Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 174 24/2004
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Krefelder Straße 155 - 165 a - Neubau von 6 Mehrfamilienhäusern
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 4 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung nach dem
Baugesetzbuch hinsichtlich der Dachgestaltung.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Krefelder Straße 155 - 165a liegt im Geltungsbereich des rechts-
verbindlichen Bebauungsplanes Nr. 4978/11, der das Gebiet als allgemeines Wohngebiet
ausweist und u.a. Regelungen für die Dachgestaltung festsetzt.
Geplant ist die Errichtung von 6 Mehrfamilienhäusern, wobei die Häuser 155 bis 159 und
die Häuser 161 bis 165 jeweils in einem zusammenhängenden Gebäudekörper
vorgesehen sind. Die Neubauten sollen III-geschossig mit ausgebautem Dachgeschoss
entstehen. Insgesamt sind 84 Wohneinheiten neu geplant. Die Bruttogeschossfläche soll
ca. 6.830 qm, das Bauvolumen ca. 36.514 cbm betragen.
Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, ist eine Befreiung nach dem
Baugesetzbuch erforderlich, da bei den Häusern 159 und 161 entgegen der Festsetzung
des B-Planes statt rote/rotbraune Dachziegeln oder Grasdächer hier rot oder rotbraune
Eternitplatten im Bereich der Pultdächer angebracht werden sollen.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung, da sie die
Abweichungen aufgrund der farblichen Anpassung für städtebaulich vertretbar hält.
Das Vorhaben macht den Nachweis von 84 Stellplätzen erforderlich. In zwei geplanten
Tiefgarage auf dem eigenen Grundstück sollen 68 Stellplätze nachgewiesen werden. Die
übrigen 16 notwendigen Stellplätze sind oberirdisch auf dem eigenen Grundstück
vorgesehen.
Um die Baumaßnahme realisieren zu können, muß ein satzungsgeschützter Walnußbaum
gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-,
Friedhofs- und Forstamt. Die übrigen auf dem Grundstück vorhandenen
satzungsgeschützten Bäume sind während der Bauphase zu schützen.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 174 24/2004
Seite 2 von 2
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Befreiung nach dem
Baugesetzbuch erforderlich und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Lageplan
- Ansichten
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 4 24.03.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT