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05
¶ Dezernat Datum Telefon-Nbst.
17/0
¶ Amt/Institut/Dienststelle
20.04.2004 92234
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Bei Vorlagen mit finanzieller Auswirkung:
Vorgeprüft durch Amt 20 Vorprüfung durch Amt 14 Prüfvermerk Amt 14
Datum Unterschrift
Über 03 an 01 nicht erforderlich
Betrifft:
Dringliche Entscheidung nach § 60 GO NW: Dienstreisen von Ratsmitgliedern zur
Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 26.05.2004 in Mülheim/Ruhr
In vorstehender Angelegenheit bitte ich, einen Beschluss gemäß § 60 GO NW* herbeizuführen.
Dringlichkeitsentscheidung
Die Angelegen-
heit unterliegt
der Beschluss-
fassung des
Rates.
Sie ist von äußerster Dringlichkeit. Die recht-
zeitige Einberufung des Rates, des Haupt-
und Finanzausschusses bzw. Des
Fachausschusses ist nicht möglich. Die
entsprechende Vorlage (Vordruck LG 145)
ist als Anlage beigefügt.
X
Unterschrift
Ulrike Löhr
Anlagen
* Gesetzestext:
§ 60 - Dringliche Entscheidungen
(1) Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich
ist. Ist auch die Einberufung des Hauptausschusses nicht rechtzeitig möglich und kann die Entscheidung nicht aufgeschoben werden, weil sonst erhebliche
Nachteile oder Gefahren entstehen können, kann der Bürgermeister mit einem Ratsmitglied entscheiden. Diese Entscheidungen sind im Rat in der nächsten
Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Er kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses
entstanden sind.
(2) Ist die Einberufung eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nicht rechtzeitig möglich, kann der Bürgermeister mit dem
Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörendem Ratsmitglied entscheiden.
Die Entscheidung ist dem Ausschuss in der n ä c h s t e n Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend.
RSD Dringend.wpt analog LG 143
Ë
Betrifft: Vorlagen-Nr.
Dringlichkeitsentscheidung gemäß 01/ 88/2004
X
§ 60 Abs.1 Satz 2 GO NW § 60 Abs.2 Satz 1 GO NW
hier:
Dringliche Entscheidung nach § 60 GO NW:
Dienstreisen von Ratsmitgliedern zur Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 26.05.2004 in
Mülheim/Ruhr
Beschlussdarstellung:
Stadtdirektor Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff und Bürgermeisterin Marlies Smeets beschließen gemäß
X
§ 60 Abs.1 Satz 2 GO NW § 60 Abs.2 Satz 1 GO NW
die Bestellung der von den Ratsfraktionen vorgeschlagenen Ratsmitglieder:
Dirk Elbers (CDU)
Hildegard Kempkes (CDU)
Marie-Luise Zimmermann (CDU)
Walburga Benninghaus (SPD)
Annette Steller (SPD)
Alfred Syska (SPD)
Marikka von Berlepsch (FDP)
Antonia Frey (BÜ90/Grüne)
als stimmberechtigte Abgeordnete zur Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 26. Mai 2004 in
Mülheim/Ruhr sowie die entsprechenden Dienstreisen.
Die Reisekosten betragen voraussichtlich ca. 300,00 EUR und werden aus Haushaltsstelle 0000 400 10,
Reisekosten Rat und Presse, bezahlt.
Düsseldorf, den 20.04.2004
Unterschrift
Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff
Unterschrift
Marlies Smeets
Die Begründung der Beschlussdarstellung (Vordruck Lg 146) ist als Anlage beigefügt.
Amt/Institut/Dienststelle
10/1
Amt für Informationstechnik und Organisationsentwicklung
Dezernentin/Dezernent
Ulrike Löhr
RSD Dringend.wpt analog LG 144/145
Betrifft:
Begründung zur Vorlagen-Nr. 01/ 88/2004
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Begründung der Dringlichkeit der Angelegenheit
(in Fällen des § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW die möglichen erheblichen Nachteile oder Gefahren nennen)
Der Vorstand Städtetages NRW hat mit Schreiben vom 02.03.2004 (Poststempel 06.04.2004, Eingang bei der sachbearbeitenden
Stelle -10/1- am 19.04.2004) zur Mitgliederversammlung am 26. Mai 2004 in Mülheim/Ruhr eingeladen. Die Angelegenheit ist
dringlich, da die Anmeldung der stimmberechtigten Abgeordneten beim Städtetag bis zum 20.04.2004 und somit vor der nächsten
Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses erforderlich ist.
Gemäß Satzung des Städtetag NRW sind durch den Rat der Stadt stimmberechtigte Abgeordnete zur Wahrnehmung der
Mitgliedschaftsrechte in der Mitgliederversammlung des Städtetages NRW zu bestellen. Das erste Informationsschreiben des
Städtetages NRW per E-Mail-Rundschreiben vom 12.01.2004 ist nicht bei der sachbearbeitenden Stelle (10/1) angekommen.
Somit konnte ein entsprechender Ratsbeschluss nicht rechtzeitig vorbereitet werden.
Erläuterung der anfallenden Kosten:
Einmalige Kosten Jährlich wiederkehrende Kosten Folgekosten nach Vordruck 20/173
EUR Datum der Fälligkeit EUR Fälligkeit EUR EUR Datum der Fälligkeit
300,00 26.05.2004 0
Erläuterung der vorgesehenen Finanzierung:
Erläuterung des zur Beschlussfassung anstehenden Sachverhaltes siehe nächste Seite(n)
RSD Dringend.wpt analog LG 146