Vorlage als Text anzeigen
Seite 1 von 4
Informationsvorlage
Betrifft:
Gesamtstädtische Eckpunkte für die Erarbeitung amtsbezogener Fachkarrieren
1. Hintergrund dieses Berichts
Die Gewinnung neuer bzw. die Bindung bereits vorhandener qualifizierter Spitzenkräfte,
deren hohe Qualifikation in ihrer Fachlichkeit begründet ist, bekommt eine zunehmende
Bedeutung für die Weiterentwicklung der Stadtverwaltung. Deshalb sollen zukünftig
alternative berufliche Entwicklungsmöglichkeiten vor allem für interne Beschäftigte bei der
Stadtverwaltung Düsseldorf eröffnet werden.
Fachbereiche sollen nun solche sogenannten Fachkarrieren für ihren Bereich und ihre
spezifischen Berufsbilder entwickeln können. Damit dabei verwaltungsweit Chancen-
gleichheit herrscht und einheitliche Förder- und Bewertungskriterien gelten, wurden die
folgenden Eckpunkte zum 01.12.2004 in Kraft gesetzt:
2. Gesamtstädtische Eckpunkte für die Erarbeitung amtsbezogener Fachkarrieren
Die Verwaltung steht vor wachsenden Herausforderungen, die teilweise hochspezialisier-
tes Wissen erfordern (z.B. Controlling, Betriebswirtschaft/Bilanz, IT). Gleichzeitig herrscht
aufgrund des Fachkräftemangels auf dem Arbeitsmarkt jedoch ein sich verschärfender
Wettbewerb um die besten Kräfte. Damit kommt der Gewinnung neuer bzw. der Bindung
bereits vorhandener qualifizierter Spitzenkräfte, deren hohe Qualifikation in ihrer Fachlich-
keit begründet ist, eine zunehmende Bedeutung für die Weiterentwicklung der Stadtver-
waltung zu.
Für diesen Personenkreis sind attraktive, herausgehoben bewertete Stellen derzeit
überwiegend mit Führungsaufgaben verknüpft.
Fachkarrieren sollen zukünftig alternative berufliche Entwicklungsmöglichkeiten vor allem
für interne Beschäftigte bei der Stadtverwaltung Düsseldorf eröffnen.
Mit der Entwicklung von Fachkarrieren ist folgender Nutzen verbunden:
#aus Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
SEntfaltung der Potenziale und Fähigkeiten,
SLeistungsanreiz,
SAnerkennung der Leistung,
SEntwicklungsperspektiven,
SSpezialisten können sich vollständig auf ihre Spezialaufgaben konzentrieren.
#aus Verwaltungssicht:
SMotivationsfaktor für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
SPersonalgewinnung insbesondere durch interne Qualifizierung und Förderung des
Spezialistenpotenzials,
SSpezialisten werden an die Stadtverwaltung gebunden: bspw. im Bereich Con-
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
Seite 2 von 4
trolling, NKF/KLR oder IT,
Sdient auch der externen Personalgewinnung wenn es nicht gelingt, Stellen durch
gezielte Förderung intern zu besetzen: Stadtverwaltung als attraktiver Arbeit-
geber.
Verschiedene Ämter haben bereits damit begonnen, amtsspezifische Fachkarrieren zu
entwickeln. Damit diese Pilotprojekte weitergeführt und neue Projekte gestartet werden
können, wurden gesamtstädtische Eckpunkte definiert, die bei der Entwicklung von
entsprechenden Konzepten in den Fachbereichen zu berücksichtigen sind.
Diese gesamtstädtischen Eckpunkte sollen einen verwaltungsweit einheitlichen
Rahmen, gleiche Bedingungen und einen Mindeststandard gewährleisten.
Nach dem Inkrafttreten dieser Eckpunkte ist auch daran gedacht, das Thema Fach-
karrieren für Zielgruppen mit gesamtstädtischer Relevanz zu bearbeiten und im dann
beginnenden Prozess den Begriff der Fachkarrieren weiter zu präzisieren.
Folgende gesamtstädtischen Eckpunkte sind von den Fachbereichen vor und bei der
Entwicklung amtsbezogener Fachkarrieren als Voraussetzungen zu erfüllen:
Gesamtstädtische Eckpunkte für die Erarbei-
tung amtsbezogener Facharrieren
Erläuterungen
1. Anerkennung als Reformamt
2. Führungskarriere bleibt der Regel-Karrie-
repfad (Fachkarriere ist die Ausnahme)
Die Fachkarriere ist die Ausnahme und wird in die
Linienorganisation eingebunden.
Beide Karrierewege stehen gleichberechtigt ne-
beneinander.
3. Entwicklung ausschließlich für nur im ei-
genen Amt vorhandene Berufs- und Funk-
tionsgruppen
Sind Berufs- und Funktionsgruppen in mehreren
Ämtern vorhanden, können Fachkarrieren erst
nach Zustimmung durch die Ämter 10 und 11 ent-
wickelt werden (siehe Punkt 11, gesamtstädtische
Belange).
4. Die vertretungsweise Übernahme von Füh-
rungsaufgaben ist möglich
Die persönliche Qualifikation bzw. die Erfüllung
des Anforderungsprofils wird bei der Übernahme
der Vertretungsfunktion selbstverständlich vor-
ausgesetzt.
5. Funktionswechsel (von der Fach- zur Füh-
rungskarriere bzw. umgekehrt) ist nur in
begründeten Einzelfällen möglich
Der Funktionswechsel ist aufgrund der bewusst
auf die Wahrnehmung spezieller fachlicher - und
damit gerade nicht führungsbezogener - Funktio-
nen fokussierten Ausrichtung von Fachkarrieren
nur in begründeten Einzelfällen möglich. Dement-
sprechend wird die persönliche Qualifikation bzw.
die Erfüllung des Anforderungsprofils für einen
solchen Funktionswechsel selbstverständlich vor-
ausgesetzt.
6. Führungsaufgaben sind im Rahmen der
Doppelspitze auf Amtsleitungsebene mög-
lich
s.o. Eckpunkt 4
Gesamtstädtische Eckpunkte für die Erarbei-
tung amtsbezogener Facharrieren
Erläuterungen
Seite 3 von 4
7. Erstellung von Anforderungsprofilen für
Fachkarriere-Stellen
8. Aus dem Anforderungsprofil leitet sich der
Qualifizierungsbedarf bzw. ein obligatori-
sches, hauptsächlich fachliches Qualifizie-
rungsprogramm ab
9. Fachkarriere wird im amtsinternen Perso-
nalentwicklungskonzept (PEK) verankert
10. Finanzierung erfolgt durch den Fachbe-
reich
Die Finanzierung von aus amtsbezogenen Fach-
karrieren resultierender Qualifizierungsmaßnah-
men (siehe auch Ziff. 9.1 der aktuellen gesamt-
städtischen Qualifizierungsrichtlinien) erfolgt
Saus den hierfür vorgesehenen Budgets der
Fachämter, sofern diese Maßnahmen fach-
licher Natur sind, und
Sgesamtstädtisch, wenn sie auf gesamtstädti-
schen Konzeptionen beruhen - bspw. zur Er-
weiterung persönlicher oder sozialer Kompe-
tenzen.
Aufgrund der gezielt fachlichen Ausrichtung von
Fachkarrieren dürften die hieraus resultierenden
Qualifizierungsbedarfe jedoch überwiegend fach-
licher Art sein.
Ergeben sich aus der Entwicklung amtsbezogener
Fachkarrieren stellenplanmäßige Auswirkungen,
so erfolgt die Finanzierung durch den Fachbe-
reich im Rahmen seines jeweiligen Personalkos-
tenbudgets.
11. Die Einführung einer Fachkarriere in ei-
nem Fachbereich wird mit den Ämtern 10
und 11 abgestimmt; der Personalrat wird
gemäß LPVG beteiligt. Erfolgt die Erar-
beitung im Amt durch eine Projektgruppe
geschieht dies gemäß "Leitfaden zum
Projektmanagement" und folgenden Er-
gänzungen:
SÄmter 10 und 11 sind Mitglieder in
der Lenkungsgruppe des Amtes.
SProjektleitung und -verantwortung
liegen beim Fachamt.
SWird im Verlauf eines Projektes deut-
lich, dass gesamtstädtische Belange
zu berücksichtigen sind, besteht ein
Rückholrecht für die Ämter 10 und
11.
Es ist davon auszugehen, dass vor einer Beteili-
gung nach dem LPVG NW sowohl eine Einbezie-
hung in die Entwicklung als auch in die Lenkungs-
gruppe erfolgt.
Die sich aus Ziff. 3 und 8 der Geschäftsordnung
für das Frauenbüro ergebenden Beteiligungsrech-
te des Frauenbüros bleiben unberührt.
Seite 4 von 4
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Personal- und Organisationsausschuss 13.01.2005 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Amt:
Amt für Personalservice und zentrale Dienste
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Ulrike Löhr
RSD AllVorlg.WPT