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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 44/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
FNP-Änderung Nr. 116
- Hafen -
Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 3 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 116 - Hafen -
angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Ferner beauftragt sie die
Verwaltung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 18 der Bezirkssatzung, die
Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Versammlung (Stadtplanung
zur Diskussion) durchzuführen.
" APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von der
Flächennutzungsplanänderung Nr. 116 - Hafen - und beauftragt die
Verwaltung, die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch
das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie
und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBI. I S.
1950) auf dieser Grundlage durchzuführen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.03.04 -/-
2
Bezirksvertretung 3 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Erläuterungsbericht
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 44/2004
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/44/2004
E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t
zur 116. Änderung des Flächennutzungsplanes (Vorentwurf)
- Hafen -
Stadtbezirk 3 Stadtteil Hafen
1. Lage des Plangebietes
Das Plangebiet umfasst den Bereich des heutigen Industriehafens. Es ist nach Norden
und Westen durch den vorhandenen Hochwasserschutzdeich des Rheines begrenzt. Die
südliche Grenze bildet die Bahntrasse Düsseldorf-Neuss, im Osten endet das Plangebiet
an der Speditionstraße.
2. Planungsanlass
Der Anlass für die 106. Änderung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus dem
dynamischen Struktur- und Umsetzungskonzept, dessen Erarbeitung als Teil des
Handlungskonzeptes "Perspektiven für den Düsseldorfer Hafen" vom Rat am 20. März
2003 beauftragt wurde. Als Basis für das Handlungskonzept diente ein von der Stadt
Düsseldorf und den Stadtwerken Düsseldorf in Auftrag gegebenes Gutachten
"Perspektiven für den Düsseldorfer Hafen".
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Aufbauend auf den Ergebnissen dieses Gutachtens sowie den Erkenntnissen aus
weiteren Gutachten zu immissionsbezogenen Themenstellungen (Lärmschutz,
Staubniederschlag, Gerüche) sowie unter Berücksichtigung genereller Ziele zur
Stadtentwicklung Düsseldorfs, hier insbesondere dem Ausbau der regionalen und
internationalen Metropolensituation sowie der Stärkung als hochattraktiver Wohnstandort,
wurde das Handlungskonzept "Perspektiven für den Düsseldorfer Hafen" entwickelt.
Der Rat der Stadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 20. März 2003 dieses Handlungs-
konzept als Grundsatzbeschluss für die weitere Hafenentwicklung beschlossen.
Als Grundlage für das weitere Vorgehen wurde ein dynamisches Struktur- und
Umsetzungskonzept erarbeitet. Dabei wurden drei in dem Gutachten "Perspektiven für
den Düsseldorfer Hafen" vorgeschlagene Entwicklungsszenarien ausgewählt. Als erster
Entwicklungsschritt im Sinne des bevorzugt ausgewählten Szenarios wurde die
vorliegende Flächennutzungsplanänderung vorgeschlagen.
3. Planungsrechtlich bedeutsame Darstellungen und Bindungen
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Düsseldorf weist den überwiegenden Teil
des Änderungsbereiches als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung "Hafen" aus.
Der Bereich westlich der Speditionstraße ist als Gewerbegebiet dargestellt.
Das Kraftwerk Lausward ist als Versorgungsfläche mit dem Symbol "Elektrizität"
ausgewiesen. Die Hafenbecken sind als Wasserflächen mit dem Symbol "Hafen"
dargestellt.
Die äußere Spitze der Bremer Straße ist als Grünfläche dargestellt
Im Bereich Hubbrücke Hamburger Straße befindet sich eine Pumpstation mit dem
entsprechenden Symbol "Abwasser".
An der westlichen Plangebietsgrenze westlich "Am Fallhammer" ist eine
Gasübernahmestation der Stadtwerke Düsseldorf mit dem Symbol "Gas" dargestellt.
Im Einmündungsbereich Fringsstraße / Holzstraße befindet sich ein Umspannwerk der
Stadtwerke Düsseldorf mit dem Symbol "Elektrizität".
Entlang der westlichen Plangebietsgrenze verläuft eine oberirdische
Hochspannungsfreileitung
Über das Gebiet hinweg verlaufen mehrere Richtfunkstrecken der Telekom.
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4. Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf stellt den
überwiegenden Bereich der 116. Flächennutzungsplanänderung als "Bereiche für
gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)" mit den Symbolen "Kraftwerke und
einschlägige Nebenbetriebe" und "Standorte des kombinierten Güterverkehrs" dar.
Die Bereiche Kesselstraße und Speditionstraße sind als "Allgemeine Siedlungsbereiche
(ASB)" dargestellt.
5. Ziele der geplanten Flächennutzungsplanänderung
Städtebauliches Ziel ist die Intensivierung der Nutzung der Hafenflächen über eine
Nutzungsmischung von Wohnen und Arbeiten. Damit sollen Flächenpotenziale in einer
herausragenden Lagequalität aktiviert werden und der einseitigen Ausrichtung des
Standortes als reiner Arbeitsstandort entgegengewirkt werden. Die Ermöglichung von
Wohnnutzung soll die gewerblich-industriellen und Büronutzungen ergänzen und zu einer
Belebung des Stadtteils beitragen. Für die Stadtentwicklung an diesem Standort
unabdingbar erforderliche Hafenumschlagnutzungen sollen planungsrechtlich abgesichert
werden, wobei eine veränderte Standortzuordnung vorbehalten bleibt. Nicht dieser
Anforderung genügende sonstige industrielle Nutzungen sollen langfristig an diesem
Standort nicht gesichert werden.
Da die Umsetzung dieser Gesamtzielsetzung einen langfristigen Zeitrahmen benötigen
wird, erfolgt die Umsetzung gemäß dem Handlungskonzept "Perspektiven für den
Düsseldorfer Hafen" in mehreren Entwicklungsschritten, wobei die 116.
Flächennutzungsplanänderung der erste von drei Schritten darstellt.
Im Einzelnen sind folgende Planungsziele vorgesehen:
S Entwicklung von Mischgebieten in den Bereichen westlich der Speditionstraße
sowie beiderseits der Kesselstraße mit Wohnanteilen und wohnverträglichen
Gewerbenutzungen.
Die Untersuchungen der bestehenden Umweltbelastungen haben gezeigt, dass
die Immissionsbelastung durch Staub unter den zulässigen Grenzwerten liegt; eine
planerische Konfliktlösung im Hinblick auf die Lärmimmissionen ist im Rahmen der
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verbindlichen Bauleitplanung machbar. Eine Lösung für den Umgang mit
Geruchsimmissionen wird im Abwägungsvorgang angestrebt - unter
Berücksichtigung einer deutlich schwächeren Rechtswirksamkeit der Richtlinien für
Geruchsimmissionen (GIRL) im Verhältnis zur TA (Technischen Anleitung) Lärm
und TA Luft sowie angestrebter Verbesserungsmaßnahmen im näheren und
weiteren Umfeld der neuen Mischgebiete.
S Für den Bereich östlich der Weizenmühlenstraße sowie die Spitze der Landzunge
(ehem. Plange-Mühle) ist die Ausweisung von Gewerbegebiet vorgesehen.
Die dort ansässigen Betriebe lassen sich nach ihrer Art einem Gewerbegebiet
zuordnen. Im Hinblick auf die Zielsetzung, die Weizenmühlenstraße zu einem
späteren Zeitpunkt auch zu einem Mischgebiet zu entwickeln, ist es wichtig, den
Grad künftiger Belastungen durch Gewerbebetriebe frühzeitig planerisch zu
minimieren.
S Auch der östliche Teil der Bremer Straße wird als Gewerbegebiet dargestellt.
Im südlichen Bereich befindet sich die von der Speditionstraße verlagerte
Schiffsanlegestelle der Feuerwehr, die durch ein entsprechendes Symbol
"Feuerwehr" gekennzeichnet ist.
Auf der äußeren Spitze der Bremer Straße ist eine Grünfläche vorgesehen, die
den Brückenkopf zwischen den Freizeitnutzungen auf der Lausward und der
Rheinuferpromenade bildet.
S Die westliche Seite und das südliche Ende der Weizenmühlenstraße sowie das
südliche Ende der Kesselstraße bis zur Bahntrasse werden als gewerbliche
Bauflächen dargestellt. Hier sind Betriebe ansässig, die ihre Umgebung erheblich
belästigen. Die Darstellung gewerbliche Bauflächen gibt die Möglichkeit, im
Bebauungsplan hieraus Gewerbe- oder Industriegebiete zu entwickeln, um
zwischen den bestehenden industriellen Nutzungsstrukturen des Sondergebietes
Hafen und den vorhandenen tertiären und geplanten gemischten Strukturen des
Medienhafens einen räumlichen Puffer auszubilden.
S Die Bereiche um das Hafenbecken Lausward II und nördlich und südlich des
Hafenbeckens Lausward I behalten die Ausweisung als Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung "Hafen". Eine genauere Definition des Sondergebietes erfolgt
erst innerhalb der verbindlichen Bauleitplanung.
Die Hafenbecken I, Lausward I und II werden weiterhin als Wasserflächen mit der
Zweckbestimmung "Hafen" dargestellt.
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S Die Ausweisung des Kraftwerkes Lausward als Versorgungsfläche bleibt erhalten,
lediglich ein Teil der bisherigen Kraftwerksfläche wird in die Darstellung
Sondergebiet Hafen übernommen. Dies bedeutet aber keine Einschränkung für
die bisher auf der Fläche ausgeübte Nutzung (Kohlebunker).
S Die folgenden Abwasseranlagen sind durch entsprechende Symbole "Abwasser"
gekennzeichnet:
SPumpstation im Bereich Bremer Straße,
SStauraumkanal, Regenüberlaufbauwerk im Bereich Hafenbecken Lausward,
SHochwasserschieberorgan im Bereich Fringsstraße / Kuhtor.
Das Symbol "Abwasser" im Bereich Hubbrücke Hamburger Straße entfällt.
Zur Sicherstellung der verkehrlichen Erschließung des Hafengebietes wird die Trasse
Franziusstraße / Plockstraße nach Westen bis in Höhe der Kesselstraße fortgeführt (siehe
Pkt. 6 -Verkehr-).
6. Auswirkungen der Planung
Verkehr
Die der ersten Planungsphase (Flächennutzungsplanänderung) zugrunde liegenden Strukturdaten gehen von insgesamt 14.000 Arbeitsplätzen und 500 Wohneinheiten im Medienhafen und im gewerblichen Hafen aus. Die hierdurch erzeugten Verkehrsmengen können nach Herstellung der inneren Erschließung (Erschließungssystem Franziusstraße)
und nach Herstellung der vierstreifigen Erweiterung des DB-Brückenbauwerkes
Plockstraße in Verbindung mit einer insgesamt vierstreifigen Anbindung an die Völklinger
Straße auf heutigem Verkehrsniveau abgewickelt werden.
Bei einer städtebaulichen Entwicklung, die zu mehr als den o.g. 14.000 Arbeitsplätzen im
Hafen führt (Planungsphasen II und III), ist zur Verkehrsabwicklung die Herstellung einer
zweiten äußeren Erschließungsachse erforderlich.
Das tägliche Lkw-Aufkommen im Hafen liegt bei ca. 3.500 - 4.000 Lkw/16h. Der gesamte
Lkw-Verkehr in und aus dem Hafen wird über die Plockstraße und die Völklinger Straße
abgewickelt. Eine wesentliche Veränderung des Lkw-Aufkommens ist aufgrund der
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städtebaulichen Umnutzung der Spedition- und Kesselstraße nicht zu erwarten.
Freiraumschutz, Landschaftsschutz
Der Düsseldorfer Hafen wird von der Rheinaue umschlossen, die sowohl für die
Erholungsnutzung als auch den Biotopverbund von übergeordneter Bedeutung ist.
Landschaftsbildprägend ist die von Baumreihen gesäumte Deichkrone, auf der gleichzeitig
ein überregionaler Rad- und Wanderweg verläuft sowie das wieder zunehmend von
Grünland dominierte Rheinvorland, in das sich der Golfplatz Auf der Lausward einbettet.
Im Grünordnungsrahmenplan für den Stadtbezirk 3 wird das Ziel formuliert, den Hafen
durch eine verbesserte Erschließung für Erholungssuchende zu öffnen.
Das Entree in die Rheinaue soll durch den Erhalt der Grünfläche am Ende der Bremer
Straße betont werden. Die Ufergehölze an den Böschungen der Hafenbecken sind dort,
wo es unter Nutzungsaspekten vertretbar ist, zu erhalten und zu entwickeln. Dieses Ziel
ist insbesondere in den Bereichen Speditionstraße und Kesselstraße, wo Sondergebiet
Hafen in Wohn- und Büronutzung umgewandelt wird, im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung umsetzbar.
Wasserwirtschaft, Gewässerschutz
Der gesamte Bereich der Flächennutzungsplanänderung mit Ausnahme des
aufgeschütteten Bereiches Lausward liegt im Überschwemmungsgebiet des Rheins. Für
die Umstrukturierungsbereiche ist die Ausbauhöhe für hochwasserfreie Anlagen
grundsätzlich mit einem Bemessungshochwasser + 0,2 m (ca. 36,70 m ü. NN)
anzusetzen. Diese Höhe entspricht dem in Düsseldorf allgemein üblichen Ausbaustandart
der Hochwasserschutzanlagen und bietet eine sehr hohe Sicherheit gegen Überflutung
durch Rheinhochwasser.
Entsprechende Sicherungslösungen zur hochwassersicheren Umgestalt ung der
Erweiterungsbereiche im Hafen sind Grundvoraussetzung für deren Umgestaltung.
Lösungen hierzu werden auf Bebauungsplanebene festgesetzt.