Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 51/ 49/2005

Anerkennung § 75 SGB VIII - EDUCON gGmbH

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Wittenberger Weg 108 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 1. September 2005veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Jugendhilfeausschuss beschließt gemäß § 75 Sozialgesetzbuch VIII (SGB) i. V. m. § 25 Abs. 1 AG-KJHG die Anerkennung der Educon gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe. Die öffentliche Anerkennung erfolgt ausschließlich für den Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder. Sie wird widerrufen, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung gemäß § 25 Abs. 4 AG-KJHG nicht mehr vorliegen. Mit dieser Anerkennung ist eine Zusage über die finanzielle Förderung jeglicher Art nach § 74 SGB VIII nicht verbunden.

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Ö Vorlagen - Nr. 51/ 49/2005 JHA am 13.09.2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Öffentliche Anerkennung der Educon gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Nr. 1 AG-KJHG (1. Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes) Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt gemäß § 75 Sozialgesetzbuch VIII (SGB) i. V. m. § 25 Abs. 1 AG-KJHG die Anerkennung der Educon gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe. Die öffentliche Anerkennung erfolgt ausschließlich für den Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder. Sie wird widerrufen, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung gemäß § 25 Abs. 4 AG-KJHG nicht mehr vorliegen. Mit dieser Anerkennung ist eine Zusage über die finanzielle Förderung jeglicher Art nach § 74 SGB VIII nicht verbunden. Sachdarstellung: Die Educon gGmbH bietet erzieherische Hilfen in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form an und ist dabei insbesondere im Bereich "Förderung der Jugend- und der Altenhilfe" tätig. Sie ist im Januar 2000 als Ausgründung des Fachbereiches Kinder- und Jugendhilfe des Dorotheenheim e.V., Hilden, entstanden. Im Jahre 2003 wurde die evangelische Jugendhilfe der Graf-Recke-Stiftung, Düsseldorf, im Zuge einer Fusion auf die Gesellschaft übertragen. Seit dem 15.08.2003 betreibt die Educon gGmbH auf Wunsch der Stadt Düsseldorf die evangelische Kindertagesstätte Einbrunger Straße 60 mit zwei Ergänzungsgruppen mit insgesamt 40 Plätzen. Voraussichtlich noch in diesem Jahr wird dem Anliegen der Stadt entsprochen werden, eine dritte Gruppe zu eröffnen. Die Educon gGmbH beantragt nun die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, die eine Voraussetzung zur Bewilligung von Zuschüssen an Tageseinrichtungen für Kinder bildet. Nach § 75 Abs. 1 SGB VIII kann als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden, wer 1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig ist, 2. gemeinnützige Zwecke verfolgt, 3. auf Grund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten läßt, daß er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist, und 4. die Gewährung für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet. Diese Voraussetzungen sind im vorstehenden Fall gegeben. Der Verwaltung sind keine Versagungsgründe für eine öffentliche Anerkennung bekannt. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 51/ 49/2005 JHA am 13.09.2005 Seite 2 von 2 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Jugendhilfeausschuss 13.09.2005 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Antragsschreiben 2 beigefügt Bescheid über Körperschaftssteuer Alternative: Keine Amt: Jugendamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Hintzsche

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 51/ 49/2005