Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 44/2004

FNP-Änderung Nr. 116 - Hafen - Frühz.Bürgerbet.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Josef-Gockeln-Straße 11 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 11. März 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung 3 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 116 - Hafen - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Ferner beauftragt sie die Verwaltung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 18 der Bezirkssatzung, die Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Versammlung (Stadtplanung zur Diskussion) durchzuführen. " APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von der Flächennutzungsplanänderung Nr. 116 - Hafen - und beauftragt die Verwaltung, die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBI. I S. 1950) auf dieser Grundlage durchzuführen.

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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 44/2004 Seite 1 von 7 Beschlussvorlage Betrifft: FNP-Änderung Nr. 116 - Hafen - Frühzeitige Bürgerbeteiligung Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung 3 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 116 - Hafen - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Ferner beauftragt sie die Verwaltung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 18 der Bezirkssatzung, die Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Versammlung (Stadtplanung zur Diskussion) durchzuführen. " APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von der Flächennutzungsplanänderung Nr. 116 - Hafen - und beauftragt die Verwaltung, die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBI. I S. 1950) auf dieser Grundlage durchzuführen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.03.04 -/- 2 Bezirksvertretung 3 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Erläuterungsbericht Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 44/2004 Seite 2 von 7 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/44/2004 E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t zur 116. Änderung des Flächennutzungsplanes (Vorentwurf) - Hafen - Stadtbezirk 3 Stadtteil Hafen 1. Lage des Plangebietes Das Plangebiet umfasst den Bereich des heutigen Industriehafens. Es ist nach Norden und Westen durch den vorhandenen Hochwasserschutzdeich des Rheines begrenzt. Die südliche Grenze bildet die Bahntrasse Düsseldorf-Neuss, im Osten endet das Plangebiet an der Speditionstraße. 2. Planungsanlass Der Anlass für die 106. Änderung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus dem dynamischen Struktur- und Umsetzungskonzept, dessen Erarbeitung als Teil des Handlungskonzeptes "Perspektiven für den Düsseldorfer Hafen" vom Rat am 20. März 2003 beauftragt wurde. Als Basis für das Handlungskonzept diente ein von der Stadt Düsseldorf und den Stadtwerken Düsseldorf in Auftrag gegebenes Gutachten "Perspektiven für den Düsseldorfer Hafen". Ö Vorlagen - Nr. 61/ 44/2004- 3 - Aufbauend auf den Ergebnissen dieses Gutachtens sowie den Erkenntnissen aus weiteren Gutachten zu immissionsbezogenen Themenstellungen (Lärmschutz, Staubniederschlag, Gerüche) sowie unter Berücksichtigung genereller Ziele zur Stadtentwicklung Düsseldorfs, hier insbesondere dem Ausbau der regionalen und internationalen Metropolensituation sowie der Stärkung als hochattraktiver Wohnstandort, wurde das Handlungskonzept "Perspektiven für den Düsseldorfer Hafen" entwickelt. Der Rat der Stadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 20. März 2003 dieses Handlungs- konzept als Grundsatzbeschluss für die weitere Hafenentwicklung beschlossen. Als Grundlage für das weitere Vorgehen wurde ein dynamisches Struktur- und Umsetzungskonzept erarbeitet. Dabei wurden drei in dem Gutachten "Perspektiven für den Düsseldorfer Hafen" vorgeschlagene Entwicklungsszenarien ausgewählt. Als erster Entwicklungsschritt im Sinne des bevorzugt ausgewählten Szenarios wurde die vorliegende Flächennutzungsplanänderung vorgeschlagen. 3. Planungsrechtlich bedeutsame Darstellungen und Bindungen Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Düsseldorf weist den überwiegenden Teil des Änderungsbereiches als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung "Hafen" aus. Der Bereich westlich der Speditionstraße ist als Gewerbegebiet dargestellt. Das Kraftwerk Lausward ist als Versorgungsfläche mit dem Symbol "Elektrizität" ausgewiesen. Die Hafenbecken sind als Wasserflächen mit dem Symbol "Hafen" dargestellt. Die äußere Spitze der Bremer Straße ist als Grünfläche dargestellt Im Bereich Hubbrücke Hamburger Straße befindet sich eine Pumpstation mit dem entsprechenden Symbol "Abwasser". An der westlichen Plangebietsgrenze westlich "Am Fallhammer" ist eine Gasübernahmestation der Stadtwerke Düsseldorf mit dem Symbol "Gas" dargestellt. Im Einmündungsbereich Fringsstraße / Holzstraße befindet sich ein Umspannwerk der Stadtwerke Düsseldorf mit dem Symbol "Elektrizität". Entlang der westlichen Plangebietsgrenze verläuft eine oberirdische Hochspannungsfreileitung Über das Gebiet hinweg verlaufen mehrere Richtfunkstrecken der Telekom. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 44/2004- 4 - 4. Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf stellt den überwiegenden Bereich der 116. Flächennutzungsplanänderung als "Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)" mit den Symbolen "Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe" und "Standorte des kombinierten Güterverkehrs" dar. Die Bereiche Kesselstraße und Speditionstraße sind als "Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB)" dargestellt. 5. Ziele der geplanten Flächennutzungsplanänderung Städtebauliches Ziel ist die Intensivierung der Nutzung der Hafenflächen über eine Nutzungsmischung von Wohnen und Arbeiten. Damit sollen Flächenpotenziale in einer herausragenden Lagequalität aktiviert werden und der einseitigen Ausrichtung des Standortes als reiner Arbeitsstandort entgegengewirkt werden. Die Ermöglichung von Wohnnutzung soll die gewerblich-industriellen und Büronutzungen ergänzen und zu einer Belebung des Stadtteils beitragen. Für die Stadtentwicklung an diesem Standort unabdingbar erforderliche Hafenumschlagnutzungen sollen planungsrechtlich abgesichert werden, wobei eine veränderte Standortzuordnung vorbehalten bleibt. Nicht dieser Anforderung genügende sonstige industrielle Nutzungen sollen langfristig an diesem Standort nicht gesichert werden. Da die Umsetzung dieser Gesamtzielsetzung einen langfristigen Zeitrahmen benötigen wird, erfolgt die Umsetzung gemäß dem Handlungskonzept "Perspektiven für den Düsseldorfer Hafen" in mehreren Entwicklungsschritten, wobei die 116. Flächennutzungsplanänderung der erste von drei Schritten darstellt. Im Einzelnen sind folgende Planungsziele vorgesehen: S Entwicklung von Mischgebieten in den Bereichen westlich der Speditionstraße sowie beiderseits der Kesselstraße mit Wohnanteilen und wohnverträglichen Gewerbenutzungen. Die Untersuchungen der bestehenden Umweltbelastungen haben gezeigt, dass die Immissionsbelastung durch Staub unter den zulässigen Grenzwerten liegt; eine planerische Konfliktlösung im Hinblick auf die Lärmimmissionen ist im Rahmen der Ö Vorlagen - Nr. 61/ 44/2004- 5 - verbindlichen Bauleitplanung machbar. Eine Lösung für den Umgang mit Geruchsimmissionen wird im Abwägungsvorgang angestrebt - unter Berücksichtigung einer deutlich schwächeren Rechtswirksamkeit der Richtlinien für Geruchsimmissionen (GIRL) im Verhältnis zur TA (Technischen Anleitung) Lärm und TA Luft sowie angestrebter Verbesserungsmaßnahmen im näheren und weiteren Umfeld der neuen Mischgebiete. S Für den Bereich östlich der Weizenmühlenstraße sowie die Spitze der Landzunge (ehem. Plange-Mühle) ist die Ausweisung von Gewerbegebiet vorgesehen. Die dort ansässigen Betriebe lassen sich nach ihrer Art einem Gewerbegebiet zuordnen. Im Hinblick auf die Zielsetzung, die Weizenmühlenstraße zu einem späteren Zeitpunkt auch zu einem Mischgebiet zu entwickeln, ist es wichtig, den Grad künftiger Belastungen durch Gewerbebetriebe frühzeitig planerisch zu minimieren. S Auch der östliche Teil der Bremer Straße wird als Gewerbegebiet dargestellt. Im südlichen Bereich befindet sich die von der Speditionstraße verlagerte Schiffsanlegestelle der Feuerwehr, die durch ein entsprechendes Symbol "Feuerwehr" gekennzeichnet ist. Auf der äußeren Spitze der Bremer Straße ist eine Grünfläche vorgesehen, die den Brückenkopf zwischen den Freizeitnutzungen auf der Lausward und der Rheinuferpromenade bildet. S Die westliche Seite und das südliche Ende der Weizenmühlenstraße sowie das südliche Ende der Kesselstraße bis zur Bahntrasse werden als gewerbliche Bauflächen dargestellt. Hier sind Betriebe ansässig, die ihre Umgebung erheblich belästigen. Die Darstellung gewerbliche Bauflächen gibt die Möglichkeit, im Bebauungsplan hieraus Gewerbe- oder Industriegebiete zu entwickeln, um zwischen den bestehenden industriellen Nutzungsstrukturen des Sondergebietes Hafen und den vorhandenen tertiären und geplanten gemischten Strukturen des Medienhafens einen räumlichen Puffer auszubilden. S Die Bereiche um das Hafenbecken Lausward II und nördlich und südlich des Hafenbeckens Lausward I behalten die Ausweisung als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Hafen". Eine genauere Definition des Sondergebietes erfolgt erst innerhalb der verbindlichen Bauleitplanung. Die Hafenbecken I, Lausward I und II werden weiterhin als Wasserflächen mit der Zweckbestimmung "Hafen" dargestellt. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 44/2004- 6 - S Die Ausweisung des Kraftwerkes Lausward als Versorgungsfläche bleibt erhalten, lediglich ein Teil der bisherigen Kraftwerksfläche wird in die Darstellung Sondergebiet Hafen übernommen. Dies bedeutet aber keine Einschränkung für die bisher auf der Fläche ausgeübte Nutzung (Kohlebunker). S Die folgenden Abwasseranlagen sind durch entsprechende Symbole "Abwasser" gekennzeichnet: SPumpstation im Bereich Bremer Straße, SStauraumkanal, Regenüberlaufbauwerk im Bereich Hafenbecken Lausward, SHochwasserschieberorgan im Bereich Fringsstraße / Kuhtor. Das Symbol "Abwasser" im Bereich Hubbrücke Hamburger Straße entfällt. Zur Sicherstellung der verkehrlichen Erschließung des Hafengebietes wird die Trasse Franziusstraße / Plockstraße nach Westen bis in Höhe der Kesselstraße fortgeführt (siehe Pkt. 6 -Verkehr-). 6. Auswirkungen der Planung Verkehr Die der ersten Planungsphase (Flächennutzungsplanänderung) zugrunde liegenden Strukturdaten gehen von insgesamt 14.000 Arbeitsplätzen und 500 Wohneinheiten im Medienhafen und im gewerblichen Hafen aus. Die hierdurch erzeugten Verkehrsmengen können nach Herstellung der inneren Erschließung (Erschließungssystem Franziusstraße) und nach Herstellung der vierstreifigen Erweiterung des DB-Brückenbauwerkes Plockstraße in Verbindung mit einer insgesamt vierstreifigen Anbindung an die Völklinger Straße auf heutigem Verkehrsniveau abgewickelt werden. Bei einer städtebaulichen Entwicklung, die zu mehr als den o.g. 14.000 Arbeitsplätzen im Hafen führt (Planungsphasen II und III), ist zur Verkehrsabwicklung die Herstellung einer zweiten äußeren Erschließungsachse erforderlich. Das tägliche Lkw-Aufkommen im Hafen liegt bei ca. 3.500 - 4.000 Lkw/16h. Der gesamte Lkw-Verkehr in und aus dem Hafen wird über die Plockstraße und die Völklinger Straße abgewickelt. Eine wesentliche Veränderung des Lkw-Aufkommens ist aufgrund der Ö Vorlagen - Nr. 61/ 44/2004- 7 - städtebaulichen Umnutzung der Spedition- und Kesselstraße nicht zu erwarten. Freiraumschutz, Landschaftsschutz Der Düsseldorfer Hafen wird von der Rheinaue umschlossen, die sowohl für die Erholungsnutzung als auch den Biotopverbund von übergeordneter Bedeutung ist. Landschaftsbildprägend ist die von Baumreihen gesäumte Deichkrone, auf der gleichzeitig ein überregionaler Rad- und Wanderweg verläuft sowie das wieder zunehmend von Grünland dominierte Rheinvorland, in das sich der Golfplatz Auf der Lausward einbettet. Im Grünordnungsrahmenplan für den Stadtbezirk 3 wird das Ziel formuliert, den Hafen durch eine verbesserte Erschließung für Erholungssuchende zu öffnen. Das Entree in die Rheinaue soll durch den Erhalt der Grünfläche am Ende der Bremer Straße betont werden. Die Ufergehölze an den Böschungen der Hafenbecken sind dort, wo es unter Nutzungsaspekten vertretbar ist, zu erhalten und zu entwickeln. Dieses Ziel ist insbesondere in den Bereichen Speditionstraße und Kesselstraße, wo Sondergebiet Hafen in Wohn- und Büronutzung umgewandelt wird, im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung umsetzbar. Wasserwirtschaft, Gewässerschutz Der gesamte Bereich der Flächennutzungsplanänderung mit Ausnahme des aufgeschütteten Bereiches Lausward liegt im Überschwemmungsgebiet des Rheins. Für die Umstrukturierungsbereiche ist die Ausbauhöhe für hochwasserfreie Anlagen grundsätzlich mit einem Bemessungshochwasser + 0,2 m (ca. 36,70 m ü. NN) anzusetzen. Diese Höhe entspricht dem in Düsseldorf allgemein üblichen Ausbaustandart der Hochwasserschutzanlagen und bietet eine sehr hohe Sicherheit gegen Überflutung durch Rheinhochwasser. Entsprechende Sicherungslösungen zur hochwassersicheren Umgestalt ung der Erweiterungsbereiche im Hafen sind Grundvoraussetzung für deren Umgestaltung. Lösungen hierzu werden auf Bebauungsplanebene festgesetzt.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 44/2004