Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 01/ 299/2004

Städtetag

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Münsterstraße 15 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 12. November 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW: Der Haupt- und Finanzausschuss bestellt gemäß § 113 der Gemeindeordnung NW zur Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte bei der vom 31.05. bis 02.06.2005 stattfindenden Hauptversammlung des Deutschen Städtetages folgende Personen zu stimmberechtigten Abgeordneten: 1. Theiß, Rosemaria (R) CDU 2. Mauersberger, Klaus (R) CDU 3. Strack-Zimmermann, Dr. Marie-Agnes (R) FDP 4. Albes, Burkhard (R) SPD 5. Bräer, Rolf-Jürgen (R) SPD 6. Frey, Antonia (R) Bü90/Grü Aufgrund der Satzung des Deutschen Städtetages sind neben den zu benennenden Abgeordneten die Mitglieder des Hauptausschusses und des Präsidiums des Deutschen Städtetages zur Hauptversammlung stimmberechtigt. Dem Präsidium gehört Herr Oberbürgermeister Erwin an und ist daher nicht mehr zu benennen. Die zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung erforderlichen Dienstreisen werden genehmigt; die Reisekosten betragen (je nach Art der Anreise) zwischen 2.900,00 und 4.850,00 EUR.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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05 ¶ Dezernat Datum Telefon-Nbst. 10 ¶ Amt/Institut/Dienststelle 22.11.2004 Ë Bei Vorlagen mit finanzieller Auswirkung: Vorgeprüft durch Amt 20 Vorprüfung durch Amt 14 Prüfvermerk Amt 14 Datum Unterschrift an 01 nicht erforderlich Betrifft: Bestellung stimmberechtigter Abgeordneter zur Teilnahme an der 33. ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetags vom 31.05. bis 02.06.2005 in Berlin In vorstehender Angelegenheit bitte ich, einen Beschluss gemäß § 60 GO NW* herbeizuführen. Eilentscheidung Die Angelegenheit unterliegt der Beschlussfassung des Rates, dessen rechtzeitige Einberufung nicht möglich ist. Die entsprechende Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss (Vordruck Lg 144) ist als Anlage beigefügt. X Unterschrift Anlagen * Gesetzestext: § 60 - Dringliche Entscheidungen (1) Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist. Ist auch die Einberufung des Hauptausschusses nicht rechtzeitig möglich und kann die Entscheidung nicht aufgeschoben werden, weil sonst erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können, kann der Bürgermeister mit einem Ratsmitglied entscheiden. Diese Entscheidungen sind im Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Er kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses entstanden sind. (2) Ist die Einberufung eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nicht rechtzeitig möglich, kann der Bürgermeister mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörendem Ratsmitglied entscheiden. Die Entscheidung ist dem Ausschuss in der n ä c h s t e n Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend. RSD Dringend.wpt analog LG 143 Ë Betrifft: Vorlagen-Nr. Eilentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW 01/ 299/2004 hier: Bestellung stimmberechtigter Abgeordneter zur Teilnahme an der 33. ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetags vom 31.05. bis 02.06.2005 in Berlin Beschlussdarstellung: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW: Der Haupt- und Finanzausschuss bestellt gemäß § 113 der Gemeindeordnung NW zur Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte bei der vom 31.05. bis 02.06.2005 stattfindenden Hauptversammlung des Deutschen Städtetages folgende Personen zu stimmberechtigten Abgeordneten: 1. Theiß, Rosemaria (R) CDU 2. Mauersberger, Klaus (R) CDU 3. Strack-Zimmermann, Dr. Marie-Agnes (R) FDP 4. Albes, Burkhard (R) SPD 5. Bräer, Rolf-Jürgen (R) SPD 6. Frey, Antonia (R) Bü90/Grü Aufgrund der Satzung des Deutschen Städtetages sind neben den zu benennenden Abgeordneten die Mitglieder des Hauptausschusses und des Präsidiums des Deutschen Städtetages zur Hauptversammlung stimmberechtigt. Dem Präsidium gehört Herr Oberbürgermeister Erwin an und ist daher nicht mehr zu benennen. Die zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung erforderlichen Dienstreisen werden genehmigt; die Reisekosten betragen (je nach Art der Anreise) zwischen 2.900,00 und 4.850,00 EUR. Begründung: Die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages findet vom 31.05. bis 02.06.2005 in Berlin statt. Das Generalthema der Versammlung lautet: "100 Jahre Deutscher Städtetag - Die Zukunft liegt in den Städten -". Außerdem findet die Wahl des/der Präsidenten/Präsidentin und seiner/ihrer Stellvertreter/innen satt. Nach § 6 Abs. 2 der Satzung des Deutschen Städtetages kann die Stadt Düsseldorf sechs stimmberechtigte Abgeordnete zur Hauptversammlung entsenden. Die Hälfte der Abgeordneten soll aus ehrenamtlichen tätigen Bürgerinnen und Bürgern (Ratsmitglieder, bürgerschaftlichen Mitgliedern von Ratsausschüssen) bestehen. Zu den Abgeordneten muss gemäß §113 Abs. 2 GO NW der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene städtische Dienstkraft gehören. Sofern Wahlbeamte als stimmberechtigte Abgeordnete bestellt werden, sind sie nach interfraktioneller Vereinbarung auf den Fraktionsproporz anzurechnen. RSD Dringend.wpt analog LG 144/145 Die Begründung der Beschlussdarstellung (Vordruck Lg 146) ist als Anlage beigefügt. Amt/Institut/Dienststelle 10 Amt für Informationstechnik und Organisationsentwicklung Dezernentin/Dezernent Ulrike Löhr Betrifft: Begründung zur Vorlagen-Nr. 01/ 299/2004 Ë Begründung der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit Der Deutsche Städtetag hat mit Anschreiben vom 05.11.2004 darum gebeten, ihm bis zum 10.12.2004 sechs stimmberechtigte Abgeordnete zur Teilnahme an der 33. ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 31.05. bis 02.06.2005 in Berlin zu benennen. Satzungsgemäß sind stimmberechtigte Abgeordnete durch den Rat der Stadt zur Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte in der Hauptversammlung des Deutschen Städtetages zu bestellen. Da die nächste Ratssitzung für den 16./17.12.2004 terminiert ist, kann ein Ratsbeschluss nicht mehr rechtzeitig gefasst werden. Daher ist eine Beschlussvorlage nach § 60 Abs. 1 S. 1 GO NW für den nächsten Haupt- und Finanzausschuss am 06.12.2004 vorzubereiten. Erläuterung der anfallenden Kosten: Einmalige Kosten Jährlich wiederkehrende Kosten Folgekosten nach Vordruck 20/173 Euro Datum der Fälligkeit Euro Fälligkeit Euro Euro Datum der Fälligkeit 4.000,-- 31.05.2005 0 Erläuterung der vorgesehenen Finanzierung: Erläuterung des zur Beschlussfassung anstehenden Sachverhaltes siehe nächste Seite(n) RSD Dringend.wpt analog LG 146

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 01/ 299/2004