Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 178 60/2004

Bebauungsplan nördlich Höherweg

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Höherweg · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 20. Februar 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 178 60/2004 Seite 1 von 1 Informationsvorlage Bebauungsplan nördlich Höherweg Die Bezirksvertretung 8 wurde in der Sitzung am 29.01.2004 darüber unterrichtet, dass die Informationen zu den Fragen hinsichtlich der Lärmwerte nur unter Einbeziehung des Staatlichen Umweltamtes erfolgen kann. In Abstimmung mit dem Staatlichen Umweltamt wird seitens der Verwaltung nunmehr mitgeteilt, dass es sich bei den für den Bereich nördlich Höherweg vorliegenden Lärmwerten nicht um eine Lärmschätzung, sondern um eine Lärmberechnung auf der Grundlage von Zugbewegungszahlen der Deutschen Bahn AG aus 2002 handelt. Verkehrslärmmessungen unterliegen einigen nur schwer kalkulierbaren Umständen, wie z.B. Windrichtung und Witterung, die einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Ergebnisse haben. Messergebnisse sind deshalb nur bedingt miteinander vergleichbar. Zur Vermeidung von Zufälligkeiten, die bei Schallmessungen auftreten, sind Lärmberechnungen grundsätzlich besser zur Feststellung von Belastungssituationen an Verkehrswegen geeignet. Deshalb sind Lärmberechnungen nach den Vorgaben der Richtlinie Schall 03 das verbindliche Verfahren zur Erfassung des Schienenverkehrslärms. Eine Lärmmessung lässt keine weitergehenden Erkenntnisse hinsichtlich der Planungen für den Bereich erwarten. Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit zur Überwachung von Gewerbebetrieben, wie auch bei der Firma Henkel der Fall, in der Zuständigkeit des Staatlichen Umweltamtes. Nach Auskunft des Staatlichen Umweltamtes erfolgt die Überwachung der Anlagen nach dem Bundesimmissionsgesetz (BImSchG) in erster Linie auf der Grundlage der erteilten Genehmigung. Darüber hinaus finden Anlass überwachungen aus Anlass von Nachbarschaftsbeschwerden statt. Aktuelle Beschwerden liegen für den Planbereich des Höherweges nicht vor. Aus Sicht des Staatlichen Umweltamtes ist eine dauerhafte Schallpegelmessung für ein ganzes Plangebiet grundsätzlich nicht angebracht und nicht sinnvoll, da Summenpegel von unterschiedlichen Emitenten nicht verwertbar sind. Um bei gegebenenfalls vorliegenden Grenzwertüberschreitungen Maßnahmen vornehmen zu können, ist es erforderlich, die ermittelten Lärmpegel den einzelnen Verursachern konkret zuordnen zu können. Da es sich im zukünftigen Plangebiet um ein Gewerbegebiet handelt, wird vom Staatlichen Umweltamt kein Bedarf für eine Überwachung dieses Plangebietes gesehen. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 60/2004