Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 90/2016

Bauantrag Stockumer Kirchstraße 61 - Neubau Halle 1 + 2 und Eingang Süd mit Tiefgarage und Vordach

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stockumer Kirchstraße 61 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 3Dokumente 2. Juni 2016veröffentlicht

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen Be-freiungen.
  • Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist für die Entscheidung zuständig, da Befrei-ungen nach dem Baugesetzbuch erteilt werden sollen und es sich um ein Vorhaben von überbe-zirklicher Bedeutung handelt.
  • Gremium Sitzungsdatum Ergebnis

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00268377.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 08:21:57 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 61/ 90/2016 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft:

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Title: Vorlage 61/ 90/2016 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00268377.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 08:21:57 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 61/ 90/2016 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Stockumer Kirchstraße 61 - Neubau Halle 1 + 2 und Eingang Süd mit Tiefgarage und Vordach Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen Be-freiungen. Sachdarstellung : Das Grundstück Stockumer Kirchstraße 61 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebau-ungsplanes Nr. 5180/04, der unter anderem Baugrenzen und Gebäudehöhen festsetzt. Geplant ist der Neubau der Halle 1 und 2 sowie die Errichtung einer Tiefgarage und eines Vorda-ches. Zur Verwirklichung des Vorhabens werden die bestehenden Hallen 1 und 2 sowie der gol-dene Pavillon abgebrochen. Mit dem Vorhaben möchte die Messe Düsseldorf ein der Stadt zugewandtes neues Erschei-nungsbild realisieren. Wesentliches Entwurfselement stellt das große, den Vorplatz, Teile des CCD Süd sowie die darunterliegende Tiefgarage überspannende Vordach aus transluzentem Glasfasergewebe dar. Dieses dreieckige ca. 7.800 m² große Vordach zeigt mit der Spitze in Rich-tung Süden. Der Vorplatz gliedert sich in drei Bereiche. Unterhalb des Vordaches verlaufen zum einen die vorhandenen Bus- und Taxispuren und zum anderen sind Bereiche zum Verweilen mit Lichtbän-ken, Wasserspielen und locker angeordnete Bäume vorgesehen. Der bestehende Parkplatz P 3 wird durch eine kleinere Parkplatzfläche mit 138 Stellplätzen ersetzt und mit Bäumen begrünt. In der Tiefgarage sind 303 Stellplätze vorgesehen, sodass insgesamt 441 Stellplätze (vorher 250) zur Verfügung stehen werden. Entlang des CCD Süd entstehen 54 Fahrradabstellplätze. Die neue Eingangshalle hebt sich auf Grund der großzügig gestalteten Glaskonstruktion deutlich von der Messehalle ab. Die Messehalle erhält überwiegend eine Fassade aus einer Aluminium-kassetten-Konstruktion. Die Verbindungsbrücke zum CCD Süd wird transparent gestaltet. Im Westen und Süden wird die Messehalle L-förmig durch ein Konferenzzentrum begrenzt. Die Ausstellungsfläche der Halle beträgt ca. 12.000 m². Der Bebauungsplan setzt für die durch Baugrenzen markierten Bereiche folgende Gebäudehö-hen fest: Bereich 1: 21,50 m (Traufe) / 23,00 m (First) Bereich 2: 21,00 m (Gebäudehöhe) Bereich 3: 14,50 m (Traufe) / 16,00 m (First) Das Vorhaben weicht von diesen Festsetzungen wie folgt ab: Bereich 1: Dach Foyer 23,00 m statt 21,50 m Bereich 2: Höhe Vordach 22,50 m statt 21,00 m Vorlage 61/ 90/2016 Seite 2 von 2 > RSD Vorlage Bereich 3: geringer nordwestlicher Teil des Hallendaches 21,36 m statt 14,50 m Es liegen somit geringfügige Überschreitungen durch das Dach des Foyers bzw. des Vordaches in den Bereichen 1 und 2 von jeweils 1,50m vor. Nordwestlich ragt das Hallendach mit einem geringen Teil in den Bereich 3, so dass es hier zu einer Überschreitung von 6,86m (s. Anlage 1) kommt. Da es sich hier um einen sehr geringen Teil im Verhältnis zum gesamten Baukörper han-delt, bestehen gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen keine Bedenken. Die Abweichungen sind städtebaulich vertretbar. Für das Vorhaben müssen 16 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Im Bereich des Vor-platzes werden entsprechend des Freiflächenplanes eine doppelte Anzahl neuer Bäume ge-pflanzt. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist für die Entscheidung zuständig, da Befrei-ungen nach dem Baugesetzbuch erteilt werden sollen und es sich um ein Vorhaben von überbe-zirklicher Bedeutung handelt. Anlagen:  Amtlicher Lageplan  Lageplan Freiflächenplanung  Plan Baumfällungen  Ansichten  Schnitte  Visualisierungen Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadten t- wicklung 22.06.2016 -/-¹ -/-² Bezirksvertretung 5 -/-¹ -/-² > 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. > 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: keine Amt / Institut: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Dr. Keller
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Title: 00268396.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00268396.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:49:14 GMT Number of Pages: 10 Markdown Content:
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Title: 00268398.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00268398.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:49:14 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 90/2016