Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 174 24/2004

Bauvorhaben Krefelder Straße 155 - 165 a

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Krefelder Straße 155 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 9. März 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 4 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Dachgestaltung.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 174 24/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Krefelder Straße 155 - 165 a - Neubau von 6 Mehrfamilienhäusern Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 4 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Dachgestaltung. Sachdarstellung: Das Grundstück Krefelder Straße 155 - 165a liegt im Geltungsbereich des rechts- verbindlichen Bebauungsplanes Nr. 4978/11, der das Gebiet als allgemeines Wohngebiet ausweist und u.a. Regelungen für die Dachgestaltung festsetzt. Geplant ist die Errichtung von 6 Mehrfamilienhäusern, wobei die Häuser 155 bis 159 und die Häuser 161 bis 165 jeweils in einem zusammenhängenden Gebäudekörper vorgesehen sind. Die Neubauten sollen III-geschossig mit ausgebautem Dachgeschoss entstehen. Insgesamt sind 84 Wohneinheiten neu geplant. Die Bruttogeschossfläche soll ca. 6.830 qm, das Bauvolumen ca. 36.514 cbm betragen. Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, ist eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da bei den Häusern 159 und 161 entgegen der Festsetzung des B-Planes statt rote/rotbraune Dachziegeln oder Grasdächer hier rot oder rotbraune Eternitplatten im Bereich der Pultdächer angebracht werden sollen. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung, da sie die Abweichungen aufgrund der farblichen Anpassung für städtebaulich vertretbar hält. Das Vorhaben macht den Nachweis von 84 Stellplätzen erforderlich. In zwei geplanten Tiefgarage auf dem eigenen Grundstück sollen 68 Stellplätze nachgewiesen werden. Die übrigen 16 notwendigen Stellplätze sind oberirdisch auf dem eigenen Grundstück vorgesehen. Um die Baumaßnahme realisieren zu können, muß ein satzungsgeschützter Walnußbaum gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Die übrigen auf dem Grundstück vorhandenen satzungsgeschützten Bäume sind während der Bauphase zu schützen. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 174 24/2004 Seite 2 von 2 Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erforderlich und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Übersichtsplan - Lageplan - Ansichten Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 4 24.03.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 174 24/2004