Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 51/ 79/2004

AGs und AKs in der Jugendhilfe

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Siegburger Straße 12 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 21. Juni 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 51/ 79/2004 JHA am 30.06.2004 Seite 1 von 3 Informationsvorlage Betrifft: Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise in der Jugendhilfe Die Verwaltung beabsichtigt ab der neuen Legislaturperiode, die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII in Abstimmung mit den Trägern und dem Jugendhilfeausschuss einer Neuordnung zuzuführen und bis zum Ende des Jahres 2004 dem Ausschuss eine entsprechende Entscheidung vorzulegen. Zur Zeit unterhält die Verwaltung eine Vielzahl von Arbeitsgemeinschaften und darüber hinaus weitere, der fachlichen Weiterentwicklung dienende Arbeitskreisstrukturen. Des weiteren gibt es eine Vielzahl von notwendi gen sozialräumlich bedingten Organisationsstrukturen, verteilt auf die Düsseldorfer Stadtbezirke. Dieser für alle Beteiligten sehr intensive personelle Ressourcenverbrauch soll bezogen auf die Erfordernisse der fachlichen und organisatorischen Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Düsseldorf effektiver gestaltet werden. Dieses soll in enger Abstimmung mit den jeweils im Feld befindlichen freien Trägern geschehen. Die Eckpunkte einer solchen Strukturreform beinhaltet die Schaffung einer zentralen AG nach § 78 SGB VIII und weiteren drei AGs nach § 78, die sich an der Produktsystematik des Jugendamtes orientiert. Demnach würden sich vier Arbeitsgemeinschaften bilden, die wie folgt zu bezeichnen wären: Zentrale AG nach § 78 - Amtsleitung 51 AG nach § 78 SGB VIII - Kindertageseinrichtungen - Leitung 51/2.0 AG nach § 78 SGB VIII - Jugendarbeit - Leitung 51/3.0 AG nach § 78 SGB VIII - Soziale Dienste - Leitung 51/5.0 Abweichend von diesen vier Arbeitsgemeinschaften soll es darüber hinaus, angeschlossen an die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII Soziale Dienste, 5 Facharbeitskreise geben, die wie folgt zu bezeichnen wären: Familienbildung, Beratungsstellen, Erzieherische Hilfen, Vormundschaften, Jugendsozialarbeit. Diese Facharbeitskreise arbeiten ausschließlich auf Auftragslage aus der zuvor bezeichneten Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII. Die zentrale Arbeitsgemeinschaft hat zukünftig die Aufgabe, die strategischen Entwicklungen der Jugendhilfe in Düsseldorf gemeinsam mit den freien Trägern abzustimmen und zur Beratung und Entscheidung für den Jugendhilfeausschuss vorzubereiten. Aus dieser zentralen Arbeitsgemeinschaft werden darüber hinaus RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 51/ 79/2004 JHA am 30.06.2004 Seite 2 von 3 besondere Projektaufträge an die nachfolgenden Arbeitsgemeinschaften formuliert. Ö Vorlagen - Nr. 51/ 79/2004 JHA am 30.06.2004 Seite 3 von 3 Die Arbeitsgemeinschaften Kindertageseinrichtungen, Jugendarbeit und Soziale Dienste haben die Aufgabe, die fachlichen Fragen gemeinsam mit den freien Trägern zu erörtern und nach geeigneten Umsetzungsstrategien zu suchen und Wege der Umsetzung zu beschreiben. Dem Jugendhilfeausschuss wird bis Ende 2004 das Beratungsergebnis zur Entscheidung vorgelegt. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Jugendhilfeausschuss 30.06.04 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Amt: Jugendamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Hintzsche RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 51/ 79/2004