen bereits zahlreiche engagierte Akteur*innen und
Projekte, allerdings lässt sich festhalten, dass die Schwerpunkte und
Akteur*innenlandschaft in Oberbilk Nord und Flingern Süd recht unterschiedlich
ausgelegt sind. Aufgrund der Handlungsraumgröße und der differenzierten
Bedarfslage wird eine Teilung des Handlungsraumes in Flingern Süd und Oberbilk
Nord angestrebt. Der Fokus der Handlungsraumkoordination liegt derzeit auf
Oberbilk Nord (Abgrenzung siehe Anlage).
Die bisherigen Ansätze in der Quartiersentwicklung in Düsseldorf haben gezeigt,
dass die Menschen vor Ort in hohem Maße an der Weiterentwicklung ihres
Quartieres mitwirken wollen. Dies gilt es auch künftig zu stärken. Kurzfristig
erforderliche finanzielle Mittel für bewohnernahe und bewohnergetragene Aktionen
unterstützen dieses Ziel. Mit den Mitteln eines Nachbarschaftsfonds für ausgewählte
Handlungsräume sollen finanzielle Fördermittel in beschränktem Umfang an
Organisationen, Einrichtungen, Vereine oder Arbeitskreise sowie Privatpersonen im
Quartier geleitet werden. Solche Fonds unterstützen und fördern Engagement und
Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner.
Vor diesem Hintergrund ist für Oberbilk Nord die Einführung eines
Nachbarschaftsfonds vorgesehen. Entsprechend wurde eine Richtlinie zur Vergabe
von Mitteln aus dem Nachbarschaftsfonds „ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF
erarbeitet. Es stehen insgesamt 15.000 EUR Haushaltsmittel zur Verfügung.
Die Einführung des Fonds soll in diesem Jahr über eine Veranstaltung mit den
Akteur*innen im Quartier erfolgen. Somit wird zeitgleich die Vernetzung der
Einrichtungen und engagierten Bürger*innen vorangetrieben und die Chance für
neue Kooperationen gegeben.
Anlagen:
1. Nachbarschaftsfonds Oberbilk_Anlage_Sachdarstellung
Seite 2
1. Nachbarschaftsfonds Oberbilk_Anlage_Sachdarstellung als Text anzeigen
Anlage zur Vorlage BV3/206/2026:
ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF
hier: Einführung eines Nachbarschaftsfonds für den Bereich Oberbilk Nord des
Handlungsraums 05 Oberbilk Nord / Flingern Süd
Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Vergabe von Mitteln aus dem
Nachbarschaftsfonds „ZUKUNFT QUARTIER.DÜSSELDORF"
Betrifft: Handlungsraum 05 Oberbilk Nord / Flingern Süd - Bereich Oberbilk
Nord
Präambel
Die bisherigen Ansätze in den Städtebaufördergebieten Düsseldorfs haben gezeigt,
dass die Bürgerinnen und Bürger in hohem Maße an der Weiterentwicklung ihres
Stadtteils mitwirken wollen. Dies gilt es auch künftig zu stärken. Kurzfristig erforderli-
che finanzielle Mittel für bewohnernahe und bewohnergetragene Aktionen unterstüt-
zen dieses Ziel. Mit den Mitteln eines Nachbarschaftsfonds für ausgewählte Hand-
lungsräume sollen auch finanzielle Fördermittel in beschränktem Umfang an Organi-
sationen, im Gebiet arbeitende Einrichtungen, Vereine oder Arbeitskreise sowie Pri-
vatpersonen geleitet werden. Solche Fonds unterstützen und fördern Engagement
und Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner. Ein Gremium zur Vergabe der
Mittel soll gegründet werden. Das Gremium wird von der Verwaltung begleitet. Durch
den Nachbarschaftsfonds sollen alle Zielgruppen im Handlungsraum erreicht werden
und das Werkzeug soll längerfristig eingeplant werden.
1. Fördergrundsätze
Die Landeshauptstadt Düsseldorf gewährt im Rahmen des Nachbarschaftsfonds Zu-
wendungen zur Förderung des nachbarschaftlichen Engagements nach Maßgabe
dieser Richtlinie.
Sie unterstützt damit Bemühungen ihrer Bürgerinnen und Bürger, das Zusammenle-
ben in den Handlungsräumen zu verbessern und unmittelbare Effekte und vermittel-
bare Erfolge zu bewirken.
Dazu zählen:
• Motivation für eigenverantwortliches Handeln,
• Schnelle und unbürokratische Umsetzung begrenzter Projekte,
• Förderung des Gemeinschaftsgedankens und des Zusammengehörigkeitsge-
fühls, Stärkung des nachbarschaftlichen Zusammenhalts.
2. Gegenstand der Förderung
Die Finanzierung von Projekten aus folgenden Bereichen ist förderfähig:
• Mitmachaktionen
• Imagekampagnen
• Niedrigschwellige und kleinteilige Maßnahmen zur Aktivierung der Beteiligten
(z.B. Stadtteilfeste, Schulprojekte, Aktionen in Familienzentren, nachbar-
schaftliche Aktionen),
• Bewohnergetragene Projekte,
• Maßnahmen und Aktionen zur Verbesserung und Verschönerung des Woh-
numfeldes
• sowie Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe.
Nicht zuschussfähig sind solche Projekte, die gegen geltendes Recht oder Bestim-
mungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ebenso sind solche Maßnahmen
nicht förderfähig, deren Durchführung auch ohne Förderung nach dieser Richtlinie
durchgeführt werden können.
3. Zielsetzung und Fördervoraussetzungen
Die geförderten Maßnahmen sollen die Zielsetzungen der Integrierten Quartiersent-
wicklung im Sinne einer Stabilisierung, Stärkung und Verbesserung des Quartiers
unterstützen. Sie sollen das Miteinander im Gebiet und das Engagement von Einzel-
nen, Gruppen, Vereinen, Nachbarschaften und anderen Akteurinnen und Akteuren
fördern, stärken und die Kooperation untereinander verbessern. Die Maßnahmen
sollen den Bewohnerinnen und Bewohnern im Gebiet zugutekommen.
Es wird erwartet, dass eine erkennbare, der Förderhöhe angemessene und im Rah-
men der Möglichkeiten vertretbare unentgeltliche Eigenleistung in das Projekt einge-
bracht wird (eigener Arbeitseinsatz, Fahrtkosten, Bereitstellen von Arbeitsmateria-
lien, Gerätschaften, Räumlichkeiten).
Spätestens sechs Monate nach Erteilung der Förderzusage muss mit der Maß-
nahme begonnen werden.
4. Zuschussvergabe
a. Gebietsabgrenzung
Gefördert werden Maßnahmen und Projekte im Teilbereich Oberbilk Nord
des Handlungsraums 05 der Integrierten Quartiersentwicklung, sofern
Haushaltsmittel bereitstehen. In Ausnahmefällen können auch Maßnah-
men in der unmittelbaren Umgebung gefördert werden. (s iehe Anlage:
Räumlicher Geltungsbereich)
b. Zuschussempfänger
Zuschüsse können nach Antrag an alle juristischen und natürlichen Perso-
nen vergeben werden, die Projekte zur Durchführung im jeweiligen Gebiet
anbieten.
5. Mittel des Nachbarschaftsfonds
a. Die Höhe des Nachbarschaftsfonds richtet sich zum einen nach der Bereit-
stellung der Haushaltsmittel. Die Stadt stellt die Mittel entsprechend der
haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit jährlich zur Verfügung. Die Zuwendung
für einzelne Projekte und Maßnahmen soll die Höhe von 1.000,00 Euro
nicht überschreiten. In Einzelfällen können Ausnahmen durch den Budget-
beirat genehmigt werden.
b. Zuwendungen werden nur zur Deckung von Ausgaben der Zuwendungs-
empfänger für einzelne abgegrenzte Vorhaben gewährt.
c. In Abhängigkeit von Drittmitteln kann die Zuwendung pro Maßnahme er-
höht werden. Die Erhöhung wird durch den Budgetbeirat beschlossen und
in der Geschäftsordnung benannt.
6. Auswahl der Anträge / Budgetbeirat
Die Mittel werden durch einen Budgetbeirat vergeben. Insgesamt besteht der Bud-
getbeirat aus mindestens fünf Mitgliedern und kann sich wie folgt zusammensetzen:
• die Geschäftsführung des Nachbarschaftsfonds (Stadtplanungsamt)
• Leitung der Bezirksverwaltungsstelle 3 als Stellvertretung
• eine/e Vertreter/in der Verwaltung (beratend), wenn nicht gleich der Ge-
schäftsführung des Nachbarschaftsfonds
• Vertreter/innen von Einrichtungen aus dem Geltungsbereich
• Bewohnerinnen und Bewohner, die im Geltungsbereich leben.
Die Mitglieder werden im Rahmen einer Veranstaltung zum Nachbarschaftsfonds er-
mittelt oder durch die Geschäftsführung benannt. Die Mitarbeit im Budgetbeirat er-
folgt ehrenamtlich.
Aufgabe des Budgetbeirates ist die eigenverantwortliche Vergabe von Zuschüssen
aus dem Nachbarschaftsfonds an Personen, Gruppen, Vereine oder sonstige Institu-
tionen aus dem Programmgebiet nach Maßgabe dieser Richtlinie.
Das Gremium soll alle drei bis vier Monate tagen. Der Budgetbeirat beschließt in sei-
ner ersten Sitzung eine entsprechende Geschäftsordnung.
7. Verfahren
a. Über die Zuschüsse entscheidet der Budgetbeirat auf Grund vorliegender
schriftlicher Projektanträge oder im Rahmen von Veranstaltungen zum
Nachbarschaftsfonds mit einfacher Mehrheit. Über die Entscheidung ist
ein schriftliches Protokoll zu führen.
b. Bei der Zuschussvergabe sind das Vergaberecht der Landeshauptstadt
Düsseldorf sowie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
zu beachten.
c. Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Nachbarschafts-
fonds ist schriftlich an die Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadtplanungs-
amt, zu stellen. Die Annahmestelle kann nach Geschäftsordnung des Bud-
getbeirats auch in den oben benannten Handlungsraum verlegt werden.
d. Nach Abschluss der Maßnahme ist der Antragsteller/die Antragstellerin
verpflichtet, der Geschäftsführung einen Nachweis über die durchgeführ-
ten Maßnahmen und die entstandenen Kosten einschließlich eines Sach-
berichtes (kurze Dokumentation mit Fotos, Teilnehmerlisten, etc.), spätes-
tens nach drei Monaten, vorzulegen. Die Rechnungen und sonstigen Aus-
gabenbelege sind im Original beizufügen. Nach Überprüfung dieser Nach-
weise und deren Anerkennung wird der daraus resultierende Zu- schuss
ausgezahlt.
e. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nur, wenn die Fördermaßnahme
entsprechend den eingereichten Unterlagen durchgeführt worden ist oder
die Bewilligungsstelle einer eventuellen Abänderung schriftlich zugestimmt
hat.
f. Der Zuschuss wird an den Antragsteller/der Antragstellerin auf das von
ihm/ihr benannte Konto ausgezahlt.
g. Die Geschäftsführung stellt sicher, dass die geförderten Projekte den hier
genannten Bestimmungen entsprechen.
8. Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die zur Verfü-
gung stehenden Mittel sind freiwillige Leistungen der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Eine Förderung erfolgt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
9. Geltungsdauer
Diese Richtlinie tritt nach Bekanntgabe in der zuständigen Bezirksvertretung 3 in
Kraft. Die Richtlinie tritt außer Kraft, sobald die Haushaltsmittel aufgebraucht sind.
Bei Bereitstellung neuer Mittel oder der Akquise anderer Förder- oder Sponsorengel-
der für den Handlungsraum, tritt die Richtlinie ohne erneuten Beschluss wieder in
Kraft.
Landeshauptstadt Düsseldorf, DATUM
Anlage: Räumlicher Geltungsbereich der Richtlinie „Nachbarschaftsfonds" für das
Gebiet „Oberbilk Nord"
Abgrenzung Gebiet Oberbilk Nord