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Ö Vorlagen - Nr. 175 29/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Elbinger Weg 4 - Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der
erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich des Abweichens von der
festgesetzten Fluchtlinie.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Elbinger Weg 4 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Fluchtlinienplanes Nr. 5083/02, der eine straßenseitige Fluchtlinie festsetzt. Da dieser
Fluchtlinienplan nicht qualifiziert im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch ist, erfolgt die
planungsrechtliche Beurteilung im übrigen gemäß § 34 Baugesetzbuch. Die nähere
Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet.
Das vorhandene Einfamilienhaus soll abgerissen und durch den Neubau eines I-
geschossigen Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung ersetzt werden. Das Bauvolumen
für den Neubau beträgt ca. 3.262 cbm.
Um das Bauvorhaben genehmigen zu k önnen, ist eine Befreiung nach dem
Baugesetzbuch erforderlich, da der Neubau von der festgesetzten Fluchtlinie abweichen
soll.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung, da sie diese für
städtebaulich vertretbar hält. Im Bereich Elbinger Weg weicht die überwiegende Anzahl
der Wohnhäuser von der Fluchtlinie ab.
Da das Vorhaben nach seiner Art in einem reinen Wohngebiet zulässig ist und sich auch
nach seinem Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, befürwortet die
Verwaltung die Erteilung des Vorbescheides.
Das Vorhaben macht den Nachweis von 2 Stellplätzen erforderlich. Diese werden in
Garagen auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen.
In Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt werden im Baugenehmigungs-
verfahren notwendige Begrünungs- und Ersatzpflanzmaßnahmen geregelt.
Hinweis:
Der Bauantrag für den Neubau von 2 freistehenden Einfamilienhäusern, der der
Bezirksvertretung 2002 vorgestellt wurde, kommt nicht zur Ausführung.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 175 29/2005
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Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Befreiung nach dem
Baugesetzbuch erforderlich ist, die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34
Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Lageplan
- Grundriss
- Ansichten
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 22.02.05 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin