Sitzung · Sitzung beendet
Schulausschuss
Sitzung · Sitzung beendet
Sitzung kompakt
04.06.2024 · Schulausschuss
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
mehrheitlich abgelehnt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Schulausschuss · Sitzung vom 04.06.2024
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 06.05.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele Düsseldorfer Schüler sind religiös gebunden (bitte aufschlüsseln nach Schulform sowie Zuordnung röm.-katholisch, evangelisch, muslimisch, jüdisch, orthodoxe Kirche, konfessionslos)?
2. Wie viele Düsseldorfer Schüler nehmen an einem Religionsunterricht teil (bitte aufschlüsseln nach Schulform sowie Zuordnung röm.-katholisch, evangelisch, muslimisch, jüdisch, orthodoxe Kirche, konfessionslos)?
3. Welches Unterrichtsangebot wird Düsseldorfer Schülern gemacht, die an keinem Religionsunterrichtsangebot teilnehmen möchten bzw. die ggf. so Freistunden im laufenden Schultag überbrücken müssen?
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Wiedon, ich bitte Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Schulausschusses am 04.06.2024 zu setzen. Sachlage: Mit Blick auf das endende Schuljahr und die abgeschlossene Anmeldung für das neue Schuljahr 2024/2025 stellt sich erneut die Frage nach der Organisation eines zeitgemäßen Religionsunterrichts bei Schulen in Trägerschaft der Stadt Düsseldorf sowie nach Religionszugehörigkeit der Düsseldorfer Schüler, um einen etwaigen Bedarf frühzeitig zu erfassen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
SCHUA/035/2024 Stadtdirektor Hintzsche Sitzung des Schulausschusses am 04.06.2024 Anfrage der AfD-Ratsfraktion: Religionsunterricht an Düsseldorfer Schulen/Religionszugehörigkeit Düsseldorfer Schüler Frage 1: Wie viele Düsseldorfer Schüler sind religiös gebunden (bitte aufschlüsseln nach Schulform sowie Zuordnung katholisch, evangelisch, muslimisch, jüdisch, orthodoxe Kirche, konfessionslos)? Antwort: Daten über die Konfession von Schülerinnen und Schülern können nicht datenschutzkonform gemäß Datenschutzgrundverordnung durch die Landeshauptstadt Düsseldorf als Schulträger ausgewertet werden. Frage 2: Wie viele Düsseldorfer Schüler nehmen an einem Religionsunterricht teil (bitte aufschlüsseln nach Schulform sowie Zuordnung katholisch, evangelisch, muslimisch, jüdisch, orthodoxe Kirche, konfessionslos)? Antwort: Die Daten werden seitens des Schulträgers nicht erhoben und können entsprechend nicht ausgewertet werden. Frage 3: Welches Unterrichtsangebot wird Düsseldorfer Schülern gemacht, die an keinem Religionsunterrichtsangebot teilnehmen möchten bzw. die ggf. so Freistunden im laufenden Schultag überbrücken müssen? Antwort: Die Schulen bestimmen das Angebot für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, eigenverantwortlich im Rahmen des Lehrplans. Diesen Schülerinnen und Schülern wird in der Regel ein paralleles Unterrichtsangebot unterbreitet. Dies können Fächer wie Praktische Philosophie, Ethikunterricht, Förderunterricht, etc. sein. Vereinzelt kann es auch dazu kommen, dass diese Schülergruppe eine Freistunde hat, sofern die Aufsicht organisiert ist oder der Religionsunterricht in den Randstunden eines Unterrichtstages liegt. 1
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wird die Stadt Düsseldorf einen Betreuungsschlüssel und pädagogische Leitlinien für die Gestaltung der OGS-Betreuung erstellen, wenn ja, welche Bereiche werden diese umfassen?
2. Wird die Stadt Mindeststandards für Räume und Ausstattung der OGS vorgeben, wenn ja, wie werden diese aussehen?
3. Wird die Stadt Mindeststandards für die Qualifikation und Bezahlung der Betreuer*innen festlegen, wenn ja, wie werden diese aussehen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
SCHUA/036/2024 Stadtdirektor Hintzsche Sitzung des Schulausschusses am 04. Juni 2024 Anfrage der SPD Ratsfraktion: Qualitätsstandards OGS Frage 1: Wird die Stadt Düsseldorf einen Betreuungsschlüssel und pädagogische Leitlinien für die Gestaltung der OGS-Betreuung erstellen, wenn ja, welche Bereiche werden diese umfassen? Frage 2: Wird die Stadt Mindeststandards für Räume und Ausstattung der OGS vorgeben, wenn ja, wie werden diese aussehen? Frage 3: Wird die Stadt Mindeststandards für die Qualifikation und Bezahlung der Betreuer*innen festlegen, wenn ja, wie werden diese aussehen? Antwort zu den Fragen 1 - 3: Die heutigen Grundstrukturen und Standards des Offenen Ganztags in Düsseldorf basieren auf den Ratsbeschlüssen zur Bildungsoffensive. Seitdem sind gut 20 Jahre vergangen und das Ganztagsangebot konnte über die Zeit hinweg sukzessive ausgebaut werden. Das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter" (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) ist im Oktober 2021 in Kraft getreten. Demnach besteht beginnend ab dem Schuljahr 2026/2027 für Erstklässler*innen ein Rechtsanspruch der Eltern gegen den öffentlichen Jugendhilfeträger auf Ganztagsbetreuung in der Primarstufe. Ab dem Schuljahr 2029/30 soll dann jedes Kind im Grundschulalter der Klassen eins bis vier einen Anspruch auf acht Stunden Betreuung pro Tag haben. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung stellt die Kommunen vor gravierende neue Herausforderungen. Die maßgeblichen landesrechtlichen Rahmenbedingungen zur Finanzierung sowie weiteren Ausgestaltung des Gesetzes stehen dennoch zum aktuellen Zeitpunkt weiterhin aus. Damit fehlen immer noch wesentliche Informationen für die rechtssichere Umsetzung des Anspruches auf einen Ganztagsplatz. Das Landeskabinett hat in seiner Sitzung am 05.03.2024 lediglich ein Eckpunktepapier zu „Fachlichen Grundlagen zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter ab 2026" beschlossen. Das Eckpunktepapier hat keinerlei Rechtskraft und schafft keine Klarheit, sondern gibt somit lediglich Tendenzen vor, weshalb die Fragen nach Betreuungsschlüsseln und pädagogischen Leitlinien für die Gestaltung der OGS-Betreuung, Mindeststandards Seite 1 von 2 SCHUA/036/2024 Stadtdirektor Hintzsche für Räume und Ausstattung der OGS und Mindeststandards für die Qualifikation und Bezahlung der Betreuer*innen weiterhin nicht rechtssicher beantwortet werden können. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat bereits Anfang 2022 mit konzeptionellen und vorbereitenden Maßnahmen zur Realisierung des Rechtsanspruches begonnen, um bei Bekanntwerden der rechtlichen Rahmenbedingungen unmittelbar handlungsfähig zu sein und steht in diesem Zusammenhang mit allen Düsseldorfer Grund- und Förderschulen in einem intensiven Dialog. Der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz im Primarbereich ist für die Kommunen als Schul- und Jugendhilfeträger ohne ein Ausführungsgesetz des Landes nicht umsetzbar. Anlage Fachliche Grundlagen des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und des Ministeriums für Schule und Bildung zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 Seite 2 von 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der frühe Unterrichtsbeginn stellt für die meisten Schüler:innen eine Herausforderung dar. Viele von ihnen sitzen in der ersten Stunde gegen acht Uhr völlig übermüdet im Unterricht. Das kann Konzentrationsmängel und verminderter Aufnahmebereitschaft zur Folge haben. In der Forschung herrscht Einigkeit darüber, dass chronischer Schlafmangel negative Auswirkungen auf die Gesundheit hat. Schlafforscher und Chronobiologen sprechen sich seit Jahren dafür aus, den Schulbeginn nach hinten zu verschieben. Der Leiter der Humanen Chronobiologie am Institut für Medizinische Psychologie der Universität München, Professor Till Roenneberg, fordert deshalb einen dauerhaften Schulbeginn um 9 Uhr. So könnte der Unterricht im Einklang mit dem Biorhythmus gehalten werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In der Antwort auf die Anfrage SCHUA/024/2024 der SPD-Ratsfraktion legte die Verwaltung dar, dass ihr keine Daten zur Anzahl der Schutzräume für queere Jugendliche an Schulen vorlägen. Somit ist nicht bekannt, ob es an Düsseldorfer Schulen bspw. genderneutrale Toiletten gibt. Das Aufsuchen des WCs wird somit für queere Schüler*innen zur täglichen Diskriminierungserfahrung und kann im schlimmsten Fall mit Spott oder gar Mobbing verbunden sein. Deshalb sollte es jeder Schule, deren Schulkonferenz sich dafür entscheidet, ermöglicht werden, mindestens eine genderneutrale Toilettenanlage einzurichten. Beim Bau neuer Schulgebäude sollen genderneutrale WCs von Anfang an mitgeplant werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Diese Vorlage dient zur Erstinformation des Schulausschusses über das angekündigte Startchancen-Programm. Mit dem bundesweiten Schulentwicklungsprogramm „Startchancen" sollen allein in Nordrhein-Westfalen insgesamt mehr als 900 Schulen mit einem hohen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schülerinnen und Schülern gefördert werden. Es zielt ab auf die Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen sowie der sozialen und emotionalen Kompetenzen. Damit soll dazu beigetragen werden, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.