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05
¶ Dezernat Datum Telefon-Nbst.
10
¶ Amt/Institut/Dienststelle
22.11.2004
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Bei Vorlagen mit finanzieller Auswirkung:
Vorgeprüft durch Amt 20 Vorprüfung durch Amt 14 Prüfvermerk Amt 14
Datum Unterschrift
an 01 nicht erforderlich
Betrifft:
Bestellung stimmberechtigter Abgeordneter zur Teilnahme an der 33. ordentlichen
Hauptversammlung des Deutschen Städtetags vom 31.05. bis 02.06.2005 in Berlin
In vorstehender Angelegenheit bitte ich, einen Beschluss gemäß § 60 GO NW* herbeizuführen.
Eilentscheidung
Die Angelegenheit unterliegt der Beschlussfassung des Rates, dessen rechtzeitige Einberufung nicht möglich ist.
Die entsprechende Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss (Vordruck Lg 144) ist als Anlage beigefügt.
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Unterschrift
Anlagen
* Gesetzestext:
§ 60 - Dringliche Entscheidungen
(1) Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich
ist. Ist auch die Einberufung des Hauptausschusses nicht rechtzeitig möglich und kann die Entscheidung nicht aufgeschoben werden, weil sonst erhebliche
Nachteile oder Gefahren entstehen können, kann der Bürgermeister mit einem Ratsmitglied entscheiden. Diese Entscheidungen sind im Rat in der nächsten
Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Er kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses
entstanden sind.
(2) Ist die Einberufung eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nicht rechtzeitig möglich, kann der Bürgermeister mit dem
Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörendem Ratsmitglied entscheiden.
Die Entscheidung ist dem Ausschuss in der n ä c h s t e n Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend.
RSD Dringend.wpt analog LG 143
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Betrifft: Vorlagen-Nr.
Eilentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW 01/ 299/2004
hier:
Bestellung stimmberechtigter Abgeordneter zur Teilnahme an der 33. ordentlichen
Hauptversammlung des Deutschen Städtetags vom 31.05. bis 02.06.2005 in Berlin
Beschlussdarstellung:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW:
Der Haupt- und Finanzausschuss bestellt gemäß § 113 der Gemeindeordnung NW zur
Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte bei der vom 31.05. bis 02.06.2005 stattfindenden
Hauptversammlung des Deutschen Städtetages folgende Personen zu stimmberechtigten
Abgeordneten:
1. Theiß, Rosemaria (R) CDU
2. Mauersberger, Klaus (R) CDU
3. Strack-Zimmermann, Dr. Marie-Agnes (R) FDP
4. Albes, Burkhard (R) SPD
5. Bräer, Rolf-Jürgen (R) SPD
6. Frey, Antonia (R) Bü90/Grü
Aufgrund der Satzung des Deutschen Städtetages sind neben den zu benennenden
Abgeordneten die Mitglieder des Hauptausschusses und des Präsidiums des Deutschen
Städtetages zur Hauptversammlung stimmberechtigt. Dem Präsidium gehört Herr
Oberbürgermeister Erwin an und ist daher nicht mehr zu benennen.
Die zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung erforderlichen Dienstreisen werden
genehmigt; die Reisekosten betragen (je nach Art der Anreise) zwischen 2.900,00 und
4.850,00 EUR.
Begründung:
Die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages findet vom 31.05. bis 02.06.2005 in Berlin
statt.
Das Generalthema der Versammlung lautet: "100 Jahre Deutscher Städtetag - Die Zukunft
liegt in den Städten -". Außerdem findet die Wahl des/der Präsidenten/Präsidentin und
seiner/ihrer Stellvertreter/innen satt.
Nach § 6 Abs. 2 der Satzung des Deutschen Städtetages kann die Stadt Düsseldorf sechs
stimmberechtigte Abgeordnete zur Hauptversammlung entsenden. Die Hälfte der
Abgeordneten soll aus ehrenamtlichen tätigen Bürgerinnen und Bürgern (Ratsmitglieder,
bürgerschaftlichen Mitgliedern von Ratsausschüssen) bestehen. Zu den Abgeordneten muss
gemäß §113 Abs. 2 GO NW der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene
städtische Dienstkraft gehören.
Sofern Wahlbeamte als stimmberechtigte Abgeordnete bestellt werden, sind sie nach
interfraktioneller Vereinbarung auf den Fraktionsproporz anzurechnen.
RSD Dringend.wpt analog LG 144/145
Die Begründung der Beschlussdarstellung (Vordruck Lg 146) ist als Anlage beigefügt.
Amt/Institut/Dienststelle
10
Amt für Informationstechnik und
Organisationsentwicklung
Dezernentin/Dezernent
Ulrike Löhr
Betrifft:
Begründung zur Vorlagen-Nr. 01/ 299/2004
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Begründung der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit
Der Deutsche Städtetag hat mit Anschreiben vom 05.11.2004 darum gebeten, ihm bis zum 10.12.2004
sechs stimmberechtigte Abgeordnete zur Teilnahme an der 33. ordentlichen Hauptversammlung des
Deutschen Städtetages vom 31.05. bis 02.06.2005 in Berlin zu benennen. Satzungsgemäß sind
stimmberechtigte Abgeordnete durch den Rat der Stadt zur Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte
in der Hauptversammlung des Deutschen Städtetages zu bestellen. Da die nächste Ratssitzung für den
16./17.12.2004 terminiert ist, kann ein Ratsbeschluss nicht mehr rechtzeitig gefasst werden. Daher ist
eine Beschlussvorlage nach § 60 Abs. 1 S. 1 GO NW für den nächsten Haupt- und Finanzausschuss
am 06.12.2004 vorzubereiten.
Erläuterung der anfallenden Kosten:
Einmalige Kosten Jährlich wiederkehrende Kosten Folgekosten nach Vordruck 20/173
Euro Datum der Fälligkeit Euro Fälligkeit Euro Euro Datum der Fälligkeit
4.000,-- 31.05.2005 0
Erläuterung der vorgesehenen Finanzierung:
Erläuterung des zur Beschlussfassung anstehenden Sachverhaltes siehe nächste Seite(n)
RSD Dringend.wpt analog LG 146