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Ö Vorlagen - Nr. 51/ 79/2004
JHA am 30.06.2004
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Informationsvorlage
Betrifft:
Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise in der Jugendhilfe
Die Verwaltung beabsichtigt ab der neuen Legislaturperiode, die Arbeitsgemeinschaften
nach § 78 SGB VIII in Abstimmung mit den Trägern und dem Jugendhilfeausschuss einer
Neuordnung zuzuführen und bis zum Ende des Jahres 2004 dem Ausschuss eine
entsprechende Entscheidung vorzulegen.
Zur Zeit unterhält die Verwaltung eine Vielzahl von Arbeitsgemeinschaften und darüber
hinaus weitere, der fachlichen Weiterentwicklung dienende Arbeitskreisstrukturen. Des
weiteren gibt es eine Vielzahl von notwendi gen sozialräumlich bedingten
Organisationsstrukturen, verteilt auf die Düsseldorfer Stadtbezirke. Dieser für alle
Beteiligten sehr intensive personelle Ressourcenverbrauch soll bezogen auf die
Erfordernisse der fachlichen und organisatorischen Weiterentwicklung der Jugendhilfe in
Düsseldorf effektiver gestaltet werden. Dieses soll in enger Abstimmung mit den jeweils im
Feld befindlichen freien Trägern geschehen.
Die Eckpunkte einer solchen Strukturreform beinhaltet die Schaffung einer zentralen AG
nach § 78 SGB VIII und weiteren drei AGs nach § 78, die sich an der Produktsystematik
des Jugendamtes orientiert.
Demnach würden sich vier Arbeitsgemeinschaften bilden, die wie folgt zu bezeichnen
wären:
Zentrale AG nach § 78 - Amtsleitung 51
AG nach § 78 SGB VIII - Kindertageseinrichtungen - Leitung 51/2.0
AG nach § 78 SGB VIII - Jugendarbeit - Leitung 51/3.0
AG nach § 78 SGB VIII - Soziale Dienste - Leitung 51/5.0
Abweichend von diesen vier Arbeitsgemeinschaften soll es darüber hinaus,
angeschlossen an die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII Soziale Dienste, 5
Facharbeitskreise geben, die wie folgt zu bezeichnen wären:
Familienbildung, Beratungsstellen, Erzieherische Hilfen, Vormundschaften,
Jugendsozialarbeit.
Diese Facharbeitskreise arbeiten ausschließlich auf Auftragslage aus der zuvor
bezeichneten Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII.
Die zentrale Arbeitsgemeinschaft hat zukünftig die Aufgabe, die strategischen
Entwicklungen der Jugendhilfe in Düsseldorf gemeinsam mit den freien Trägern
abzustimmen und zur Beratung und Entscheidung für den Jugendhilfeausschuss
vorzubereiten. Aus dieser zentralen Arbeitsgemeinschaft werden darüber hinaus
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besondere Projektaufträge an die nachfolgenden Arbeitsgemeinschaften formuliert.
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Die Arbeitsgemeinschaften Kindertageseinrichtungen, Jugendarbeit und Soziale Dienste
haben die Aufgabe, die fachlichen Fragen gemeinsam mit den freien Trägern zu erörtern
und nach geeigneten Umsetzungsstrategien zu suchen und Wege der Umsetzung zu
beschreiben.
Dem Jugendhilfeausschuss wird bis Ende 2004 das Beratungsergebnis zur Entscheidung
vorgelegt.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Jugendhilfeausschuss 30.06.04 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Amt:
Jugendamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Hintzsche
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