Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 175 119/2004

Bauantrag Schlehenweg 26

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Schlehenweg 26 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 10. November 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 5 beschließt die erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der festgesetzten Grund- und Geschossfläche sowie der Dachneigung.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 175 119/2004 Seite 1 von 1 Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Schlehenweg 26 - Erweiterung einer Doppelhaushälfte Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 beschließt die erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der festgesetzten Grund- und Geschossfläche sowie der Dachneigung. Sachdarstellung: Das Baugrundstück Schlehenweg 26 liegt innerhalb des rechtsverbindlichen qualifizierten Bebauungsplanes 5281/41, der u.a. eine Grundfläche von # 150m², eine Geschossfläche von #200m² und eine Dachneigung von 35E festsetzt. Geplant ist die vorhandene Doppelhaushälfte um einen in Fertigbauweise zu errichtenden rechteckigen Anbau zu erweitern. Durch den Anbau soll eine zusätzliche Wohnung entstehen. Dabei sollen die Grundfläche 170m², die Geschossfläche 227m², die Dachneigung 45 E betragen. Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da die im Bebauungsplan festgesetzte Grundfläche um 20m², die Geschossfläche um 27m² und die Dachneigung um 10E überschritten wird. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie diese für städtebaulich vertretbar hält. Der Baukörper bleibt insgesamt im Baufenster, die Geschossigkeit wird nicht überschritten und der Doppelhauscharakter der Siedlung bleibt gewahrt. Satzungsgeschützte Bäume werden von dem Bauvorhaben nicht berührt. Das geplante Vorhaben macht den Nachweis von 2 Stellplätzen erforderlich. Diese werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000m² groß ist. Anlagen S Bebauungsplan (Kopie) S Lageplan (Kopie) S Grundriß Erdgeschoss (Kopie) S Ansichten (Kopie) Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent:Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175 119/2004