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Tempo 30 auf 600 m Mörsenbroicher Weg zum Schulstart

Stadt Duesseldorf Relevanz 9/10 Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte) Altstadt 01.09.2026 10:43

Die Stadt Düsseldorf richtet auf dem 600 m langen Abschnitt des Mörsenbroicher Weges zwischen Mörsenbroicher Ei und der Einmündung Max‑Halbe‑Straße Tempo 30 ein. Der Beschluss des Ordnungs‑ und Verkehrsausschusses wird pünktlich zum Schulbeginn am 1. September 2026 wirksam. Die Beschilderung ist bereits installiert; provisorische Schilder stehen bis zur Lieferung weiterer Zeichen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Tempo 30 auf 600 m Mörsenbroicher Weg ab 1. September 2026
  • Beschilderung bereits installiert, provisorische Schilder bis Nachlieferung
  • Verkehrserhebung April 2026 bestätigte hohe Schulweg‑Frequentierung
  • Regelung basiert auf VwV‑StVO‑Anpassung von 2025

Was ist passiert?

Ende April 2026 prüfte das Amt für Verkehrsmanagement den Mörsenbroicher Weg. Die Verkehrserhebung erfasste Fuß‑ und Radverkehr, das Verkehrsverhalten und Querungen. Sie zeigte, dass der Abschnitt die wesentlichen Schulwege zur Gemeinschaftsgrundschule Max‑Halbe‑Straße und zur St‑Franziskus‑Schule bündelt und als hochfrequentierter Schulweg gilt. Zudem wurden zahlreiche ungesicherte Querungen, besonders an der Bushaltestelle Max‑Halbe‑Straße und an der Einmündung Herchenbachstraße, festgestellt. Auf Basis des Beschlusses des Ordnungs‑ und Verkehrsausschusses wurde die Beschilderung für Tempo 30 installiert. Wo nötig, stehen provisorische Verkehrszeichen; weitere permanente Schilder folgen nach Lieferung. Die neue Regelung ergänzt die seit März 2026 bestehende Tempo‑30‑Beschränkung von rund 150 m vor der Kita St‑Franziskus‑Xaverius, die nur zu den Öffnungszeiten gilt.

Hintergrund

Seit 2025 erlaubt die angepasste Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs‑Ordnung (VwV‑StVO) eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf hochfrequentierten Schulwegen, wenn der Abschnitt eine wichtige Bündelungsfunktion zwischen Wohngebieten und Schulen hat. Die April‑Erhebung bestätigte diese Voraussetzung für den Mörsenbroicher Weg. Bei der verkehrsrechtlichen Abwägung wurden mögliche Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr, eine Verlagerung des Verkehrs in Nebenstraßen sowie vorhandene Sicherheitseinrichtungen berücksichtigt.

Was bedeutet das?

Ab dem Schulstart gilt auf dem 600 m langen Abschnitt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Die Maßnahme soll Unfälle auf dem Schulweg reduzieren und das Überqueren an ungesicherten Stellen sicherer machen. Für den öffentlichen Verkehr bedeutet die Regelung, dass Busse die gleiche Höchstgeschwindigkeit einhalten müssen.

Wie geht es weiter?

Weitere permanente Verkehrszeichen werden nach Eingang der ausstehenden Lieferung installiert.

Ort

Schulweg · Altstadt · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)

Genauer Standort nicht zugeordnet. Ein Stadtteil- oder Bezirksmittelpunkt wird nicht als Ereignisort dargestellt.

VerkehrSchulsicherheitTempo30Düsseldorf

Quellen

  • Stadt Duesseldorf

Hinweis: Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt.