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Title: Vorlage 175/ 177/2015
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00253312.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 12:31:53 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 175/ 177/2015
> Seite 1 von 2
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
## Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Niederrheinstraße - neue Stichstraße nördlich der Niederrheinstraße 161
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung der Baugenehmigung einschließlich der erforder-lichen Befreiung.
Sachdarstellung :
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplanes Nr. 5182/08, der für diesen Be-reich die Anlage einer Straße vorsieht, sowie im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5282/020, der dem Zweck dient, zentrenrelevanten Einzelhandel außerhalb der zentralen Ver-sorgungsbereiche auszuschließen.
Da es sich hierbei um einfache Bebauungspläne handelt, erfolgt die planungsrechtliche Beurtei-lung insoweit nach § 30 Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch), im Übrigen nach § 34 BauGB.
Geplant ist die Erstellung einer neuen Stichstraße nördlich der Niederrheinstraße 161/ gegenüber der Niederrheinstraße 166 (zwischen der Niederrheinstraße und der Straßenbahntrasse) zur Er-schließung von Gewerbeflächen am Spielberger Weg. Hierzu soll die vorhandene kleine Zu-fahrtsstraße (Breite derzeit ca. 3 m; Länge ca. 100 m) zu einer breiteren privaten Anliegerstraße (geplante Breite: 5,50 m zzgl. 1,50 m Fußweg) umgebaut werden. Am Ende der Anliegerstraße ist ein Wendehammer (Radius 12,5 m) geplant.
Da die Straße eine bauliche Anlage darstellt, die auf dem Privatgrundstück angelegt werden soll, ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Die Planung sieht eine schmalere Straßeneinmündung als der Fluchtlinienplan vor. Hierfür ist die Erteilung einer Befreiung erforderlich, gegen die keine städtebaulichen Bedenken bestehen, da auch die Planung Anschlüsse an bestehende Straßen und den Fußweg vorsieht, so dass die im Fluchtlinienplan vorgesehene Durchgängigkeit nach wie vor gewährleistet ist.
Auch aus Sicht des Amtes für Verkehrsmanagement bestehen keine Bedenken gegen das Vor-haben.
Von dem Vorhaben sind 5 satzungsgeschützte Bäume betroffen. Entsprechende Wertersatz-pflanzungen bzw. Ersatzgeldzahlungen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt.
Die Bezirksvertretung 5 ist für die Entscheidung zuständig, da eine Befreiung nach dem BauGB erteilt werden soll und das Grundstück über 1.000 m² groß ist.
Anlagen:
- Fluchtlinienplan
- Übersichtslageplan
- Lageplan
Beratungsfolge:
Gr emium Sitzungsdatum Ergebnis Vorlage 175/ 177/2015
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> RSD Vorlage
Bezirksvertretung 5 -/-¹ -/-²
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Dr. Keller
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Title: 00260598.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00260598.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:40:58 GMT
Number of Pages: 3
Markdown Content:
Anlage 1 zu 175/177/2015