Sitzung · Sitzung beendet
Anregungs- und Beschwerdeausschuss
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Sitzung kompakt
09.07.2026 · Anregungs- und Beschwerdeausschuss
Die Stadt hat bereits Ergebnisse veröffentlicht. Details aus der Niederschrift folgen.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Dieser Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Ein amtliches Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Der Anregungs‑ und Beschwerdeausschuss hat die Tagesordnung angenommen, die Niederschrift vom 30.04.2026 zurückgestellt und mehrere verkehrs‑ sowie sozialpolitische Eingaben vertagt. Die Einbahnregelung am Greifweg wurde zur Kenntnis genommen.
Die wichtigsten TOPs wurden nicht endgültig entschieden, sondern vertagt bzw. zur Kenntnis genommen. Damit bleibt die aktuelle Situation unverändert, bis weitere Stellungnahmen vorliegen.
Der ABA behandelt Eingaben, die von Privatpersonen oder Interessengruppen eingereicht wurden. In dieser Sitzung standen vor allem verkehrsbezogene Anregungen und ein Reformvorschlag für die Kita‑Elternbeiträge auf der Tagesordnung.
Die Beschlüsse betreffen Anwohner im Düsseltal (Parkraumsituation), Verkehrsteilnehmer am Greifweg, Eltern mit Kindern in Kindertageseinrichtungen und die allgemeine Tagesordnung. Vertagungen bedeuten, dass konkrete Maßnahmen erst in späteren Sitzungen geprüft werden.
Die zuständige Fachstelle erstellt zu den vertagten TOPs (Bewohnerparken, Fußgängerüberweg, Reform der Elternbeiträge) Verwaltung‑Stellungnahmen. Diese werden in einer künftigen Sitzung erneut beraten.
Diese Zusammenfassung wurde automatisch von einer KI erstellt. Die Originaldokumente und vollständigen Sitzungsprotokolle sind im Ratsinformationssystem einsehbar.
Erstellt: 10. Juli 2026 · openai/gpt-oss-120b
Anregungs- und Beschwerdeausschuss · Sitzung vom 09.07.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 16.07.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Es wird angeregt, das Wohngebiet östlich der Lindemannstraße als Anwohnerparkzone auszuweisen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Anlage 2 zu Vorlage ABA/031/2026 Eingabe nach § 24 GO: Anwohnerparken Düsseltal/ östlich Lindemannstraße Hier: Stellungnahme des Amtes für Verkehrsmanagement Um Bewohnern in dicht besiedelten Stadtteilen das Parken zu erleichtern, werden fortwährend neue Bewohnerparkgebiete eingerichtet. Dabei verfolgt die Stadt das Konzept der Mischparkregelung. Bei der Mischparkregelung wird eine Gebührenpflicht mit Parkscheinen oder Parkscheiben eingeführt, wobei Bewohnende mit einem Bewohnerparkausweis frei parken dürfen und Gäste gegen Gebühr oder mit Parkscheibe ebenfalls Parken können. Bis Ende 2025 wurden bereits 14 Bewohnerparkgebiete eingerichtet und 11 stehen noch aus. Davon sind sechs Gebiete bereits politisch beschlossen. Diese werden voraussichtlich noch dieses Jahr eingerichtet. Die ausstehenden fünf Gebiete werden ab 2027 schrittweise den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Anschluss werden die zwischenzeitlich aus allen Stadtbezirken eingegangenen Wünsche nach Einrichtung von Bewohnerparkgebieten geprüft und priorisiert abgearbeitet. Daher kann aktuell noch nicht konkret gesagt werden, ob und wann im Bereich östlich der Lindemannstraße ein Bewohnerparkgebiet eingerichtet wird. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung können nur Bewohner eines Bewohnerparkgebietes einen entsprechenden Ausweis erhalten, die innerhalb der Zone meldebehördlich registriert sind. Eine Alternative zum Parken im Straßenraum stellen Anwohnerquartiersgaragen dar, in denen Ihnen bei Anmietung ein Stellplatz sicher ist. In Ihrem Umfeld gibt es die Quartiersgarage an der Lindemannstraße 83. Weitere Informationen finden Sie unter Düsseldorf Maps: https://maps.duesseldorf.de/?Ls=all&Zoom=6&Center=343885,5676325.4&Marker=343885. 0,5676325.4&Rotation=0&Background=bg_stpllight_rvr&Layers=quartg,bewprk,stdbez,stdtei &Filters=&ExtentsUTM=&PointsUTM=&CirclesUTM=&Lang=de&Nt=false Einige Parkhäuser führen Wartelisten, in die sich interessierte Anwohnende aufnehmen lassen können. Die Belegung der Anwohnerstellplätze in den Quartiersgaragen wie immer wieder durch die Stadtverwaltung überprüft. Dies soll sicherstellen, dass die angebotenen Anwohnerstellplätze auch tatsächlich für Anwohner zur Verfügung stehen und nicht von anderen Nutzergruppen wie Pendlern oder Gewerbetreibenden belegt werden. Informationen zu den Anwohnerquartiersgaragen und den jeweiligen Ansprechpartnern sind hinterlegt auf der Webseite der Landeshauptstadt Düsseldorf: https://www.duesseldorf.de/verkehrsmanagement/mobil-in-duesseldorf/mit-dem-auto/parken- in-duesseldorf/anwohnerquartiersgaragen Der Stadt Düsseldorf sind die Probleme der Anwohner durch Fremdparker im stark beanspruchten öffentlichen Raum bekannt. Deswegen verfolgt die Stadt auch das Ziel, das Parken von Pkw auf private Flächen zu verlagern, um so eine gerechtere Verteilung des öffentlichen Raumes zu gewährleisten und hat in diesem Rahmen auch das Feierabend- Parken-Projekt gestartet. Weiterhin wurde der Park & Ride-Parkplatz auf dem Staufenplatz bereits mit einer 24-Stunden-Regelung ausgestattet, um diesen frei von Langzeitparkern zu halten. Auch wurden beispielsweise mit dem Provinzial P+R in Düsseldorf-Wersten zusätzliche Parkplätze für Pendlerinnen und Pendler geschaffen, die dann nicht mehr mit dem Auto in die Stadt fahren müssen.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Es wird angeregt, eine gesicherte Querungsmöglichkeit für Zufußgehende über den Sandträgerweg in unmittelbarer Nähe zur renaturierten Düssel zu schaffen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Anlage 2 zu Vorlage ABA/032/2026 Eingabe nach § 24 GO: Fußgängerüberweg Sandträgerweg Hier: Stellungnahme des Amtes für Verkehrsmanagement Beim Sandträgerweg handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße mit innerörtlicher Verbindungsfunktion. Die Verkehrsbelastung liegt in der Spitzenstunde bei mehr als 800 Kfz/h je Fahrtrichtung. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt derzeit 50 km/h. Die Richtungsfahrbahnen des Sandträgerwegs sind im betrachteten Bereich durch einen Mittelstreifen getrennt, der im Bereich der Düssel als Querungshilfe ausgebildet ist. Die Sichtverhältnisse an der Querungsstelle wurden bereits vor einigen Jahren durch die Markierung von Sperrflächen verbessert. Hierdurch entsprechen die vorhandenen Sichtbeziehungen den aktuellen technischen Regelwerken und Richtlinien. Die vorhandene Mittelinsel bzw. Querungshilfe weist eine Breite von 2,25 m auf und bietet Fußgängern eine ausreichend dimensionierte Aufstellfläche zwischen den Fahrstreifen. Für den Radverkehr sehen die einschlägigen Richtlinien jedoch eine Mindestbreite von 2,50 m vor. Insofern besteht hinsichtlich der Aufstellfläche für Radfahrer Optimierungsbedarf. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifens) wurde anhand der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) geprüft. Demnach darf ein Fußgängerüberweg nur bis zu einer Verkehrsbelastung von 750 Kfz/h je Fahrtrichtung eingerichtet werden. Aufgrund der Verkehrsbelastung von über 800 Kfz/h je Fahrtrichtung werden die in den Richtlinien genannten Einsatzgrenzen von bis zu 750 Kfz/h überschritten. Die Voraussetzungen für die Anlage eines Fußgängerüberwegs sind somit nicht erfüllt. Die Einrichtung einer Fußgängerschutzanlage (Fußgänger-Lichtsignalanlage) ist nach einer ersten fachlichen Prüfung grundsätzlich möglich. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Nähe zur bestehenden Lichtsignalanlage in Höhe der Hausnummer 67. Die Kosten für die Errichtung einer Fußgängerschutzanlage werden im Rahmen einer ersten Grobkostenschätzung auf rund 110.000 € geschätzt. Derzeit wird im Rahmen einer straßenverkehrsrechtlichen Einzelfallprüfung die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h untersucht. Ob und in welchem Umfang weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Querungssituation umgesetzt werden, hängt maßgeblich von der künftig zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Sandträgerweg ab. Erst nach Abschluss der laufenden Prüfung zur Geschwindigkeits- reduzierung kann abschließend bewertet werden, welche verkehrstechnischen und straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zweckmäßig, erforderlich und umsetzbar sind. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) ist jedoch aufgrund der Verkehrsbelastung unabhängig von der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht zulässig. gez. Odenthal
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Es wird angeregt, eine Teilstrecke des Greifweges in Oberkassel als Einbahnstraße auszuweisen oder abzupollern.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Anlage 2 zu Vorlage ABA/033/2026 Eingabe nach § 24 GO: Teilweise Einbahnregelung für den Greifweg Hier: Stellungnahme des Amtes für Verkehrsmanagement Der Petent regt an, die Verkehrsführung des Greifwegs zwischen Schanzenstraße und Belsenpark zu überprüfen. Er schlägt vor, den Abschnitt ab Schanzenstraße 82 in Fahrtrichtung Vodafone als Einbahnstraße auszuweisen und durch bauliche Maßnahmen (Abpollerung) für den Kraftfahrzeugverkehr zu sperren, um Durchgangsverkehr zu unterbinden und die Verkehrssicherheit im Bereich des Spielplatzes und der angrenzenden Wohnbebauung zu erhöhen. Der Verwaltung ist die geschilderte Verkehrssituation im Greifweg bekannt. Bereits in der Vergangenheit wurde die Möglichkeit geprüft, den motorisierten Durchgangsverkehr in diesem Bereich zu unterbinden. Die hierfür erforderliche Einrichtung einer Wendeanlage war jedoch aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeit nicht umsetzbar. Aus diesem Grund wurde die bestehende Verkehrsführung zunächst beibehalten. Im Zuge der Verkehrsplanung zum Bebauungsplan 04/001 „Ehemaliger Güterbahnhof II" stehen die erforderlichen Flächen zur Verfügung, um die Verkehrsführung neu zu ordnen. Vorgesehen ist, den Greifweg auf Höhe der Hausnummer 154 durch Poller für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr zu sperren. Hierdurch wird der motorisierte Individualverkehr in diesem Abschnitt künftig unterbunden und eine Nutzung als Durchfahrts- beziehungsweise Abkürzungsstrecke ausgeschlossen. Von der Sperrung ausgenommen sind Fahrzeuge der Feuerwehr sowie Entsorgungsfahrzeuge der AWISTA, deren Durchfahrt zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr und der öffentlichen Daseinsvorsorge weiterhin gewährleistet werden muss. Mit Umsetzung dieser Maßnahme wird dem Anliegen des Petenten, den Durchgangsverkehr im Greifweg zu unterbinden und die Verkehrssicherheit insbesondere im Umfeld des Spielplatzes und des Belsenparks zu erhöhen, im Wesentlichen entsprochen. Die bauliche Umsetzung wird in den kommenden Jahren erwartet. Gez. Odenthal
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Es wird angeregt, die geplante Änderung der Elternbeitragssatzung zu überdenken . Hinweis: Die Vorlage JHA/059/2026 - Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder, in Tagespflege und im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich - liegt dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Beschlussfassung am 16.07.2026 vor.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.