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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 117/2003
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Stand: 02.09.2003, Anlage zur Vorlage Nr. 61/117/2003
Beschlussvorlage
Betrifft:
FNP-Änderung Nr. 110
- Östlich Schinkelstraße/Nördlich Schirmerstraße -
Aufstellung; Absehen Bürgerbeteiligung; öffentliche Auslegung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 01 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum Flächennutzungsplanänderung (Entwurf) Nr. 110 -
östlich Schinkelstraße / nördlich Schirmerstraße - angehört und empfiehlt
dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße
Beschlussfassung.
" APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt,
für ein Gebiet zwischen den Straßen östlich der Schinkelstraße, nördlich
der Schirmerstraße (einschließlich), südlich der Franklinbrücke und für
ein Gebiet im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofes im Westen -
maßgebend ist die Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches im
Flächennutzungsplanänderung (Entwurf) Nr. 110 - östlich Schinkelstraße
/ nördlich Schirmerstraße -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist - die
Flächennutzungsplanänderung Nr. 110 - östlich Schinkelstraße / nördlich
Schirmerstraße - gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom
27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz
zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und
weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S.
1950) aufzustellen.
Die Änderung des Flächennutzungspla nes soll vorrangig folgende Pla-
nungsziele zur Grundlage haben:
- Ausweisung von Wohnbauflächen
- Ausweisung von besonderem Wohngebiet
- Ausweisung von Mischgebiet
- Ausweisung von Kerngebiet
- Ausweisung von Grünfläche
- Ausweisung von örtlicher Hauptverkehrsstraße
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt,
von der gemäß § 3 (1) BauG B durchzuführenden frühzeitigen
Bürgerbeteiligung abzusehen.
III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der
Flächennutzungsplanänderung (Entwurf) Nr. 110 - östlich Schinkelstraße
/ nördlich Schirmerstraße - und seinem Erläuterungsbericht für die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine
Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf zu
beschließen.
RSD AllVorlg.WPT
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Stand: 02.09.2003, Anlage zur Vorlage Nr. 61/117/2003
Die öffentliche Auslegung wird erst nach Rechtswirksamkeit des zwischen dem
Grundstückseigentümer und der Stadt Düsseldorf abzuschließenden städtebaulichen
Vertrages durchgeführt.
Von der Anwendung des § 3 (1) BauGB wird gemäß § 3 (1) Nr. 2 BauGB abgesehen, da
die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger sowie die Erörterung der Planungsabsichten
bereits am 30.01.2003 auf der Grundlage der Rahmenplanung Güterbahnhof Derendorf,
"Neue Düsseldorfer Stadtquartiere" stattgefunden hat.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 15.10.03 -/-
2
Bezirksvertretung 1 26.09.03 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Erläuterungsbericht
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT
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Anlage zur Vorlage Nr. 61/117/2003
E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t
zur 110. Änderung des Flächennutzungsplanes (Entwurf)
- östlich Schinkelstraße / nördlich Schirmerstraße -
Stadtbezirk 1 Stadtteil Pempelfort
1. Anlass
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (APS) hat am 16.03.2000 beschlossen,
für das Gebiet des ehemaligen Güterbahnhofes Derendorf ein Werkstattverfahren durch-
zuführen, dass nach Abschluss in einen Rahmenplan mündet. Angesichts der schwer
vorhersehbaren zukünftigen Entwicklungen, der komplexen Restriktionen und der zu
integrierenden Bestände kann nur ein fortschreibungsfähiges Planungskonzept - also
Rahmenplan - die vielfältigen räumlichen und zeitlichen Verflechtungen für die besondere
städtebauliche Situation widerspiegeln.
Der städtebauliche Rahmenplan "Neue Düsseldorfer Stadtquartiere" dient als Grundlage für
die weitere städtebauliche Entwicklung des Plangebietes. Entsprechend der konzipierten
stufenweisen Entwicklung (siehe Abbildung: Übersicht der Teilgebiete) sollen für Teil-
gebiete die notwendigen planungsrechtlichen Maßnahmen eingeleitet werden.
Die annähernd 35 ha große Fläche des ehemaligen Güterbahnhofes Derendorf wird von
der Deutschen Bahn AG nicht mehr für betriebsinterne Zwecke benötigt.
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Bis auf einen schmalen Streifen mit nach wie vor notwendigen ICE, Regional- und S-
Bahngleisen, steht das Gesamtgelände für eine städtebauliche Neustrukturierung zur
Verfügung. Der Flächenbedarf für die bislang geplante "Metrorapid-Trasse" oder eine
ähnliche Verkehrsverbindungen befindet sich innerhalb der verbleibenden Fläche der
Deutschen Bahn AG.
Noch heute stellt die Bahntrasse und die Fläche des Güterbahnhofs die äußere Begren-
zung der Kernstadt Düsseldorfs zwischen den Stadtteilen Derendorf, Pempelfort und
Düsseltal dar. Das Areal besitzt ein einzigartiges Entwicklungspotential mit direktem
Kontakt zur Innenstadt.
Die Gesamtfläche des ehemaligen Güterbahnhofs splittet sich von Süd nach Nord in 3
Teilflächen (darin die Teilbereiche A - F) auf, die jeweils nur von der Bahntrasse nach
Westen an die Stadt heran entwickelt werden können und bereits heute einen eigenen
Charakter aufzeigen.
Die südlichen Teilbereiche der Gesamtfläche liegen so zentral, dass z. B. die Königsallee,
der Hofgarten mit seinem benachbarten Opern- und Schauspielhaus sowie der Hauptbahn-
hof zu Fuß in etwa 15 Minuten zu erreichen sind.
2. Lage des Gebietes und gegenwärtige Flächennutzung
Die Teilfläche "Süd" (Teilbereich B) der 110. Flächennutzungsplanänderung betrifft den
Kernbereich des ehemaligen Güterbahnhofes Derendorf und erstreckt sich von der Frank-
linbrücke mit der S-Bahnstation "Zoo" im Norden bis hin zur S-Bahnstation "Am Wehrhahn"
im Süden. Das Plangebiet wird von der Schirmerstraße im Südwesten und der Schinkel-
straße im Westen begrenzt.
Auf der Fläche entlang der Schinkelstraße und der Schirmerstraße befinden sich die
ehemalige Abfertigungshalle sowie einige dazugehörige Verwaltungsgebäude der Deut-
schen Bahn AG.
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Durch die temporäre Umnutzung alter Gebäudebestände wird diese Fläche bereits heute
von der Bevölkerung akzeptiert. Kleine Gastronomieangebote, Fitnessstudios, Modever-
anstaltungen in der großen ehemaligen Zollhalle oder der Flohmarkt in "Les Halles", der
ehemaligen Güterabfertigungshalle, zeugen von der positiven Imagebildung des ehemali-
gen Bahngeländes.
Den größten Anteil an Freiflächen im Plangebiet bilden die Gleisflächen, die nicht mehr in
Betrieb sind.
Auf der teilweise seit längerem nicht mehr genutzten Fläche hat sich eine typische Vegeta-
tion aus den benachbarten Gärten angesiedelt. Ansonsten ist zwischen den Gleisen ein
geringer Strauchaufwuchs festzustellen.
Entlang der Schirmer- und Schinkelstraße stehen im öffentlichen Straßenraum mehrere ca.
150 Jahre alte Bäume.
Große Teile des Plangebiets sind mit Kleinpflaster in unterschiedlichen Materialien ge-
pflastert. Östlich der Zollhalle sind auf dem Gelände noch zwei Gleiströge mit einer ca. 40
cm hohen Einfassung vorhanden.
Motorisierter Individual-Verkehr (MIV)
Das Plangebiet wird durch die Schirmer- und Schinkelstraße, als quartiersbezogene
Erschließungsstraße und über die Haupterschließungsstraßen - der Bagelstraße und der
Adlerstraße - an das innerstädtische Straßennetz angeschlossen.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Zugänglichkeit zum Schienenverkehr besteht über die S-Bahnhaltepunkte "Düssel-dorf -
Zoo" und "Düsseldorf - Wehrhahn" zu den Linien
S 1 (Düsseldorf Hbf - Duisburg Hbf - Essen Hbf - Dortmund Hbf)
S 6 (Köln Hansaring - Düsseldorf Hbf - Ratingen-Ost - Essen Hbf)
S 7 (Solingen-Ohligs - Düsseldorf Hbf - Düsseldorf-Flughafen)
Neben den S-Bahnen stellen verschiedene Bus- und Straßenbahnlinien der Rheinischen
Bahngesellschaft AG die Versorgung des Plangebietes sicher.
3. Planungsrechtlich bedeutsame Darstellungen und Festsetzungen
3.1 Flächennutzungsplan
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist im Plangebiet eine nordwestliche Teilfläche
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an der Schinkelstraße als "Mischgebiet" (MI) ausgewiesen. Eine südliche Teilfläche östlich
der Schirmerstraße und nördlich Am Wehrhahn ist als "Kerngebiet" (MK) dargestellt. Der
überwiegende Teil des Plangebietes ist als "Fläche für Bahnanlagen" dargestellt.
Die westlich anschließende Nutzung außerhalb des Plangebietes weist an der Schinkel-
straße "besonderes Wohngebiet" (WB) und Mischgebiet (MI) und an der Schirmerstraße
"Mischgebiet" aus.
3.2 Bebauungspläne
Für einen Teil des Plangebietes besteht an der Ecke Schirmerstraße / Schinkelstraße
Baurecht über den Bebauungsplan Nr. 5577/61. Entlang der nördlichen Schinkelstraße
gelten an der Ostseite die Fluchtlinien-Pläne Nr. 5577/12, 5577/14 und 5577/16.
Die Flächen für Bahnanlagen unterlagen eisenbahnrechtlichen Genehmigungserforder-
nissen. Für diese Flächen wurde zwischenzeitlich eine "Entbehrlichkeitsprüfung" bezüglich
der Notwendigkeit der Bahnanlagen durchgeführt. Das erforderliche Entwidmungsverfahren
ist bereits eingeleitet und soll kurzfristig abgeschlossen werden.
3.3 Sonstige Bindungen
3.3.1 Bauschutzbereich des Flughafens
Der Änderungsbereich liegt im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Düsseldorf, und
zwar unterhalb des An- und Abflugsektors 33, ca. 5 600 m vom Startbahnbezugspunkt
entfernt.
Bauvorhaben, die die nach §§ 12 - 17 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) festgesetzten Höhen
überschreiten sollen (auch Bauhilfsanlagen, Käne usw.), bedürfen einer luftrechtlichen
Zustimmung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.
Die genehmigungs- und zustimmungsfreie Höhe im Plangebiet beträgt 94,00 m über NN.
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3.3.2 Denkmalschutz und Denkmalpflege
Auf dem Gelände des Güterbahnhofs Derendorf befindet sich als eingetragenes Denkmal
das Kriegerehrenmal der Eisenbahner. Dieses Denkmal ist bei der Planung in Absprache
mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege (Obere Denkmalbehörde) und dem städti-
schen Denkmalamt angemessen zu berücksichtigen.
4. Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der gültige Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) weist
das Plangebiet als "Allgemeine Siedlungsbereiche" (ASB) aus. An der östlichen Plan-
gebietsgrenze verläuft ein Schienenweg für Hochgeschwindigkeitsverkehr und sonstigen
großräumigen Verkehr mit Haltepunkten für die S-Bahn und Stadtbahn an der Straße Am
Wehrhahn / Grafenberger Allee. Die projektierte Trasse des "Metrorapid" liegt außerhalb
des Geltungsbereiches.
Mit Schreiben vom 12.05.2003 wurden von der Bezirksregierung Düsseldorf gegen die
Flächennutzungsplanänderung Nr. 110 keine Bedenken erhoben. Dabei wird davon
ausgegangen, dass der Flächenbedarf für die bislang geplante Metrorapid-Trasse oder
eine ähnliche Verkehrsverbindung in der verbleibenden Fläche der Deutschen Bahn AG
abgedeckt werden kann.
5. Ziele der geplanten Flächennutzungsplanänderung
5.1 Auf dem Gelände des ehemaligen Derendorfer Güterbahnhofes sollen in zentraler Lage
und in enger Vernetzung mit den anliegenden Stadtquartieren die "Neuen Düsseldorfer
Stadtquartiere" entstehen. Sie sollen eine lebenswerte Nutzungsmischung aus Büro /
Dienstleistung, Wohnen, kleinteiligem Handel, Freizeit und Gewerbe beinhalten.
Die "Stadtgärten" und Stadtplätze sollen als "Öffentliche Grünfläche - (Parkanlage") - als
ein Bestandteil der Düsseldorfer Freiraumentwicklung - gesamtstädtische Bezüge her-
stellen und die "Neuen Düsseldorfer Stadtquartiere" als einen Standort mit einer hohen
Lebens- und Arbeitsqualität, hervorheben.
Die "Stadtgärten" ergänzen somit auf charaktervolle Weise das Konzept des "Grünen
Rings", der die Stadtteile Golzheim, Derendorf, Pempelfort, Zooviertel und Düsseltal
verbindet.
Entlang des östlichen Plangebietes, parallel zu den Gleisflächen der Deutschen Bahn AG,
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verläuft die geplante anbaufreie Entlastungsstraße. Diese Straße soll den Verkehr aus den
neu entwickelten Baugebieten aufnehmen und für den Nord-Süd-Verkehr der benachbarten
Stadtteile als Entlastung dienen.
5.2 Das ca. 12 ha große Teilgebiet B in der "Teilfläche Süd" liegt zwischen der Straße Am
Wehrhahn und der Franklinbrücke und wird im Westen von der Schirmerstraße und der
Schinkelstraße tangiert.
Das Plangebiet gliedert sich von Westen nach Osten betrachtet in drei Nutzungsbereiche.
5.2.1 Im ersten Bereich entlang der Schinkelstraße sind von Norden nach Süden folgende
Flächendarstellungen vorgesehen.
Das bislang dargestellte Mischgebiet (MI) südwestlich der Franklinbrücke wird aufgrund
seines hohen Wohnanteils (> 80 %) und des vorhandenen, wohnverträglichen Gewerbes
nunmehr als besonderes Wohngebiet (WB) ausgewiesen.
Hieran schließt eine Wohngebietsnutzung (W) an.
Ab Ecke Schinkelstraße / Schirmerstraße folgt ein Mischgebiet (MI), das im Süden an der
Aderstraße mit Kerngebiet (MK) abschließt.
In diesem ersten Planbereich soll ein multifunktionales Nutzungskonzept umgesetzt werden
mit Schwerpunkt Wohnen in den Obergeschossen und ergänzender Nahversorgung für die
umliegenden Stadtteile in den Erdgeschossen. Flächen für nicht störendes Gewerbe und
für Freiberufler können hier in geringem Umfang ebenfalls untergebracht werden.
5.2.2 Im mittleren Nutzungsbereich "Stadtgärten" soll eine ca. 4 ha große "Öffentliche Grünflä-
che" (Parkanlage) mit Reminiszenzen an die vergangene Nutzung der Bahnanlagen
ausgewiesen werden.
Es ist vorgesehen, eine robuste Freifläche zu erhalten bzw. neu zu schaffen, in der be-
stehende Pflasterflächen, Mastleuchten, Gleiströge etc. in die neuen "Stadtgärten" inte-
griert werden.
Hier sollen auch mehrere Kinderspielflächen vorgesehen werden, für die die Signatur
"Spielplatz" steht.
Diese öffentliche Grünfläche, die Teil der sogenannten Stadtgärten und damit auch Teil des
"Grünen Rings" um die Kernstadt Düsseldorfs ist, ergänzt die gesamtstädtisch bedeutsame
Freiraumfunktion insbesondere in den angrenzenden Stadtteilen und gewährleistet zusätz-
lich die Frischluftversorgung der Innenstadt.
5.2.3 Der dritte Nutzungsbereich erstreckt sich über eine Länge von ca. 600 m entlang der
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Fläche der Deutschen Bundesbahn AG im Osten, westlich der neuen Entlastungsstraße.
Diese Fläche wird als Kerngebiet (MK) dargestellt und ist für Unternehmen aus dem
Dienstleistungsbereich vorgesehen mit einer öffentlichen Nutzung in den Erdgeschoss-
zonen, die von der Lage am "Stadtgarten" profitieren.
Großflächiger Einzelhandel soll im gesamten Plangebiet im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung ausgeschlossen werden. Ebenso sollen in dem nachfo
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