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Ö Vorlagen - Nr. 171 116/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Bankstraße 13 + 15 -- Abbruch der vorhandenen Bebauung und Errichtung
einer Wohnbebauung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Erteilung des Vorbescheides.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Bankstraße 13 + 15 liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten
Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt.
Die nähere Umgebung wird geprägt durch Wohnen und Gewerbe.
Für den Bereich Bankstraße besteht eine Erhaltungssatzung.
Mit der vorliegenden Bauvoranfrage soll die planungsrechtliche Zulässigkeit des
Vorhabens geprüft werden. Der Abbruch der vorhandenen Aufbauten bleibt einem noch
zu stellenden Abbruchantrag vorbehalten; sollte jedoch im Rahmen der Bauvoranfrage
ebenfalls erörtert werden.
Geplant ist, alle vorhandenen Aufbauten abzureissen.
In der Begründung zur Erhaltungssatzung für den Stadtbezirk 1, Teigebiet 2, wird
folgendes ausgeführt:
"Dieses citynahe Quartier ist ein noch intaktes Wohngebiet im Stadtteil Golzheim
zwischen Kennedydamm, Roß- und Klever Straße.
Eine Reihe von städtebaulichen Merkmalen sind hier anzutreffen, die für dieses Teilgebiet
charakteristisch sind und von denen eine prägende Wirkung für das Stadtbild ausgehen.
Diese gilt es zu erhalten und durch sie ist die Aufstellung einer Erhaltungsatzung für
dieses Gebiet gerechtfertigt:
Das Gebiet ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl von erhaltenswerten Gebäuden, z.T.
in ausgeprägten Ensemblebereichen.
Die erhaltenswerte Stadtstruktur ist geprägt durch das streng angelegte orthogonale
Straßennetz mit seinen geschlossenen Blockrandbebauungen. Diese bestehen jedoch
aus vielen Einzelparzellen. Die Individualität drückt sich dementsprechend auch in der
vielfältigen Fassadengestaltung aus. Die Gebäude haben in den einzelnen Baublöcken
durchweg gleiche Gebäude- und Geschoßhöhen.
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Prägend für das Ortsbild sind weiterhin die den Häusern vorgelagerten Gärten sowie die
typische Anordnung der Alleebäume.
Darüber hinaus enthält dieses Gebiet Bausubstanz aus der Gründerzeit, der Zeit um die
Jahrhundertwende sowie der 20er Jahre mit baugeschichtlicher Bedeutung, die in
Wechselbeziehung zu den übrigen Gebäuden steht und im Zusammenhang mit diesen
das Ortsbild hier prägen.
Ganze Wohnblöcke, wie z.B. zwischen Bankstraße / Lützowstraße / Schwerinstraße und
Mauerstraße stechen hervor durch einheitlichen Baustil sowie durch die Verwendung von
gleichem Fassadenmaterial (z.B. Ziegel)."
Die Verwaltung befürwortet die Erteilung der Genehmigung für den Abbruch aus
folgenden Gründen:
Bei der Bebauung auf dem Grundstück hinter den Mauern handelt es sich um
überwiegend gewerbliche Bauten, die nicht nicht erhaltenswert sind. Die Mauer und der
Turm im Eckbereich Schwerin- /Bankstraße könnten aufgrund der o.a. Ausführungen
erhaltenswert sein. Allerdings ist die Verwaltung der Auffassung, dass auch diese
abgerissen werden sollten, da die Mauern das geplante Vorhaben verhindern würden und
ein Erhalt des Turmes aufgrund der Substanz und notwendiger Tiefergründungs-
maßnahmen wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Anstelle des Turmes sieht jedoch die
vorliegende Planung als Ersatz einen neuen II-geschossigen Turm vor.
Nach Freimachung des Grundstücks soll hier eine Wohnbebauung errichtet werden.
Geplant sind entlang der Bankstraße im Anschluss an die vorhandene Bebauung ein VI-
geschossiger Baukörper sowie im Eckbereich zwei VI-geschossige Baukörper mit
Staffelgeschoss. Davor soll der neue II-geschossige Turm entstehen.
Entlang der Schwerinstraße soll durch einen V-geschossigen Baukörper an die
vorhandene Bebauung angeschlossen werden, um dann durch einen VI-geschossigen
Baukörper an die geplante Eckbebauung anzuschliessen. Im Hintergelände ist ein III-
geschossiger Baukörper mit Staffelgeschoss vorgesehen. Dieser und die geplanten
Tiefgaragen sollen durch Durchfahrten in den straßenseitigen Gebäuden erschlossen
werden. Durch die Rücknahme der Gebäudeflucht im Eckbereich und an der
Schwerinstraße wird eine Erweiterung das Straßenraumes und gleichzeitig deren
Aufwertung durch Vorgärten erreicht.
Insgesamt sind ca. 110 bis 120 Wohneinheiten unterschiedlichster Größe vorgesehen.
Der Innenbereich soll gärtnerisch gestaltet werden, was zu einer deutlichen Verbesserung
des Mikroklimas in diesem Bereich führen würde.
Die Gestaltung der Fassade wird im Baugenehmigungsverfahren unter Beachtung der
Erhaltungssatzung abgestimmt. Die Gestaltungselemente und Baumaterialien müssen
sich in die Umgebungsbebauung einfügen.
Da sich das geplante Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart
der näheren Umgebung einfügt, befürwortet die Verwaltung die Erteilung des
Vorbescheides.
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Die notwendigen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage auf dem eigenen Grundstück
nachgewiesen werden. Ein exakter Stellplatznachweis erfolgt im
Baugenehmigungsverfahren. Gleichzeitig sollen in dieser Tiefgarage ca. 54 Stellplätze zur
Fremdvermietung an Anwohner der näheren Umgebung errichtet werden. Hierdurch soll
dem knappen Parkraum in diesem Stadtteil Rechnung getragen werden.
Schützenswerte Bäume werden durch das Bauvorhaben nicht berührt.
Ein Modell des geplanten Vorhabens wird der Bezirksvertretung in der Sitzung vorgestellt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche
Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 qm groß ist
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Lagepläne
- Ansichten
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 1 10.09.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
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