Wahl von Delegierten und Ersatzdelegierten für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW)
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Sachdarstellung“
Der Landesintegrationsrat NRW ist das demokratisch legitimierte Vertretungsorgan der Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration Nordrhein-Westfalens und der hier lebenden Migrant*innen. Der Landesintegrationsrat ist Gesprächspartner des Landtages und der Landesregierung sowie gleichzeitig zentrales Gremium für die Vertretung der Interessen der Migrant*innen in Nordrhein-Westfalen. Die Organe des Landesintegrationsrates sind die Mitgliederversammlung, der Hauptausschuss und der Vorstand. Der Landesintegrationsrat setzt sich aus Delegierten der Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration der Städte in Nordrhein-Westfalen zusammen. Für Düsseldorf sind nach § 6 Nr. 2 der Satzung des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen sieben Delegierte und nach § 6 Nr. 3 der Satzung des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen weitere sieben Ersatzdelegierte zu benennen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ACI/005/2025