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Ö Vorlagen - Nr. 179 22/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Haus-Endt-Straße o.Nr. - Neubau von 37 Einfamilienhäusern
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung des Vorbescheides.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Haus-Endt-Straße o.Nr. liegt innerhalb eines im Zusammenhang
bebauten Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34
Baugesetzbuch erfolgt. Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet.
Das geplante Vorhaben entspricht im Grundsatz dem 2. Rang des
Investorenauswahlverfahrens Haus-Endt-Straße. Die Verhandlungen mit dem
Wettbewerbssieger verliefen für dieses Grundstück nicht erfolgreich. Im Rahmen einer
Bauvoranfrage ist jedoch nur die planungsrechtliche Zulässigkeit zu prüfen, die im
vorliegenden Fall gegeben ist.
Geplant ist die Errichtung von 37 Einfamilienhäusern. Entlang der Haus-Endt-Straße
sollen 12 II-geschossige Doppelhaushälften mit ausgebautem Satteldach entstehen. Der
hintere Bereich des Grundstück soll über eine Planstraße erschlossen werden, die auf der
vorhandenen
Zufahrt des Kleingartengeländes vorgesehen ist. Dort sollen 25 II-geschossige
Einfamilien-reihenhäuser mit ausgebautem Satteldach entlang von Wohnwegen errichtet
werden. Alle Häuser erhalten Einzelgaragen, die entweder direkt neben den Häusern
liegen oder in Gruppen zusammengefaßt sind.
Da das geplante Vorhaben in diesem Gebiet nach seiner Art zulässig ist und sich auch
nach seinem Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, hat der Antragsteller
einen Anspruch auf Erteilung des Vorbescheides. Westlich des Baugrundstück befindet
sich bereits eine Wohnsiedlung mit überwiegend Einfamilienhäusern.
Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 37 Stellplätzen erforderlich. Insgesamt sollen
in Garagen und Carports 41 Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen
werden. Zusätzlich befinden sich vor den meisten Garagen Stellflächen für PKW's.
Auf dem Grundstück befinden sich schützenswerte Bäume. Diese sollen alle erhalten
bleiben und während der Bauphase geschützt werden.
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Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche
Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Lageplan
- Ansichten
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 9 18.02.2005 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
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