Anfrage zur Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B
Der Ratsherr Eberhardt-Köster hat eine Anfrage zur Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B gestellt. Die Anfrage wird im Rat am 11. Februar 2026 behandelt.
Das Wichtigste in Kürze
- Anfrage zur Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B
- Erstellt am 19. Januar 2026
- Ratssitzung am 11. Februar 2026 um 14:00 Uhr
- Einreicher: Ratsherr Eberhardt-Köster
- Fraktion: Die Linke
Was ist passiert?
Die Anfrage des Ratsherrn Eberhardt-Köster zur Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B wurde am 19. Januar 2026 erstellt. Der Rat wird die Anfrage in seiner Sitzung am 11. Februar 2026 um 14:00 Uhr behandeln.
Hintergrund
Die Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B kann Auswirkungen auf die Einnahmen der Stadt sowie auf die Bürger haben, die Grundsteuer zahlen. Die Anfrage wurde von der Fraktion Die Linke eingereicht.
Was bedeutet das?
Eine mögliche Anpassung des Hebesatzes könnte die finanziellen Belastungen für Eigentümer und Mieter in Düsseldorf beeinflussen. Die genaue Anzahl der betroffenen Bürger ist nicht spezifiziert, jedoch betrifft die Grundsteuer viele Haushalte.
Wie geht es weiter?
Der Rat wird am 11. Februar 2026 über die Anfrage entscheiden.
Ort
Standort
Genauer Standort nicht zugeordnet. Ein Stadtteil- oder Bezirksmittelpunkt wird nicht als Ereignisort dargestellt.
Hinweis: Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Mögliche Einschränkungen sind zu beachten.