Anfrage Aktenzeichen BV2/022/2026

Leerstehendes Haus in der Weseler Str. 9 - Anfrage von Frau Loerwald

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
Weseler Straße 9 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 13. Januar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Ist der Verwaltung der Leerstand bekannt?
  2. Liegen der Verwaltung Gründe für den Leerstand vor?
  3. Welche Maßnahmen kann die Verwaltung treffen, um den Wohnraum dem Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung zu stellen? Oder sind der Verwaltung anderweitige Planung für das Gebäude bekannt?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 13. Januar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · BV2/022/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Sie können die ausgelesenen Antworten direkt unten lesen.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Beantwortung BV2 022 2026 Leerstehendes Haus in der Weseler Str. 9 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 8.8

    Bezirksvertretung 2. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Antworten zum Nachlesen

Automatisch aus den eindeutig zugeordneten Antwortdokumenten ausgelesen. Die Darstellung von Tabellen und Zeilenumbrüchen kann vom Original abweichen.

Beantwortung BV2 022 2026 Leerstehendes Haus in der Weseler Str. 9

Dateidatum: Datum nicht angegeben · Original-PDF

Seite 1 von 1 Sitzung: 27.01.2026 Vorlagennummer BV2/022/2026 Anfrage von Frau Loerwald vom 12.01.2026 hier: Leerstehendes Haus in der Weseler Str. 9 Frage 1: Ist der Verwaltung der Leerstand bekannt? Antwort: Der Leerstand des Objektes ist der Verwaltung bekannt. Ein Verwaltungsverfahren mit dem Ziel der Rückführung des Wohnraums ist eröffnet worden. Frage 2: Liegen der Verwaltung Gründe für den Leerstand vor? Frage 3: Welche Maßnahmen kann die Verwaltung treffen, um den Wohnraum dem Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung zu stellen? Oder sind der Verwaltung anderweitige Planung für das Gebäude bekannt? Antwort zu Frage 2 und 3: Das Objekt ist in seinem derzeitigen Zustand unbewohnbar. Es sind umfassende Wiederherstellungsarbeiten erforderlich, damit der Wohnraum dem Wohnungsmarkt zur Erfüllung von Wohnzwecken zugeführt werden kann. Die Kernsanierung des gesamten Objektes sowie die anschließende Rückführung auf den Wohnungsmarkt war durch die Verfügungsberechtigte beabsichtigt. In diesem Zusammenhang sind auch begleitende Bauanträge gestellt worden, die jedoch aufgrund baurechtlicher Einwände letztlich nicht umgesetzt werden konnten. Im Ergebnis konnte damit die geplante Maßnahme durch die Verfügungsberechtigte nicht realisiert werden, sodass Ende des Jahres 2025 eine Veräußerung des Objektes stattgefunden hat. Das Verwaltungsverfahren wird nun mit dem Rechtsnachfolger fortgeführt , sobald die Eintragung in den zugehörigen Grundbüchern abschließend vorgenommen worden ist. Sofern wider Erwarten keine Rückführung auf den Wohnungsmarkt vorgesehen ist, bestehen im Rahmen der Bestimmungen der Wohnraumschutzsatzung die rechtlichen Voraussetzungen, um die Wiederherstellung des Wohnraums und dessen Überlassung zu Wohnzwecken anzuordnen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/022/2026