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Ö Vorlagen - Nr. 174 59/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvorhaben Oberkasseler Straße 87 - 95 - Neubau eines Mehrfamilienhauses
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 4 beschließt die Erteilung des Vorbescheides.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Oberkasseler Straße 87 - 95 liegt im Bereich des rechtsverbindlichen
Fluchtlinienplanes 5278/09, der eine straßenseitige Fluchtlinie festsetzt. Da dieser
Fluchtlinienplan nicht qualifiziert im Sinne des § 30 Abs. Baugesetzbuch ist, erfolgt die
planungsrechtliche Beurteilung im übrigen nach § 34 Baugesetzbuch. Die nähere
Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet.
Das Grundstück liegt teilweise im Bereich einer Erhaltungssatzung; das Gebäude Nr. 87
wird von ihr erfasst.
Geplant ist, die vorhandenen Gebäude Oberkasseler Straße 87, 93 und 95 abzureissen
und durch ein Mehrfamilienhaus zu ersetzen. Der Neubau soll V-geschossig mit
ausgebautem Dachgeschoss entstehen und die First- und Traufhöhen der
Nachbarbebauungen Oberkasseler Straße 85 und 97 übernehmen. Insgesamt sind ca. 33
Wohneinheiten gehobenen Standards mit ca. 2.750 qm Gesamtwohnfläche geplant. Das
Bauvolumen für das Wohngebäude beträgt ca. 10.870 cbm, für die geplante Tiefgarage
ca. 2.100 cbm. Die geplante Bebauung nimmt die festgesetzte Fluchtlinie auf.
Mit der vorliegenden Bauvoranfrage soll lediglich die Art der Nutzung und die
Abmessungen des Gebäudes geprüft werden; die Gestaltung bleibt dem
Bauantragsverfahren vorbehalten.
Die Untere Denkmalbehörde und das Planungsamt sind in den Entscheidungsprozess
eingebunden.
Die schon vorliegenden Abbruchanträge werden dem Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung zur Entscheidung vorgelegt; der Vorbescheid wird vorbehaltlich einer
positiven Entscheidung erteilt. Da die drei Abbrüche im Zusammenhang zu sehen sind
und das Gebäude Nr. 87 nicht erhaltenswert ist, wird der Abbruchantrag der
Bezirksvertretung nicht gesondert vorgelegt.
Da das Vorhaben in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig ist und sich auch nach
seinem Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, hat der Bauherr einen
Anspruch auf Erteilung des Vorbescheides.
Das Vorhaben macht den Nachweis von ca. 33 Stellplätzen erforderlich. In der Tiefgarage
auf dem eigenen Grundstück sollen 36 Stellplätze nachgewiesen werden. Die Tiefgarage
wird eine Erdüberdeckung von mindestens 80 cm erhalten.
RSD AllVorlg.WPT
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Schützenswerte Bäume werden durch das Vorhaben nicht berührt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche
Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Lageplan
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 4 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin