Eingabe nach 24 GO Aktenzeichen ABA/033/2026

Teilweise Einbahnregelung Greifweg

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 26. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Kurzdarstellung“

Es wird angeregt, eine Teilstrecke des Greifweges in Oberkassel als Einbahnstraße auszuweisen oder abzupollern.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 26. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

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Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Greifweg – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · ABA/033/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    Greifweg_Eingabe · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Ursprüngliche Vorlage

    Eingabe 24GO · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Greifweg_Stellungnahme der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Sitzung · TOP 5

    Anregungs- und Beschwerdeausschuss. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

Eingabe 24GO als Text anzeigen
Title: Eingabe nach 24 GO URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00591892.pdf Published Time: 2026-06-30T13:01:00.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: ABA/033/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW Betrifft: Teilweise Einbahnregelung Greifweg Fachbereich : 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Anregungs- und Beschwerdeausschuss 09.07.2026 - Kurzdarstellung: Es wird angeregt, eine Teilstrecke des Greifweges in Oberkassel als Einbahnstraße auszuweisen oder abzupollern. Anlagen: Greifweg_Eingabe
Greifweg_Eingabe als Text anzeigen
Title: Greifweg_Eingabe URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00591897.pdf Published Time: Fri, 26 Jun 2026 10:54:11 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Anlage 1 zu Vorlage ABA/033/2026 Eingabe nach § 24 GO: Teilweise Einbahnregelung für den Greifweg Eingabe vom 17.06.2026 An: lhd.B01-Beschwerdeausschuss < [email protected] > Betreff: Anregungs- und Beschwerdeausschuss (ABA): Umwidmung Teilstrecke Greifweg zur Einbahnstraße Sehr geehrte Damen und Herren, der Greifweg ist beginnend ab Belsenplatz/Belsenstraße bis etwa Höhe Schanzenstr. 62 (am Greifweg liegend) als Einbahnstraße eingerichtet. In dem Abschnitt befinden sich sowohl Gewerbe- als auch Wohnungsanlieger. Im anschließenden Abschnitt bis etwa hinter dem sog. „The Henry’s“ Rückseite Schanzenstr. 78 ist der Greifweg als abgepollerter Fuß-/Radweg ausgeführt. Zwischen den Häusern Schanzenstr. 78 und 82 beginnt die Zufahrtsstraße zum Greifweg. Hier befindet sich -wie auch am anderen Ende in Höhe des Gebäudes Schanzenstr 102- das Verkehrskennzeichen „Anlieger frei“ und Zone 30. Der Greifweg führt hier zunächst entlang des Belsenparks und eines stark frequentierten Kinderspielplatzes. An letzterem gilt aufgrund der Ausschilderung einer sogenannten „Spielstraße“ Schritttempo 7 km/h, wobei sich der Greifweg quasi auf eine Spurbreite verengt. Anschließend führt er an den Häusern Greifweg 152-168 als Tempo 30 km Zone weiter (keine aktiven Gewerbeanlieger) und mündet wieder in die Schanzenstraße. Von hier aus geht es zum Knotenpunkt Auf-/Abfahrt B 7/Prinzenallee/Vodafone-Campus/Willstätter Straße. Über die Schanzenstraße ist dieser Verkehrsknotenpunkt wegen einer Abpollerung vor dem chinesischen Generalkonsulat nicht mit dem Auto zu erreichen. Durch diesen Umstand ist dieses Teilstück des Greifwegs seit Jahren zur Abkürzung des Durchgangsverkehrs geworden. Zwischen 6 und 10 Uhr sowie 14 und 22 Uhr durchfahren nach meiner Einschätzung mehr als 150 PKW in beide Richtungen das Teilstück in oft rasantem Tempo (auch da wo 7 km/h gilt und alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt sein sollen und wo sich viele Kinder aufhalten). Hinzu kommen regelmäßige Konfliktsituationen an dem Kreuzungspunkt Greifweg Rad-Fußweg und Verbindung Adolf-Uzarski-Weg zur Schanzenstraße, weil Radfahrer aus dem Belsenpark kommend mit aus beiden Richtungen fahrenden PKW konfrontiert werden. Nun erschließt sich dem Bürger nicht so ohne Weiteres, warum der Greifweg an einem Ende (also von Belsenplatz/Belsenstraße) als Einbahnstraße zu befahren ist und am anderen Ende trotz Verengung/Spielplatz/Grünfläche in beide Richtungen unrechtmäßig als Durchgangsverkehr befahrbar ist. Ich rege an, die Angelegenheit im ABA zu beraten und dem Amt für Verkehrsmanagement vorzuschlagen, auch den Greifweg in der Verlängerung des Fuß-Radwegs (ab Höhe hinter Haus Schanzenstr. 82) vollständig als Einbahnstraße auszuweisen oder ihn alternativ in Höhe des Spielplatzes für PKW abzupollern. Mit freundlichen Grüßen (Name und Anschrift des Einsenders) Anlage 1 zu Vorlage ABA/033/2026

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ABA/033/2026