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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 119_2004_19380.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00071207.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:11:40 GMT
Number of Pages: 39
Markdown Content:
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 119/2004
> 1Mitwirkung des AUS bei allen umweltrelevanten Vorhaben/Maßnahmen
Seite 1 von 39 Stand: 27.05.2004, Vorlage Nr. 61/119/2004
Beschlussvorlage Betrifft:
B-Plan Nr. 5978/50 - Von-Gahlen-Straße -Bericht Bürgerbeteiligung; Bericht Trägerbeteiligung; öffentliche Auslegung
Beschlussdarstellung:
” BV Die Bezirksvertretung 7 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5978/50 - Von-Gahlen-Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
” AUS 1 Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5978/50 - Von-Gahlen-Straße - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den umweltrelevanten Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel “Umweltbericht” einschl. der Zusammenfassung gem. § 2a Abs. 3 BauGB enthalten.
” APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt - vorbehaltlich der Zustimmung des AUS - dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5978/50 -Von-Gahlen-Straße - und seiner Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen.
Beratungsfolge:
> Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 23.06.4 -/-2Ausschuss für Umweltschutz -/-1-/-2RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 119/2004
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Seite 2 von 39 Stand: 27.05.2004, Vorlage Nr. 61/119/2004 Bezirksvertretung 7 -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung 2 beigefügt Bericht Trägerbeteiligung 3 beigefügt B-Plan-Begründung
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin Ö Vorlagen - Nr. 61/ 119/2004
Seite 3 von 39 Stand: 27.05.2004, Vorlage Nr. 61/119/2004 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/119/2004
## Bericht über die frühzeitige Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5978/50 - Von-Gahlen-Straße -
Ort: Aula des Marie-Curie-Gymnasiums Gräulinger Straße 15 Zeit: Mittwoch, den 28.03.2001 von 17.30 Uhr bis 20.35 Uhr Anwesend: Herr Bezirksvorsteher Pruchniewski ca. 220 Bürgerinnen und Bürger 5 Mitarbeiter der Verwaltung 2 Mitarbeiter der Umlegung Herr Bezirksvorsteher Pruchniewski begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und die Mitarbeiter der Verwaltung. Er erläutert den Ablauf des Verfahrens sowie die weiteren Möglichkeiten der Einflussnahme von Bürgerinnen und Bürgern auf die Planung und erteilt Frau Schneiders vom Stadtplanungsamt das Wort. In einem kurzen Vergleich der Bevölkerungsentwicklung Gerresheims im Verhältnis zur Gesamtstadt und zu anderen Stadtbezirken stellt Frau Schneiders die positive Entwicklung Gerresheims in dieser Beziehung dar. Bei einer Abnahme der Bevölkerungszahl in anderen Stadtbezirken führte dies zu einem Sterben der Stadtteilzentren. Durch den Zuwachs der Bevölkerung hier in Gerresheim hat sich z. B. der Einzelhandel in Gerresheim positiv entwickelt. Gerresheim ist ein gefragter Wohnstandort, den es auch durch Ausweisung neuer Wohnbauflächen und der dazugehörenden Infrastruktur weiter zu entwickeln gilt. Der zur Diskussion gestellte Bebauungsplan-Vorentwurf soll einen Beitrag dazu leisten. Frau Schneiders erläutert kurz die Inhalte des B-Plan-Vorentwurfes für ca. 30 neue Wohneinheiten und eine Baufläche für Gemeinbedarf - Kindergarten. Dieser Vortrag dauert bis ca. 17.50 Uhr. Anschließend stellt Frau Güdelhöfer vom Amt für Immobilienmanagement beispielhaft bereits errichtete Kindergärten zur Verdeutlichung des möglichen Erscheinungsbildes an diesem Standort vor. Eine konkrete Planung liegt noch nicht vor. Es wird von 4 Kindergartengruppen mit insgesamt 90 Kindern ausgegangen. Herr Bezirksvorsteher Pruchniewski bittet Herrn Müller vom Jugendamt / Abt. Kindertageseinrichtungen um weitere Erläuterungen zum gewählten Standort der neuen Kindertageseinrichtung und zu den zu erwartenden Verkehrsbelastungen durch diese Einrichtung. Herr Müller erläutert die Notwendigkeit einer neuen Kindertageseinrichtung. Die städtische Einrichtung am Gerricusplatz mit 40 Plätzen muss wegen Kündigung zum Ö Vorlagen - Nr. 61/ 119/2004
Seite 4 von 39 Stand: 27.05.2004, Vorlage Nr. 61/119/2004 31.12.2002 aufgegeben und eine neue Einrichtung vorhanden sein. Wegen der bestehenden und dann noch stärkeren Unterversorgung muss die Kommune hier der gesetzlichen Verpflichtung zur Deckung des Bedarfs nachkommen. Der gewählte Standort liegt zentral im Einzugsbereich und ist auch zu Fuß gut erreichbar. Es werden 2 Gruppen mit je 25 Plätzen in Halbtagsbetreuung und 40 Plätze in Ganztagsbetreuung geplant. Anschließend bittet Herr Bezirksvorsteher Pruchniewski um Meinungsäußerungen. In der sich anschließenden, teilweise sehr lebhaften Diskussion und in folgenden schriftlichen Stellungnahmen einzelner Bürger und in hoher Anzahl der Verwaltung übergebenen Unterschriftenlisten der Interessengemeinschaft Pro Lebensqualität in Gerresheim und einer Initiative, die sich für die Schaffung der Kindertagesstätte an diesem Standort einsetzt, wurden die folgenden Themenkomplexe angesprochen: 1. Kindertagesstätte - Gibt es tatsächlich einen Bedarf für die geplante Kindertagesstätte? - Gibt es keinen alternativen Standort für eine Kindertagesstätte? - Muss zweigeschossig (Anzahl der Gruppe) gebaut werden? - Wird ggf. die Notwendigkeit der Kindertagesstätte nicht als Vorwand für eine Nutzung des Blockbereichs zu Wohnzwecken benutzt? Stellungnahme der Verwaltung: Der Bedarf an Kindertagesstättenplätzen ergibt sich vor allem aus der Aufgabe der Kindertagesstätte der Kath. Kirchengemeinde St. Margareten an der Gerricusstraße. Eine nochmalige Überprüfung des Bedarfs auf der Grundlage neuester Bevölkerungszahlen hat einen Mindestbedarf für 3 Gruppen ergeben. Dieser Mindestbedarf lässt sich auf dem vorgesehenen Bereich noch mit einer eingeschossigen Bebauung decken, so dass hier die Bebauung auf ein Geschoss reduziert werden kann. Alternativ wurden 10 Standorte geprüft. Aus unterschiedlichsten Gründen eignen sich diese Standorte nicht für eine Kindertagesstätte oder sind gegenüber dem gewählten Standort im Plangebiet mit erheblichen Nachteilen verbunden. Der gewählte Standort ist aufgrund seiner zentralen Lage und seiner Nähe zu den privaten und öffentlichen Infrastruktureinrichtungen, seiner guten Erreichbarkeit aus dem Einzugsbereich, seiner Lage in bezug auf die Himmelsrichtung und die unmittelbare Nähe zu einer großen öffentlichen Grünfläche am besten als Standort für eine Kindertageseinrichtung geeignet. Es ist städtebaulich sinnvoll, innerstädtische Brachen mit vorhandener äußerer Erschließung für Wohnnutzungen zu aktivieren. Dies stärkt die vorhandene Infrastruktur und wirkt einer Bevölkerungsabnahme mit den damit verbundenen negativen Auswirkungen entgegen. Die beiden städtebaulichen Ziele im Plangebiet - Kindertagesstätte und Wohnbebauung -bestehen unabhängig voneinander und bedingen sich nicht gegenseitig. Die hohe Lage-Qualität des Plangebietes ist für beide Nutzungen bestens geeignet. 2. Bebauung - In Gerresheim wird zuviel gebaut - Es wird eine insgesamt maßvolle Bebauung gefordert - Verschiedene Eigentümer im Plangebiet wollen bauen - Andere Eigentümer im Plangebiet wollen nicht bauen Stellungnahme der Verwaltung Der allgemein geäußerten Kritik an einer zu starken Bautätigkeit im Bezirk 7 kann nicht gefolgt werden. Bei einem sehr hohen Freiflächenanteil im Bezirk hat das Angebot an neuem Wohnraum bisher einem eventuellen “trading down-Effekt” bei abnehmender Ö Vorlagen - Nr. 61/ 119/2004
Seite 5 von 39 Stand: 27.05.2004, Vorlage Nr. 61/119/2004 Bevölkerungszahl - wie teilweise in anderen Stadtbezirken - entgegengewirkt. Daher wird weiterhin an einer maßvollen Bebauung im Stadtbezirk und im Plangebiet festgehalten. Es ist sinnvoll, zuerst Stadtbrachen zu aktivieren, ehe in Randgebieten mit einem wesentlich höheren Aufwand neue Wohngebiete geschaffen werden. Für das Plangebiet ist die Umlegung angeordnet. Daher können nach Abschluss des B-Plan-Verfahrens den Eigentümern neue, bebaubare Grundstücke zugewiesen werden. Sollte bei den Eigentümern kein Interesse an Grundstücken bestehen, kann im Zuge der Umlegungsverhandlungen z. B. ein Ausgleich in Geld vereinbart werden. 3. Verkehrsbelastung - Die Belastung der Von-Gahlen-Straße wird durch den Verkehr zur und von der Kindertagesstätte stark zunehmen - Die “Tordurchfahrt” zu Kita und Wohnbebauung ist nicht ausreichend dimensioniert - Der Parkdruck aus der Benderstraße wird das Plangebiet mit Verkehr belasten Stellungnahme der Verwaltung Der zusätzliche Verkehr durch die nunmehr dreigruppige Kita und die nunmehr ca. 16 Einfamilienhausgrundstücke wird die Von-Gahlen-Straße nicht übermäßig belasten. Aufgrund der zentralen Lage der Kita wird ein hoher Anteil der Kinder nicht mit dem Kfz zur Kita gebracht und abgeholt werden. Die “Tordurchfahrt” wird in einer Fahrbahnbreite von 5,5 m mit 0,5 m Seitenstreifen und 1,5 m breiten Gehweg ausgebaut werden. Dieser Querschnitt lässt Begegnungsverkehr zu und führt die Fußgänger getrennt vom Fahrverkehr. Der Querschnitt ist daher völlig ausreichend. Im Plangebiet wird kein über das notwendige Maß (Besucherstellplätze) hinausgehender Parkraum angeboten. Daher wird keine Belastung des inneren Bereiches durch den Parkdruck auf der Benderstraße entstehen. 4. Umwelt / Klima, Grün - Die Bewertung des “Wäldchens” im Freirauminformationssystem sollte bei der Planung besser berücksichtigt werden. - Das “Wäldchen” sollte wegen seiner Klimafunktion erhalten bleiben - Eine Bodenverunreinigung sollte abgeklärt werden Stellungnahme der Verwaltung: - Auf Basis der gesamtstädtischen Realnutzungs- und Biotopkartierung sind im Freirauminformationssystem (FIS) die Biotoptypen eingestuft worden. Hierbei wurden bis zu einem bestimmten Biotopwert die Flächen nur als Vorbehaltsfläche und darüber hinaus als Vorrangfläche dargestellt. Diese Darstellungen ermöglichen eine Einschätzung der Empfindlichkeit des betroffenen Freiraums gegenüber baulichen Nutzungen: Die Flächen ohne bedeutsame Funktionen werden gegenüber denjenigen, die unter bestimmten Voraussetzungen, Auflagen oder Bestimmungen bebaubar bzw. nutzbar sind (Vorbehaltsflächen) abgegrenzt. Des weiteren werden im Sinne von “Vorrangflächen” Flächen dargestellt, die aufgrund ihrer sehr bedeutsamen Freiraumfunktion einer baulichen Nutzung nicht zugeführt werden sollten. Das “Wäldchen” ist im FIS lediglich als Vorbehaltsfläche eingestuft und hat auch keine Funktion im Biotopverbund. - Der als “Wäldchen” bezeichnete Bereich ist eine ca. 0,5 ha große, der Öffentlichkeit Ö Vorlagen - Nr. 61/ 119/2004
Seite 6 von 39 Stand: 27.05.2004, Vorlage Nr. 61/119/2004 nicht zugängliche Fläche. Im FIS ist dieser Bereich ohne jede klimatische Funktion dargestellt. Das Forstamt Mettmann wertet diese Fläche wegen der bestehenden Bestockung als Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes. Das Forstamt Mettmann hat aber keine Bedenken gegen die Inanspruchnahme dieser Fläche, wenn an anderer Stelle entsprechender Ersatz geschaffen wird. Dieser Ersatz wird in einer größeren zusammenhängenden Aufforstung im Bereich “Taubenberg” südöstlich des Gerresheimer Friedhofs geschaffen. In diesem zusammenhängenden Waldbereich wird eine bessere ökologische Wirkung als am jetzigen Standort erzielt. Ebenso wird die Erholungsfunktion der dann der Öffentlichkeit zugänglichen Fläche gegenüber dem jetzigen Zustand - nicht zugänglich für die Öffentlichkeit - wesentlich verbessert. - Auf dem Grundstück von-Gahlen-Straße 9-13 befindet sich eine ca. 25 m 2 große, bis in 8 m Tiefe reichende Bodenverunreinigung mi t mi n e ralölähnlichen Kohlenwasserstoffen. Eine Gefährdung von Mensch und Grundwasser ist nicht zu befürchten, da der verunreinigte Bereich mit einer Betonplatte abgedeckt und der Grundwasserflurabstand deutlich über 15 m liegt. Bei einer Neubebauung wird die Bodenverunreinigung mittels Bodenaushub entsorgt. In einem Teil des Plangebietes ist das Grundwasser mit chlorierten K o h l e n w a s s e r s t o f f e n ( C K W ) v e r u n r e i n i g t ( g r o ß f l ä c h i g e C K W -Grundwasserverunreinigung Gerresheim-Torfbruch). Die Eintragsstelle der CKW-Verunreinigung liegt außer-halb des Plangebietes. Zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung wird - außerhalb des Plangebietes - eine Wasserhaltung sowie eine Sanierungsanlage betrieben. Das Grundwasser liegt im Plangebiet sehr tief, daher sind keine Grundwasserbenutzungen zu erwarten. Eine erlaubnisfreie Grundwassernutzung wird untersagt, jegliche Grundwassernutzungen bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung. 5. Umlegungsverfahren - Einige Eigentümer befürchten die Enteignung ihrer Grundstücke durch das Umlegungsverfahren. - Einige Eigentümer befürchten, ihre Grundstücke nach der Umlegung bebauen zu müssen. Stellungnahme der Verwaltung (Umlegung) Im Umlegungsverfahren werden nach den Vorgaben des Bebauungsplanes neue, bebaubare Grundstücke gebildet und den Eigentümern entsprechend den Einwurfswerten wieder zugeteilt. Die Umlegung beabsichtigt, alle Regelungen einvernehmlich mit den Eigentümern zu treffen. Der Begriff “Enteignung” trifft für dieses Verfahren nicht zu und wird als unangebracht zurückgewiesen. Nach der Zuteilung sind die Eigentümer frei in ihrer Entscheidung, ihre Grundstücke zu bebauen oder unbebaut zu lassen oder zu veräußern. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 119/2004
Seite 7 von 39 Stand: 27.05.2004, Vorlage Nr. 61/119/2004 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 61/119/2004
I. Liste der Träger öffentlicher Belange, die Änderungswünsche zum Bebauungs-plan-Vorentwurf Nr. 5978/50 - von Gahlen-Straße - vorgebracht haben:
1. Staatliches Umweltamt Dez. 55 Schanzenstraße 90 40549 Düsseldorf 2. Stadtwerke Düsseldorf AG - OE 331/3 - Liegenschaft 40002 Düsseldorf 3. Polizeipräsidium ZKB KK-Vorbeugung Jürgensplatz 5 40219 Düsseldorf Ö Vorlagen - Nr. 61/ 119/2004
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