Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 171/ 179/2017

Bauvoranfrage Moltkestraße 23 - Neubau Wohngebäude mit KiTa und Gewerbe und Tiefgarage

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Moltkestraße 23 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 2Dokumente 6. Oktober 2017veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der Erteilung einer Befreiung nach dem Baugesetzbuch (BauGB).

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Title: Vorlage 171/ 179/2017 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00302991.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 23:15:35 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 171/ 179/2017 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlag e X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Moltkestraße 23 - Neubau Wohngebäude mit KiTa und Gewerbe und Tiefgarage Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der Erteilung einer Befreiung nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Sachdarstellung : Das Grundstück Moltkestraße 23 liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans (B-Plan) Nr. D-5478/43, der Fluchtlinien festsetzt. Im Übrigen erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB. Die Umgebung ist geprägt durch eine Gemengelage aus Wohnen, Büro und Gewerbe. Das Bestandsgebäude soll abgebrochen werden. Ein Abbruchantrag liegt noch nicht vor. Geplant ist auf dem ehemaligen Telekom-Gelände die Errichtung einer Blockrandbebauung sowie Anbauten daran im Blockinnenbereich und eine Tiefgarage. Die Blockrandbebauung soll V bis VII-geschossig ausgeführt werden. Der Eckbereich Moltkestraße/Gneisenaustraße wird in der Planung durch einen IX-geschossigen Hochpunkt betont. Die Bebauung im Blockinnen-bereich soll IV-V-geschossig werden. Der Gebäudeteil an der Gneisenaustraße erhält rückwärtig einen I-geschossigen Anbau. Insgesamt sollen 223 Wohneinheiten und 9 Einheiten im Erdgeschoss für eine gewerbliche Nutzung entstehen. Im Gebäudeteil an der Gneisenaustraße ist auf zwei Etagen eine 3-gruppige Kindertagesstätte geplant. Die Außenfreiflächen sind auf dem Hof und auf dem Flachdach vorgesehen. Die Planung entspricht hinsichtlich der Art der Nutzung der Umgebung. Die geplante Bebauung fügt sich auch in Bezug auf die Gebäudehöhe und das Maß der Nutzung in die bestehende städtebauliche Struktur ein. Der Hochpunkt soll eine Höhe von 28,75 m erhalten. In der näheren Umgebung sind Gebäude mit vergleichbaren Höhen (z.B. Moltkestraße 32 mit 26,70 m, Eulerstraße 50 mit 28,70 m) vorhanden. Die festgesetzte Fluchtlinie hat die Gebäudekante des Bestandsgebäudes umfahren. Das geplante Bauvorhaben soll nun zurückversetzt errichtet werden und unterschreitet die Fluchtlinie um bis zu 2,50 m, hierfür ist die Erteilung einer Befreiung erforderlich. In dem Bereich soll die Anpflanzung von Straßenbäumen ermöglicht werden. Die Gebäudeflucht an der Gneisenau-straße wird aufgegriffen. Gegen die Neuplanung mit breiteren Bürgersteigen und einer Bepflanzung bestehen keine Bedenken. Der Bauherr bestätigt die Beachtung des „Handlungskonzept Wohnen“. Die erforderliche Kinderspielfläche wird auf dem Baugrundstück zur Verfügung gestellt. Vorlage 171/ 179/2017 Seite 2 von 2 > RSD Vorlag e Für das Vorhaben ist der Nachweis von 114 Stellplätzen erforderlich. In der geplanten Tiefgarage sollen 177 Stellplätze entstehen. Zusätzlich werden ca. 500 Fahrradstellplätze im Untergeschoss und im Innenhofbereich nachgewiesen. Von dem Vorhaben sind 2 satzungsgeschützte Bäume betroffen. Im Bauantragsverfahren wird eine qualifizierte Grünplanung vorgelegt. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung des Vorbescheides, da sich das Bauvorhaben nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB erfolgt, eine Befreiung nach § 31erteilt werden soll und das Grundstück größer als 1.000 m² ist. Anlagen: - Luftbild - Auszug B-Plan - Lageplan/Grünflächenplan - Schnitt - Ansicht Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 1 20.10.2017 -/-¹ -/-² > 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. > 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: keine Amt / Institut: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Frau Zuschke
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Title: Anlagen 171-179-2017neu.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00302993.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:32:19 GMT Number of Pages: 5 Markdown Content:

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 171/ 179/2017