Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 55/2005

B-Plan Nr. 5577/073 - Östlich Schinkel-/Schirmerst

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Joseph-Kardinal-Frings-Brücke 8 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 29. März 2005veröffentlicht

Zur amtlichen Vorlage

Für dieses Dokument liegt noch keine belastbare redaktionelle Zusammenfassung vor. Beratungsweg, Eckdaten und Originaldokumente werden deshalb unverändert aus dem Ratsinformationssystem angezeigt.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2005\61_ 55_2005_22154.wpd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00067178.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:08:12 GMT Number of Pages: 32 Markdown Content: Ö Vorlagen - Nr. 61/ 55/2005 Seite 1 von 32 Beschlussvorlage Betrifft: Bebauungsplan Nr. 5577/073 - Östlich Schinkelstraße / Schirmerstraße -Anregungen; Änderungen in roter Farbe; Satzung Beschlussdarstellung: ” BV Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5577/73 - Östlich Schinkel-/ Schirmerstraße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der St a d t i m Ra h men seiner Vorberatung ge m. § 2 Ab s. 1 d e r Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 5 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” Rat I. Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5577/73 - Östlich Schinkel-/Schirmerstraße - während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und entscheidet hierüber gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) entsprechend Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 5577/73 - Östlich Schinkel-/Schirmerstraße - in roter Farbe. Es handelt sich insbesondere um: Klarstellung der Abschnitte der Baulinien/Baugrenzen im WA 1, WA 2 , MI 2 .III. Der Rat der Stadt beschließt den für ein Gebiet im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs Derendorf, nordöstlich der Schirmerstraße, östlich der Schinkelstraße und südlich der Franklin-Brücke - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 55/2005 Seite 2 von 32 gemäß § 9 (7) BauGB im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5577/73 - Östlich Schinkel-/Schirmerstraße -am 31.03.2004 aufgestellten und heute geänderten Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5577/73 - Östlich Schinkel-/Schirmerstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), g e ä n d e r t d u r c h d a s “ G e s e t z z u r U ms e t z u n g d e r U V P -Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) als Satzung mit der Begründung - Stand 23.03.2005. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 18.05.2005 -/- 2Bezirksvertretung 1 -/- 1 -/-2Haupt- und Finanzausschuss -/- 1 -/-2Rat -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Anregungen 2 beigefügt B-Plan-Begründung Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 55/2005 Seite 3 von 32 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/55/2005 Anregungen aus der öffentlichen Auslegung vom 21.12.2004 bis 26.01.2005 zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5577/73 - Östlich Schinkelstraße / Schirmerstraße -A. Behandlung der Anregungen B. Liste der Einsprechenden Ö Vorlagen - Nr. 61/ 55/2005 Seite 4 von 32 A. Behandlung der Anregungen zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5577/73 - Östlich Schinkel-/Schirmerstraße - Zu 1.: Bezirksregierung Düsseldorf Das Plangebiet des Bebauungsplanes liege innerhalb des Bauschutzbereiches des Verkehrsflughafens Düsseldorf unterhalb des Anflugsektors 33 ca. 5.600 m vom Flughafenbezugspunkt entfernt. Es wird angeregt, im Bebauungsplan zeichnerisch die mögliche Betroffenheit innerhalb des Bauschutzbereiches auszuweisen. Ferner sei sicher zu stellen, dass Bauherren von der Verpflichtung erforderlichenfalls eine luftrechtliche Genehmigung einzuholen, Kenntnis erhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 18 a Luftverkehrsgesetz Bauwerke nicht errichtet werden dürfen, wenn sie zu Störungen flugsicherungstechnischer Anlagen (Radar) führen. Antwort der Verwaltung Zum Bebauungsplan gehört neben den zeichnerischen Festsetzungen auch ein Textteil. In diesem Textteil ist unter II. Nachrichtliche Übernahmen die Gültigkeit des Bauschutzbereiches des Flughafens vermerkt. Im Text ist die genehmigungsfreie Höhe ebenso wie die Höhe, die zum störungsfreien Betrieb von Radaranlagen genehmigungsfrei bleibt, mitgeteilt. Weiterhin wird auf das Luftverkehrsgesetz und den dort enthaltenen Verpflichtungen verwiesen, so dass ein entsprechender Hinweischarakter im Bebauungsplan enthalten ist. Der angeregten zeichnerischen Darstellung wird nicht gefolgt. Zu 2.: DB Services Immobilien GmbH Es wird angeregt, übergangsweise zur Erreichbarkeit der Bahnanlagen eine Überfahrtsmöglichkeit von der Kreuzung Schinkelstraße/ Arndtstraße bis an die noch vorhandenen Bahnanlagen zu gewährleisten. Antwort der Verwaltung Langfristig wird durch den Bau der Entlastungsstraße entlang der Bahn die Zugänglichkeit Ö Vorlagen - Nr. 61/ 55/2005 Seite 5 von 32 der Bahnanlagen sichergestellt. Die angesprochene übergangsmäßige Zugänglichkeit wird nicht im Bebauungsplan geregelt, sondern ist zwischen dem Grundstückseigentümer und der Bahn gesondert zu vereinbaren. Aufgrund der noch vorhandenen Eigentumsverhältnisse können solche Regelungen vor Verkauf der Flächen erfolgen. Der Anregung wird nicht gefolgt. Zu 3.: Staatliches Umweltamt Düsseldorf Es wird angeregt, im Bebauungsplan eine Festsetzung aufzunehmen, dass erst nach Aufgabe störender Zwischennutzungen auf dem Gelände Wohnungsbau erfolgen darf. Antwort der Verwaltung Die Entmietung der vorhandenen Bausubstanz und deren Abriss ist weitgehend vorbereitet, so dass immissionsschutzrechtliche Spannungen zwischen noch bestehenden gewerblichen Nutzungen und einer möglichen Wohnnutzung ausgeschlossen werden können. Eine Festsetzung, dass die Wohnnutzung erst nach Aufgabe der gewerblichen Nutzungen erfolgen darf, ist deshalb nicht erforderlich. Der Anregung wird nicht gefolgt. Es wird angeregt, die Grenze zwischen MI 2 und WA 1 Richtung Süden bis in die bauliche Zäsur zu verschieben. Es wird befürchtet, dass es zu Immissionskonflikten zwischen MI 2 und WA 1 kommen werde, wenn diese Grenze unmittelbar durch den Baublock geführt wird. Alternativ seien die nicht wesentlich störenden Betriebsarten im MI 2 auszuschließen o d e r e in zu s c h r ä n k e n a u f “nicht störende Be t r ie b e ”. Eb e n s o s e ie n a u s immissionsschutzrechtlicher Sicht die Anlagen für sportliche Zwecke insbesondere im baulichen Verbund geeignet Konflikte zu erzeugen. Auch diese sollten als unzulässig erklärt werden. Antwort der Verwaltung Die Festsetzung eines Mischgebietes soll ermöglichen, dass eine Nutzungsmischung -wie in den angrenzenden Quartieren vorhanden - umgesetzt werden kann. Dabei ist es Ö Vorlagen - Nr. 61/ 55/2005 Seite 6 von 32 Zielsetzung der Planung, dass diese Nutzungen beidseitig entlang des Zugangs zum Stadtgarten gegenüber der Einmündung der Beuthstraße und der Verlängerung der Schirmerstraße angesiedelt werden können. Erst im Nordteil des Blocks soll die Wohnnutzung deutlich überwiegen. Deshalb durchschneidet die Nutzungsgrenze den Bl o ck. Ei n e Ve r schiebung der Nutzungsgrenze wi r d a b g e l e h n t , d a d i e Ansiedelungsmöglichkeiten für Läden oder sonstige Dienstleister nördlich des Zugangsweges damit deutlich eingeschränkt wäre. Wesentliche Immissionskonflikte werden nicht vermutet, da lediglich Baugebiete aneinander grenzen, in denen die Zulässigkeit für emitierende Nutzungen nicht erheblich abweicht. In beiden Baugebieten ist das Wohnen grundsätzlich zu berücksichtigen. Den Gliederungsanforderungen aus dem Planungserlass wird entsprochen. Eine weitere Reduzierung der Zulässigkeit von Gewerbebetrieben, so dass innerhalb des Mischgebietes MI 2 die nicht wesentlich störenden Betriebe ausgeschlossen und nur noch d i e n i ch t st ö r e nden Be t r i e b e z u l ä s s i g wä r e n , wi r d a b g e l e h n t , u m d i e Entwicklungsmöglichkeiten des Gebietes im Sinne der angestrebten Nutzungsmischung nicht einzuschränken. Der Anregung wird nicht gefolgt. Zu 4.: Stadtwerke Düsseldorf AG Es wird angeregt, die Netzumspannstellen im Bebauungsplan nachrichtlich darzustellen. Antwort der Verwaltung Die weiteren von den Stadtwerken geforderten Standorte für Netzumspannstationen im WA 2 und WA 3 werden nicht dargestellt, da ihre Lage von zukünftigen Investitionen abhängig ist. Ein Hinweis auf die Erforderlichkeit dieser Umspannstationen ist jedoch im Textteil des Bebauungsplans (III. (3) Hinweise) enthalten. Der Anregung wird teilweise gefolgt. Zu 5.: Polizeipräsidium Düsseldorf Es wird auf die Stellungnahme aus 2003 im Rahmen der Beteiligung der Träger Ö Vorlagen - Nr. 61/ 55/2005 Seite 7 von 32 öffentlicher Belange verwiesen. Damals wurden flankierende Maßnahmen zur Sicherung des Anwohnerverkehrs sowie Fußgängerüberwege oder gesicherte Querungsmöglichkeiten für Fußgänger angeregt. Antwort der Verwaltung Die Straßenräume der Schinkelstraße und der Schirmerstraße werden in Teilen bezüglich des ruhenden Verkehrs sowie der an die neuen Baugebiete angrenzenden Gehwege neu geordnet. Es ist die Anlage von Senkrechtparkständen vorgesehen, so dass die Anzahl der Parkplätze im Straßenraum von bisher 44 ordnungsgemäßen Parkplätzen (+ ca. 28 nicht reguläre Parkplätze) auf 86 zukünftige Plätze angehoben werden kann. Hierdurch wird dem Erfordernis nach öffentlichen Parkplätzen für die Neubebauung nachgekommen. Für die Umgebung bleibt ein erhebliches Stellplatzdefizit, da in der Bestandsbebauung überwiegend nicht ausreichend Stellplätze für die Bewohner auf den privaten Grundstücken vorgehalten werden. Durch den zusätzlichen Erschließungsverkehr wird die Nutzung der Straßen als Schleichwege weiter erschwert, ihr Charakter als Wohn- und Anliegerstraße weiter verstärkt. Insofern sind nach Auffassung des Fachamtes der Stadt Querungshilfen nicht erforderlich. Der Anregung wird teilweise gefolgt. Zu 6.: Handwerkskammer Düsseldorf Es wird auf die Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Träger öff. Belange vom Sommer 2003 verwiesen. Im damaligen Schreiben wird die Planung grundsätzlich begrüßt, es wird jedoch eine Prüfung angeregt, ob das vorhandene Straßensystem zur Erschließung der Neubauflächen verbessert werden könne. Diese Anregung wird in der Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung um einen Hinweis auf das bestehende Stellplatzdefizit ergänzt. Antwort der Verwaltung Die angeregte Prüfung hat stattgefunden. Als Ergebnis werden die Straßenräume der Ö Vorlagen - Nr. 61/ 55/2005 Seite 8 von 32 Schinkelstraße und der Schirmerstraße in Teilen bezüglich des ruhenden Verkehrs sowie der an die neuen Baugebiete angrenzenden Gehwege neu geordnet. Es ist die Anlage von Senkrechtparkständen vorgesehen, so dass die Anzahl der Parkplätze im Straßenraum von bisher 44 ordnungsgemäßen (+ ca. 28 nicht regulären Parkplätzen) Parkplätzen auf 86 zukünftige Plätze angehoben werden kann. Hierdurch wird dem Erfordernis nach öffentlichen Parkplätzen für die Neubebauung nachgekommen. Für die Umgebung bleibt ein erhebliches Stellplatzdefizit, da in der Bestandsbebauung überwiegend nicht ausreichend Stellplätze für die Bewohner auf den privaten Grundstücken vorgehalten werden. Der Charakter der Quartiersstraßen soll beibehalten und nicht zugunsten einer höheren Verkehrsbedeutung aufgegeben werden. Durch die weiteren Planungen für die neuen Stadtquartiere entlang der Bahn und der in diesem Zusammenhang vorgesehenen Entlastungsstraße vom Wehrhahn bis zur B 1, 7 und 8 im Norden wird langfristig eine Verbesserung der überörtlichen Verkehrsanbindung des Standortes eintreten. Der Anregung wird teilweise gefolgt. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 55/2005 Seite 9 von 32 B. Liste der Einsprechenden zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5577/73 - Östlich Schinkel-/Schirmerstraße - (aus datenschutzrechtlichen Gründen hier nicht abgebildet) Ö Vorlagen - Nr. 61/ 55/2005 Seite 10 von 32 Stand: 23.03.2005, Vorlage Nr. 61/55/2005 Anlage zur Vorlage Nr. 61/55/2005 # B e g r ü n d u n g gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch zum Bebauungsplan Nr. 5577/73 - östlich Schinkelstraße / Schirmerstraße -Stadtbezirk 1 Stadtteil Pempelfort 1. Örtliche Verhältnisse 1.1 Bestand Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst größtenteils Teilbereiche des ehemaligen Güterbahnhofs Derendorf oder war mit ergänzenden Nutzungen belegt. Auf der Fläche sind deshalb nach wie vor Gleisanlagen, Lagergebäude und Schuppen vorhanden, sie ist nahezu vollflächig versiegelt. Da die Flächen bereits seit längerer Zeit nicht mehr als Güterbahnhof genutzt werden, sind Teile mit Zwischennutzungen belegt, für die die Mietverträge jedoch kurz- bis mittelfristig auslaufen. In Teilen sollen noch vorhandene Elemente der ehemaligen Betriebseinrichtungen (Gleistrog, Lampen, Kopfsteinpflasterflächen) in den neuen Nutzungszusammenhang als Freiflächen-elemente integriert werden. Im nördlichen Abschnitt des Plangebietes besteht eine Straßenrandbebauung entlang der Schinkelstraße, deren Charakter von Gebäuden um die Jahrhundertwende ge-prägt ist. Im Wesentlichen befinden sich Wohnungen in diesen Gebäuden, in Teilen sind in den unteren Geschossen und in den hofseitigen Anbauten gewerbliche Nutzungen untergebracht. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 55/2005 - 11 -Stand: 23.03.2005, Vorlage Nr. 61/55/2005 1.2 Umgebung Westlich an das Plangebiet grenzen die Gründerzeit-Viertel des Stadtteils Pempelfort an. Sie werden geprägt durch eine gründerzeitliche Blockstruktur, deren Bebauung unmittelbar entlang der Straße klare Straßenräume bildet. Die Gebäude sind überwie-gend vier- bis fünfgeschossig. Teilweise ist die alte Bausubstanz mit Neubauten aus den 50er-Jahren oder aus den späteren Jahrzehnten ergänzt worden. Das Stadtviertel stellt ein typisches Düsseldorfer Wohnquartier dar, das jedoch erheb-lich mit gewerblichen Nutzungen durchmischt ist. In diesem Sinne bietet es jene typischen Qualitäten von Gründerzeitquartieren, die aufgrund ihrer Nutzungsvielfalt eine Vielzahl städtischer Versorgungseinrichtungen und Aktivitäten beheimaten und hieraus ihre besondere Attraktivität beziehen. Die vorhandene Dichte der Bebauung liegt weit über den Obergrenzen, die in § 17 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für die Baugebietstypen Mischgebiet oder besonderes Wohngebiet angeg

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 55/2005