Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV4/094/2025

Aufhebung eines Parkverbots an der Krefelder Straße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Krefelder Straße · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 5. Juni 2025veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 30.04.2025 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Das absolute Haltverbot, auch auf dem Seitenstreifen, wurde als freizuhaltendes Sichtfeld für abbiegende Fahrzeuge aus der Benediktusstraße eingerichtet. Dieses Sichtfeld ist unabhängig von der vorhandenen Verkehrsstärke. Um ein sicheres Abbiegen weiterhin zu gewährleisten kann das Haltverbot nicht aufgehoben werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 5. Juni 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Krefelder Straße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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BV4/094/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Aufhebung eines Parkverbots an der Krefelder Straße Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 4 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 4 25.06.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 30.04.2025 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Das absolute Haltverbot, auch auf dem Seitenstreifen, wurde als freizuhaltendes Sichtfeld für abbiegende Fahrzeuge aus der Benediktusstraße eingerichtet. Dieses Sichtfeld ist unabhängig von der vorhandenen Verkehrsstärke. Um ein sicheres Abbiegen weiterhin zu gewährleisten kann das Haltverbot nicht aufgehoben werden. Sollte seitens der Bezirksvertretung ein Bedarf für eine Fahrradabstellanlage an dieser Örtlichkeit gesehen werden, kann dieses gerne mitgeteilt werden.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/094/2025