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Title: Vorlage 171/ 163/2016
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00273895.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 08:55:57 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 171/ 163/2016
> Seite 1 von 2
> RSD Vorla ge
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Oststraße 10a, 12, 14
-Neubau von 3 Stadtvillen
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Erteilung des Vorbescheides.
Sachdarstellung :
Das Grundstück Oststraße 10a, 12,14 liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans
(B-Plan) 5576/78, der als Art der Nutzung ein besonderes Wohngebiet festsetzt. Im Übrigen er-folgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB.
Es ist geplant, im Zuge der Revitalisierung des Wehrhahncenters 3 Stadtvillen mit 24 Wohnun-gen, davon 12 barrierefrei, im Blockinnenbereich zu errichten.
Die Gebäude sind mit 3 Vollgeschossen und einem zurückgesetzten Staffelgeschoss geplant und verfügen über eine Grundfläche von 16,00 m x 16,00 m bei einer Gesamthöhe von 14,65 m. Jede Stadt-villa bietet 8 Wohnungen an, davon je 4 barrierefrei. Die Wohnungsgrößen variieren zwi-schen 62 und 98 m² und sind als 2- bis 3-Raumwohnungen konzipiert. Der Innenhof soll über die Bestandszufahrt von der Oststraße erschlossen werden.
Der Innenhof wird durch einen 3- bis 7-geschossigen Gebäudeflügel geprägt. Somit fügen sich die geplanten Gebäude in Bezug auf die Gebäudehöhe und das Maß der Nutzung in die beste-hende städtebauliche Struktur ein.
Für das Vorhaben ist der Nachweis von 15 Stellplätzen erforderlich. Davon werden 6 Stellplätze ober-irdisch als behindertengerechte Stellplätze an den Wohngebäuden, die übrigen 9 per Bau-last in der bestehenden Tiefgarage nachgewiesen.
Für das Vorhaben müssen 4 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Eine Fällgenehmigung wurde in Aussicht gestellt. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt.
Die Bestandspflanzungen werden soweit wie möglich erhalten und in das Grünflächenkonzept des Innenhofes eingebunden. Im Rahmen des Bauantragsverfahrens wird ein qualitätsvolles Grünflächenkonzept eingereicht.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung des Vorbescheides, da sich das Bau-vorhaben nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung nach
§ 34 BauGB erfolgt und das Grundstück größer als 1.000 m² ist.
Anlagen:
- Lagenplan
- Grundrisse
- Ansichten
- Perspektiven Vorlage 171/ 163/2016
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> RSD Vorla ge
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 1 09.09.2016 -/-²
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Dr. Keller
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Title: 00273959.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00273959.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:53:33 GMT
Number of Pages: 6
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