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Ö Vorlagen - Nr. 175 119/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Schlehenweg 26 - Erweiterung einer Doppelhaushälfte
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 5 beschließt die erforderlichen Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch hinsichtlich der festgesetzten Grund- und Geschossfläche sowie der
Dachneigung.
Sachdarstellung:
Das Baugrundstück Schlehenweg 26 liegt innerhalb des rechtsverbindlichen qualifizierten
Bebauungsplanes 5281/41, der u.a. eine Grundfläche von # 150m², eine Geschossfläche
von #200m² und eine Dachneigung von 35E festsetzt.
Geplant ist die vorhandene Doppelhaushälfte um einen in Fertigbauweise zu
errichtenden rechteckigen Anbau zu erweitern. Durch den Anbau soll eine zusätzliche
Wohnung entstehen. Dabei sollen die Grundfläche 170m², die Geschossfläche 227m²,
die Dachneigung 45 E betragen.
Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich, da die im Bebauungsplan festgesetzte Grundfläche um
20m², die Geschossfläche um 27m² und die Dachneigung um 10E überschritten wird.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie diese
für städtebaulich vertretbar hält. Der Baukörper bleibt insgesamt im Baufenster, die
Geschossigkeit wird nicht überschritten und der Doppelhauscharakter der Siedlung
bleibt gewahrt.
Satzungsgeschützte Bäume werden von dem Bauvorhaben nicht berührt.
Das geplante Vorhaben macht den Nachweis von 2 Stellplätzen erforderlich. Diese
werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000m² groß ist.
Anlagen
S Bebauungsplan (Kopie)
S Lageplan (Kopie)
S Grundriß Erdgeschoss (Kopie)
S Ansichten (Kopie)
Alternative: Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:Oberbürgermeister Erwin
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