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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 60/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
FNP-Änderung Nr. 110
- Östlich Schinkelstraße / Nördlich Schirmerstraße -
Planbeschluss
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Stadt beschließt,
den für ein Gebiet östlich der Schinkelstraße, nördlich der Schirmerstraße (einschließlich),
südlich der Franklinbrücke und für ein Gebiet im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofes
im Westen
- maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung
Nr. 110 (Entwurf) - östlich Schinkelstraße / nördlich Schirmerstraße -
am 31.03.2004 aufgestellten Entwurf gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch (BauGB) vom
27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung
der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum
Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414)
als Flächennutzungsplanänderung Nr. 110 - östlich Schinkelstraße / nördlich Schir-
merstraße - mit dem Erläuterungsbericht vom 09.03.2005.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Haupt- und Finanzausschuss -/-
1
-/-
2
Rat -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Erläuterungsbericht
2 beigefügt Anlage zum Erläuterungsbericht
3 beigefügt Anlage 2 zum Erläuterungsbericht
4 beigefügt Anlage 3 zum Erläuterungsbericht
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
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Oberbürgermeister Erwin
Anlage zur Vorlage Nr. 61/60/2005
E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t
gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch
zur 110. Änderung des Flächennutzungsplanes
- östlich Schinkelstraße / nördlich Schirmerstraße -
Stadtbezirk 1 Stadtteil Pempelfort
1. Lage des Gebietes und gegenwärtige Flächennutzung
Die Teilfläche "Süd" (Teilbereich B) der 110. Flächennutzungsplanänderung betrifft den
Kernbereich des ehemaligen Güterbahnhofes Derendorf und erstreckt sich von der
Franklinbrücke mit der S-Bahnstation "Zoo" im Norden bis hin zur S-Bahnstation "Am
Wehrhahn" im Süden. Das Plangebiet wird von der Schirmerstraße im Südwesten und der
Schinkelstraße im Westen begrenzt.
Auf der Fläche entlang der Schinkelstraße und der Schirmerstraße befinden sich die
ehemalige Abfertigungshalle sowie einige dazugehörige Verwaltungsgebäude der Deut-
schen Bahn AG.
Durch die temporäre Umnutzung alter Gebäudebestände wird diese Fläche bereits heute
von der Bevölkerung akzeptiert. Kleine Gastronomieangebote, Fitnessstudios, Modever-
anstaltungen in der großen ehemaligen Zollhalle oder der Flohmarkt in "Les Halles", der
ehemaligen Güterabfertigungshalle, zeugen von der positiven Imagebildung des ehemali-
gen Bahngeländes.
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Den größten Anteil an Freiflächen im Plangebiet bildeten die Gleisflächen, die mittlerweile
komplett abgeräumt worden sind.
Entlang der Schirmer- und Schinkelstraße stehen im öffentlichen Straßenraum mehrere
ca. 150 Jahre alte Bäume.
Große Teile des Plangebiets sind mit Kleinpflaster in unterschiedlichen Materialien ge-
pflastert. Östlich der Zollhalle sind auf dem Gelände noch zwei Gleiströge mit einer ca. 40
cm hohen Einfassung vorhanden.
Motorisierter Individual-Verkehr (MIV)
Das Plangebiet wird durch die Schirmer- und Schinkelstraße, als quartiersbezogene
Erschließungsstraße und über die Haupterschließungsstraßen - der Bagelstraße und der
Adlerstraße - an das innerstädtische Straßennetz angeschlossen.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Zugänglichkeit zum Schienenverkehr besteht über die S-Bahnhaltepunkte "Düssel-dorf -
Zoo" und "Düsseldorf - Wehrhahn" zu den Linien
S 1 (Düsseldorf Hbf - Duisburg Hbf - Essen Hbf - Dortmund Hbf)
S 6 (Köln Hansaring - Düsseldorf Hbf - Ratingen-Ost - Essen Hbf)
S 7 (Solingen-Ohligs - Düsseldorf Hbf - Düsseldorf-Flughafen)
Neben den S-Bahnen stellen verschiedene Bus- und Straßenbahnlinien der Rheinischen
Bahngesellschaft AG die Versorgung des Plangebietes sicher.
2. Planungsanlass
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (APS) hat am 16.03.2000 beschlossen,
für das Gebiet des ehemaligen Güterbahnhofes Derendorf ein Werkstattverfahren durch-
zuführen, dass nach Abschluss in einen Rahmenplan mündet. Angesichts der schwer
vorhersehbaren zukünftigen Entwicklungen, der komplexen Restriktionen und der zu
integrierenden Bestände kann nur ein fortschreibungsfähiges Planungskonzept - also
Rahmenplan - die vielfältigen räumlichen und zeitlichen Verflechtungen für die besondere
städtebauliche Situation widerspiegeln.
Der städtebauliche Rahmenplan "Neue Düsseldorfer Stadtquartiere" dient als Grundlage
für die weitere städtebauliche Entwicklung des Plangebietes. Entsprechend der konzipier-
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ten stufenweisen Entwicklung (siehe Abbildung: Übersicht der Teilgebiete) sollen für
Teilgebiete die notwendigen planungsrechtlichen Maßnahmen eingeleitet werden.
Die annähernd 35 ha große Fläche des ehemaligen Güterbahnhofes Derendorf wird von
der Deutschen Bahn AG nicht mehr für betriebsinterne Zwecke benötigt.
Bis auf einen Streifen (6 Gleise) mit nach wie vor notwendigen ICE, Regional- und S-
Bahngleisen, steht das Gesamtgelände für eine städtebauliche Neustrukturierung zur
Verfügung. Der Flächenbedarf für eine mögliche Regionalexpress-Trasse (RRX) befindet
sich innerhalb der verbleibenden Fläche der Deutschen Bahn AG.
Noch heute stellt die Bahntrasse und die Fläche des Güterbahnhofs die äußere Be-
grenzung der Kernstadt Düsseldorfs zwischen den Stadtteilen Derendorf, Pempelfort und
Düsseltal dar. Das Areal besitzt ein einzigartiges Entwicklungspotenzial mit direktem
Kontakt zur Innenstadt.
Die Gesamtfläche des ehemaligen Güterbahnhofs splittet sich von Süd nach Nord in 3
Teilflächen (darin die Teilbereiche A - F) auf, die jeweils nur von der Bahntrasse nach
Westen an die Stadt heran entwickelt werden können und bereits heute einen eigenen
Charakter aufzeigen.
Die südlichen Teilbereiche der Gesamtfläche liegen so zentral, dass z. B. die Königsallee,
der Hofgarten mit seinem benachbarten Opern- und Schauspielhaus sowie der Haupt-
bahnhof zu Fuß in etwa 15 Minuten zu erreichen sind.
3. Planungsrechtlich bedeutsame Darstellungen und Festsetzungen
3.1 Flächennutzungsplan
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan war im Plangebiet eine nordwestliche Teilfläche
an der Schinkelstraße als "Mischgebiet" (MI) ausgewiesen. Eine südliche Teilfläche östlich
der Schirmerstraße und nördlich Am Wehrhahn war als "Kerngebiet" (MK) dargestellt, der
überwiegende Teil des Plangebietes als "Fläche für Bahnanlagen".
Die westlich anschließende Nutzung außerhalb des Plangebietes weist an der Schinkel-
straße "besonderes Wohngebiet" (WB) und "Mischgebiet" (MI) und an der Schirmerstraße
"Mischgebiet" aus.
3.2 Bebauungspläne
Für einen Teil des Plangebietes bestand an der Ecke Schirmerstraße / Schinkelstraße
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Baurecht über den Bebauungsplan Nr. 5577/61. Entlang der nördlichen Schinkelstraße
gelten an der Ostseite die Fluchtlinien-Pläne Nr. 5577/12, 5577/14 und 5577/16.
Die Flächen für Bahnanlagen unterlagen eisenbahnrechtlichen Genehmigungserforder-
nissen. Für diese Flächen wurde zwischenzeitlich eine "Entbehrlichkeitsprüfung" bezüglich
der Notwendigkeit der Bahnanlagen durchgeführt. Das erforderliche Entwidmungsverfah-
ren ist bereits eingeleitet und soll kurzfristig abgeschlossen werden.
3.3 Sonstige Bindungen
3.3.1 Bauschutzbereich des Flughafens
Der Änderungsbereich liegt im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Düsseldorf, und
zwar unterhalb des An- und Abflugsektors 33, ca. 5 600 m vom Startbahnbezugspunkt
entfernt.
Bauvorhaben, die die nach §§ 12 - 17 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) festgesetzten Höhen
überschreiten sollen (auch Bauhilfsanlagen, Käne usw.), bedürfen einer luftrechtlichen
Zustimmung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.
Die genehmigungs- und zustimmungsfreie Höhe im Plangebiet beträgt 94,00 m über NN.
3.3.2 Denkmalschutz und Denkmalpflege
Auf dem Gelände des Güterbahnhofs Derendorf befindet sich als eingetragenes Denkmal
das Kriegerehrenmal der Eisenbahner. Dieses Denkmal ist bei der Planung in Absprache
mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege - Landschaftsverband Rheinland - und der
Unteren Denkmalbehörde angemessen zu berücksichtigen.
4. Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der gültige Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) weist das Plangebiet als "Allgemeine Siedlungsbereiche" (ASB) aus. An der östlichen Plan- gebietsgrenze verläuft ein Schienenweg für Hochgeschwindigkeitsverkehr und sonstigen großräumigen Verkehr mit Haltepunkten für die S-Bahn und Stadtbahn an der Straße Am Wehrhahn / Grafenberger Allee. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat gegen die Flächennutzungsplanänderung Nr. 110 keine landesplanerischen Bedenken erhoben.
5. Ziele der geplanten Flächennutzungsplanänderung
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5.1 Auf dem Gelände des ehemaligen Derendorfer Güterbahnhofes sollen in zentraler Lage
und in enger Vernetzung mit den anliegenden Stadtquartieren die "Neuen Düsseldorfer
Stadtquartiere" entstehen. Sie sollen eine lebenswerte Nutzungsmischung aus Büro /
Dienstleistung, Wohnen, kleinteiligem Handel, Freizeit und Gewerbe beinhalten.
Die "Stadtgärten" und Stadtplätze sollen als "Öffentliche Grünfläche" - (Parkanlage) - als
ein Bestandteil der Düsseldorfer Freiraumentwicklung - gesamtstädtische Bezüge her-
stellen und die "Neuen Düsseldorfer Stadtquartiere" als einen Standort mit einer hohen
Lebens- und Arbeitsqualität, hervorheben.
Die "Stadtgärten" ergänzen somit auf charaktervolle Weise das Konzept des "Grünen
Rings", der die Stadtteile Golzheim, Derendorf, Pempelfort, Zooviertel und Düsseltal
verbindet.
Entlang des östlichen Plangebietes, parallel zu den Gleisflächen der Deutschen Bahn AG,
verläuft die geplante anbaufreie Entlastungsstraße. Diese Straße soll den Verkehr aus
den neu entwickelten Baugebieten aufnehmen und für den Nord-Süd-Verkehr der benach-
barten Stadtteile als Entlastung dienen.
5.2 Das ca. 12 ha große Teilgebiet B in der "Teilfläche Süd" liegt zwischen der Straße Am
Wehrhahn und der Franklinbrücke und wird im Westen von der Schirmerstraße und der
Schinkelstraße tangiert.
Das Plangebiet gliedert sich von Westen nach Osten betrachtet in drei Nutzungsbereiche.
5.2.1 Im ersten Bereich entlang der Schinkelstraße sind von Norden nach Süden folgende
Flächendarstellungen vorgesehen.
Das bislang dargestellte Mischgebiet (MI) südwestlich der Franklinbrücke wird aufgrund
seines hohen Wohnanteils (> 80 %) und des vorhandenen, wohnverträglichen Gewerbes
nunmehr als besonderes Wohngebiet (WB) ausgewiesen.
Hieran schließen sich Wohnbauflächen (W) an.
Ab Ecke Schinkelstraße / Schirmerstraße folgt ein Mischgebiet (MI), das im Süden an der
Aderstraße mit Kerngebiet (MK) abschließt.
In diesem ersten Planbereich soll ein multifunktionales Nutzungskonzept umgesetzt
werden mit Schwerpunkt Wohnen in den Obergeschossen und ergänzender Nahversor-
gung für die umliegenden Stadtteile in den Erdgeschossen. Flächen für nicht störendes
Gewerbe und für Freiberufler können hier in geringem Umfang ebenfalls untergebracht
werden.
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5.2.2 Im mittleren Nutzungsbereich "Stadtgärten" soll eine ca. 4 ha große "Öffentliche Grünflä-
che" (Parkanlage) mit Reminiszenzen an die vergangene Nutzung der Bahnanlagen
ausgewiesen werden.
Es ist vorgesehen, eine robuste Freifläche zu erhalten bzw. neu zu schaffen, in der
bestehende Pflasterflächen, Mastleuchten, Gleiströge etc. in die neuen "Stadtgärten"
integriert werden.
Hier sollen auch mehrere Kinderspielflächen vorgesehen werden, für die die Signatur
"Spielplatz" steht.
Diese öffentliche Grünfläche, die Teil der sogenannten Stadtgärten und damit auch Teil
des "Grünen Rings" um die Kernstadt Düsseldorfs ist, ergänzt die gesamtstädtisch bedeut-
same Freiraumfunktion insbesondere in den angrenzenden Stadtteilen und gewährleistet
zusätzlich die Frischluftversorgung der Innenstadt.
5.2.3 Der dritte Nutzungsbereich erstreckt sich über eine Länge von ca. 600 m entlang der
Fläche der Deutschen Bundesbahn AG im Osten, westlich der neuen Entlastungsstraße.
Diese Fläche wird als Kerngebiet (MK) dargestellt und ist für Unternehmen aus dem
Dienstleistungsbereich vorgesehen mit einer öffentlichen Nutzung in den Erdgeschoss-
zonen, die von der Lage am "Stadtgarten" profitieren.
Großflächiger Einzelhandel soll im gesamten Plangebiet im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung ausgeschlossen werden, um die nahegelegenen Zentren u. a. an der
Rethelstraße und am Wehrhahn nicht zu schwächen.
Die Erschließung des Kerngebietes soll über eine separate, parallel zur Entlastungsstraße
geführte Fahrbahn im Osten vor dem MK-Gebiet erfolgen.
5.2.4 Im Osten an der Grenze des Plangebietes ist eine "Verkehrsfläche" dargestellt, die die
Entlastungsstraße aufnehmen soll. Diese Entlastungsstraße durchquert alle Teilgebiete
und verknüpft die einzelnen Teilgebiete an vier der fünf Brücken mit dem vorhandenen
Straßennetz.
6. Verkehr
Innerhalb des Düsseldorfer Stadtgebietes verfügt das Plangebiet über eine zentrale Lage.
Die Erschließung der umliegenden Stadtteile erfolgt durch ein feingliedriges Straßennetz,
an das die Schinkel- und Schirmerstraße angeschlossen sind. Durch die Franklinbrücke
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und die Wehrhahnbrücke sind die Stadtteile Pempelfort und Düsseltal über die Gleis-
anlage der Deutschen Bahn AG hinweg miteinander verbunden.
Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Die verkehrliche Erschließung durch den Individualverkehr erfolgt für die westlich gelege-
nen Wohngebiete (WB und W) und das Mischgebiet (MI) über die Schirmer- und die
Schinkelstraße. Das östlich gelegene Kerngebiet (MK) wird durch eine östlich vorgelagerte
Erschließungsstraße an die parallel verlaufende Entlastungsstraße angeschlossen.
Durch diese Aufgliederung des motorisierten Individualverkehrs verbleibt der Bereich des
"Stadtgartens" frei von Sammelverkehr.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Werden die bestehenden Haltestelleneinzugsbereiche der S-Bahn um die Einzugsberei-
che von Bus- und Straßenbahnhaltestellen ergänzt, ist die ÖPNV-Versorgung für das
Plangebiet optimal gewährleistet.
Zur Bewältigung des zu erwartenden erhöhten Fahrgastpotenzials ist mittel- und langfristig
zu überprüfen, inwieweit Taktverdichtungen der Fahrpläne die Transportkapazitäten
erweitern können.
7. Umwelt
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß EG-UVP-Änderungsrichtlinien (Rl. 97/11
EG vom 03.03.1997) wurde parallel zum Bebauungsplan-Verfahren durchgeführt.
Natur und Landschaft
Über das im wesentlichen versiegelte Plangebiet ist eine Bestandserhebung der Ruderal-
vegetation und der Bäume durchgeführt worden.
In der
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.