Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 175 29/2005

Bauvoranfrage Elbinger Weg 4

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Elbinger Weg 4 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 10. Februar 2005veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich des Abweichens von der festgesetzten Fluchtlinie.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 175 29/2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Elbinger Weg 4 - Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich des Abweichens von der festgesetzten Fluchtlinie. Sachdarstellung: Das Grundstück Elbinger Weg 4 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Fluchtlinienplanes Nr. 5083/02, der eine straßenseitige Fluchtlinie festsetzt. Da dieser Fluchtlinienplan nicht qualifiziert im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch ist, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung im übrigen gemäß § 34 Baugesetzbuch. Die nähere Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet. Das vorhandene Einfamilienhaus soll abgerissen und durch den Neubau eines I- geschossigen Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung ersetzt werden. Das Bauvolumen für den Neubau beträgt ca. 3.262 cbm. Um das Bauvorhaben genehmigen zu k önnen, ist eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da der Neubau von der festgesetzten Fluchtlinie abweichen soll. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung, da sie diese für städtebaulich vertretbar hält. Im Bereich Elbinger Weg weicht die überwiegende Anzahl der Wohnhäuser von der Fluchtlinie ab. Da das Vorhaben nach seiner Art in einem reinen Wohngebiet zulässig ist und sich auch nach seinem Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, befürwortet die Verwaltung die Erteilung des Vorbescheides. Das Vorhaben macht den Nachweis von 2 Stellplätzen erforderlich. Diese werden in Garagen auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen. In Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt werden im Baugenehmigungs- verfahren notwendige Begrünungs- und Ersatzpflanzmaßnahmen geregelt. Hinweis: Der Bauantrag für den Neubau von 2 freistehenden Einfamilienhäusern, der der Bezirksvertretung 2002 vorgestellt wurde, kommt nicht zur Ausführung. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 175 29/2005 Seite 2 von 2 Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erforderlich ist, die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Lageplan - Grundriss - Ansichten Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 5 22.02.05 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175 29/2005