Sitzung · Sitzung beendet
Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung
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Sitzung kompakt
22.09.2025 · Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
passieren lassen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Empfehlung einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
schriftlich beantwortet
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung · Sitzung vom 22.09.2025
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 01.12.2025. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Kann die Verwaltung die Zahlen zum Hafen bestätigen und ist bekannt, welche Art von Nutzung in den erwähnten 100 Wohnungen geben ist und gibt es hier Anzeichen für eine zweckfremde Nutzung?
2. Sind der Verwaltung aktuelle Modelle in der Wohnungswirtschaft bekannt, die versuchen, die bestehenden Schutzmechanismen auszuhebeln (z.B. Boarding Houses, Möbliertes Wohnen...)?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage AWM/027/2025 Beigeordnete Zuschke Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 22.09.2025 zu "Spekulationen auf dem Wohnungsmarkt" Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Frage 1: Kann die Verwaltung die Zahlen zum Hafen bestätigen und ist bekannt, welche Art von Nutzung in den erwähnten 100 Wohnungen gegeben ist und gibt es hier Anzeichen für eine zweckfremde Nutzung? Antwort: Die Zahl der im Stadtteil Hafen gemeldeten Menschen mit Haupt- und Nebenwohnsitz belief sich zum 31.12.2024 auf 456. Die Anzahl der Wohnungen im Stadtteil Hafen betrug zu diesem Stichtag 559. Weiterhin kann mitgeteilt werden, dass im laufenden Jahr 2025 für 22 Wohneinheiten eine WRID-Nummer vergeben wurde, es also 22 legale Kurzzeitvermietungen im Stadtteil Hafen gibt. Ordnungsbehördliche Vorgänge zu etwaigen Zweckentfremdungen sind derzeit nicht anhängig, Hinweise auf Zweckentfremdungen liegen aktuell nicht vor. Frage 2: Sind der Verwaltung aktuelle Modelle in der Wohnungswirtschaft bekannt, die versuchen, die bestehenden Schutzmechanismen auszuhebeln (z.B. Boarding Houses, Möbliertes Wohnen...)? Antwort: Ja, diese sind im Allgemeinen bekannt und werden im Spezifischen fallweise aufgegriffen und verfolgt. Frage 3: Lassen sich bestimmte Wohnungstypologien/Wohnungsgrundrisse identifizieren, die anfällig sind für zweckfremde Nutzungen und wie kann das planungsrechtlich unterbunden werden? Antwort: Wohnungen unterschiedlicher Größe und Grundrisse können potenziell zweckentfremdet werden. Während kleine, auf 1-Personen-Haushalte ausgelegte Wohnungen für das Konzept eines Boardinghouse in der Regel geeigneter erscheinen, können auch größere Wohnungen beispielsweise zur Ferienvermietung zweckentfremdet werden. Daher findet bei jeglichem Wohnungsmix eine planungsrechtliche Sicherung statt und Wohnungen fallen grundsätzlich - unabhängig ihrer Typologie - unter die Bestimmungen der Wohnraumschutzsatzung. Seite 1/1 - Es gilt das gesprochene Wort.-
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Spielräume eröffnet der Bau-Turbo, insbesondere bei der Bebauung der Flächen der Wohnungsbauoffensive, aus Sicht der Stadtverwaltung der Bau-Turbo für Düsseldorf?
2. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Umwandlungsverordnung auf Landesebene, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Umwandlungsschutz durch den Bau-Turbo um weitere fünf Jahre verlängert werden soll?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage AWM/028/2025 Beigeordnete Zuschke Anfrage der SPD-Ratsfraktion zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 22.09.2025 zum Thema "Bau-Turbo für Düsseldorf" Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Frage 1: Welche Spielräume eröffnet der Bau-Turbo, insbesondere bei der Bebauung der Flächen der Wohnungsbauoffensive, aus Sicht der Stadtverwaltung der Bau-Turbo für Düsseldorf? Antwort: Der Umgang mit dem möglichen Bau-Turbo wird auf unterschiedlichen Ebenen begutachtet und im Sinne einer beschleunigenden rechtssicheren Praktikabilität beleuchtet. Auch stadtintern werden wir dabei Maßnahmen vorbereiten, um jedes vom Gesetzgeber angebotene Instrument sinnvoll und für mehr Wohnungsbau auch zu nutzen. Wir (mehrere Städte in Deutschland und der Deutsche Städtetag) haben zum Beispiel darauf hingewiesen, dass uns eine Bauverpflichtung an den Bau-Turbo gebunden wichtig ist, um Spekulationen zu verhindern. Im Weiteren ist uns wichtig, dass mit dem Bau-Turbo eine inhaltliche Verschlankung einhergeht, um wirkliche Effizienzgewinne zu erzielen und nicht inhaltliche Regelungsdichte nur auf die Baugenehmigungsebene zu verlagern. Auch wollen wir die Wohnungsgemeinnützigkeit dezidiert gestärkt wissen. Frage 2: Wie ist der aktuelle Sachstand zur Umwandlungsverordnung auf Landesebene, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Umwandlungsschutz durch den Bau-Turbo um weitere fünf Jahre verlängert werden soll? Antwort: Die sogenannte Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB ist in Nordrhein- Westfalen bislang nicht erlassen worden. Wir haben dies beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau - und Digitalisierung des Landes NRW (MHKBD) erneut nachgefragt. Seite 1/1 - Es gilt das gesprochene Wort.-
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, die Nr. 7 Ziffer 4 der Richtlinie Impuls zur Förderung des Neubaus von Mietwohnungen (RLImpulsNeubauMiete) wie folgt zu ergänzen (Ergänzung in kursiver, fettgedruckter Schrift): Von der Förderung ausgeschlossen sind Bauvorhaben auf Grundstücken, die durch die Landeshauptstadt Düsseldorf in das Betriebsvermögen der Vorhabenträgerin oder des Vorhabenträgers einfließen oder eingeflossen sind und der Wert dieser Einlage den Darlehensbetrag übersteigt oder wenn für das Bauvorhaben eine sonstige Unterstützung durch die Landeshauptstadt Düsseldorf gewährt wird oder wurde. Dies gilt nicht, wenn die wirtschaftliche Durchführung eines solchen Bauvorhabens aufgrund von wohnungspolitischen Vorgaben eines Einbringungsvertrages nicht gesichert erscheint und damit die Umsetzung des Gesamtvorhabens gefährdet wird.
Laufende Fälle in der Wohnraumförderung zeigen auf, dass Mietwohnungsbauprojekte der städtischen Töchter SWD - Städt. Wohnungsbau- GmbH & CO. KG Düsseldorf - und Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG (IDR) aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit nur schwer zu realisieren sind. Begründet liegt dies zum einen in der nach wie vor angespannten Marktlage mit hohen Baukosten und gestiegenen Bauzinsen. Zum anderen werden Einbringungsverträge mit unterschiedlichen wohnungspolitischen Zielen der Landeshauptstadt Düsseldorf verbunden, die die Wirtschaftlichkeit eines Gesamtvorhabens deutlich verschlechtern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Bebauungsplan 03/018 „Kölner Straße/Moskauer Straße" ist seit dem 03.03.2018 rechtskräftig. Es sind vier Baublöcke mit drei Hochpunkten vorgesehen, die im westlichen und nördlichen Teilbereich als Mischgebiet und im östlichen Teilbereich als Allgemeines Wohngebiet zu realisieren sind. Der Bebauungsplan bietet insgesamt das Potential für über 1.000 Wohneinheiten und zwei Kindertagesstätten. Weiter waren bisher im Mischgebiet ein Hotel und Büro- und Einzelhandelsnutzungen geplant.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 10. April 2025 den Ratsantrag „Mitarbeiter*innenwohnen - Bezahlbares Wohnen als Standortfaktor" sowohl in den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit (AWIR) als auch in den Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung (AWM) verwiesen.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beschließt als Änderungsbeschluss zur Vorlage APS/070/2025, die für das Projekt Auf'm Tetelberg den Grundsatzbeschluss bildete, für Amt 65 die überplanmäßige Mittelbereitstellung für 2025 in Höhe von 140.000 Euro sowie die Etatisierung für 2026 in Höhe von 15.000 Euro.
Die Verwaltung wurde 2023 vom Rat beauftragt, im Rahmen der Wohnungsbauoffensive städtische Flächen zu aktivieren mit dem Ziel bezahlbaren Wohnraum zu realisieren (APS/143/2023). Die Liste der städtischen Flächen wurde kontinuierlich überprüft und erweitert. In den Fachausschüssen erfolgten regelmäßige ausführliche Berichte. Aufgrund dieses vorrangigen Zieles sind alle Maßnahmen der Wohnungsbauoffensive entweder mit den städtischen Töchtern oder durch Konzeptausschreibungen mit externen Partnern umzusetzen. Dadurch ergeben sich sowohl Refinanzierungen mit regelmäßigen Erbbauzinsen, bzw. Verkaufserlöse. Die Refinanzierung ist ab einem Zeitraum von etwa vier bis fünf Jahren vorgesehen. Zur Umsetzung der Wohnungsbauoffensive werden - abhängig von Größe und Komplexität - Flächen sowohl durch städtische Töchter (SWD, IDR) entwickelt als auch durch die Planungsverwaltung über ein Bauleitplanverfahren für eine Bebauung vorbereitet und in die Umsetzung gebracht. Zudem werden alle Beschleunigungsmöglichkeiten (z.B. Befreiungen nach § 31 (3) BauGB) des Baugesetzbuches geprüft. Zur Entwicklung städtischer Flächen durch die Planungsverwaltung sind u.a. für Gutachten (insb. Verkehr, Artenschutz, Entwässerung etc.), Workshops/Bürgerbeteiligung und externe Planungs- /Ingenieursleistungen städtische Mittel erforderlich. Die gutachterlichen Leistungen sind unmittelbar mit dem Bebauungsplanverfahren beim Stadtplanungsamt verbunden und werden nach verwaltungsinterner Abstimmung den Projekten zugeschrieben. Die anderen Fachämter, wie z.B. 19, 66 und 68 erstellen im Bebauungsplanverfahren keine eigenen Gutachten, sondern fungieren als fachliche Unterstützung bei der Aufgabenstellung und als Prüfinstanz. Bereits im Jahr 2024 hat der Rat der Landeshauptstadt im Produkt Städtebauliche Planung, Sachkonto 52910000 „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen" die vorhandenen Mittel in Höhe von 500.000 Euro um weitere Mittel in Höhe von 200.000 € zur Förderung der Wohnungsbauoffensive aufgestockt. Diese Mittel wurden vollständig ausgeschöpft. Der im Haushaltsjahr 2025 veranschlagte Ansatz von 500.000 € ist nun ebenfalls nahezu vollständig verausgabt.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
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Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.