Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 174/ 45/2017

Bauantrag Clarissenstraße 44 - Neubau eines Auslieferungslagers für Online-Bestellungen

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Clarissenstraße 44 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 2Dokumente 8. Juni 2017veröffentlicht

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung 4 beschließt die Erteilung der Baugenehmigung.
  • Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
  • > 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00294993.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 22:52:59 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 174/ 45/2017 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft:

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Title: Vorlage 174/ 45/2017 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00294993.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 22:52:59 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 174/ 45/2017 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Clarissenstraße 44 - Neubau eines Auslieferungslagers für Online-Bestellungen Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 4 beschließt die Erteilung der Baugenehmigung. Sachdarstellung : Das Grundstück Clarissenstraße 44 befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB). In der nä-heren Umgebung befinden sich Gewerbebetriebe und Hallen. Geplant ist die Errichtung eines ca. 6.674 m² großen Hallenkomplexes auf einem ca. 37.900 m² gro-ßen Grundstück zur Logistiknutzung. Neben der Halle sind ein unterirdischer Sprinklertank, Parkflä-chen für die Auslieferungs-und Mitarbeiterfahrzeuge und ein Erdwall zur bestehenden Bebauung an der Rudolfstraße vorgesehen. Die Halle ist als Auslieferungslager für Online-Bestellungen von Le-bensmittel und Waren des täglichen Bedarfs, inkl. frischer Ware, im 24h-Betrieb von Montag 00.00 Uhr bis Samstag 24.00 Uhr geplant. Die Halle soll 1-geschossig errichtet werden mit einer Firsthöhe von 9,45m und einer Traufhöhe von 8,43 und umfasst integrierte Kühlräume sowie eine Kommissionier- und Bereitstellungsfläche. Inner-halb soll ein 2-geschossiger Büro-, Sozial-, Technik- und Sanitärtrakt entstehen. Die Außenabmes-sungen sollen ca.70m x 103m betragen und eine Feuerwehrumfahrung erhalten. Die benachbarten vorhandenen Logistikhallen sind teilweise höher und auch von der Fläche her größer. Die Anlieferung von Obst und Gemüse soll durch 2 LKW-Anlieferungen zwischen 23.00 und 07.00 Uhr erfolgen. Das sonstige Sortiment wird nach Bedarf durch bis zu 29 Anlieferungen durch LKW´s zwischen 07.00 und 22.00 Uhr nachgefüllt. Die Auslieferung soll durch 60-70 Kleintransporter mit max. 3,5t Gesamtgewicht und Kühlkofferauf-bau mit maximal je 3 Touren pro Tag in der Zeit zwischen 06.00 Uhr und 23.00 Uhr erfolgen. Der Zulieferverkehr findet ausschließlich über die Clarissenstraße statt. Der abfließende Zustellverkehr kann über die Wiesen- und Heesenstraße abfließen. Durch die Lage an der Stadtgrenze ist eine Aufteilung der Auslieferungen in Richtung Neuss, Meerbusch und Düsseldorf zu erwarten. Gemäß Verkehrsprognose ist eine Aufteilung 70/30 in Richtung Stadt Düsseldorf zu erwarten. Das Amt für Verkehrsmanagement hat keine Bedenken bezüglich des An- und Auslieferverkehrs aufgrund der geringen Belastung von maximal je 50 einfahrenden und ausfahrenden Fahrzeugen pro Stunde in den Spitzenstunden. Für das Vorhaben ist der Nachweis von 77 Stellplätzen erforderlich. Insgesamt werden 104 auf dem Grundstück nachgewiesen sowie zusätzlich 10 Fahrradstellplätze. Für das Vorhaben muss 1 satzungsgeschützter Baum im Zufahrtbereich gefällt werden. In Abstim-mung mit dem Garten- Friedhofs- und Forstamt sind auf dem Grundstück Ersatzpflanzungen durch einheimische Gehölze auf den nicht überbauten Flächen geplant. Vorlage 174/ 45/2017 Seite 2 von 2 > RSD Vorlage Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Baugenehmigung, da sich das Bauvor-haben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB erfolgt das Grundstück größer als 1.000 m² ist und das Bauvolumen 7.000 m³ über-steigt. Anlagen: - Übersichtsplan - Luftbild - Lageplan - Ansichten - Grünanlagenplan Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 4 21.06.2017 -/-² > 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. > 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: keine Amt / Institut: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Zuschke
Anlage zu 174/ 45/2017 als Text anzeigen
Title: 00295125.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00295125.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:22:35 GMT Number of Pages: 5 Markdown Content:

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 174/ 45/2017