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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauleitplanung Hafen
B-Plan-Vorentwürfe Nr. 5176/03 - Lausward/Hamburger Straße - Nr. 5175/07 -
Weizenmühlenstraße - Nr. 5275/20 - Kesselstraße - Nr. 5275/22 - Speditionstraße West -
Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung Stadtbezirk 3 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5176/03 - Lausward /
Hamburger Straße -, zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5175/07 -
Weizenmühlenstraße - , zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5275/20 -
Kesselstraße - und zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5275/22 -
Speditionstraße West - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung
und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Ferner
beauftragt sie die Verwaltung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 18 der Bezirkssatzung, die
Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Versammlung (Stadtplanung
zur Diskussion) durchzuführen.
" APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem
Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5176/03 - Lausward / Hamburger Straße -,
dem Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5175/07 - Weizenmühlenstraße - , dem
Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5275/20 - Kesselstraße - und dem
Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5275/22 - Speditionstraße West
- und beauftragt die Verwaltung, die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137),
geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie,
der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom
27.07.2001 (BGBI. I S. 1950) auf dieser Grundlage durchzuführen.
Sachdarstellung:
1. Beschlusslage und Verfahrensstand (Grundlage der bisherigen Entwicklung)
Der Rat der Stadt Düsseldorf hat am 20.03.2003 das Handlungskonzept "Perspektiven für
den Düsseldorfer Hafen" beschlossen. Die Umsetzung der damit verbundenen
Zielsetzungen ist am 02.07.2003 durch vier Aufstellungsbeschlüsse zu den
Bebauungsplanverfahren Nr. 5176/03 - Lausward / Hamburger Str. -, Nr. 5175/07 -
Weizenmühlenstraße -, Nr. 5275/20 - Kesselstraße - und Nr. 5275/22 - Speditionstraße
West - gestartet worden. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanvorentwurfes Nr.
5175/07 - Weizenmühlenstraße - ist zur Sicherung der Planungsziele der Beschluss einer
Veränderungssperre durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf am 25. März 2004
angestrebt. Parallel zu diesen Bebauungsplanverfahren wird zur Sicherung der
langfristigen Zielsetzungen das dynamische Struktur- und Umsetzungskonzept
RSD AllVorlg.WPT
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"Perspektiven für den Düsseldorfer Hafen" konkretisiert (Vorlage Nr. 61/43/2004). Die vier
Bebauungspläne bieten die Grundlage für den ersten Schritt dieser Entwicklung und
werden durch die parallele Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 116 "Hafen" (Vorlage
Nr. 61/44/2004) unterstützt.
Dieses Vorgehen und die bisher beschloss enen Planungsinhalte sind der
Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co.KG, wesentlich betroffenen Betrieben im
Wirtschaftshafen und den Stadtwerken als Kraftwerkbetreiber in Einzelgesprächen
vorgestellt worden.
Entsprechend dem politischen Auftrag des Rates ist in diesen Gesprächen klargestellt
worden, dass durch die Bauleitplanverfahren eine Attraktivierung und Belebung des
östlichen Hafenviertels angestrebt wird und die verbleibenden Hafennutzungen
städtebaulich geordnet und gesichert werden sollen.
2. Planungsanlass
Der Düsseldorfer Hafen ist heute auf der einen Seite durch die Entwicklungen im Umfeld
des Landtages und durch den Medienhafen als einem zentralen und hoch attraktiven
Bürostandort geprägt. Auf der anderen Seite ist der größere Bereich als Industriehafen ein
wesentlicher Bestandteil des drittgrößten Binnenhafens Deutschlands, der kürzlich aus
dem Zusammenschluss der Häfen Neuss und Düsseldorf entstanden ist.
Aufbauend auf umfangreichen gutachterlichen Untersuchungen zur zukünftigen Nutzung
des Gesamthafens sind vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf in einem
Grundsatzbeschluss als zusätzliches städtebauliches Ziel die Ermöglichung von
Wohnnutzung im Düsseldorfer Hafen formuliert worden (vgl. 61/193/2002
Grundsatzbeschluss des Rates "Perspektiven für den Düsseldorfer Hafen"). Diese soll die
gewerblich-industriellen und Büronutzungen ergänzen und zu einer Belebung des
Stadtteils beitragen (ebd.).
Für die weitere Entwicklung dieser städtebaulichen Zielsetzungen sind die bestehenden
baurechtlichen Grundlagen nicht mehr ausreichend:
Der zur Zeit für den Industriehafen geltende Bebauungsplan Nr. 5275/12 aus dem Jahre
1969 bietet keine Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Das dort
festgesetzte Sondergebiet Hafen ist von der Art der Nutzung unbestimmt. Insbesondere
trägt dieser Bebauungsplan nicht mehr den zwischenzeitlich umfangreich entwickelten
Umweltstandards Rechnung.
Des weiteren ist ein Planungserfordernis durch die Fortentwicklung des Medienhafens zu
einem nutzungsgemischten Standort mit Wohnanteilen gegeben. Im Rahmen der
Bauleitplanung müssen sich hieraus ergebende Nutzungskonflikte zu der bestehenden
industriellen Hafennutzung umfassend gelöst werden.
3. Zielsetzungen der einzelnen Verfahren
Die nachfolgend einzeln beschriebenen Verfahren konkretisieren die weitere
Hafenentwicklung in ihren Grundzügen. Sie stellen zwar noch kein abgeschlossenes
Konzept dar, zeigen aber, wie vorhandene Nutzungskonflikte gelöst werden können und
bieten eine gute Grundlage für die beabsichtigte frühzeitige Beteiligung der Bürger.
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3.1 Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5176/03 - Lausward / Hamburger Str. -
3.1.1 Örtliche Verhältnisse
Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 200 ha. Davon sind rund 64 ha
Wasserflächen. Es umfasst den nordwestlichen Teil des Düsseldorfer Haupthafens
einschließlich der angrenzenden Grünbereiche am Rheinufer.
Der Kernbereich des Plangebietes wird eingenommen von Industrie- und
Gewerbebetrieben, die überwiegend die Umschlaganlagen des Hafens für den Schiffs-
oder Bahnverkehr in Anspruch nehmen wie z.B. Speditionen, Papierfabrik oder Container-
Terminal. Diese gruppieren sich entlang der Hafenbecken C sowie Lausward I und II.
Weiter westlich, auf den nicht an die Hafenbecken angeschlossenen Flächen, befinden
sich zahlreiche Gewerbebetriebe und auch größere brachliegende Flächen.
Den nordwestlichen Abschluss des bebauten Bereiches bildet die etwa 22 ha große
Fläche des Heizkraftwerks Lausward, die auch einen Bereich für Kohlelagerung sowie
eine eigene Umschlagstelle am Hafenbecken Lausward I umfaßt.
Der gesamte Bereich des Wirtschaftshafens wird durchzogen von den Gleisanlagen der
Hafenbahn, die im Süden von der Haupttrasse Düsseldorf-Neuss abzweigen.
Der Bereich des Wirtschaftshafens ist zum Rheinstrom hin eingedeicht und wird jenseits
der Deichkrone durch einen bogenförmigen Grünbereich eingefasst, der zum Fluss hin
abfällt und teils als Naherholungsgebiet, teils dem Land- und Gartenbau dient. Die
Kernzone dieses Bereichs wird durch einen Golfplatz genutzt.
Die Anbindung des Plangebietes an das übrige Stadtgebiet erfolgt für den Kfz-Verkehr
vollständig über die Fringsstraße im Südosten; von hier aus wird der Verkehr über
Holzstraße und Franziusstraße und den Knotenpunkt Franziusstraße / Hammer Straße
abgewickelt. Von der Fringsstraße aus zweigen im Plangebiet die Straße "Am
Fallhammer" und die Wesermünder Straße ab, die zusammen mit der Hamburger Straße
(Verlängerung der Fringsstraße) und der Bremer Straße das Gerüst für die
straßenverkehrliche Erschließung des Gebietes bilden.
An das regionale Netz des öffentlichen Verkehrs ist das Gebiet durch die S-Bahn-Linien
S8, S11 und S28 vom Haltepunkt S-Bahnhof Hamm aus angebunden. Darüber hinaus
wird das Plangebiet im lokalen Netz durch die Buslinie 725 erschlossen.
Die Einfahrt der Schiffe in das Hafengebiet erfolgt von Nordosten durch die Einfahrt
zwischen dem Ende der nördlich den Hafen einfassenden Landzunge und dem Rheinpark
Bilk. Von einem Hauptfahrbecken (Lausward I) zweigen dann kammartig die Hafenbecken
C und Lausward II ab.
3.1.2 Planungsziele
Der Bebauungsplan sieht für den Großteil des Geltungsbereichs die Festsetzung
Sondergebiet - Zweckbestimmung "Hafengebiet" gem. § 11 Abs. 2 BauNVO vor, da es
sich beim Hafengelände um einen größeren zusammenhängenden Bereich mit einer
eigenständigen Prägung handelt. Hafengebundene Gewerbebetriebe (Schwerpunkt
Güterumschlag; in der Regel mit direktem Zugang zu den Hafenbecken und
Schiffsumschlag) und hafenabhängige Gewerbebetriebe (z.B. Speditionen) sowie
hafenorientierte Dienstleistungsunternehmen und Verwaltungsgebäude der Betriebe
sollen durch die Bauleitplanung gesichert und entwickelt werden.
Um den Gegebenheiten des Hafengeländes und den immissionsrechtlichen
Notwendigkeiten mit Blick auf das vorhandene und geplante städtebauliche Umfeld
gerecht zu werden, sollen die Sondergebiete mit unterschiedlich gestalteten
Entwicklungsmöglichkeiten festgesetzt werden, die sich durch abgestufte
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Abstandsklassen (orientiert an der Abstandsliste 1998 im Anhang zum Runderlass
(Abstandserlass) des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des
Landes Nordrhein-Westfalen) definieren. Der Bebauungsplan sieht dabei eine Abstufung
der Abstandsklassen nach Norden, Osten und Süden vor, um die angrenz enden
störanfälligen Nutzungen (Hamm, Heerdt, geplante Mischnutzung Kesselstraße) vor
vermeidbaren Immissionen zu schützen, während im Inneren des Hafengeländes eine
Zone der Abstandsklasse IV (500 m Abstand zu empfindlicher Nutzung) festgesetzt wird.
Die Festsetzungen über Abstandsklassen bietet für neue Nutzungen eine grundsätzliche
Orientierung. Die Entfernungen der jeweiligen Abstandsklassen sind als Vorsorgewerte zu
verstehen, die im Einzelfall auch unterschritten wer den können. Die
Genehmigungsfähigkeit wird sich dabei an den tatsächlichen Auswirkungen einer Nutzung
orientieren müssen (vlg. auch Ausführungen zum Kraftwerk Lausward - Fläche für
Versorgungsanlagen).
Die so getroffenen Festsetzungen zum Emissionsschutz orientieren sich an den heute
ohnehin für die Betriebe geltenden Umweltschutzgesetzgebungen.
Aussagen zur Definition des Maßes der baulichen Nutzung und besonderer stadtge-
stalterischer Anforderungen sollen so getroffen werden, dass die weitere Entwicklung der
Sondergebiete ermöglicht wird und dabei die Belange des Landschaftsschutzes und der
Gestaltung der Uferbereiche und öffentlichen Räume angemessen beachtet werden.
Die Fläche des Kraftwerks Lausward wird in dem Bereich, der langfristig für die
Kraftwerksnutzung zur Verfügung stehen soll, als Fläche für Versorgungsanlagen
gem. §
9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB mit den Zweckbestimmungen "Elektrizität" und "Fernwärme"
festgesetzt, da es der öffentlichen Versorgung mit Strom und Fernwärme dient.
Andere Kraftwerksflächen (z. B. Kohlelager) sollen so festgesetzt werden, dass neben den
bereits ausgeübten Nutzungen zukünftig auch andere hafenbezogende Nutzungen
möglich sind. Diese Bereiche werden daher Best andteil des Sondergebiets -
Zweckbestimmung "Hafengebiet".
Der Regelabstand zu einer empfindlichen Nutzung (Wohnen) für das Kohle-Heizkraftwerk
beträgt 1500 m (Abstandsklasse I). Die tatsächlichen Auswirkungen des Kraftwerkes
Lausward sind laut vorliegenden Untersuchungen (u. a. "Perspektiven für den
Düsseldorfer Hafen" 2002) wesentlich geringer, so dass auch bei einer Unterschreitung
dieses Vorsorgeabstandes eine konfliktfreie Sicherung dieser Nutzung im Bebauungsplan
angestrebt wird.
Eine mögliche Entwicklung des Kraftwerkes wird in der Bauleitplanung im weiteren
Verfahren berücksichtigt.
Das vorhandene Straßen- und Wegenetz soll als Erschließungsnetz
übernommen
werden.
Die prägenden bestehenden Strukturen des Landschaftsraumes Rheinaue sollen durch
die Einbeziehung in den Bebauungsplan gesichert und entwickelt werden. Im einzelnen
soll dafür die rheinseitige Deichbepflanzung mit dem Geh- und Radweg überörtlicher
Bedeutung als öffentliche Grünfläche
festgesetzt werden.
Der Golfplatz soll als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung -Golfplatz- festgesetzt
werden. Die übrigen landwirtschaftlich genutzten Flächen im Rheinvorland sollen
ebenfalls planungsrechtlich gesichert werden.
Die Wasserflächen des Hafens sollen mit der Zweckbestimmung Hafen versehen werden.
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3.2 Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5175/07 - Weizenmühlenstraße -
3.2.1 Örtliche Verhältnisse
Das Plangebiet umfasst die Landzunge beidseitig der Weizenmühlenstraße und der
Straße "Plange Mühle", die östliche Spitze der Landzunge "Bremer Straße" sowie die
Wasserflächen des Hafenbeckens B sowie Teile des Hafenbeckens Lausward I -
insgesamt ca. 32 ha, davon 11,5 ha Wasserflächen. Das Plangebiet bildet den Übergang
vom Düsseldorfer Wirtschaftshafen (Sondergebiet Hafen) zum Medienhafen
(Mischgebiet/Kerngebiet/Gewerbegebiet) und dem Bereich der Kesselstraße, auf dem
eine Neubebauung mit Misch- und Gewerbenutzung geplant ist.
Im Süden schließt sich jenseits des Bahndamms die Ortslage Hamm mit überwiegen-der
Wohnbebauung an.
Der überwiegende Teil des Plangebietes wird durch hafentypische Betriebe genutzt, die
über einen Zugang zu den Hafenbecken verfügen und hier ihre Güter für den
Schiffsverkehr umschlagen. Diese hafenumschlaggebundenen Nutzungen erstrecken sich
im wesentlichen beidseitig der Weizenmühlenstraße im Bereich der Landzunge.
Es handelt sich dabei um mehrere große Mühlenbetriebe der Futter- und
Nahrungsmittelindustrie (Deuka, Muskator und Fortin) mit Schiffs-, Bahn- und
Lkw-Umschlagstellen sowie um einen Betrieb zum Umschlag und Transport von
Kraftfahrzeugen (Mosolf). Die Schiffsumschlagstellen befinden sich überwiegend am
Hafenbecken C. Zur Zeit befindet sich im Hafenbecken B am Westufer eine
Schiffsumschlagstelle für Kraftfahrzeuge, die zukünftig ins Hafenbecken C verlagert
werden soll.
Der südwestliche Bereich des Plangebietes ist geprägt von kleineren, meist
mittelständischen Gewerbebetrieben, die nicht von den Umschlagmöglichkeiten des
Hafens abhängig sind.
An der Spitze der Landzunge Weizenmühlenstraße / Plange Mühle wurde in jüngster Zeit
die ehemalige "Plange Mühle" mit dem denkmalgeschützten Turm der ehemaligen
Mehlfabrik für neue gewerbliche Nutzungen - überwiegend aus dem tertiären Bereich -
umgebaut.
Auf der Landzunge an der östlichen Spitze der Bremer Straße nördlich des Hafen-
beckens Lausward I finden sich neben grünen Uferbereichen und dem Fuß- und Radweg
zur Hafenbrücke eine kleingewerbliche Nutzungsstruktur (überwiegend nicht wesentlich
störende Betriebe), eine Löschbootstation der Feuerwehr und drei freistehende
Wohngebäude.
Das vorhandene System der Verkehrserschließung soll vom Grundsatz her übernommen
werden (öffentliche Verkehrsflächen).
3.2.2. Planungsziele
Mit dem Bebauungsplan soll die vor handene gewerbliche und industrielle
Nutzungsstruktur für den verbleibenden Zeitraum hafenwirtschaftlicher Nutzung gesichert
werden. Die bestehenden privatrechtlichen Regelungen mit der Neuss-Düsseldorfer
Häfen GmbH & Co.KG sowie die bestehenden Erbpacht- und Pachtverträge mit
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.