Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 117/2003

FNPÄ 110 Schinkel/Schirmer AufstAbsBübetöffAusl

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Josef-Gockeln-Straße 11 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 11. September 2003veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung 01 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Flächennutzungsplanänderung (Entwurf) Nr. 110 - östlich Schinkelstraße / nördlich Schirmerstraße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet zwischen den Straßen östlich der Schinkelstraße, nördlich der Schirmerstraße (einschließlich), südlich der Franklinbrücke und für ein Gebiet im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofes im Westen - maßgebend ist die Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches im Flächennutzungsplanänderung (Entwurf) Nr. 110 - östlich Schinkelstraße / nördlich Schirmerstraße -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist - die Flächennutzungsplanänderung Nr. 110 - östlich Schinkelstraße / nördlich Schirmerstraße - gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen. Die Änderung des Flächennutzungspla nes soll vorrangig folgende Pla- nungsziele zur Grundlage haben: - Ausweisung von Wohnbauflächen - Ausweisung von besonderem Wohngebiet - Ausweisung von Mischgebiet - Ausweisung von Kerngebiet - Ausweisung von Grünfläche - Ausweisung von örtlicher Hauptverkehrsstraße II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, von der gemäß § 3 (1) BauG B durchzuführenden frühzeitigen Bürgerbeteiligung abzusehen. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Flächennutzungsplanänderung (Entwurf) Nr.

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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 117/2003 Seite 1 von 11 Stand: 02.09.2003, Anlage zur Vorlage Nr. 61/117/2003 Beschlussvorlage Betrifft: FNP-Änderung Nr. 110 - Östlich Schinkelstraße/Nördlich Schirmerstraße - Aufstellung; Absehen Bürgerbeteiligung; öffentliche Auslegung Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung 01 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Flächennutzungsplanänderung (Entwurf) Nr. 110 - östlich Schinkelstraße / nördlich Schirmerstraße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet zwischen den Straßen östlich der Schinkelstraße, nördlich der Schirmerstraße (einschließlich), südlich der Franklinbrücke und für ein Gebiet im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofes im Westen - maßgebend ist die Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches im Flächennutzungsplanänderung (Entwurf) Nr. 110 - östlich Schinkelstraße / nördlich Schirmerstraße -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist - die Flächennutzungsplanänderung Nr. 110 - östlich Schinkelstraße / nördlich Schirmerstraße - gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen. Die Änderung des Flächennutzungspla nes soll vorrangig folgende Pla- nungsziele zur Grundlage haben: - Ausweisung von Wohnbauflächen - Ausweisung von besonderem Wohngebiet - Ausweisung von Mischgebiet - Ausweisung von Kerngebiet - Ausweisung von Grünfläche - Ausweisung von örtlicher Hauptverkehrsstraße II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, von der gemäß § 3 (1) BauG B durchzuführenden frühzeitigen Bürgerbeteiligung abzusehen. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Flächennutzungsplanänderung (Entwurf) Nr. 110 - östlich Schinkelstraße / nördlich Schirmerstraße - und seinem Erläuterungsbericht für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf zu beschließen. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 117/2003 Seite 2 von 11 Stand: 02.09.2003, Anlage zur Vorlage Nr. 61/117/2003 Die öffentliche Auslegung wird erst nach Rechtswirksamkeit des zwischen dem Grundstückseigentümer und der Stadt Düsseldorf abzuschließenden städtebaulichen Vertrages durchgeführt. Von der Anwendung des § 3 (1) BauGB wird gemäß § 3 (1) Nr. 2 BauGB abgesehen, da die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger sowie die Erörterung der Planungsabsichten bereits am 30.01.2003 auf der Grundlage der Rahmenplanung Güterbahnhof Derendorf, "Neue Düsseldorfer Stadtquartiere" stattgefunden hat. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 15.10.03 -/- 2 Bezirksvertretung 1 26.09.03 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Erläuterungsbericht Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 117/2003 Seite 3 von 11 Anlage zur Vorlage Nr. 61/117/2003 E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t zur 110. Änderung des Flächennutzungsplanes (Entwurf) - östlich Schinkelstraße / nördlich Schirmerstraße - Stadtbezirk 1 Stadtteil Pempelfort 1. Anlass Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (APS) hat am 16.03.2000 beschlossen, für das Gebiet des ehemaligen Güterbahnhofes Derendorf ein Werkstattverfahren durch- zuführen, dass nach Abschluss in einen Rahmenplan mündet. Angesichts der schwer vorhersehbaren zukünftigen Entwicklungen, der komplexen Restriktionen und der zu integrierenden Bestände kann nur ein fortschreibungsfähiges Planungskonzept - also Rahmenplan - die vielfältigen räumlichen und zeitlichen Verflechtungen für die besondere städtebauliche Situation widerspiegeln. Der städtebauliche Rahmenplan "Neue Düsseldorfer Stadtquartiere" dient als Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung des Plangebietes. Entsprechend der konzipierten stufenweisen Entwicklung (siehe Abbildung: Übersicht der Teilgebiete) sollen für Teil- gebiete die notwendigen planungsrechtlichen Maßnahmen eingeleitet werden. Die annähernd 35 ha große Fläche des ehemaligen Güterbahnhofes Derendorf wird von der Deutschen Bahn AG nicht mehr für betriebsinterne Zwecke benötigt. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 117/2003- 4 - Bis auf einen schmalen Streifen mit nach wie vor notwendigen ICE, Regional- und S- Bahngleisen, steht das Gesamtgelände für eine städtebauliche Neustrukturierung zur Verfügung. Der Flächenbedarf für die bislang geplante "Metrorapid-Trasse" oder eine ähnliche Verkehrsverbindungen befindet sich innerhalb der verbleibenden Fläche der Deutschen Bahn AG. Noch heute stellt die Bahntrasse und die Fläche des Güterbahnhofs die äußere Begren- zung der Kernstadt Düsseldorfs zwischen den Stadtteilen Derendorf, Pempelfort und Düsseltal dar. Das Areal besitzt ein einzigartiges Entwicklungspotential mit direktem Kontakt zur Innenstadt. Die Gesamtfläche des ehemaligen Güterbahnhofs splittet sich von Süd nach Nord in 3 Teilflächen (darin die Teilbereiche A - F) auf, die jeweils nur von der Bahntrasse nach Westen an die Stadt heran entwickelt werden können und bereits heute einen eigenen Charakter aufzeigen. Die südlichen Teilbereiche der Gesamtfläche liegen so zentral, dass z. B. die Königsallee, der Hofgarten mit seinem benachbarten Opern- und Schauspielhaus sowie der Hauptbahn- hof zu Fuß in etwa 15 Minuten zu erreichen sind. 2. Lage des Gebietes und gegenwärtige Flächennutzung Die Teilfläche "Süd" (Teilbereich B) der 110. Flächennutzungsplanänderung betrifft den Kernbereich des ehemaligen Güterbahnhofes Derendorf und erstreckt sich von der Frank- linbrücke mit der S-Bahnstation "Zoo" im Norden bis hin zur S-Bahnstation "Am Wehrhahn" im Süden. Das Plangebiet wird von der Schirmerstraße im Südwesten und der Schinkel- straße im Westen begrenzt. Auf der Fläche entlang der Schinkelstraße und der Schirmerstraße befinden sich die ehemalige Abfertigungshalle sowie einige dazugehörige Verwaltungsgebäude der Deut- schen Bahn AG. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 117/2003- 5 - Durch die temporäre Umnutzung alter Gebäudebestände wird diese Fläche bereits heute von der Bevölkerung akzeptiert. Kleine Gastronomieangebote, Fitnessstudios, Modever- anstaltungen in der großen ehemaligen Zollhalle oder der Flohmarkt in "Les Halles", der ehemaligen Güterabfertigungshalle, zeugen von der positiven Imagebildung des ehemali- gen Bahngeländes. Den größten Anteil an Freiflächen im Plangebiet bilden die Gleisflächen, die nicht mehr in Betrieb sind. Auf der teilweise seit längerem nicht mehr genutzten Fläche hat sich eine typische Vegeta- tion aus den benachbarten Gärten angesiedelt. Ansonsten ist zwischen den Gleisen ein geringer Strauchaufwuchs festzustellen. Entlang der Schirmer- und Schinkelstraße stehen im öffentlichen Straßenraum mehrere ca. 150 Jahre alte Bäume. Große Teile des Plangebiets sind mit Kleinpflaster in unterschiedlichen Materialien ge- pflastert. Östlich der Zollhalle sind auf dem Gelände noch zwei Gleiströge mit einer ca. 40 cm hohen Einfassung vorhanden. Motorisierter Individual-Verkehr (MIV) Das Plangebiet wird durch die Schirmer- und Schinkelstraße, als quartiersbezogene Erschließungsstraße und über die Haupterschließungsstraßen - der Bagelstraße und der Adlerstraße - an das innerstädtische Straßennetz angeschlossen. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Zugänglichkeit zum Schienenverkehr besteht über die S-Bahnhaltepunkte "Düssel-dorf - Zoo" und "Düsseldorf - Wehrhahn" zu den Linien S 1 (Düsseldorf Hbf - Duisburg Hbf - Essen Hbf - Dortmund Hbf) S 6 (Köln Hansaring - Düsseldorf Hbf - Ratingen-Ost - Essen Hbf) S 7 (Solingen-Ohligs - Düsseldorf Hbf - Düsseldorf-Flughafen) Neben den S-Bahnen stellen verschiedene Bus- und Straßenbahnlinien der Rheinischen Bahngesellschaft AG die Versorgung des Plangebietes sicher. 3. Planungsrechtlich bedeutsame Darstellungen und Festsetzungen 3.1 Flächennutzungsplan Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist im Plangebiet eine nordwestliche Teilfläche Ö Vorlagen - Nr. 61/ 117/2003- 6 - an der Schinkelstraße als "Mischgebiet" (MI) ausgewiesen. Eine südliche Teilfläche östlich der Schirmerstraße und nördlich Am Wehrhahn ist als "Kerngebiet" (MK) dargestellt. Der überwiegende Teil des Plangebietes ist als "Fläche für Bahnanlagen" dargestellt. Die westlich anschließende Nutzung außerhalb des Plangebietes weist an der Schinkel- straße "besonderes Wohngebiet" (WB) und Mischgebiet (MI) und an der Schirmerstraße "Mischgebiet" aus. 3.2 Bebauungspläne Für einen Teil des Plangebietes besteht an der Ecke Schirmerstraße / Schinkelstraße Baurecht über den Bebauungsplan Nr. 5577/61. Entlang der nördlichen Schinkelstraße gelten an der Ostseite die Fluchtlinien-Pläne Nr. 5577/12, 5577/14 und 5577/16. Die Flächen für Bahnanlagen unterlagen eisenbahnrechtlichen Genehmigungserforder- nissen. Für diese Flächen wurde zwischenzeitlich eine "Entbehrlichkeitsprüfung" bezüglich der Notwendigkeit der Bahnanlagen durchgeführt. Das erforderliche Entwidmungsverfahren ist bereits eingeleitet und soll kurzfristig abgeschlossen werden. 3.3 Sonstige Bindungen 3.3.1 Bauschutzbereich des Flughafens Der Änderungsbereich liegt im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Düsseldorf, und zwar unterhalb des An- und Abflugsektors 33, ca. 5 600 m vom Startbahnbezugspunkt entfernt. Bauvorhaben, die die nach §§ 12 - 17 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) festgesetzten Höhen überschreiten sollen (auch Bauhilfsanlagen, Käne usw.), bedürfen einer luftrechtlichen Zustimmung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Die genehmigungs- und zustimmungsfreie Höhe im Plangebiet beträgt 94,00 m über NN. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 117/2003- 7 - 3.3.2 Denkmalschutz und Denkmalpflege Auf dem Gelände des Güterbahnhofs Derendorf befindet sich als eingetragenes Denkmal das Kriegerehrenmal der Eisenbahner. Dieses Denkmal ist bei der Planung in Absprache mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege (Obere Denkmalbehörde) und dem städti- schen Denkmalamt angemessen zu berücksichtigen. 4. Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der gültige Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) weist das Plangebiet als "Allgemeine Siedlungsbereiche" (ASB) aus. An der östlichen Plan- gebietsgrenze verläuft ein Schienenweg für Hochgeschwindigkeitsverkehr und sonstigen großräumigen Verkehr mit Haltepunkten für die S-Bahn und Stadtbahn an der Straße Am Wehrhahn / Grafenberger Allee. Die projektierte Trasse des "Metrorapid" liegt außerhalb des Geltungsbereiches. Mit Schreiben vom 12.05.2003 wurden von der Bezirksregierung Düsseldorf gegen die Flächennutzungsplanänderung Nr. 110 keine Bedenken erhoben. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Flächenbedarf für die bislang geplante Metrorapid-Trasse oder eine ähnliche Verkehrsverbindung in der verbleibenden Fläche der Deutschen Bahn AG abgedeckt werden kann. 5. Ziele der geplanten Flächennutzungsplanänderung 5.1 Auf dem Gelände des ehemaligen Derendorfer Güterbahnhofes sollen in zentraler Lage und in enger Vernetzung mit den anliegenden Stadtquartieren die "Neuen Düsseldorfer Stadtquartiere" entstehen. Sie sollen eine lebenswerte Nutzungsmischung aus Büro / Dienstleistung, Wohnen, kleinteiligem Handel, Freizeit und Gewerbe beinhalten. Die "Stadtgärten" und Stadtplätze sollen als "Öffentliche Grünfläche - (Parkanlage") - als ein Bestandteil der Düsseldorfer Freiraumentwicklung - gesamtstädtische Bezüge her- stellen und die "Neuen Düsseldorfer Stadtquartiere" als einen Standort mit einer hohen Lebens- und Arbeitsqualität, hervorheben. Die "Stadtgärten" ergänzen somit auf charaktervolle Weise das Konzept des "Grünen Rings", der die Stadtteile Golzheim, Derendorf, Pempelfort, Zooviertel und Düsseltal verbindet. Entlang des östlichen Plangebietes, parallel zu den Gleisflächen der Deutschen Bahn AG, Ö Vorlagen - Nr. 61/ 117/2003- 8 - verläuft die geplante anbaufreie Entlastungsstraße. Diese Straße soll den Verkehr aus den neu entwickelten Baugebieten aufnehmen und für den Nord-Süd-Verkehr der benachbarten Stadtteile als Entlastung dienen. 5.2 Das ca. 12 ha große Teilgebiet B in der "Teilfläche Süd" liegt zwischen der Straße Am Wehrhahn und der Franklinbrücke und wird im Westen von der Schirmerstraße und der Schinkelstraße tangiert. Das Plangebiet gliedert sich von Westen nach Osten betrachtet in drei Nutzungsbereiche. 5.2.1 Im ersten Bereich entlang der Schinkelstraße sind von Norden nach Süden folgende Flächendarstellungen vorgesehen. Das bislang dargestellte Mischgebiet (MI) südwestlich der Franklinbrücke wird aufgrund seines hohen Wohnanteils (> 80 %) und des vorhandenen, wohnverträglichen Gewerbes nunmehr als besonderes Wohngebiet (WB) ausgewiesen. Hieran schließt eine Wohngebietsnutzung (W) an. Ab Ecke Schinkelstraße / Schirmerstraße folgt ein Mischgebiet (MI), das im Süden an der Aderstraße mit Kerngebiet (MK) abschließt. In diesem ersten Planbereich soll ein multifunktionales Nutzungskonzept umgesetzt werden mit Schwerpunkt Wohnen in den Obergeschossen und ergänzender Nahversorgung für die umliegenden Stadtteile in den Erdgeschossen. Flächen für nicht störendes Gewerbe und für Freiberufler können hier in geringem Umfang ebenfalls untergebracht werden. 5.2.2 Im mittleren Nutzungsbereich "Stadtgärten" soll eine ca. 4 ha große "Öffentliche Grünflä- che" (Parkanlage) mit Reminiszenzen an die vergangene Nutzung der Bahnanlagen ausgewiesen werden. Es ist vorgesehen, eine robuste Freifläche zu erhalten bzw. neu zu schaffen, in der be- stehende Pflasterflächen, Mastleuchten, Gleiströge etc. in die neuen "Stadtgärten" inte- griert werden. Hier sollen auch mehrere Kinderspielflächen vorgesehen werden, für die die Signatur "Spielplatz" steht. Diese öffentliche Grünfläche, die Teil der sogenannten Stadtgärten und damit auch Teil des "Grünen Rings" um die Kernstadt Düsseldorfs ist, ergänzt die gesamtstädtisch bedeutsame Freiraumfunktion insbesondere in den angrenzenden Stadtteilen und gewährleistet zusätz- lich die Frischluftversorgung der Innenstadt. 5.2.3 Der dritte Nutzungsbereich erstreckt sich über eine Länge von ca. 600 m entlang der Ö Vorlagen - Nr. 61/ 117/2003- 9 - Fläche der Deutschen Bundesbahn AG im Osten, westlich der neuen Entlastungsstraße. Diese Fläche wird als Kerngebiet (MK) dargestellt und ist für Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich vorgesehen mit einer öffentlichen Nutzung in den Erdgeschoss- zonen, die von der Lage am "Stadtgarten" profitieren. Großflächiger Einzelhandel soll im gesamten Plangebiet im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ausgeschlossen werden. Ebenso sollen in dem nachfo

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 117/2003