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Ö Vorlagen - Nr. 174 14/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Sonsbecker Str. 11 -- Neubau eines Mehrfamilienhauses
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 4 beschließt die Erteilung der Baugenehmigung.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Sonsbecker Straße 11 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Fluchtlinienplanes Nr. 5279/02, der eine straßenseitige Fluchtlinie festsetzt. Da dieser
Fluchtlinienplan kein qualifizierter B-Plan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch ist,
erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung im übrigen gemäß § 34 Baugesetzbuch. Die
nähere Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet.
Zudem besteht für das Gebiet der Aufstellungsbeschluss Nr. 5279/08.
Geplant ist, die vorhandenen Aufbauten abzureissen und durch den Neubau eines
Mehrfamilienhauses mit 3 Wohneinheiten und einer Gesamtwohnfläche von ca. 900 qm
zu ersetzen. Der Neubau soll I-geschossig mit ausgebautem Unter- und Dachgeschoss
errichtet werden, wobei diese jeweils kein Vollgeschoss sind. Das Bauvolumen für das
Wohnhaus beträgt ca. 3.470 cbm, für die geplanten Garagen ca. 150 cbm.
Da das geplante Vorhaben in diesem Gebiet nach seiner Art zulässig ist, sich nach
seinem Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die straßenseitige
Fluchtlinie einhält, befürwortet die Verwaltung die Erteilung der Baugenehmigung.
Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 3 Stellplätzen erforderlich. Diese sollen in
Garagen auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.
Um die Baumaßnahme realisieren zu können, muß ein satzungsgeschützter Baum gefällt
werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs-
und Forstamt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche
Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Lageplan
- Ansichten
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 174 14/2004
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 4 25.02.04 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin