Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 60/2005

FNP-Änderung Nr. 110 - Östlich Schinkelst

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Joseph-Kardinal-Frings-Brücke 8 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 15. April 2005veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Rat der Stadt beschließt, den für ein Gebiet östlich der Schinkelstraße, nördlich der Schirmerstraße (einschließlich), südlich der Franklinbrücke und für ein Gebiet im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofes im Westen - maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 110 (Entwurf) - östlich Schinkelstraße / nördlich Schirmerstraße - am 31.03.2004 aufgestellten Entwurf gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) als Flächennutzungsplanänderung Nr. 110 - östlich Schinkelstraße / nördlich Schir- merstraße - mit dem Erläuterungsbericht vom 09.03.2005.

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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 60/2005 Seite 1 von 14 Beschlussvorlage Betrifft: FNP-Änderung Nr. 110 - Östlich Schinkelstraße / Nördlich Schirmerstraße - Planbeschluss Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt, den für ein Gebiet östlich der Schinkelstraße, nördlich der Schirmerstraße (einschließlich), südlich der Franklinbrücke und für ein Gebiet im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofes im Westen - maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 110 (Entwurf) - östlich Schinkelstraße / nördlich Schirmerstraße - am 31.03.2004 aufgestellten Entwurf gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) als Flächennutzungsplanänderung Nr. 110 - östlich Schinkelstraße / nördlich Schir- merstraße - mit dem Erläuterungsbericht vom 09.03.2005. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Haupt- und Finanzausschuss -/- 1 -/- 2 Rat -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Erläuterungsbericht 2 beigefügt Anlage zum Erläuterungsbericht 3 beigefügt Anlage 2 zum Erläuterungsbericht 4 beigefügt Anlage 3 zum Erläuterungsbericht Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 60/2005 Seite 2 von 14 Oberbürgermeister Erwin Anlage zur Vorlage Nr. 61/60/2005 E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch zur 110. Änderung des Flächennutzungsplanes - östlich Schinkelstraße / nördlich Schirmerstraße - Stadtbezirk 1 Stadtteil Pempelfort 1. Lage des Gebietes und gegenwärtige Flächennutzung Die Teilfläche "Süd" (Teilbereich B) der 110. Flächennutzungsplanänderung betrifft den Kernbereich des ehemaligen Güterbahnhofes Derendorf und erstreckt sich von der Franklinbrücke mit der S-Bahnstation "Zoo" im Norden bis hin zur S-Bahnstation "Am Wehrhahn" im Süden. Das Plangebiet wird von der Schirmerstraße im Südwesten und der Schinkelstraße im Westen begrenzt. Auf der Fläche entlang der Schinkelstraße und der Schirmerstraße befinden sich die ehemalige Abfertigungshalle sowie einige dazugehörige Verwaltungsgebäude der Deut- schen Bahn AG. Durch die temporäre Umnutzung alter Gebäudebestände wird diese Fläche bereits heute von der Bevölkerung akzeptiert. Kleine Gastronomieangebote, Fitnessstudios, Modever- anstaltungen in der großen ehemaligen Zollhalle oder der Flohmarkt in "Les Halles", der ehemaligen Güterabfertigungshalle, zeugen von der positiven Imagebildung des ehemali- gen Bahngeländes. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 60/2005-3- Den größten Anteil an Freiflächen im Plangebiet bildeten die Gleisflächen, die mittlerweile komplett abgeräumt worden sind. Entlang der Schirmer- und Schinkelstraße stehen im öffentlichen Straßenraum mehrere ca. 150 Jahre alte Bäume. Große Teile des Plangebiets sind mit Kleinpflaster in unterschiedlichen Materialien ge- pflastert. Östlich der Zollhalle sind auf dem Gelände noch zwei Gleiströge mit einer ca. 40 cm hohen Einfassung vorhanden. Motorisierter Individual-Verkehr (MIV) Das Plangebiet wird durch die Schirmer- und Schinkelstraße, als quartiersbezogene Erschließungsstraße und über die Haupterschließungsstraßen - der Bagelstraße und der Adlerstraße - an das innerstädtische Straßennetz angeschlossen. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Zugänglichkeit zum Schienenverkehr besteht über die S-Bahnhaltepunkte "Düssel-dorf - Zoo" und "Düsseldorf - Wehrhahn" zu den Linien S 1 (Düsseldorf Hbf - Duisburg Hbf - Essen Hbf - Dortmund Hbf) S 6 (Köln Hansaring - Düsseldorf Hbf - Ratingen-Ost - Essen Hbf) S 7 (Solingen-Ohligs - Düsseldorf Hbf - Düsseldorf-Flughafen) Neben den S-Bahnen stellen verschiedene Bus- und Straßenbahnlinien der Rheinischen Bahngesellschaft AG die Versorgung des Plangebietes sicher. 2. Planungsanlass Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (APS) hat am 16.03.2000 beschlossen, für das Gebiet des ehemaligen Güterbahnhofes Derendorf ein Werkstattverfahren durch- zuführen, dass nach Abschluss in einen Rahmenplan mündet. Angesichts der schwer vorhersehbaren zukünftigen Entwicklungen, der komplexen Restriktionen und der zu integrierenden Bestände kann nur ein fortschreibungsfähiges Planungskonzept - also Rahmenplan - die vielfältigen räumlichen und zeitlichen Verflechtungen für die besondere städtebauliche Situation widerspiegeln. Der städtebauliche Rahmenplan "Neue Düsseldorfer Stadtquartiere" dient als Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung des Plangebietes. Entsprechend der konzipier- Ö Vorlagen - Nr. 61/ 60/2005- 4 - ten stufenweisen Entwicklung (siehe Abbildung: Übersicht der Teilgebiete) sollen für Teilgebiete die notwendigen planungsrechtlichen Maßnahmen eingeleitet werden. Die annähernd 35 ha große Fläche des ehemaligen Güterbahnhofes Derendorf wird von der Deutschen Bahn AG nicht mehr für betriebsinterne Zwecke benötigt. Bis auf einen Streifen (6 Gleise) mit nach wie vor notwendigen ICE, Regional- und S- Bahngleisen, steht das Gesamtgelände für eine städtebauliche Neustrukturierung zur Verfügung. Der Flächenbedarf für eine mögliche Regionalexpress-Trasse (RRX) befindet sich innerhalb der verbleibenden Fläche der Deutschen Bahn AG. Noch heute stellt die Bahntrasse und die Fläche des Güterbahnhofs die äußere Be- grenzung der Kernstadt Düsseldorfs zwischen den Stadtteilen Derendorf, Pempelfort und Düsseltal dar. Das Areal besitzt ein einzigartiges Entwicklungspotenzial mit direktem Kontakt zur Innenstadt. Die Gesamtfläche des ehemaligen Güterbahnhofs splittet sich von Süd nach Nord in 3 Teilflächen (darin die Teilbereiche A - F) auf, die jeweils nur von der Bahntrasse nach Westen an die Stadt heran entwickelt werden können und bereits heute einen eigenen Charakter aufzeigen. Die südlichen Teilbereiche der Gesamtfläche liegen so zentral, dass z. B. die Königsallee, der Hofgarten mit seinem benachbarten Opern- und Schauspielhaus sowie der Haupt- bahnhof zu Fuß in etwa 15 Minuten zu erreichen sind. 3. Planungsrechtlich bedeutsame Darstellungen und Festsetzungen 3.1 Flächennutzungsplan Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan war im Plangebiet eine nordwestliche Teilfläche an der Schinkelstraße als "Mischgebiet" (MI) ausgewiesen. Eine südliche Teilfläche östlich der Schirmerstraße und nördlich Am Wehrhahn war als "Kerngebiet" (MK) dargestellt, der überwiegende Teil des Plangebietes als "Fläche für Bahnanlagen". Die westlich anschließende Nutzung außerhalb des Plangebietes weist an der Schinkel- straße "besonderes Wohngebiet" (WB) und "Mischgebiet" (MI) und an der Schirmerstraße "Mischgebiet" aus. 3.2 Bebauungspläne Für einen Teil des Plangebietes bestand an der Ecke Schirmerstraße / Schinkelstraße Ö Vorlagen - Nr. 61/ 60/2005- 5 - Baurecht über den Bebauungsplan Nr. 5577/61. Entlang der nördlichen Schinkelstraße gelten an der Ostseite die Fluchtlinien-Pläne Nr. 5577/12, 5577/14 und 5577/16. Die Flächen für Bahnanlagen unterlagen eisenbahnrechtlichen Genehmigungserforder- nissen. Für diese Flächen wurde zwischenzeitlich eine "Entbehrlichkeitsprüfung" bezüglich der Notwendigkeit der Bahnanlagen durchgeführt. Das erforderliche Entwidmungsverfah- ren ist bereits eingeleitet und soll kurzfristig abgeschlossen werden. 3.3 Sonstige Bindungen 3.3.1 Bauschutzbereich des Flughafens Der Änderungsbereich liegt im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Düsseldorf, und zwar unterhalb des An- und Abflugsektors 33, ca. 5 600 m vom Startbahnbezugspunkt entfernt. Bauvorhaben, die die nach §§ 12 - 17 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) festgesetzten Höhen überschreiten sollen (auch Bauhilfsanlagen, Käne usw.), bedürfen einer luftrechtlichen Zustimmung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Die genehmigungs- und zustimmungsfreie Höhe im Plangebiet beträgt 94,00 m über NN. 3.3.2 Denkmalschutz und Denkmalpflege Auf dem Gelände des Güterbahnhofs Derendorf befindet sich als eingetragenes Denkmal das Kriegerehrenmal der Eisenbahner. Dieses Denkmal ist bei der Planung in Absprache mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege - Landschaftsverband Rheinland - und der Unteren Denkmalbehörde angemessen zu berücksichtigen. 4. Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der gültige Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) weist das Plangebiet als "Allgemeine Siedlungsbereiche" (ASB) aus. An der östlichen Plan- gebietsgrenze verläuft ein Schienenweg für Hochgeschwindigkeitsverkehr und sonstigen großräumigen Verkehr mit Haltepunkten für die S-Bahn und Stadtbahn an der Straße Am Wehrhahn / Grafenberger Allee. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat gegen die Flächennutzungsplanänderung Nr. 110 keine landesplanerischen Bedenken erhoben. 5. Ziele der geplanten Flächennutzungsplanänderung Ö Vorlagen - Nr. 61/ 60/2005- 6 - 5.1 Auf dem Gelände des ehemaligen Derendorfer Güterbahnhofes sollen in zentraler Lage und in enger Vernetzung mit den anliegenden Stadtquartieren die "Neuen Düsseldorfer Stadtquartiere" entstehen. Sie sollen eine lebenswerte Nutzungsmischung aus Büro / Dienstleistung, Wohnen, kleinteiligem Handel, Freizeit und Gewerbe beinhalten. Die "Stadtgärten" und Stadtplätze sollen als "Öffentliche Grünfläche" - (Parkanlage) - als ein Bestandteil der Düsseldorfer Freiraumentwicklung - gesamtstädtische Bezüge her- stellen und die "Neuen Düsseldorfer Stadtquartiere" als einen Standort mit einer hohen Lebens- und Arbeitsqualität, hervorheben. Die "Stadtgärten" ergänzen somit auf charaktervolle Weise das Konzept des "Grünen Rings", der die Stadtteile Golzheim, Derendorf, Pempelfort, Zooviertel und Düsseltal verbindet. Entlang des östlichen Plangebietes, parallel zu den Gleisflächen der Deutschen Bahn AG, verläuft die geplante anbaufreie Entlastungsstraße. Diese Straße soll den Verkehr aus den neu entwickelten Baugebieten aufnehmen und für den Nord-Süd-Verkehr der benach- barten Stadtteile als Entlastung dienen. 5.2 Das ca. 12 ha große Teilgebiet B in der "Teilfläche Süd" liegt zwischen der Straße Am Wehrhahn und der Franklinbrücke und wird im Westen von der Schirmerstraße und der Schinkelstraße tangiert. Das Plangebiet gliedert sich von Westen nach Osten betrachtet in drei Nutzungsbereiche. 5.2.1 Im ersten Bereich entlang der Schinkelstraße sind von Norden nach Süden folgende Flächendarstellungen vorgesehen. Das bislang dargestellte Mischgebiet (MI) südwestlich der Franklinbrücke wird aufgrund seines hohen Wohnanteils (> 80 %) und des vorhandenen, wohnverträglichen Gewerbes nunmehr als besonderes Wohngebiet (WB) ausgewiesen. Hieran schließen sich Wohnbauflächen (W) an. Ab Ecke Schinkelstraße / Schirmerstraße folgt ein Mischgebiet (MI), das im Süden an der Aderstraße mit Kerngebiet (MK) abschließt. In diesem ersten Planbereich soll ein multifunktionales Nutzungskonzept umgesetzt werden mit Schwerpunkt Wohnen in den Obergeschossen und ergänzender Nahversor- gung für die umliegenden Stadtteile in den Erdgeschossen. Flächen für nicht störendes Gewerbe und für Freiberufler können hier in geringem Umfang ebenfalls untergebracht werden. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 60/2005- 7 - 5.2.2 Im mittleren Nutzungsbereich "Stadtgärten" soll eine ca. 4 ha große "Öffentliche Grünflä- che" (Parkanlage) mit Reminiszenzen an die vergangene Nutzung der Bahnanlagen ausgewiesen werden. Es ist vorgesehen, eine robuste Freifläche zu erhalten bzw. neu zu schaffen, in der bestehende Pflasterflächen, Mastleuchten, Gleiströge etc. in die neuen "Stadtgärten" integriert werden. Hier sollen auch mehrere Kinderspielflächen vorgesehen werden, für die die Signatur "Spielplatz" steht. Diese öffentliche Grünfläche, die Teil der sogenannten Stadtgärten und damit auch Teil des "Grünen Rings" um die Kernstadt Düsseldorfs ist, ergänzt die gesamtstädtisch bedeut- same Freiraumfunktion insbesondere in den angrenzenden Stadtteilen und gewährleistet zusätzlich die Frischluftversorgung der Innenstadt. 5.2.3 Der dritte Nutzungsbereich erstreckt sich über eine Länge von ca. 600 m entlang der Fläche der Deutschen Bundesbahn AG im Osten, westlich der neuen Entlastungsstraße. Diese Fläche wird als Kerngebiet (MK) dargestellt und ist für Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich vorgesehen mit einer öffentlichen Nutzung in den Erdgeschoss- zonen, die von der Lage am "Stadtgarten" profitieren. Großflächiger Einzelhandel soll im gesamten Plangebiet im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ausgeschlossen werden, um die nahegelegenen Zentren u. a. an der Rethelstraße und am Wehrhahn nicht zu schwächen. Die Erschließung des Kerngebietes soll über eine separate, parallel zur Entlastungsstraße geführte Fahrbahn im Osten vor dem MK-Gebiet erfolgen. 5.2.4 Im Osten an der Grenze des Plangebietes ist eine "Verkehrsfläche" dargestellt, die die Entlastungsstraße aufnehmen soll. Diese Entlastungsstraße durchquert alle Teilgebiete und verknüpft die einzelnen Teilgebiete an vier der fünf Brücken mit dem vorhandenen Straßennetz. 6. Verkehr Innerhalb des Düsseldorfer Stadtgebietes verfügt das Plangebiet über eine zentrale Lage. Die Erschließung der umliegenden Stadtteile erfolgt durch ein feingliedriges Straßennetz, an das die Schinkel- und Schirmerstraße angeschlossen sind. Durch die Franklinbrücke Ö Vorlagen - Nr. 61/ 60/2005- 8 - und die Wehrhahnbrücke sind die Stadtteile Pempelfort und Düsseltal über die Gleis- anlage der Deutschen Bahn AG hinweg miteinander verbunden. Motorisierter Individualverkehr (MIV) Die verkehrliche Erschließung durch den Individualverkehr erfolgt für die westlich gelege- nen Wohngebiete (WB und W) und das Mischgebiet (MI) über die Schirmer- und die Schinkelstraße. Das östlich gelegene Kerngebiet (MK) wird durch eine östlich vorgelagerte Erschließungsstraße an die parallel verlaufende Entlastungsstraße angeschlossen. Durch diese Aufgliederung des motorisierten Individualverkehrs verbleibt der Bereich des "Stadtgartens" frei von Sammelverkehr. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Werden die bestehenden Haltestelleneinzugsbereiche der S-Bahn um die Einzugsberei- che von Bus- und Straßenbahnhaltestellen ergänzt, ist die ÖPNV-Versorgung für das Plangebiet optimal gewährleistet. Zur Bewältigung des zu erwartenden erhöhten Fahrgastpotenzials ist mittel- und langfristig zu überprüfen, inwieweit Taktverdichtungen der Fahrpläne die Transportkapazitäten erweitern können. 7. Umwelt Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß EG-UVP-Änderungsrichtlinien (Rl. 97/11 EG vom 03.03.1997) wurde parallel zum Bebauungsplan-Verfahren durchgeführt. Natur und Landschaft Über das im wesentlichen versiegelte Plangebiet ist eine Bestandserhebung der Ruderal- vegetation und der Bäume durchgeführt worden. In der

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 60/2005