Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 179 108/2004

Bauvoranfrage Angerstr.105-107/ Haus-Endt-Str.o.Nr

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Angerstraße 105 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 28. Oktober 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich des Abweichens von der Baulinie und von der Art der Nutzung.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 179 108/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Angerstr.105-107/Haus-Endt-Str.o.Nr. - Neubau von 3 Wohngebäuden- Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich des Abweichens von der Baulinie und von der Art der Nutzung. Sachdarstellung: Das Grundstück Angerstraße 105-107/Haus-Endt-Straße ohne Nummer liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 6018/13, der das Gebiet als C-Gebiet (Kleingewerbegebiet) ausweist und u.a. Baulinien festsetzt. Da der Bebauungsplan nicht qualifiziert im Sinne des § 30 Absatz 1 Baugesetzbuch ist, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung im übrigen gemäß § 34 Baugesetzbuch. Geplant ist, die auf dem Grundstück Angerstraße 105-107 vorhandenen Wohngebäude abzureißen. Entlang der Angerstraße soll ein III-geschossiges Wohngebäude mit 8 Wohneinheiten errichtet werden, entlang der Haus-Endt-Straße ein III-geschossiges Mehrfamilienhaus mit 14 Wohneinheiten. Im hinteren Grundstücksbereich ist des weiteren ein I-geschossiges Einfamilienhaus vorgesehen. Angrenzend an das Baugrundstück hat ein Investorenauswahlverfahren mit Beteiligung der Bezirksvertretung 9 stattgefunden. Entlang der Haus-Endt-Straße sind dort III- geschossige Mehrfamilienhäuser favorisiert. Angrenzend zum Baugrundstück auf der Haus-Endt-Straße soll eine geschlossene Riegelbebauung errichtet werden. Der nun geplanten 3-geschossige Baukörper entlang der Haus-Endt-Straße nimmt diese Bauform in Höhe und Breite auf und setzt somit die Bauform der im Werkstattverfahren geplanten Bebauung auf. Entlang der Angerstraße wurde angrenzend an das Baugrundstück im April 2004 ein Vorbescheid mit Beteiligung der Bezirksvertretung 9 erteilt, der ebenfalls mit einer III- geschossigen Bebauung hier direkt an der Grundstücksgrenze in geschlossener Bauweise an das geplante Gebäude Angerstraße angrenzt. Die Nachbareinverständnisse werden gegenseitig erteilt. Um das Vorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich, weil der Neubau an der Angerstraße die Baulinie überschreitet und entlang der Haus-Endt-Straße unterschreitet. Auch der Neubau entlang der Haus-Endt-Straße unterschreitet die Baulinie straßenseitig, während er sie seitlich überschreitet. Ferner ist keine dem C-Gebiet entsprechende Nutzung, sondern reines Wohnen vorgesehen. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 179 108/2004 Seite 2 von 2 Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Durch die Unterschreitung der Baulinie wird die Möglichkeit eröffnet, vor den Neubauten kleine Vorgärten entstehen zu lassen und die Ecksituation stärker zu betonen. Zu beachten ist hierbei, dass die vorhandene Haus-Endt-Straße bis an bzw. geringfügig über die in B-Plan festgesetzte Baulinie ausgebaut wurde. Die Überschreitung stellt keine Beeinträchtigung für die nähere Umgebung dar. Gegen die Wohnnutzung bestehen keine Bedenken, weil in der näheren Umgebung schon Wohnbebauung vorhanden ist und diese nach Abriss der ehemaligen Putztücherfabrik und des ehemaligen Altenheimes ausgedehnt werden soll. Da das Vorhaben sich auch nach seinem Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, befürwortet die Verwaltung die Erteilung des Vorbescheides. Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 23 Stellplätzen erforderlich. 22 Stellplätze sollen in der geplanten Tiefgarage und 2 Stellplätze in Garagen auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Von der geplanten Baumaßnahme ist satzungsgeschützter Baumbestand betroffen. Im Baugenehmigungsverfahren ist ein detaillierter Grünplan vorzulegen. Ersatzpflanzmaß- nahmen und Grünplanung werden in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt geregelt. Hinweis: Der Bezirksvertretung wurde in der Sitzung am 26.03.2004 bereits eine ähnliche Bauvoranfrage vorgestellt. Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um eine neue veränderte Ausführung. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind, die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Übersichtsplan - B-Plan-Ausschnitt - Lageplan/Ansichten S Kopie aus Investorenauswahlverfahren S Lageplan Vorbescheid Angerstraße Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 179 108/2004