Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 171 116/2004

Bankstraße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Bankstraße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 26. August 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 171 116/2004 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Bankstraße 13 + 15 -- Abbruch der vorhandenen Bebauung und Errichtung einer Wohnbebauung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Erteilung des Vorbescheides. Sachdarstellung: Das Grundstück Bankstraße 13 + 15 liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt. Die nähere Umgebung wird geprägt durch Wohnen und Gewerbe. Für den Bereich Bankstraße besteht eine Erhaltungssatzung. Mit der vorliegenden Bauvoranfrage soll die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens geprüft werden. Der Abbruch der vorhandenen Aufbauten bleibt einem noch zu stellenden Abbruchantrag vorbehalten; sollte jedoch im Rahmen der Bauvoranfrage ebenfalls erörtert werden. Geplant ist, alle vorhandenen Aufbauten abzureissen. In der Begründung zur Erhaltungssatzung für den Stadtbezirk 1, Teigebiet 2, wird folgendes ausgeführt: "Dieses citynahe Quartier ist ein noch intaktes Wohngebiet im Stadtteil Golzheim zwischen Kennedydamm, Roß- und Klever Straße. Eine Reihe von städtebaulichen Merkmalen sind hier anzutreffen, die für dieses Teilgebiet charakteristisch sind und von denen eine prägende Wirkung für das Stadtbild ausgehen. Diese gilt es zu erhalten und durch sie ist die Aufstellung einer Erhaltungsatzung für dieses Gebiet gerechtfertigt: Das Gebiet ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl von erhaltenswerten Gebäuden, z.T. in ausgeprägten Ensemblebereichen. Die erhaltenswerte Stadtstruktur ist geprägt durch das streng angelegte orthogonale Straßennetz mit seinen geschlossenen Blockrandbebauungen. Diese bestehen jedoch aus vielen Einzelparzellen. Die Individualität drückt sich dementsprechend auch in der vielfältigen Fassadengestaltung aus. Die Gebäude haben in den einzelnen Baublöcken durchweg gleiche Gebäude- und Geschoßhöhen. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 171 116/2004 Seite 2 von 3 Prägend für das Ortsbild sind weiterhin die den Häusern vorgelagerten Gärten sowie die typische Anordnung der Alleebäume. Darüber hinaus enthält dieses Gebiet Bausubstanz aus der Gründerzeit, der Zeit um die Jahrhundertwende sowie der 20er Jahre mit baugeschichtlicher Bedeutung, die in Wechselbeziehung zu den übrigen Gebäuden steht und im Zusammenhang mit diesen das Ortsbild hier prägen. Ganze Wohnblöcke, wie z.B. zwischen Bankstraße / Lützowstraße / Schwerinstraße und Mauerstraße stechen hervor durch einheitlichen Baustil sowie durch die Verwendung von gleichem Fassadenmaterial (z.B. Ziegel)." Die Verwaltung befürwortet die Erteilung der Genehmigung für den Abbruch aus folgenden Gründen: Bei der Bebauung auf dem Grundstück hinter den Mauern handelt es sich um überwiegend gewerbliche Bauten, die nicht nicht erhaltenswert sind. Die Mauer und der Turm im Eckbereich Schwerin- /Bankstraße könnten aufgrund der o.a. Ausführungen erhaltenswert sein. Allerdings ist die Verwaltung der Auffassung, dass auch diese abgerissen werden sollten, da die Mauern das geplante Vorhaben verhindern würden und ein Erhalt des Turmes aufgrund der Substanz und notwendiger Tiefergründungs- maßnahmen wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Anstelle des Turmes sieht jedoch die vorliegende Planung als Ersatz einen neuen II-geschossigen Turm vor. Nach Freimachung des Grundstücks soll hier eine Wohnbebauung errichtet werden. Geplant sind entlang der Bankstraße im Anschluss an die vorhandene Bebauung ein VI- geschossiger Baukörper sowie im Eckbereich zwei VI-geschossige Baukörper mit Staffelgeschoss. Davor soll der neue II-geschossige Turm entstehen. Entlang der Schwerinstraße soll durch einen V-geschossigen Baukörper an die vorhandene Bebauung angeschlossen werden, um dann durch einen VI-geschossigen Baukörper an die geplante Eckbebauung anzuschliessen. Im Hintergelände ist ein III- geschossiger Baukörper mit Staffelgeschoss vorgesehen. Dieser und die geplanten Tiefgaragen sollen durch Durchfahrten in den straßenseitigen Gebäuden erschlossen werden. Durch die Rücknahme der Gebäudeflucht im Eckbereich und an der Schwerinstraße wird eine Erweiterung das Straßenraumes und gleichzeitig deren Aufwertung durch Vorgärten erreicht. Insgesamt sind ca. 110 bis 120 Wohneinheiten unterschiedlichster Größe vorgesehen. Der Innenbereich soll gärtnerisch gestaltet werden, was zu einer deutlichen Verbesserung des Mikroklimas in diesem Bereich führen würde. Die Gestaltung der Fassade wird im Baugenehmigungsverfahren unter Beachtung der Erhaltungssatzung abgestimmt. Die Gestaltungselemente und Baumaterialien müssen sich in die Umgebungsbebauung einfügen. Da sich das geplante Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, befürwortet die Verwaltung die Erteilung des Vorbescheides. Ö Vorlagen - Nr. 171 116/2004 Seite 3 von 3 Die notwendigen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Ein exakter Stellplatznachweis erfolgt im Baugenehmigungsverfahren. Gleichzeitig sollen in dieser Tiefgarage ca. 54 Stellplätze zur Fremdvermietung an Anwohner der näheren Umgebung errichtet werden. Hierdurch soll dem knappen Parkraum in diesem Stadtteil Rechnung getragen werden. Schützenswerte Bäume werden durch das Bauvorhaben nicht berührt. Ein Modell des geplanten Vorhabens wird der Bezirksvertretung in der Sitzung vorgestellt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 qm groß ist Anlagen: - Übersichtsplan - Lagepläne - Ansichten Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 1 10.09.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 171 116/2004