Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 174 58/2004

Bauvorhaben Lanker Straße 38

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Lanker Straße 38 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 18. Oktober 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 4 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitung der Baulinie und läßt eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein- Westfalen hinsichtlich der Abstandflächenvorschriften zu.

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Ö Vorlagen - Nr. 174 58/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Lanker Straße 38 - Neubau eines Mehrfamilienhauses und die Nutzungsänderung der Schule Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 4 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitung der Baulinie und läßt eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein- Westfalen hinsichtlich der Abstandflächenvorschriften zu. Sachdarstellung: Das Grundstück Lanker Straße 38, 38a, 40, 42 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Fluchtlinienplanes Nr. 5277/45, der eine straßenseitige Baulinie festsetzt. Da dieser Fluchtlinienplan nicht qualifiziert im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch ist, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung im übrigen gemäß 34 Baugesetzbuch. Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Die vorliegende Planung ist das Ergebnis eines Gutachterverfahrens, welches im Juli von der Stadt durchgeführt wurde. Geplant ist die Umnutzung des Schulgebäudes an der Lanker Straße zu Wohnungen und der Neubau eines III- und IV-geschossigen Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage. Insgesamt sollen ca. 60 Wohneinheiten neu entstehen. Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, ist eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da die in einem Abstand von 5,0 m zur Lanker Straße und zur Arnulfstraße festgesetzte Baulinie überschritten werden soll. Der Gebäudekopf an der Lanker Straße soll direkt an die Straße errichtet werden. An der Arnulfstraße soll die Baulinie auf einer Länge von 64 m um 2 m überschritten werden. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung, da sie die Abweichung für städtebaulich vertretbar hält. An der Lanker Straße sind auch die Gebäude Nr. 32-36 direkt an die Straße gebaut; der Neubau nimmt deren Flucht auf. Auch an der Arnulfstraße überschreitet bereits das Gebäude Nr. 22 die Baulinie. Da das Bauvorhaben dem Ergebnis des Gutachterverfahrens entspricht, nach seiner Art in diesem Gebiet zulässig ist und sich auch nach seinem Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, befürwortet die Verwaltung die Erteilung des Vorbescheides. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 174 58/2004 Seite 2 von 2 In bauordnungsrechtlicher Hinsicht verstößt das Vorhaben gegen die Abstandflächen- vorschrift, nach der Abstandflächen sich nicht überdecken dürfen. Im vorliegenden Fall überdecken sich teilweise die Abstandflächen der Schule und die des Neubaus. Es war deshalb zu prüfen, ob eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein- Westfalen zugelassen werden kann. Die Verwaltung ist der Auffassung, das eine Abweichung zugelassen werden kann, da öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und keine brandschutztechnischen Bedenken bestehen. Das Bauvorhaben macht den Nachweis von ca. 60 Stellplätzen erforderlich. In der Tiefgarage auf dem eigenen Grundstück sollen ca. 80 Stellplätze nachgewiesen werden. Die Tiefgarage soll so angeordnet werden, dass die beiden bis zu 20 m hohen Kastanien erhalten werden. Die Tiefgarage erhält eine Erdüberdeckung von mindestens 80 cm. Um das Bauvorhaben realisieren zu können, müssen schützenswerte Bäume gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Auf dem ehemaligen Schulhof ist eine Parkanlage mit hoher Aufenthaltsqualität geplant. Der Trompetenbaum an der Straßenecke bleibt mit einem Grünbereich erhalten. Zur Arnulfstraße sind drei Meter tiefe Vorgärten vorgesehen. Das Dach des III-geschossigen Bauteils im hinteren Bereich des Grundstücks erhält einen großzügig angelegten Garten. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erforderlich ist, die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt, eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein- Westfalen zugelassen werden soll und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Übersichtsplan - Lageplan - Grundriss/Ansicht Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 4 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 174 58/2004