Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 45/2004

Bauleitplanung Hafen

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Josef-Gockeln-Straße 11 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 11. März 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung Stadtbezirk 3 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5176/03 - Lausward / Hamburger Straße -, zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5175/07 - Weizenmühlenstraße - , zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5275/20 - Kesselstraße - und zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5275/22 - Speditionstraße West - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Ferner beauftragt sie die Verwaltung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 18 der Bezirkssatzung, die Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Versammlung (Stadtplanung zur Diskussion) durchzuführen. " APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5176/03 - Lausward / Hamburger Straße -, dem Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5175/07 - Weizenmühlenstraße - , dem Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5275/20 - Kesselstraße - und dem Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5275/22 - Speditionstraße West - und beauftragt die Verwaltung, die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBI. I S. 1950) auf dieser Grundlage durchzuführen.

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Seite 1 von 11 Beschlussvorlage Betrifft: Bauleitplanung Hafen B-Plan-Vorentwürfe Nr. 5176/03 - Lausward/Hamburger Straße - Nr. 5175/07 - Weizenmühlenstraße - Nr. 5275/20 - Kesselstraße - Nr. 5275/22 - Speditionstraße West - Frühzeitige Bürgerbeteiligung Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung Stadtbezirk 3 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5176/03 - Lausward / Hamburger Straße -, zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5175/07 - Weizenmühlenstraße - , zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5275/20 - Kesselstraße - und zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5275/22 - Speditionstraße West - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Ferner beauftragt sie die Verwaltung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 18 der Bezirkssatzung, die Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Versammlung (Stadtplanung zur Diskussion) durchzuführen. " APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5176/03 - Lausward / Hamburger Straße -, dem Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5175/07 - Weizenmühlenstraße - , dem Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5275/20 - Kesselstraße - und dem Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5275/22 - Speditionstraße West - und beauftragt die Verwaltung, die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBI. I S. 1950) auf dieser Grundlage durchzuführen. Sachdarstellung: 1. Beschlusslage und Verfahrensstand (Grundlage der bisherigen Entwicklung) Der Rat der Stadt Düsseldorf hat am 20.03.2003 das Handlungskonzept "Perspektiven für den Düsseldorfer Hafen" beschlossen. Die Umsetzung der damit verbundenen Zielsetzungen ist am 02.07.2003 durch vier Aufstellungsbeschlüsse zu den Bebauungsplanverfahren Nr. 5176/03 - Lausward / Hamburger Str. -, Nr. 5175/07 - Weizenmühlenstraße -, Nr. 5275/20 - Kesselstraße - und Nr. 5275/22 - Speditionstraße West - gestartet worden. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanvorentwurfes Nr. 5175/07 - Weizenmühlenstraße - ist zur Sicherung der Planungsziele der Beschluss einer Veränderungssperre durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf am 25. März 2004 angestrebt. Parallel zu diesen Bebauungsplanverfahren wird zur Sicherung der langfristigen Zielsetzungen das dynamische Struktur- und Umsetzungskonzept RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 11 "Perspektiven für den Düsseldorfer Hafen" konkretisiert (Vorlage Nr. 61/43/2004). Die vier Bebauungspläne bieten die Grundlage für den ersten Schritt dieser Entwicklung und werden durch die parallele Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 116 "Hafen" (Vorlage Nr. 61/44/2004) unterstützt. Dieses Vorgehen und die bisher beschloss enen Planungsinhalte sind der Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co.KG, wesentlich betroffenen Betrieben im Wirtschaftshafen und den Stadtwerken als Kraftwerkbetreiber in Einzelgesprächen vorgestellt worden. Entsprechend dem politischen Auftrag des Rates ist in diesen Gesprächen klargestellt worden, dass durch die Bauleitplanverfahren eine Attraktivierung und Belebung des östlichen Hafenviertels angestrebt wird und die verbleibenden Hafennutzungen städtebaulich geordnet und gesichert werden sollen. 2. Planungsanlass Der Düsseldorfer Hafen ist heute auf der einen Seite durch die Entwicklungen im Umfeld des Landtages und durch den Medienhafen als einem zentralen und hoch attraktiven Bürostandort geprägt. Auf der anderen Seite ist der größere Bereich als Industriehafen ein wesentlicher Bestandteil des drittgrößten Binnenhafens Deutschlands, der kürzlich aus dem Zusammenschluss der Häfen Neuss und Düsseldorf entstanden ist. Aufbauend auf umfangreichen gutachterlichen Untersuchungen zur zukünftigen Nutzung des Gesamthafens sind vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf in einem Grundsatzbeschluss als zusätzliches städtebauliches Ziel die Ermöglichung von Wohnnutzung im Düsseldorfer Hafen formuliert worden (vgl. 61/193/2002 Grundsatzbeschluss des Rates "Perspektiven für den Düsseldorfer Hafen"). Diese soll die gewerblich-industriellen und Büronutzungen ergänzen und zu einer Belebung des Stadtteils beitragen (ebd.). Für die weitere Entwicklung dieser städtebaulichen Zielsetzungen sind die bestehenden baurechtlichen Grundlagen nicht mehr ausreichend: Der zur Zeit für den Industriehafen geltende Bebauungsplan Nr. 5275/12 aus dem Jahre 1969 bietet keine Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Das dort festgesetzte Sondergebiet Hafen ist von der Art der Nutzung unbestimmt. Insbesondere trägt dieser Bebauungsplan nicht mehr den zwischenzeitlich umfangreich entwickelten Umweltstandards Rechnung. Des weiteren ist ein Planungserfordernis durch die Fortentwicklung des Medienhafens zu einem nutzungsgemischten Standort mit Wohnanteilen gegeben. Im Rahmen der Bauleitplanung müssen sich hieraus ergebende Nutzungskonflikte zu der bestehenden industriellen Hafennutzung umfassend gelöst werden. 3. Zielsetzungen der einzelnen Verfahren Die nachfolgend einzeln beschriebenen Verfahren konkretisieren die weitere Hafenentwicklung in ihren Grundzügen. Sie stellen zwar noch kein abgeschlossenes Konzept dar, zeigen aber, wie vorhandene Nutzungskonflikte gelöst werden können und bieten eine gute Grundlage für die beabsichtigte frühzeitige Beteiligung der Bürger. Seite 3 von 11 3.1 Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5176/03 - Lausward / Hamburger Str. - 3.1.1 Örtliche Verhältnisse Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 200 ha. Davon sind rund 64 ha Wasserflächen. Es umfasst den nordwestlichen Teil des Düsseldorfer Haupthafens einschließlich der angrenzenden Grünbereiche am Rheinufer. Der Kernbereich des Plangebietes wird eingenommen von Industrie- und Gewerbebetrieben, die überwiegend die Umschlaganlagen des Hafens für den Schiffs- oder Bahnverkehr in Anspruch nehmen wie z.B. Speditionen, Papierfabrik oder Container- Terminal. Diese gruppieren sich entlang der Hafenbecken C sowie Lausward I und II. Weiter westlich, auf den nicht an die Hafenbecken angeschlossenen Flächen, befinden sich zahlreiche Gewerbebetriebe und auch größere brachliegende Flächen. Den nordwestlichen Abschluss des bebauten Bereiches bildet die etwa 22 ha große Fläche des Heizkraftwerks Lausward, die auch einen Bereich für Kohlelagerung sowie eine eigene Umschlagstelle am Hafenbecken Lausward I umfaßt. Der gesamte Bereich des Wirtschaftshafens wird durchzogen von den Gleisanlagen der Hafenbahn, die im Süden von der Haupttrasse Düsseldorf-Neuss abzweigen. Der Bereich des Wirtschaftshafens ist zum Rheinstrom hin eingedeicht und wird jenseits der Deichkrone durch einen bogenförmigen Grünbereich eingefasst, der zum Fluss hin abfällt und teils als Naherholungsgebiet, teils dem Land- und Gartenbau dient. Die Kernzone dieses Bereichs wird durch einen Golfplatz genutzt. Die Anbindung des Plangebietes an das übrige Stadtgebiet erfolgt für den Kfz-Verkehr vollständig über die Fringsstraße im Südosten; von hier aus wird der Verkehr über Holzstraße und Franziusstraße und den Knotenpunkt Franziusstraße / Hammer Straße abgewickelt. Von der Fringsstraße aus zweigen im Plangebiet die Straße "Am Fallhammer" und die Wesermünder Straße ab, die zusammen mit der Hamburger Straße (Verlängerung der Fringsstraße) und der Bremer Straße das Gerüst für die straßenverkehrliche Erschließung des Gebietes bilden. An das regionale Netz des öffentlichen Verkehrs ist das Gebiet durch die S-Bahn-Linien S8, S11 und S28 vom Haltepunkt S-Bahnhof Hamm aus angebunden. Darüber hinaus wird das Plangebiet im lokalen Netz durch die Buslinie 725 erschlossen. Die Einfahrt der Schiffe in das Hafengebiet erfolgt von Nordosten durch die Einfahrt zwischen dem Ende der nördlich den Hafen einfassenden Landzunge und dem Rheinpark Bilk. Von einem Hauptfahrbecken (Lausward I) zweigen dann kammartig die Hafenbecken C und Lausward II ab. 3.1.2 Planungsziele Der Bebauungsplan sieht für den Großteil des Geltungsbereichs die Festsetzung Sondergebiet - Zweckbestimmung "Hafengebiet" gem. § 11 Abs. 2 BauNVO vor, da es sich beim Hafengelände um einen größeren zusammenhängenden Bereich mit einer eigenständigen Prägung handelt. Hafengebundene Gewerbebetriebe (Schwerpunkt Güterumschlag; in der Regel mit direktem Zugang zu den Hafenbecken und Schiffsumschlag) und hafenabhängige Gewerbebetriebe (z.B. Speditionen) sowie hafenorientierte Dienstleistungsunternehmen und Verwaltungsgebäude der Betriebe sollen durch die Bauleitplanung gesichert und entwickelt werden. Um den Gegebenheiten des Hafengeländes und den immissionsrechtlichen Notwendigkeiten mit Blick auf das vorhandene und geplante städtebauliche Umfeld gerecht zu werden, sollen die Sondergebiete mit unterschiedlich gestalteten Entwicklungsmöglichkeiten festgesetzt werden, die sich durch abgestufte Seite 4 von 11 Abstandsklassen (orientiert an der Abstandsliste 1998 im Anhang zum Runderlass (Abstandserlass) des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen) definieren. Der Bebauungsplan sieht dabei eine Abstufung der Abstandsklassen nach Norden, Osten und Süden vor, um die angrenz enden störanfälligen Nutzungen (Hamm, Heerdt, geplante Mischnutzung Kesselstraße) vor vermeidbaren Immissionen zu schützen, während im Inneren des Hafengeländes eine Zone der Abstandsklasse IV (500 m Abstand zu empfindlicher Nutzung) festgesetzt wird. Die Festsetzungen über Abstandsklassen bietet für neue Nutzungen eine grundsätzliche Orientierung. Die Entfernungen der jeweiligen Abstandsklassen sind als Vorsorgewerte zu verstehen, die im Einzelfall auch unterschritten wer den können. Die Genehmigungsfähigkeit wird sich dabei an den tatsächlichen Auswirkungen einer Nutzung orientieren müssen (vlg. auch Ausführungen zum Kraftwerk Lausward - Fläche für Versorgungsanlagen). Die so getroffenen Festsetzungen zum Emissionsschutz orientieren sich an den heute ohnehin für die Betriebe geltenden Umweltschutzgesetzgebungen. Aussagen zur Definition des Maßes der baulichen Nutzung und besonderer stadtge- stalterischer Anforderungen sollen so getroffen werden, dass die weitere Entwicklung der Sondergebiete ermöglicht wird und dabei die Belange des Landschaftsschutzes und der Gestaltung der Uferbereiche und öffentlichen Räume angemessen beachtet werden. Die Fläche des Kraftwerks Lausward wird in dem Bereich, der langfristig für die Kraftwerksnutzung zur Verfügung stehen soll, als Fläche für Versorgungsanlagen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB mit den Zweckbestimmungen "Elektrizität" und "Fernwärme" festgesetzt, da es der öffentlichen Versorgung mit Strom und Fernwärme dient. Andere Kraftwerksflächen (z. B. Kohlelager) sollen so festgesetzt werden, dass neben den bereits ausgeübten Nutzungen zukünftig auch andere hafenbezogende Nutzungen möglich sind. Diese Bereiche werden daher Best andteil des Sondergebiets - Zweckbestimmung "Hafengebiet". Der Regelabstand zu einer empfindlichen Nutzung (Wohnen) für das Kohle-Heizkraftwerk beträgt 1500 m (Abstandsklasse I). Die tatsächlichen Auswirkungen des Kraftwerkes Lausward sind laut vorliegenden Untersuchungen (u. a. "Perspektiven für den Düsseldorfer Hafen" 2002) wesentlich geringer, so dass auch bei einer Unterschreitung dieses Vorsorgeabstandes eine konfliktfreie Sicherung dieser Nutzung im Bebauungsplan angestrebt wird. Eine mögliche Entwicklung des Kraftwerkes wird in der Bauleitplanung im weiteren Verfahren berücksichtigt. Das vorhandene Straßen- und Wegenetz soll als Erschließungsnetz übernommen werden. Die prägenden bestehenden Strukturen des Landschaftsraumes Rheinaue sollen durch die Einbeziehung in den Bebauungsplan gesichert und entwickelt werden. Im einzelnen soll dafür die rheinseitige Deichbepflanzung mit dem Geh- und Radweg überörtlicher Bedeutung als öffentliche Grünfläche festgesetzt werden. Der Golfplatz soll als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung -Golfplatz- festgesetzt werden. Die übrigen landwirtschaftlich genutzten Flächen im Rheinvorland sollen ebenfalls planungsrechtlich gesichert werden. Die Wasserflächen des Hafens sollen mit der Zweckbestimmung Hafen versehen werden. Seite 5 von 11 3.2 Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5175/07 - Weizenmühlenstraße - 3.2.1 Örtliche Verhältnisse Das Plangebiet umfasst die Landzunge beidseitig der Weizenmühlenstraße und der Straße "Plange Mühle", die östliche Spitze der Landzunge "Bremer Straße" sowie die Wasserflächen des Hafenbeckens B sowie Teile des Hafenbeckens Lausward I - insgesamt ca. 32 ha, davon 11,5 ha Wasserflächen. Das Plangebiet bildet den Übergang vom Düsseldorfer Wirtschaftshafen (Sondergebiet Hafen) zum Medienhafen (Mischgebiet/Kerngebiet/Gewerbegebiet) und dem Bereich der Kesselstraße, auf dem eine Neubebauung mit Misch- und Gewerbenutzung geplant ist. Im Süden schließt sich jenseits des Bahndamms die Ortslage Hamm mit überwiegen-der Wohnbebauung an. Der überwiegende Teil des Plangebietes wird durch hafentypische Betriebe genutzt, die über einen Zugang zu den Hafenbecken verfügen und hier ihre Güter für den Schiffsverkehr umschlagen. Diese hafenumschlaggebundenen Nutzungen erstrecken sich im wesentlichen beidseitig der Weizenmühlenstraße im Bereich der Landzunge. Es handelt sich dabei um mehrere große Mühlenbetriebe der Futter- und Nahrungsmittelindustrie (Deuka, Muskator und Fortin) mit Schiffs-, Bahn- und Lkw-Umschlagstellen sowie um einen Betrieb zum Umschlag und Transport von Kraftfahrzeugen (Mosolf). Die Schiffsumschlagstellen befinden sich überwiegend am Hafenbecken C. Zur Zeit befindet sich im Hafenbecken B am Westufer eine Schiffsumschlagstelle für Kraftfahrzeuge, die zukünftig ins Hafenbecken C verlagert werden soll. Der südwestliche Bereich des Plangebietes ist geprägt von kleineren, meist mittelständischen Gewerbebetrieben, die nicht von den Umschlagmöglichkeiten des Hafens abhängig sind. An der Spitze der Landzunge Weizenmühlenstraße / Plange Mühle wurde in jüngster Zeit die ehemalige "Plange Mühle" mit dem denkmalgeschützten Turm der ehemaligen Mehlfabrik für neue gewerbliche Nutzungen - überwiegend aus dem tertiären Bereich - umgebaut. Auf der Landzunge an der östlichen Spitze der Bremer Straße nördlich des Hafen- beckens Lausward I finden sich neben grünen Uferbereichen und dem Fuß- und Radweg zur Hafenbrücke eine kleingewerbliche Nutzungsstruktur (überwiegend nicht wesentlich störende Betriebe), eine Löschbootstation der Feuerwehr und drei freistehende Wohngebäude. Das vorhandene System der Verkehrserschließung soll vom Grundsatz her übernommen werden (öffentliche Verkehrsflächen). 3.2.2. Planungsziele Mit dem Bebauungsplan soll die vor handene gewerbliche und industrielle Nutzungsstruktur für den verbleibenden Zeitraum hafenwirtschaftlicher Nutzung gesichert werden. Die bestehenden privatrechtlichen Regelungen mit der Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co.KG sowie die bestehenden Erbpacht- und Pachtverträge mit

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 45/2004