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Ö Vorlagen - Nr. 179 108/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Angerstr.105-107/Haus-Endt-Str.o.Nr. - Neubau von 3 Wohngebäuden-
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der
erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich des Abweichens von der
Baulinie und von der Art der Nutzung.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Angerstraße 105-107/Haus-Endt-Straße ohne Nummer liegt im
Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 6018/13, der das Gebiet
als C-Gebiet (Kleingewerbegebiet) ausweist und u.a. Baulinien festsetzt. Da der
Bebauungsplan nicht qualifiziert im Sinne des § 30 Absatz 1 Baugesetzbuch ist, erfolgt
die planungsrechtliche Beurteilung im übrigen gemäß § 34 Baugesetzbuch.
Geplant ist, die auf dem Grundstück Angerstraße 105-107 vorhandenen Wohngebäude
abzureißen. Entlang der Angerstraße soll ein III-geschossiges Wohngebäude mit 8
Wohneinheiten errichtet werden, entlang der Haus-Endt-Straße ein III-geschossiges
Mehrfamilienhaus mit 14 Wohneinheiten. Im hinteren Grundstücksbereich ist des weiteren
ein I-geschossiges Einfamilienhaus vorgesehen.
Angrenzend an das Baugrundstück hat ein Investorenauswahlverfahren mit Beteiligung
der Bezirksvertretung 9 stattgefunden. Entlang der Haus-Endt-Straße sind dort III-
geschossige Mehrfamilienhäuser favorisiert. Angrenzend zum Baugrundstück auf der
Haus-Endt-Straße soll eine geschlossene Riegelbebauung errichtet werden. Der nun
geplanten 3-geschossige Baukörper entlang der Haus-Endt-Straße nimmt diese Bauform
in Höhe und Breite auf und setzt somit die Bauform der im Werkstattverfahren geplanten
Bebauung auf.
Entlang der Angerstraße wurde angrenzend an das Baugrundstück im April 2004 ein
Vorbescheid mit Beteiligung der Bezirksvertretung 9 erteilt, der ebenfalls mit einer III-
geschossigen Bebauung hier direkt an der Grundstücksgrenze in geschlossener
Bauweise an das geplante Gebäude Angerstraße angrenzt. Die Nachbareinverständnisse
werden gegenseitig erteilt.
Um das Vorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch
erforderlich, weil der Neubau an der Angerstraße die Baulinie überschreitet und entlang
der Haus-Endt-Straße unterschreitet.
Auch der Neubau entlang der Haus-Endt-Straße unterschreitet die Baulinie straßenseitig,
während er sie seitlich überschreitet. Ferner ist keine dem C-Gebiet entsprechende
Nutzung, sondern reines Wohnen vorgesehen.
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Ö Vorlagen - Nr. 179 108/2004
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Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die
Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Durch die Unterschreitung der Baulinie
wird die Möglichkeit eröffnet, vor den Neubauten kleine Vorgärten entstehen zu lassen
und die Ecksituation stärker zu betonen. Zu beachten ist hierbei, dass die vorhandene
Haus-Endt-Straße bis an bzw. geringfügig über die in B-Plan festgesetzte Baulinie
ausgebaut wurde. Die Überschreitung stellt keine Beeinträchtigung für die nähere
Umgebung dar. Gegen die Wohnnutzung bestehen keine Bedenken, weil in der näheren
Umgebung schon Wohnbebauung vorhanden ist und diese nach Abriss der ehemaligen
Putztücherfabrik und des ehemaligen Altenheimes ausgedehnt werden soll.
Da das Vorhaben sich auch nach seinem Maß in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügt, befürwortet die Verwaltung die Erteilung des Vorbescheides.
Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 23 Stellplätzen erforderlich. 22 Stellplätze
sollen in der geplanten Tiefgarage und 2 Stellplätze in Garagen auf dem eigenen
Grundstück nachgewiesen werden.
Von der geplanten Baumaßnahme ist satzungsgeschützter Baumbestand betroffen. Im
Baugenehmigungsverfahren ist ein detaillierter Grünplan vorzulegen. Ersatzpflanzmaß-
nahmen und Grünplanung werden in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und
Forstamt geregelt.
Hinweis:
Der Bezirksvertretung wurde in der Sitzung am 26.03.2004 bereits eine ähnliche
Bauvoranfrage vorgestellt. Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um eine neue
veränderte Ausführung.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich sind, die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34
Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- B-Plan-Ausschnitt
- Lageplan/Ansichten
S Kopie aus Investorenauswahlverfahren
S Lageplan Vorbescheid Angerstraße
Alternative: Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
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