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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2003\61_ 110_2003_16462.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00072280.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:12:33 GMT
Number of Pages: 35
Markdown Content:
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 110/2003
> 1Mitwirkung des AUS bei allen umweltrelevanten Vorhaben/Maßnahmen
Seite 1 von 35
Beschlussvorlage Betrifft:
B-Plan Nr. 5577/73 - östlich Schinkel- / Schirmerstraße -Aufstellung; Absehen Bürgerbeteiligung; öffentliche Auslegung
Beschlussdarstellung: BV Die Bezirksvertretung 01 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5577/73 - “Östlich Schinkel-/ Schirmerstraße”- angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
AUS 1 Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5577/73 - “Östl.Schinkel-/Schirmerstraße” - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den umweltrelevanten Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel “Umweltbericht” einschl. der Zusammenfassung gem. § 2a Abs. 3 BauGB enthalten.
APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs Derendorf, nordöstlich der Schirmerstraße, östlich der Schinkelstraße (jeweils einschließlich) und südlich der Franklin-Brücke - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5577/73 - “Östlich Schinkel-/Schirmerstraße” -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist -einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: Ausweisung von - allgemeinen Wohngebieten - einem besonderen Wohngebiet - Mischgebieten - einer öffentlichen Grünfläche RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 110/2003
Seite 2 von 35 - öffentlicher Verkehrsflächen II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, von der gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführenden frühzeitigen Bürgerbeteiligung abzusehen. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5577/73 - “Östlich Schinkel-/Schir-merstraße” - und seiner Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen. Die öffentliche Auslegung wird erst nach Rechtswirksamkeit des zwischen dem Grundstückseigentümer und der Stadt Düsseldorf abzuschließenden städtebaulichen Vertrages durchgeführt.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 15.10.03 -/- 2Bezirksvertretung 1 26.09.03 -/- 2Ausschuss für Umweltschutz 23.09.03 -/- 2Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung -/- 1 -/- 21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Begründung 2 beigefügt Liste und Behandlung Stellungnahmen TöB
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 110/2003 - 3 -Stand: 29.08.2003, Anlage zur Vorlage Nr. 61/110/2003 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/110/2003
# B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan Nr. 5577/73 - östlich Schinkelstraße / Schirmerstraße -Stadtbezirk 1 Stadtteil Pempelfort 1. Örtliche Verhältnisse
1.1 Bestand Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst größtenteils Teilebereiche des ehemaligen Güterbahnhofs Derendorf oder war mit ergänzenden Nutzungen belegt. Auf der Fläche sind deshalb nach wie vor Gleisanlagen, Lagergebäude und Schuppen vorhanden, sie ist nahezu vollflächig versiegelt. Da die Flächen bereits seit längerer Zeit nicht mehr als Güterbahnhof genutzt werden, sind Teile mit Zwischennutzungen belegt, für die die Mietverträge jedoch kurz- bis mittel-fristig auslaufen. In Teilen sollen noch vorhandene Elemente der ehemaligen Betriebseinrichtungen (Gleistrog, Lampen, Kopfsteinpflasterflächen) in den neuen Nutzungszusammenhang als Freiflächenelemente integriert werden. Im nördlichen Abschnitt des Plangebietes besteht eine Straßenrandbebauung entlang der Schinkelstraße, deren Charakter von Gebäuden um die Jahrhundert-wende geprägt ist. Im Wesentlichen befinden sich Wohnungen in diesen Gebäu-den, in Teilen sind in den unteren Geschossen und in den hofseitigen Anbauten gewerbliche Nutzungen untergebracht. 1.2 Umgebung Westlich an das Plangebiet grenzen die Gründerzeit-Viertel des Stadtteils Pempelfort an. Sie werden geprägt durch eine gründerzeitliche Blockstruktur, deren Bebauung unmittelbar entlang der Straße klare Straßenräume bildet. Die Gebäude sind überwiegend vier- bis fünfgeschossig. Teilweise ist die alte Bausubstanz mit Neubauten aus den 50er-Jahren oder aus den späteren Jahrzehnten ergänzt worden. Das Stadtviertel stellt ein typisches Düsseldorfer Wohnquartier dar, das jedoch erheblich mit gewerblichen Nutzungen durchmischt ist. In diesem Sinne bietet es jene typischen Qualitäten von Gründerzeitquartieren, die aufgrund ihrer Nut-zungsvielfalt eine Vielzahl städtischer Versorgungseinrichtungen und Aktivitäten beheimaten und hieraus ihre besondere Attraktivität beziehen. Die vorhandene Dichte der Bebauung liegt weit über den Obergrenzen, die in § 17 Baunutzungs-verordnung (BauNVO) für die Baugebietstypen Mischgebiet oder besonderes Wohngebiet angegeben sind. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 110/2003 - 4 -Stand: 29.08.2003, Anlage zur Vorlage Nr. 61/110/2003 1.3 Verkehr Das Plangebiet wird durch die Schirmerstraße und die Schinkelstraße erschlos-sen. Es handelt sich hierbei um quartiersbezogene Erschließungsstraßen ohne wesentliche überörtliche Verkehrsfunktionen. Die nächsten erreichbaren über-örtlichen Straßenzüge sind Am Wehrhahn/Grafenberger Allee, die Pempelforter Straße und die Prinz-Georg-Straße. Das Plangebiet ist über die S-Bahn-Haltestellen Düsseldorf-Am Wehrhahn und Düsseldorf-Zoo sowie über die Straßenbahnlinien 706 mit der Haltestelle “Tuß-mannstraße” angedient. Die mittlere Gehwegentfernung zur Haltestelle beträgt ca. 350 m. Darüber hinaus verkehren auf der Straße Am Wehrhahn und in der Derendorfer Straße weitere Straßenbahnlinien. Auf der Straße Am Wehrhahn verkehren außerdem mehrere Buslinien.
2. Gegenwärtiges Planungsrecht
2.1 Flächennutzungsplan (FNP) Der gültige Flächennutzungsplan stellt westlich an das Plangebiet angrenzend Mischgebiet dar. Dies gilt auch für den Baublock des nördlichen Plangebietes, in dem die bereits erwähnte Bebauung vorhanden ist. Entlang der Bagelstraße stellt der Flächennutzungsplan besonderes Wohngebiet teilweise auch Wohn-bauflächen dar. Das Plangebiet selbst ist als Fläche für Bahnanlagen dargestellt. Zur Umsetzung der Ziele des Rahmenplans Güterbahnhof Derendorf wird eine Flächennutzungsplanänderung durchgeführt. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans ist eine Darstellung in Teilen als gemischte Bauflächen und Wohnbauflächen angestrebt. Östlich angrenzend soll entsprechend den Rah-menplanvorgaben eine öffentliche Grünfläche dargestellt werden. 2.2 Geltendes Planungsrecht Für die Baugebiete des zukünftigen Bebauungsplans bestand bisher überwie-gend kein Baurecht über Bebauungspläne. Beim überwiegenden Teil des Plangebietes handelt es sich um Flächen für Bahnanlagen und damit um plan-festgestellte Flächen. Für diese Flächen wurde bereits eine Entbehrlichkeits-prüfung bezüglich der Notwendigkeit der Bahnanlagen durchgeführt. Für die nördlichen Flächen (WA 3) ist aufgrund einer noch genutzten Trafostation und der zuführenden Kabelleitungen die Entwidmungsfähigkeit noch nicht gegeben. Für den südlichen Teil (WA 1 und WA 2, MI 1 und MI 2) ist die Entbehrlichkeit gegeben. Das erforderliche Entwidmungsverfahren ist bereits eingeleitet und soll kurzfristig abgeschlossen werden. Im westlichen Bereich der Baugebiete WA 1 und MI 2 sowie im südwestlichen Bereich von WA 2 gilt für einen Flächenstreifen entlang der Schinkelstra-ße / Eckbereich Schirmerstraße der Bebauungsplan Nr. 5577/61. Dieser Bebau-ungsplan ist seit dem 09.03.1968 in Kraft und setzt Gewerbegebiet mit drei Geschossen, eine Grundflächenzahl von 0,6 und eine Geschossflächenzahl von 1,6 fest. Darüber hinaus regelt der Bebauungsplan Nr. 5577/61, dass nur Flach-dächer zulässig sind. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 110/2003 - 5 -Stand: 29.08.2003, Anlage zur Vorlage Nr. 61/110/2003
3. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
3.1 Generelle Ziele 3.1.1 Ziele der Stadtentwicklung Düsseldorf Die aufgegebenen Flächen des ehemaligen Güterbahnhofes Derendorf stellen heute eine der wichtigsten Entwicklungsflächen für Düsseldorf dar. Durch ihre Lage unmittelbar nördlich des Hauptbahnhofes sind sie optimal in das Stadtgefü-ge eingebunden und liegen zu wesentlichen Einrichtungen zentral und verkehrs-technisch günstig. Um für die Revitalisierung des Geländes ein in sich schlüssi-ges Entwicklungskonzept mit Vorteilen für das gesamte Stadtgefüge zu erhalten, wurde ein ‚Werkstatt-Verfahren’ mit verschiedenen Planungsbüros unter Be-teiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens wurde nach vielfältigen Abstimmungen mit unterschiedlichen Beteiligten in die „Rah-menplanung Güterbahnhof Derendorf - Neue Düsseldorfer Stadtquartiere“ umgesetzt. Dieser Rahmenplan dient als Grundlage für die sukzessive Entwick-lung. Abschnittsweise soll für Teilbereiche jeweils Baurecht durch die Aufstellung von Bebauungsplänen geschaffen werden. 3.1.2 Städtebauliche Konzepte Der erste Bebauungsplan, der aus diesem Rahmenplan entwickelt wird, schafft Baurecht für den westlichen Teil des Abschnitts B des Rahmenplanes. Entlang der Schirmer- und der Schinkelstraße ist eine Bebauung mit überwiegend Wohnnutzung vorgesehen. Im südlichen Teil sollen ergänzende Nutzungen zur Versorgung und zur Ansiedlung von Arbeitsplätzen untergebracht werden können. Die Bebauung soll sich an der Blockstruktur der angrenzenden Straßen-züge von Pempelfort orientieren. Auf diese Weise soll eine klar erkennbare Stadtkante von Pempelfort zu einem Freiflächenstreifen entstehen, der das „Rückgrat“ der neuen Stadtquartiere bilden wird und mit dem Arbeitstitel „Stadt-garten“ versehen wurde. Innerhalb der Freifläche sollen als Reminiszenz an die vergangene Nutzung einige bahntechnische Elemente erkennbar bleiben. Innerhalb dieses Bebau-ungsplans sind dies einerseits ein Gleistrog, dessen Fläche eingebunden in ein „Spielband“ verschiedene Spielplätze und Spielangebote aufnehmen soll, und andererseits ein mit Kopfsteinpflaster befestigter Flächenstreifen, der für ver-schiedene Aktivitäten, im südlichen Abschnitt teilweise auch als Stellplatzfläche für einen Gastronomiebetrieb zur Verfügung stehen soll. Die privaten Vorgärten vor der neuen Bebauung, wie auch der Kopfsteinpflasterstreifen und das „Spiel-band“ werden jeweils durch Hecken, teilweise mit Baumreihen voneinander getrennt. Diese stadtgestalterischen wesentlichen Grünelemente grenzen nicht nur die Funktionsbereiche gegeneinander ab und bilden klare räumliche Kanten, sie sollen auch optische Bezüge und eine soziale Kontrolle gewährleisten. In einem später zu realisierenden Abschnitt wird östlich an das „Spielband“ der Kernbereich des Stadtgartens als Rasenstreifen mit Baumgruppen und weiteren Spielmöglichkeiten angrenzen. Den östlichen Abschluss der neuen Stadtquartie-re zur verbleibenden Bahntrasse soll zukünftig eine Reihe von Baublöcken für Büro- und Geschäftsgebäude die sogenannten „Businessblocks“ bilden. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 110/2003 - 6 -Stand: 29.08.2003, Anlage zur Vorlage Nr. 61/110/2003
4. Umweltbericht – Zusammenfassung (gem. § 2a Abs. 3 BauGB)
Das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofes Derendorf soll mit dem vorliegen-den Bebauungsplan in Teilen durch Baurechte für Wohn- und Bürogebäude sowie durch eine größere öffentliche Grünfläche mit Spielgelegenheiten über-plant werden. Aufgrund des derzeit sehr hohen Versiegelungsgrades sind die nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt begrenzt. Die Lärmbelastung durch die östlich verlaufende Bahntrasse wird durch passiven Lärmschutz reduziert. Mittelfristig wird das Plangebiet auch durch weitere Gebäude von den Bahntrassen abge-schirmt. Der Altstandort wurde untersucht und als insgesamt wenig relevant bewertet. Die Durchlüftung der umliegenden dichten Wohngebiete wird trotz geeigneter Anordnung der Baukörper tendenziell schlechter, ohne dass dies als erheblich nachteilig eingestuft werden muss. Der Neubau einer großen öffentlichen Grünfläche mit Kinderspielgelegenheiten wird sich sowohl im nahen Wohnumfeld als auch für den gesamten Stadtteil positiv auswirken. Der grünplanerische Wert der Fläche wird summarisch be-trachtet steigen. Hier sollen auch Teile der historischen Bahnhofselemente integriert werden, wie z.B. Kopfsteinpflaster, ein Gleistrog und Beleuchtungselemente.
5. Abwägung , Inhalt des Bebauungsplans
5.1 Bauland 5.1.1 Art der baulichen Nutzung Der Bebauungsplan unterscheidet 3 Baugebiete nach Art der baulichen Nutzung (WA, WB, MI). In den mittleren Teilflächen 4 bis 6 entlang der Schinkelstraße soll Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt werden. Hier liegen zum Teil bereits konkrete Entwurfsplanungen für die einzelnen Baugebiete vor, in denen ausschließlich Wohnungen gebaut werden sollen. Eine reine Wohnnutzung ist dennoch nicht Ziel der Planung. Im Allgemeinen Wohngebiet sind zur Versor-gung des Gebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig. Ausnahmsweise zulässig sind weiterhin Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, sofern sie in ihrer Größe der gegebenen kleinteiligen Parzellenstruktur der angrenzenden Bau-blocks entlang der Schinkelstraße und Schirmerstraße entsprechen. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 110/2003 - 7 -Stand: 29.08.2003, Anlage zur Vorlage Nr. 61/110/2003 Nicht zugelassen werden sollen sonstige Gewerbebetriebe, da sie sich nicht in die geplante Baustruktur einfügen würden und bei der geplanten Dichte Störun-gen für das Wohnen nicht auszuschließen sind. Anlagen für Verwaltungen werden ausgeschlossen, da sie zukünftig in den „Businessblocks“ errichtet werden können. Sie würden eine Fortsetzung der vorhandenen kleinteiligen Struktur stören. Im Norden (Teilfläche 7) soll für die bestehende Bebauung Besonderes Wohn-gebiet (WB) gemäß § 4a BauNVO festgesetzt werden. H
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.