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Ö Vorlagen - Nr. 51/ 57/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Anerkennung des Vereins - Aidshilfe Düsseldorf e.V. - als Träger der freien Jugendhilfe
gemäß § 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) i.V.m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Ersten
Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG)
Beschlussdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt gemäß § 75 SGB VIII i.V.m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 AG-
KJHG die Anerkennung des Vereins - Aidshilfe Düsseldorf e.V. - als Träger der freien
Jugendhilfe.
Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beinhaltet keine Zusage über eine
Förderung nach § 74 SGB VIII jeglicher Art.
Die Anerkennung kann nach § 25 Abs. 4 AG-KJHG widerrufen wer den, wenn die
Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht mehr vorliegen.
Sachdarstellung:
Der Verein - Aidshilfe Düsseldorf e.V. - wurde im Jahr 1985 gegründet und als
gemeinnütziger Verein anerkannt.
Nach der Satzung fördert der Verein die öffentliche Gesundheitspflege, indem er Beratung
und Aufklärung über Aids betreibt oder andere Personen oder staatliche Stellen durch
Beratung, Mitarbeit oder Zuwendungen bei ihrer auf den gleichen Zweck gerichteten
Tätigkeit unterstützt. Weiterhin werden Personen, die nach dem jeweiligen Stand der
Forschung zumindest in Verdacht stehen, an Aids erkrankt zu sein, bei der Bewältigung
der hieraus resultierenden Probleme notfalls auch materiell unterstützt.
Zur Verwirklichung dieser Ziele soll der Verein unter anderem auch auf dem Gebiet der
Jugendhilfe im Sinne des § 1 Kinder- und Jugendhilfegesetzes tätig werden. Der Verein
wird insbesondere im Rahmen der strukturellen Prävention von HIV und Aids junge
Menschen in der Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeiten fördern und Benachteiligungen insbesondere für homosexuelle
Jugendliche abbauen helfen.
Seit 1988 ist der Verein - Aidshilfe Düsseldorf e.V. - nach eigenen Angaben kontinuierlich
in der Jugendarbeit tätig. In den letzten Jahren lagen die Schwerpunkte auf der
Durchführung von Veranstaltungen für Schulklassen, der Unterstützung von Jugendlichen
im Coming-out, der schwulen Jugendarbeit mit der Gruppe Kuckucksei und der
Multiplikatorenausbildung für Lehrer, Pädagogen, Pflegekräfte und Auszubildende.
Darüber hinaus in der Öffentlichkeitsarbeit für die genannten Zielgruppen.
Von den umfangreichen Unterlagen, die von dem Verein eingereicht wurden, sind
folgende der Vorlage beigefügt: Kopien des Antragsschreibens, der Satzung, der
Geschäftsordnung, des Auszuges aus dem Vereinsregister, des Finanzamtsbescheides
über die Körperschaftssteuer und der Jahresberichte 2001 und 2002 für den
Jugendbereich.
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Nach den Bestimmungen des § 75 Abs. 1 SGB VIII können juristische Personen und
Personenvereinigungen als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden, wenn sie
1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind,
2. gemeinnützige Ziele verfolgen,
3. aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen,
dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der
Jugendhilfe zu leisten imstande sind und
4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.
Der Verein - Aidshilfe Düsseldorf e.V. - hat durch die eingereichten Unterlagen
nachgewiesen, dass die o.g. Voraussetzungen erfüllt werden.
Der Verwaltung sind keine Versagungsgründe für eine öffentliche Anerkennung als Träger
der freien Jugendhilfe bekannt.
Der Jugendhilfeausschuss ist gem. § 25 Abs. 1 Nr. 1 AG-KJHG i.V.m. § 5 Abs. 2 Ziff. 2.3
der Satzung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Anerkennung
zuständig.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Jugendhilfeausschuss -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Antragsschreiben
2 beigefügt Satzung
3 beigefügt Geschäftsordnung
4 beigefügt Auszug aus dem Vereinsregister
5 beigefügt Bescheid des Finanzamtes über
Körperschaftssteuer
6 beigefügt Jahresberichte 2001 und 2002 für den
Jugendbereich
Alternative:
Keine
Amt:
Jugendamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Hintzsche
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