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Verwendung des Musikpavillons: Eingabe im Anregungs- und Beschwerdeausschuss

Politik Relevanz 5/10 21.01.2026 12:09

Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss behandelt am 12. März 2026 die Eingabe zur weiteren Verwendung des Musikpavillons. Die Eingabe trägt die Referenznummer ABA/010/2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eingabe zur Verwendung des Musikpavillons mit der Referenz ABA/010/2026
  • Sitzung des Anregungs- und Beschwerdeausschusses am 12. März 2026 um 16:15 Uhr
  • Zwei relevante Dokumente zum Thema sind verfügbar.

Was ist passiert?

Die Eingabe zur weiteren Verwendung des Musikpavillons wurde am 21. Januar 2026 erstellt und trägt die Referenznummer ABA/010/2026. Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss wird sich am 12. März 2026 um 16:15 Uhr mit diesem Thema befassen.

Hintergrund

Die Diskussion um die Verwendung des Musikpavillons ist Teil der kommunalen Planung und Bürgerbeteiligung. Der Ausschuss hat die Aufgabe, Anregungen und Beschwerden der Bürger zu prüfen und zu beraten.

Was bedeutet das?

Die Entscheidung des Anregungs- und Beschwerdeausschusses könnte Auswirkungen auf die zukünftige Nutzung des Musikpavillons haben. Bürger, die an der Nutzung des Pavillons interessiert sind, sollten die Sitzung im Blick behalten.

Wie geht es weiter?

Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss entscheidet am 12. März 2026 über die Eingabe zur Verwendung des Musikpavillons.

Ort

Standort

Genauer Standort nicht zugeordnet. Ein Stadtteil- oder Bezirksmittelpunkt wird nicht als Ereignisort dargestellt.

MusikpavillonEingabeAnregungs- und BeschwerdeausschussDüsseldorfBürgerbeteiligung

Hinweis: Hinweis: Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Mögliche Einschränkungen in der Genauigkeit sind zu beachten.