Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 61/ 108/2004

AntrSPD: BPlNr5373/47-Westl.Fleher Str.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Fleher Straße · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 14. Mai 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Antrag der SPD-Ratsfraktion: B-Plan-Vorentwurf Nr. 5373/47 - Westlich Fleher Straße Sehr geehrter Herr Utech, im Namen der SPD-Ratsfraktion bitten wir Sie folgenden Antrag bei der Beratung des o.g. Tagesordnungspunktes zur Abstimmung zu bringen: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung bittet die Verwaltung - in Abstimmung mit dem Rheinischen Autobahnamt Krefeld - um Prüfung und Berichterstattung, ob zunächst mit einfachen Mitteln, z.B. Ersetzen des Sichtschutzes auf der Westseite der Fleher Brücke durch lärmschutzwirkendes Material eine Verminderung der Lärmbelastung für die angrenzenden Wohngebiete erreicht werden kann. Hierzu gehört auch, dass die noch bestehende Lücke auf Neusser Stadtgebiet geschlossen wird. Die entsprechenden Vorschläge und die Kosten für diese Sofortmaßnahmen sind dem Planungs- und Umweltausschuss mitzuteilen, damit ggf. entsprechende Haushaltsmittel eingesetzt werden können.

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SPD Ö Vorlagen - Nr. 61/ 108/2004 Düsseldorf, den 13. Mai 2004 Zollstraße 4 g 40213 Düsseldorf Telefon: 02 11 / 8 99 31 67 g Telefax: 02 11 / 13 28 97 E-Mail: [email protected] g www.spd-duesseldorf.de Seite 1 von 2 An Ratsherrn Utech Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung Antrag Antrag der SPD-Ratsfraktion: B-Plan-Vorentwurf Nr. 5373/47 - Westlich Fleher Straße Sehr geehrter Herr Utech, im Namen der SPD-Ratsfraktion bitten wir Sie folgenden Antrag bei der Beratung des o.g. Tagesordnungspunktes zur Abstimmung zu bringen: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung bittet die Verwaltung - in Abstimmung mit dem Rheinischen Autobahnamt Krefeld - um Prüfung und Berichterstattung, ob zunächst mit einfachen Mitteln, z.B. Ersetzen des Sichtschutzes auf der Westseite der Fleher Brücke durch lärmschutzwirkendes Material eine Verminderung der Lärmbelastung für die angrenzenden Wohngebiete erreicht werden kann. Hierzu gehört auch, dass die noch bestehende Lücke auf Neusser Stadtgebiet geschlossen wird. Die entsprechenden Vorschläge und die Kosten für diese Sofortmaßnahmen sind dem Planungs- und Umweltausschuss mitzuteilen, damit ggf. entsprechende Haushaltsmittel eingesetzt werden können. Sachdarstellung: In der Begründung zum o.g. Bebauungsplan wird auf den Verkehrslärm hingewiesen, der von der Fleher Brücke ausgeht ( bis zu 59 dB(A) am Tage und bis zu 54 dB(A) in der Nacht). Die Orientierungswerte der DIN 18005 für reines / allgemeines Wohngebiet von 55 / 50 dB(A) am Tag und 40 / 45 dB(A) in der Nacht werden daher im Plangebiet zum Teil stark überschritten. Die Fleher Brücke liegt im Zuständigkeitsbereich des Rheinischen Autobahnamtes Krefeld. Von dort wurde mitgeteilt, dass unter technischen Gesichtspunkten aktiver Lärmschutz auf der Fleher Brücke grundsätzlich möglich ist. Im Interesse der in Flehe / Volmerswerth lebenden Bevölkerung und der hinzukommenden Bewohner in diesem Bereich muss nach Auffassung der SPD-Ratsfraktion alles unternommen werden, um die Lärmbelastungen, die von der Fleher Brücke ausgehen, zu reduzieren. Die vorliegende Planung westlich Fleher Str. wird im Grundsatz befürwortet. Wir meinen aber, passiver Lärmschutz allein reicht nicht aus um gesunde Wohnverhältnisse, gerade für die Zielgruppe junge Familien mit Kindern zu schaffen. RSD AllVorlg.WPT SPD-Ratsfraktion Düsseldorf Ö Vorlagen - Nr. 61/ 108/2004 Düsseldorf, den 13. Mai 2004 Seite 2 von 2 Mit freundlichen Grüßen Günter Wurm Manfred Abels Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 108/2004