Haushaltsantrag zur Förderung von Beratungsstelle gegen Genitalbeschneidung
Die Ratsfraktion Die Linke hat einen Haushaltsantrag zur Förderung der Beratungsstelle "stop mutilation Deutschland e.V." in Düsseldorf eingereicht. Für die Jahre 2026 und 2027 sollen jährlich 130.266 Euro bereitgestellt werden, um betroffenen Frauen und Mädchen Unterstützung zu bieten.
Das Wichtigste in Kürze
- Haushaltsantrag von Die Linke zur Förderung der Beratungsstelle.
- Jährliche Förderung von 130.266 Euro für 2026 und 2027 beantragt.
- Beratungsstelle ist die einzige Fachstelle in Deutschland zu weiblicher Genitalbeschneidung.
- Schätzungen zufolge sind 25.000 bis 30.000 Frauen in Düsseldorf betroffen.
- Ratssitzung zur Entscheidung über den Antrag am 19. März 2026.
Was ist passiert?
Die Ratsfraktion Die Linke hat am 17. März 2026 einen Haushaltsantrag zur Sitzung des Rates am 19. März 2026 eingereicht. Der Antrag sieht vor, die Beratungsstelle "stop mutilation Deutschland e.V." mit jährlich 130.266 Euro für die Jahre 2026 und 2027 zu fördern. Diese Einrichtung bietet Beratung und Unterstützung für Frauen und Mädchen, die von weiblicher Genitalbeschneidung betroffen sind.
Hintergrund
Die Beratungsstelle "stop mutilation Deutschland e.V." ist die einzige Fachstelle in Deutschland, die sich mit dem Thema weibliche Genitalbeschneidung (FGM) beschäftigt. Schätzungen zufolge sind in Düsseldorf etwa 25.000 bis 30.000 Frauen betroffen, während rund 6.000 Mädchen als gefährdet gelten. Der Antrag betont die Notwendigkeit dieser Unterstützung für die Gesundheitsprävention und den Kinderschutz.
Was bedeutet das?
Die Förderung dieser Beratungsstelle wird als unverzichtbar angesehen, um den Schutz gefährdeter Mädchen zu gewährleisten und die steigende Nachfrage nach professioneller Hilfe und Schulungen für Fachkräfte zu decken. Die Stadt Düsseldorf könnte durch diese Unterstützung eine Vorreiterrolle im Kampf gegen Genitalbeschneidung einnehmen.
Wie geht es weiter?
Der Antrag wird in der Ratssitzung am 19. März 2026 behandelt. Die Entscheidung über die Mittelvergabe wird dann getroffen, was Auswirkungen auf die zukünftige Arbeit der Beratungsstelle haben könnte.
Ort
Standort · nicht genannt · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)
Genauer Standort nicht zugeordnet. Ein Stadtteil- oder Bezirksmittelpunkt wird nicht als Ereignisort dargestellt.
Quellen
Hinweis: Dieser Text wurde von einer KI generiert und könnte Ungenauigkeiten enthalten.