Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 174 14/2004

Bauantrag Sonsbecker Str. 11

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Sonsbecker Straße 11 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 5. Februar 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 174 14/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Sonsbecker Str. 11 -- Neubau eines Mehrfamilienhauses Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 4 beschließt die Erteilung der Baugenehmigung. Sachdarstellung: Das Grundstück Sonsbecker Straße 11 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Fluchtlinienplanes Nr. 5279/02, der eine straßenseitige Fluchtlinie festsetzt. Da dieser Fluchtlinienplan kein qualifizierter B-Plan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch ist, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung im übrigen gemäß § 34 Baugesetzbuch. Die nähere Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet. Zudem besteht für das Gebiet der Aufstellungsbeschluss Nr. 5279/08. Geplant ist, die vorhandenen Aufbauten abzureissen und durch den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 3 Wohneinheiten und einer Gesamtwohnfläche von ca. 900 qm zu ersetzen. Der Neubau soll I-geschossig mit ausgebautem Unter- und Dachgeschoss errichtet werden, wobei diese jeweils kein Vollgeschoss sind. Das Bauvolumen für das Wohnhaus beträgt ca. 3.470 cbm, für die geplanten Garagen ca. 150 cbm. Da das geplante Vorhaben in diesem Gebiet nach seiner Art zulässig ist, sich nach seinem Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die straßenseitige Fluchtlinie einhält, befürwortet die Verwaltung die Erteilung der Baugenehmigung. Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 3 Stellplätzen erforderlich. Diese sollen in Garagen auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Um die Baumaßnahme realisieren zu können, muß ein satzungsgeschützter Baum gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Übersichtsplan - Lageplan - Ansichten RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 174 14/2004 Seite 2 von 2 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 4 25.02.04 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 174 14/2004