Badeverbot am Rhein: Ordnungsamt kontrolliert und belehrt
Das Baden im Rhein ist seit August 2025 verboten. Das Ordnungsamt kontrollierte am Wochenende die Uferbereiche in Düsseldorf. 116 Personen erhielten eine Belehrung, vier Verfahren wurden eingeleitet.
Das Wichtigste in Kürze
- Badeverbot seit August 2025 im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet.
- 116 Personen wurden präventiv belehrt, vier Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
- Bußgeld von bis zu 1.000 Euro bei Verstoß gegen das Badeverbot.
- Rund 70 Hinweisschilder warnen vor Lebensgefahr im Rhein.
- Ausnahmen gelten für Behörden und genehmigte Veranstaltungen.
Was ist passiert?
Das Baden im Rhein ist seit August 2025 per Verordnung im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet verboten. Das Ordnungsamt kontrollierte am vergangenen Wochenende die Uferbereiche mehrfach. Dabei belehrte es 116 Menschen präventiv. In vier Fällen leitete das Ordnungsamt Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Die Feuerwehr hatte keine Einsätze mit dem Stichwort "Person im Rhein".
Hintergrund
Das Verbot soll die Sicherheit der Badegäste gewährleisten. Rund 70 Hinweisschilder warnen vor den Gefahren des Schwimmens im Rhein und geben Verhaltenshinweise. Ausnahmen gelten für Behörden und genehmigte Veranstaltungen.
Was bedeutet das?
Das Baden kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Die Schilder informieren auch über Notrufnummern und Verhaltensregeln am Rhein.
Wie geht es weiter?
Das Ordnungsamt wird weiterhin die Uferbereiche kontrollieren und die Bevölkerung über die Gefahren informieren.
Ort
Standort
Genauer Standort nicht zugeordnet. Ein Stadtteil- oder Bezirksmittelpunkt wird nicht als Ereignisort dargestellt.
Quellen
Hinweis: Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung.