Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/151/2025

Bebauungsplan-Entwurf Nr. 03/031 - Nördlich Stromstraße (Landtagserweiterung)

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
12Dokumente 2. Dezember 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Der Landtag Nordrhein-Westfalen soll am derzeitigen Standort in Düsseldorf erweitert werden. Das bestehende Landtagsgebäude kann den heutigen Bedarf an Büro- und Sitzungsräumen zur Aufrechterhaltung des Parlamentsbetriebs nicht mehr abdecken. Das etwa 3,1 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk 3, in den Stadtteilen Hafen und Unterbilk, südwestlich des nordrhein-westfälischen Landtags. Das städtebauliche Konzept für die Landtagserweiterung ist im Rahmen eines 2020 durchgeführten offenen, zweiphasigen hochbaulichen Realisierungs- und freiraumplanerischen Ideenwettbewerbs festgelegt worden. Im Nachgang wurde der Erweiterungsbau hinsichtlich der funktionalen Bedürfnisse des Landtags und der Durchlässigkeit der baulichen Strukturen optimiert. Zwischen dem bestehenden Landtagsgebäude und dem WDR-Landesstudio sind vier kreisförmige Baukörper (Ringmodule) geplant, die durch Brückenbauwerke untereinander und mit dem bestehenden Landtagsgebäude verbunden sind. Die Formsprache des geplanten Gebäudes bindet das bestehende Landtagsgebäude und den Rheinturm als Teile eines städtebaulichen Gesamtensembles ein. In seiner gestalterischen und höhentechnischen Ausformulierung ordnet sich der geplante Erweiterungsbau dem bestehenden Landtagsgebäude unter. Die zwei- bis viergeschossigen Baukörper werden bis zu einer Höhe von etwa 7 m über dem bestehenden Gelände bzw. der umgebenden Freiflächen aufgeständert, so dass ein weitestgehend freier und transparenter Bewegungsraum entsteht. Auf diese Weise ist eine hohe Durchlässigkeit gegeben, die durch Fuß- und Radwegeverbindungen die Verknüpfung zwischen den Freiräumen des Bürgerparks und des Rheinparks Bilk aufrechterhalten. Eine Beeinträchtigung des Luftaustauschs zwischen dem Rhein und den sich östlich anschließenden Stadträumen wird damit minimiert. Unter Berücksichtigung der bestehenden Stadt- und Freiraumstrukturen ermöglicht das neue Gebäudeensemble weiterhin die Verknüpfung von Rhein- und Bürgerpark. Es ist geplant, das Gebäude energetisch zu optimieren. Zur Maximierung der regenerativen Stromerzeugung sind (Vor-)Dächer in weiten Teilen mit Photovoltaik belegt und bilden gleichzeitig einen feststehenden Sonnenschutz. Eine Zertifizierung von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. (DGNB) wird angestrebt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 2. Dezember 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · APS/151/2025

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    1. Behandlung Stgn. 3(2) · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    2. Einsprechende 3(2) · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    3. Begründung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    4. Festsetzungen · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Weitere Unterlage

    5. Plan mit Roteintrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Weitere Unterlage

    6. Plan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  8. Weitere Unterlage

    7. Planverkleinerung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  9. Weitere Unterlage

    8. Beschlusstext 3(2) · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  10. Weitere Unterlage

    9. Bericht 3(1) · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  11. Weitere Unterlage

    10. Behandlung Stgn. 4(2) · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  12. Weitere Unterlage

    11. FNB-54 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  13. Sitzung · TOP 6.7

    Bezirksvertretung 3. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

  14. Sitzung · TOP 10

    Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung mehrheitlich beschlossen“.

  15. Sitzung · TOP 5

    Haupt- und Finanzausschuss. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung mehrheitlich beschlossen“.

  16. Sitzung · TOP 29

    Rat. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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APS/151/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bebauungsplan-Entwurf Nr. 03/031 - Nördlich Stromstraße (Landtagserweiterung) - Verfahren gemäß § 13a BauGB, Sttellungnahmen, Änderung, Satzung Fachbereich : 61 - Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 27.01.2026 Anhörung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.01.2026 Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 02.02.2026 Vorberatung Rat 11.02.2026 Entscheidung Seite 2 Sitzung des APS am 28.01.2026 Vorlage Nr. APS/151/2025 Bebauungsplan-Entwurf Nr. 03/031 Verfahren gem. § 13a BauGB - Nördlich Stromstraße - Stellungnahmen (Landtagserweiterung) Änderung Satzung Seite 3 Vorlage Nr. APS/151/2025 Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 03/151 - Nördlich Stromstraße - (Landtagserweiterung) - Stellungnahmen - Änderung - Satzung Beschlussentwurf: BV Die Bezirksvertretung 3 wird hiermit gemäß § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 03/031 - Nördlich Stromstraße - angehört und empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung. APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Rat I. Der Rat der Stadt stimmt der Behandlung der Äußerungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behandlung der Stellungnahmen nach § 4 BauGB gemäß Vorlage Nr. APS/050/2025 zu (zustimmender Beschluss des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung sowie Beschlussempfehlung an den Rat vom 25.06.2025, Anlage 3 zur vorliegenden Vorlage). II. Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 03/031 - Nördlich Stromstraße - während der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen und entscheidet hierüber gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und nimmt Kenntnis von der beschränkten erneuten Beteiligung und Seite 4 entscheidet hierüber gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB entsprechend Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 03/031 - Nördlich Stromstraße -. Es handelt sich insbesondere um: - geringfügige Anpassung der Verkehrsfläche - Anpassung des Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes 2 (GFL 2) - Anpassung der abweichenden Abstandsfläche (Abschnitt G-H) - Anpassung des Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes 3 (GFL 3 in L) - Klarstellung zur Technikaufbauten Festsetzung (nur für SO 2 Landtag) - Aktualisierung der Baumbilanz im Umweltbericht IV. Der Rat der Stadt beschließt den für ein Gebiet zwischen Bürgerpark Bilk, WDR-Landesstudio, Zollhafen, Rhein und Landtag - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungs - bereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 03/031 - Nördlich Stromstraße - am 25.06.2025 aufgestellten und heute geänderten Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 03/031 - Nördlich Stromstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit der Begründung vom 02.12.2025 (siehe Anlage 2). Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung entsprechend der Plananlage (Anlage 3) angepasst. Seite 5 Sachdarstellung: Der Landtag Nordrhein-Westfalen soll am derzeitigen Standort in Düsseldorf erweitert werden. Das bestehende Landtagsgebäude kann den heutigen Bedarf an Büro- und Sitzungsräumen zur Aufrechterhaltung des Parlamentsbetriebs nicht mehr abdecken. Das etwa 3,1 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk 3, in den Stadtteilen Hafen und Unterbilk, südwestlich des nordrhein-westfälischen Landtags. Das städtebauliche Konzept für die Landtagserweiterung ist im Rahmen eines 2020 durchgeführten offenen, zweiphasigen hochbaulichen Realisierungs- und freiraumplanerischen Ideenwettbewerbs festgelegt worden. Im Nachgang wurde der Erweiterungsbau hinsichtlich der funktionalen Bedürfnisse des Landtags und der Durchlässigkeit der baulichen Strukturen optimiert. Zwischen dem bestehenden Landtagsgebäude und dem WDR-Landesstudio sind vier kreisförmige Baukörper (Ringmodule) geplant, die durch Brückenbauwerke untereinander und mit dem bestehenden Landtagsgebäude verbunden sind. Die Formsprache des geplanten Gebäudes bindet das bestehende Landtagsgebäude und den Rheinturm als Teile eines städtebaulichen Gesamtensembles ein. In seiner gestalterischen und höhentechnischen Ausformulierung ordnet sich der geplante Erweiterungsbau dem bestehenden Landtagsgebäude unter. Die zwei- bis viergeschossigen Baukörper werden bis zu einer Höhe von etwa 7 m über dem bestehenden Gelände bzw. der umgebenden Freiflächen aufgeständert, so dass ein weitestgehend freier und transparenter Bewegungsraum entsteht. Auf diese Weise ist eine hohe Durchlässigkeit gegeben, die durch Fuß- und Radwegeverbindungen die Verknüpfung zwischen den Freiräumen des Bürgerparks und des Rheinparks Bilk aufrechterhalten. Eine Beeinträchtigung des Luftaustauschs zwischen dem Rhein und den sich östlich anschließenden Stadträumen wird damit minimiert. Unter Berücksichtigung der bestehenden Stadt- und Freiraumstrukturen ermöglicht das neue Gebäudeensemble weiterhin die Verknüpfung von Rhein- und Bürgerpark. Es ist geplant, das Gebäude energetisch zu optimieren. Zur Maximierung der regenerativen Stromerzeugung sind (Vor-)Dächer in weiten Teilen mit Photovoltaik belegt und bilden gleichzeitig einen feststehenden Sonnenschutz. Eine Zertifizierung von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. (DGNB) wird angestrebt. Die Flachdächer erhalten extensive und intensive Begrünungen und dienen der Retention von Niederschlagswasser und der Reduzierung der thermischen Belastung. Anfallendes Niederschlagswasser wird zur Bewässerung der Grünflächen genutzt. Seite 6 Durch den Entfall der vorhandenen Stellplatzanlage am Fuße des Rheinturms und des Rückbaus der Stromstraße können Barrieren abgebaut und die Vernetzung der Freiräume innerhalb und außerhalb des Plangebiets für Fußgänger und Radfahrer umgesetzt werden. Der Bereich unter dem aufgeständerten Neubau wird für die Öffentlichkeit zugänglich gestaltet. Somit werden die Durchquerung, Nutzung und Aufenthaltsqualität der Freiräume insbesondere für Fußgänger und Radfahrer gegenüber der derzeitigen, durch den vorhandenen Parkplatz geprägten Situation verbessert. Hierzu bietet die geplante Tiefgarage und die damit resultierende Verlagerung von motorisierten Individualverkehren und Kfz-Stellplätzen unterhalb der Geländeoberfläche die Grundlage. Die Vorfahrt zum Haupteingang des Landtags erfolgt ebenfalls über die Tiefgarage durch eine zusätzliche Ausfahrt zum Platz des Landtags. Die Ausgestaltung der Freiräume erfolgte unter Berücksichtigung der unterschiedlichen örtlichen und überörtlichen Radwegverbindungen sowie einer dem Bürger- und Rheinpark angepassten Freiraumgestaltung. Der Fortsetzung der Rheinuferpromenade in den Medienhafen und der Anbindung des Hafenbeckens an den Bürgerpark kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu. Der Ersatz der durch die Planung entfallenden Bäume wird zum Teil im Geltungsbereich des Bebauungsplanes durch entsprechende textliche Festsetzung sichergestellt. Darüber hinaus wird der Ersatz von 33 satzungsgeschützten und 17 nicht satzungsgeschützten Bäume außerhalb des Plangebietes im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sichergestellt. Die Möglichkeit von ortsnahen Ersatzpflanzungen wird geprüft. Nach Durchführung der Veröffentlichung ergab sich die Erforderlichkeit der Anpassung des Bebauungsplanes bzgl. der Straßenverkehrsfläche, des Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes 2 (GFL 2) und der abweichenden Abstandsfläche (Abschnitt G- H). Die Straßenverkehrsfläche wurde nach Norden geringfügig erweitert und passt sich damit der Freianlagenplanung an, indem der geplante Fuß- und Radweg vollständig Teil der Straßenverkehrsfläche wird. Zudem wurde im Bereich der WDR-Zufahrt die Straßenverkehrsfläche geringfügig erweitert, um die Erschließung des WDR sicherzustellen und die Notwendigkeit der Überfahrung von Drittgrundstücken auszuschließen. Durch die geringfügige Erweiterung der Straßenverkehrsfläche wurde das Sondergebiet 2 „ Landtag " entsprechend verkleinert. Das GFL 2 wurde um eine Teilfläche zwischen dem Bestandsgebäude Landtag und dem Erweiterungsbau erweitert, um alle erforderlichen Rechte im Sondergebiet 2 „ Landtag " sicherstellen zu können. Seite 7 Der Abschnitt G-H der abweichenden Abstandsfläche wurde etwas vergrößert, sodass keine Abstandsflächenkonflikte mit dem Parkhaus Stadttor entstehen. Da die Grundzüge der Planung durch die Änderungen nicht berührt waren, wurde eine beschränkte erneute Beteiligung nach § 4a Absatz 3 Satz 4 Baugesetzbuch durchgeführt. Nicht Teil der erneuten beschränkten Beteiligung waren die Anpassung des GFL 3 in L und die Ergänzung zur Technikaufbauten Festsetzung (nur für Sondergebiet 2 Landtag). Hierbei handelt es sich um klarstellende Änderungen, die keine Betroffenheiten auslösen. Der Flächennutzungsplan wurde im Wege der Berichtigung nach § 13 a Baugesetzbuch angepasst. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage findet das Bebauungsplanverfahren seinen Abschluss. Anlagen: 1. Behandlung Stgn. 3(2) 2. Einsprechende 3(2) 3. Begründung 4. Festsetzungen 5. Plan mit Roteintrag 6. Plan 7. Planverkleinerung 8. Beschlusstext 3(2) 9. Bericht 3(1) 10. Behandlung Stgn. 4(2) 11. FNB-54
1. Behandlung Stgn. 3(2) als Text anzeigen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/ 151/2025 Stand: 02.12.2025 , Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/151/2025 Stellungnahmen / Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 01.09.2025 bis 02.10.2025 sowie der beschränkten erneuten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB vom 09.10.2025 bis 31.10.2025 zum Bebauungsplan- Entwurf Nr. 03/031 - Nördlich Stromstraße - Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB Stand der Abwägung Beteiligung § 3 (2): Oktober 2025 Stand der Abwägung erneute Beteiligung § 4a (3): November 2025 Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 2 von 6 Stand: 02.12.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/151/2025 I. Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen / Hinweise der Behörden, Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan -Entwurf Nr. 03/031 - Nördlich Stromstraße - 1. Deutsche Telekom Technik GmbH Im Plangebiet befinden sich Telekommunikationsleitungen des Unternehmens, die aus dem beigefügten Plan ersichtlich sind. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und außerhalb des Bauleitplanverfahrens berücksichtigt. 2. Ericsson Services GmbH Im Plangebiet befinden sich Richtfunkverbindungen. Um die direkte Sichtline ist ein Radius von mindestens 25 m freizuhalten. Die Standorte der Richtfunkverbindungen sind im Schreiben enthalten. Unter Interpretation der Angaben in der Stellungnahme wird davon ausgegangen, dass sich die Angaben auf Richtfunkverbindungen im Zusammenhang mit dem Rheinturm beziehen. Die Höhenangaben bewegen sich im Bereich zwischen 177,5 und 201,8 m ü. NN. Aufgrund der im Bebauungsplan festgesetzten, maximal zulässigen Höhen im Bereich der Landtagserweiterung von 6 0,2 m ü.NHN zzgl. 4,6 m für Überschreitungen durch Technikaufbauten liegt keine Beeinträchtigung der Richtfunkverbindungen vor. 3. Eu-Networks GmbH Es wird auf Leitungen im Plangebiet hingewiesen, die aus dem beigefügten Plan ersichtlich sind. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und außerhalb des Bauleitplanverfahrens berücksichtigt. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 3 von 6 Stand: 02.12.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/151/2025 4. Netzgesellschaft Düsseldorf mbH Das Unternehmen ist von dem Vorhaben betroffen. Der Hinweis zur Betroffenheit wird zur 5. Polizeipräsidium Düsseldorf, Städtebauliche Kriminalprävention Es wird auf die Stellungnahme vom 17.04.2024 im Rahmen der Behörden beteiligung verwiesen. Es werden Anregungen und Hinweise zu baulichen und technischen Sicherheitsmaßnahmen vorgebracht . Die Anregungen und Hinweise betreffen Maßnahmen, die nicht Regelungsgegenstand des Bebauungsplans sind. Sie werden zur Kenntnis genommen und - sofern möglich und sinnvoll - im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt. 6. Stadtwerke Düsseldorf AG Es wird auf das Schreiben vom 25.09.2024 im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB verwiesen. In der Stellungnahme, aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde die Bestandssituation der technischen Infrastruktur im Plangebiet thematisiert. Im Bebauungsplan sind innerhalb der nicht-öffentlichen Flächen (Sondergebiete SO 1 und SO 2) Geh -, Fahr- und Leitungsrechte zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger festgesetzt. Die weiteren Hinweise werden in Rahmen der Ausführungsplanung beachtet. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger sind auch in der ausgewiesenen Grünfläche erforderlich. Die Festsetzung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger kann auf Privatgrundstücken Dritter erforderlich sein. Für öffentliche Flächen, wie Verkehrsflächen oder Grünflächen ist diese Festsetzung nicht erforderlich, da entsprechende Rechte nicht gesichert werden müssen. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 4 von 6 Stand: 02.12.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/151/2025 Die Freianlagenplanung wird mit den Planungen der Ver- und Entsorgungsträger abgestimmt. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 7. Vodafone West GmbH Vor Baubeginn ist eine Planauskunft bei dem Unternehmen anzufordern. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und außerhalb des Bauleitplanverfahrens berücksichtigt. 8. Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein Es wird auf die durch die Schifffahrt verursachten Schallemissionen hingewiesen. Die Schallemissionen der Schifffahrt wurden in der schalltechnischen Untersuchung (Peutz Consulting GmbH 2023) berücksichtigt. Diese sind gegenüber dem Straßen- und Schienenlärm insgesamt eher untergeordnet zu betrachten. Aufgrund der bestehenden Verkehrsbelastung werden Schalldämmmaße gemäß DIN 4109 für die Fassaden im Bebauungsplangebiet festgesetzt. 9. Amt 37/51 - Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Es wird auf die Belange und Anforderungen des Brandschutzes hingewiesen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 5 von 6 Stand: 02.12.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/151/2025 10. Amt 37/53 - Kampfmittelbeseitigungsdienst Bislang wurde keine Luftbildauswertung veranlasst. Es liegt eine Luftbildauswertung vom Kampmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf vom 30.05.2025 vor. Für den überwiegenden Teil des Plangebiets liegen keine Hinweise auf Kampfmittel vor. Für eine südliche Teilfläche gibt es konkrete Hinweise auf eine Kampfmittelbelastung. Diese Bereiche sind vor Baubeginn zu überprüfen. Die Überprüfung und ggf. erforderliche Durchführung von Maßnahmen erfolgen außerhalb des Bebauungsplanverfahrens. Der Hinweis im Bebauungsplan wurde entsprechend angepasst. 11. Amt 69 - Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau Das geplante Bauvorhaben liegt im Bereich der Schutzstreifen des Tunnels Rheinuferstraße. Es sind geprüfte statische Nachweise des Bauvorhabens inklusive aller Bauzustände in Bezug auf das Bauwerk vorzulegen. Der Hinweis wird z.K. genommen. Die entsprechenden Nachweise werden nachgelagert im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erbracht . Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 6 von 6 Stand: 02.12.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/151/2025 II. Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen / Hinweise der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan -Entwurf. 03/031 - Nördlich Stromstraße - 1. Öffentlichkeit 1 Durch den Bebauungsplan werden die baurechtlich notwendigen und durch Baulasten gesicherten Zufahrten und Stellplätze der Nutzungen der Eingebenden überplant. Für die Zeit der Bauphase und des anschließenden Betriebs der Landtagserweiterung müssen diese Stellplätze erhalten oder in unmittelbare Nähe der betroffenen Liegenschaften verlegt werden. Ansonsten steht die Vollzugsfähigkeit des Bebauungsplans infrage. Der Stellplatznachweis ist bauordnungsrechtlich im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren s zu erbringen. Ein unmittelbarer Regelungsbedarf auf der Ebene des Bebauungsplans besteht nicht. Der Bebauungsplan wiederum ermöglicht Stellplätze in Tiefgaragen, sodass Ersatzstellplätze realisiert werden können; das Thema Stellplätze wird damit planungsrechtlich ausreichend berücksichtigt. Die Bauphase (Landtagserweiterung) stellt eine temporäre Situation dar. Während dieser Zeit können bestehende Stellplätze im Umfeld genutzt oder neue Stellplätze auf der Fläche des Parkhauses Moselstraße, nach dessen Abriss, bereitgestellt werden. Damit ist die Umsetzbarkeit des Bebauungsplans gegeben. Der Stellungnahme insoweit gefolgt. III. Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen / Hinweise der Behörden, Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan- Entwurf Nr. 03/031 - Nördlich Stromstraße - im Rahmen der beschränkten erneuten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB Im Rahmen der beschränkten erneuten Beteiligung vom 09.10.2025 bis 31.10.2025 gingen keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen oder Hinweise ein.
2. Einsprechende 3(2) als Text anzeigen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/ 0151/2025 Stand: 02.12.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/151/2025 Liste der Einsprechenden aus der öffentlichen Auslegung vom 01.09.2025 bis 02.10.2025 und aus der beschränkten erneuten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Satz 4 vom 09.10.2025 bis 31.10.2025 zum Bebauungsplan- Entwurf Nr. 03/ 031 - Nördlich Stromstraße - Seite 2 von 3 Stand: 02.12.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/151/2025 I. Liste der Behörden, Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange, die abwägungsrelevante Stellungnahmen / Hinweise zum Bebauungsplan -Entwurf Nr. 03/031 - Nördlich Stromstraße - vorgebracht haben 1. Deutsche Telekom Technik GmbH Saarstraße 12 , 47058 Duisburg 2. Ericsson Services GmbH Prinzenallee 21, 40549 Düsseldorf 3. EU-Networks GmbH Franklinstraße 61-63, 60486 Frankfurt am Main 4. Netzgesellschaft Düsseldorf mbH Höherweg 200, 40233 Düsseldorf 5. Polizeipräsidium Düsseldorf, Städtebauliche Kriminalprävention Zollstraße 4, 40213 Düsseldorf 6. Stadtwerke Düsseldorf AG Höherweg 100, 40233 Düsseldorf 7. Vodafone West GmbH Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf 8. Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein An der Münze 8, 50668 Köln 9. Amt 37/51 - Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Hüttenstraße 68, 40215 Düsseldorf 10. Amt 37/53 - Kampfmittelbeseitigung Hüttenstraße 68, 40215 Düsseldorf 11. Amt 69 - Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau Auf´m Hennekamp 45, 40225 Düsseldorf Seite 3 von 3 Stand: 02.12.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/151/2025 II. Liste der Öffentlichkeit, die abwägungsrelevante Stellungnahmen / Hinweise zum Bebauungsplan -Entwurf Nr. 03 /007 - Westlich Hinter der Böck - vorgebracht haben 1. Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG Henkelstraße 64, 40589 Düsseldorf
3. Begründung als Text anzeigen
Begründung zum Bebauungsplan -Entwurf Nr. 03/031 - Nördlich Stromstraße - Verfahren nach § 13a BauGB Stadtbezirk 3 Stadtteil Hafen & Unterbilk - 2 - Teil A - Städtebauliche Aspekte ........................................................................ 5 1 Planungsanlass ................................................................................. 5 2 Örtliche Verhältnisse .......................................................................... 5 2.1 Beschreibung des Plangebietes ............................................................ 5 2.2 Bestand ........................................................................................... 5 2.3 Umgebung ....................................................................................... 6 2.4 Verkehr und Erschließung ................................................................... 7 2.5 Infrastruktur .................................................................................... 7 2.6 Grünstrukturen ................................................................................. 8 3 Gegenwärtiges Planungsrecht ............................................................. 8 3.1 Regionalplan ..................................................................................... 8 3.2 Flächennutzungsplan ......................................................................... 8 3.3 Landschaftsplan ................................................................................ 8 3.4 Bebauungsplan ................................................................................. 9 4 Sonstige Satzungen, Pläne und Konzepte .............................................. 9 4.1 Raumwerk D .................................................................................... 9 5 Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes ...... 11 5.1 Städtebauliches Wettbewerbsverfahren, Konzept ................................. 11 5.2 Freiraumkonzept und Wegeführung ................................................... 13 5.3 Verkehrskonzept ............................................................................. 13 5.4 Anpassung des Planungsrechts .......................................................... 14 6 Inhalt des Bebauungsplans ............................................................... 14 6.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................ 15 6.2 Maß der baulichen Nutzung ............................................................... 18 6.3 Überbaubare Grundstücksflächen ...................................................... 23 6.4 Abweichende Abstandsflächen ........................................................... 25 6.5 Stellplätze und Garagen ................................................................... 27 6.6 Verkehrliche Erschließung ................................................................. 27 6.7 Ver- und Entsorgung ....................................................................... 28 6.8 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ......................................................... 29 6.9 Öffentliche Grünflächen .................................................................... 31 6.10 Artenschutz .................................................................................... 31 6.11 Grünplanerische Inhalte ................................................................... 32 6.12 Höhenlage ...................................................................................... 34 6.13 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ....................................... 34 6.14 Hochwasser .................................................................................... 36 - 3 - 6.15 Urbane Sturzfluten und Starkregen .................................................... 37 6.16 Verschattung/ Besonnung ................................................................ 38 6.17 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ................................................ 38 7 Kennzeichnung ............................................................................... 38 8 Nachrichtliche Übernahmen/ Hinweise ................................................ 39 8.1 Hochwasserschutz ........................................................................... 39 8.2 Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung ................................... 39 8.3 Standorte für Transformatoren .......................................................... 40 8.4 Löschwasserversorgung ................................................................... 40 8.5 Kampfmittel ................................................................................... 40 8.6 Grünordnungsplan ........................................................................... 40 8.7 Dach- und Tiefgaragenbegrünung ...................................................... 40 8.8 Baumpflanzungen ........................................................................... 40 8.9 Artenschutz .................................................................................... 41 8.10 Überflutungsgefährdung bei Starkregenereignissen .............................. 41 8.11 Bauwasserhaltung ........................................................................... 41 8.12 Luftreinhalteplan und Umweltzone ..................................................... 42 8.13 Feste Brennstoffe ............................................................................ 42 8.14 Denkmalschutz ............................................................................... 42 8.15 Erdbebengefährdung ....................................................................... 42 9 Verfahren ....................................................................................... 42 9.1 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB .............. 42 9.2 Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB .................................... 43 9.3 Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB .......................................... 43 10 Soziale Maßnahmen ......................................................................... 44 11 Bodenordnende Maßnahmen ............................................................. 44 12 Kosten für die Gemeinde .................................................................. 44 Teil B - Kapitel Umweltbelange ...................................................................... 45 13 Schutzgutbetrachtung ...................................................................... 45 13.1 Mensch .......................................................................................... 45 13.1.1 Verkehrslärm .................................................................................. 45 13.1.2 Elektromagnetische Felder (EMF) ....................................................... 47 13.1.3 Störfallbetriebsbereiche ................................................................... 48 13.1.4 Beseitigung und Verwertung von Abfällen ........................................... 48 13.1.5 Städtebauliche Kriminalprävention ..................................................... 49 13.1.6 Besonnung ..................................................................................... 49 - 4 - 13.1.7 Wind ............................................................................................. 50 13.2 Natur und Freiraum ......................................................................... 52 13.2.1 Flächennutzung und -versiegelung ..................................................... 52 13.2.2 Tiere, Pflanzen und Landschaft .......................................................... 53 13.2.3 Artenschutzrechtliche Prüfung ........................................................... 60 13.3 Boden ............................................................................................ 62 13.3.1 Altablagerungen im Umfeld des Plangebietes ....................................... 62 13.3.2 Altablagerungen im Plangebiet .......................................................... 62 13.3.3 Altstandorte im Plangebiet ................................................................ 62 13.3.4 Vorsorgender Bodenschutz ............................................................... 64 13.4 Wasser .......................................................................................... 64 13.4.1 Grundwasser .................................................................................. 64 13.4.2 Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung ................................... 66 13.4.3 Urbane Sturzfluten und Starkregen .................................................... 66 13.4.4 Oberflächengewässer ....................................................................... 67 13.4.5 Hochwasserbelange ......................................................................... 68 13.5 Luft ............................................................................................... 69 13.5.1 Lufthygiene .................................................................................... 69 13.5.2 Umweltfreundliche Mobilität .............................................................. 70 13.6 Klima ............................................................................................ 72 13.6.1 Globalklima .................................................................................... 72 13.6.2 Stadtklima und Klimaanpassung ........................................................ 72 13.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ............................................. 75 14 Geprüfte anderweitige Lösungsmöglichkeiten ...................................... 76 15 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) .................................................................................. 76 16 Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) ................................ 77 17 Weitere Angaben ............................................................................. 78 - 5 - Teil A - Städtebauliche Aspekte 1 Planungsanlass Der Landtag Nordrhein-Westfalen soll am derzeitigen Standort in Düsseldorf erweitert werden. Die parlamentarische Arbeit hat sich in den vergangenen 10 bis 15 Jahren stark verändert. Das bestehende Landtagsgebäude kann den heutigen Bedarf an Büro- und Sitzungsräumen zur Aufrechterhaltung des Parlamentsbetriebs nicht mehr abdecken. Da der Politikbetrieb des Parlaments des bevölkerungsreichsten Bundeslandes auf kurze Wege und persönliche Kommunikation angewiesen ist , soll ein neuer Gebäudekomplex in räumlicher Nähe des vorhandenen Landtagsgebäud es errichtet werden. Bei den für die Erweiterung vorgesehenen Flächen handelt es sich um Teile der Stromstraße, die Stellplatzanlage des Rheinturms sowie angrenzende Bereiche des Bürgerparks und des Rheinparks Bilk. Das Vorhaben der Landtagserweiterung führt zur städtebaulichen Neuordnung einer prominenten Adresse an der Schnittstelle zwischen Rheinuferpromenade und dem Medienhafen. Insoweit ist Anlass gegeben, die Landtagserweiterung und die Entwicklung der angrenzenden Freiraum- und Erschließungsflächen planungsrechtlich zu steuern. Die dem Bebauungsplan zugrundeliegende städtebauliche Konzeption wurde im Rahmen eines offenen, zweiphasigen hochbaulichen Realisierungs- und freiraumplanerischen Ideenwettbewerbs im Jahr 2020 ermittelt. 2 Örtliche Verhältnisse 2.1 Beschreibung des Plangebietes Das etwa 3,1 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk 3, in den Stadtteilen Hafen und Unterbilk, südwestlich des nordrhein-westfälischen Landtags. Im Norden wird das Plangebiet durch den Rhein, im Osten durch das bestehende Gebäude des Landtags und das Ende der Rheinuferpromenade, im S üden durch den Bürgerpark Bilk sowie im Westen durch das WDR-Studio-Düsseldorf, die Wasserflächen des Yachthafens und den weiteren Verlauf des Parlamentsufers begrenzt. 2.2 Bestand Das Plangebiet umfasst den rund 240 m hohen Rheinturm und den am Fuße des Turms liegenden Parkplatz, die Straßenverkehrsflächen der Stromstraße, Park- und - 6 - Grünflächen des Parlamentsufers/Rheinparks Bilk sowie Randbereiche des Bürgerparks Bilk. Ebenfalls innerhalb des Plangebiets befinden sich die derzeitige Zufahrt zur Tiefgarage des Landtags, Teilflächen des Landtag-Vorplatzes, das ehemalige Kontorhäuschen sowie die Freitreppe im Bereich des Yachthafens. Die Topografie des Geländes ist weitgehend eben. Von der Stromstraße aus erfolgt derzeit die Anlieferung des Landtags und des Rheinturms, dessen Anlieferungszone über den vorgelagerten Parkplatz erreichbar ist. Ebenfalls über die Stromstraße und anschließende Platzflächen ist eine beschränkte Zufahrt bis zum Eingangsbereich des Landtagsgebäudes möglich. In unmittelbarer Nähe zum Zugang des Rheinturms befindet sich das Kontorhäuschen. 2.3 Umgebung Die nähere Umgebung des Plangebiets ist geprägt durch den markanten Baukörper des nordrhein-westfälischen Landtags und deren Einbettung in den Bürger- und den Rheinpark Bilk entlang des Rheinufers und dem WDR Landesstudio als Auftakt des Medienhafens. Die Rheinuferpromenade verläuft entlang der Stadtteile Altstadt, Carlstadt und Hafen. Sie nimmt hohe Anteile des Fußgänger- und Radverkehrs entlang des Rheins auf und ist Bestandteil verschiedener nationaler- und internationaler Radrouten. Der als durchgehendes Band gestalterisch ausgebaute Teil der Rheinuferpromenade endet vor dem Landtag Nordrhein -Westfalen und geht in die Fuß- und Radwege des Bürgerparks über. Nördlich des Plangebiets befindet sich der Rhein, dessen Wasserflächen durch den Yachthafen bis an die westliche Plangebietsgrenze heranreichen. Südlich des Yachthafens liegt das Gebäude des WDR-Studios Düsseldorf und der weitere Verlauf der Stromstraße, die den Medienhafen anbindet. Östlich entlang des Rheins, unmittelbar hinter dem bestehenden Landtagsgebäude, quert die Rheinkniebrücke zwischen den Stadtteilen Unterbilk und Oberkassel den Rhein. Östlich und südlich des Plangebiets schließt sich der Bürgerpark Bilk an, unter dem die Bundesstraße B1 in Tunnellage bis zum nördlichen Ende der Düsseldorfer Altstadt verläuft und der den Stadtteil Unterbilk mit dem Rhein verbindet. Der Bürgerpark ist von großen Rasenflächen und einer markanten Topografie geprägt. Ein von großen Bäumen bestandenes Feld südlich des Plangebiets begleitet den Brückenschlag über die Ernst-Gnoß-Straße zum Stadttor. Wesentliche Elemente sind das Lindenkarree an der Kreuzung Fürstenwall/Moselstraße sowie die offene Wiesenfläche vor der Freitreppe des Landtags. Zahlreiche Wegeverbindungen queren den Park und - 7 - verknüpfen die umliegenden Quartiere mit dem Rhein. An der Moselstraße, im südöstlichen Bereich des Bürgerparks, und unter dem Bürgerpark an der Kreuzung Ernst-Gnoß-Straße/Stromstraße befinden sich öffentlich nutzbare Parkhäuser. Jenseits d

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4. Festsetzungen als Text anzeigen
1 Dieser Plan enthält Festsetzungen nach § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (Bundesgesetzblatt 2025 I Nummer 257), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (Bundesgesetzblatt I Nummer 176), und der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (Gesetz - und Verordnungsblatt NRW Seite 421), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Oktober 2023 (Gesetz - und Verordnungsblatt NRW Seite 1172). Soweit in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird auf technische Regelwerke - VDI - Richtlinien, DIN - Vorschriften oder Richtlinien anderer Art - werden diese zur Einsicht bei der auslegenden Stelle bereitgehalten. I. Textliche Festsetzungen 1. Sondergebiet (SO) (§ 11 BauNVO i.V.m. § 1 BauNVO) 1.1. Sondergebiet Rheinturm (SO1) für den Betrieb eines Fernmelde- und Aussichtsturms Innerhalb des Sondergebiets SO1 sind zulässig: - Fernmeldeanlagen - Schank- und Speisewirtschaften - Nebenanlagen , Technikflächen und Zubehörbauten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Zweckbestimmung „Rheinturm" stehen 1.2. Sondergebiet Landtag (SO2) für das Landtagsgebäude Nordrhein-Westfalens Innerhalb des Sondergebiets SO2 sind auf der Ebene bis unterhalb 36,00 m ü. NHN zulässig: - Tiefgaragen - Tragwerkskonstruktionen - Aufzüge und Treppenhäuser - Nebenanlagen und Technikflächen, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Zweckbestimmung „Landtag" stehen Innerhalb des Sondergebiets SO2 sind auf der Ebene ab einschließlich 36,00 m ü. NHN bis unterhalb 42,80 m ü. NHN zulässig: - Tragwerkskonstruktionen - Aufzüge und Treppenhäuser 2 - Zufahrten zu Tiefgaragen - Terrassen, Nebenanlagen und Technikflächen, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Zweckbestimmung „Landtag" stehen Innerhalb des Sondergebiets SO2 sind auf der Ebene ab einschließlich 42,80 m ü. NHN zulässig: - Büros - Sitzungsräume - Presse-, Medien- und Konferenzräume - Ausstellungs- und Veranstaltungsflächen, Räume für kulturelle Zwecke - Gastronomie - Nebenanlagen und Technikflächen, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Zweckbestimmung „Landtag" stehen 2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO, § 19 BauNVO) 2.1. Innerhalb des Sondergebiets SO1 darf die zulässige Grundfläche durch Stellplätze mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen und Zuwegungen bis zu einer GRZ von 1,0 überschritten werden . 2.2. Innerhalb des Sondergebiets SO2 darf die für die Ebenen bis unterhalb 42,80 m ü. NHN zulässige Grundfläche durch Unterbauung mit Tiefgaragen und ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen und Zuwegungen bis zu einer GRZ von 1,0 unter Beachtung der textlichen Festsetzung Ziffer 9.4 überschritten werden . 3. Technikaufbauten Sondergebiet Landtag (SO2) (§ 16 und § 18 BauNVO i.V.m. § 89 BauO NRW) 3.1. Eine Überschreitung der festgesetzten maximal zulässigen Gebäudehöhen um 2,3 m durch Technikaufbauten ist zulässig. 3.2. Eine Überschreitung der festgesetzten maximal zulässigen Gebäudehöhen um 3,3 m durch Anlagen zur Erzeugung von Solarenergie ist zulässig. 3.3. Ausnahmsweise ist eine Überschreitung der festgesetzten maximal zulässigen Gebäudehöhen um 4,6 m durch Abgasrohre zulässig. 3 3.4. Die Grundfläche aller Technikaufbauten darf 30 % der jeweiligen Dachfläche des einzelnen Baukörpers (Ringmodul) nicht überschreiten. Dabei werden die Grundflächen von Anlagen zur Erzeugung von Wind - oder Solarenergie sowie Anlagen zur Rückhaltung von Niederschlagswasser nicht mitgerechnet. 4. Überbaubare Grundstücksflächen, Baugrenzen und vom Bauordnungsrecht abweichende Maße der Abstandsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 und 2a BauGB, § 23 BauNVO) 4.1. Im Sondergebiet SO2 ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile wie Vorrichtungen für die Verschattung oder die Nutzung von Solarenergie sowie Tragwerkskonstruktionen um 2 m zulässig. 4.2. Für die festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen inklusive der Überschreitung gem. textlicher Festsetzung 4.1 beträgt die erforderliche Tiefe der Abstandsfläche für den - Abschnitt A-B 0,017 H - Abschnitt B-A 0,077 H - Abschnitt C-D 0,3 21 H - Abschnitt E-F 0,2 64 H - Abschnitt G-H 0,309 H. (Die Bezeichnung der Abschnitte erfolgt gegen den Uhrzeigersinn) 5. Stellplätze und Garagen (§ 12 BauNVO) Im SO2 sind Stellplätze für Kraftfahrzeuge ausschließlich innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen in unterirdischen Geschossen (Tiefgaragen) zulässig. 6. Vermeidung von Vogelschlag (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 13 a) und b), bb) und § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Das Risiko der signifikanten Erhöhung von Vogelkollisionen an Glas- und spiegelnden Fassadenflächen ist i.S.d. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu minimieren. Zur Vermeidung des Vogelschlagrisikos ist der von der Schweizerischen Vogelwarte Sempach herausgegebene Leitfaden „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht" (2022) zu 4 beachten. - Sofern zusammenhängende Glas - und Fassadenflächen, wie beispielsweise nebeneinanderliegende Bürofenster, Terrassentüren und/oder spiegelnde, transparente und reflektierende Fassaden vorgesehen sind, die eine Eignung aufweisen, Vögeln eine nicht vorhandene Durchflugsmöglichkeit zu suggerieren (z. B. durch Durchsehbarkeit oder durch die Spiegelung von Gehölzstrukturen, Wasserflächen, freiem Himmel), sind vorsorglich Maßnahmen nach dem jeweils bei Eingang de s Bauantrags vorliegenden Stand der Technik zu treffen. - Bei den Glas- und Fassadenelementen ist der Außenreflexionsgrad grundsätzlich auf max. 15 % zu beschränken. Situationsabhängig sind außerdem Maßnahmen durchzuführen, um Glas - und Fassadenelemente als Hindernisse für das Vogelauge sichtbar zu machen, und die nachweislich das Vogelschlagrisiko auf unter 10 % reduzieren. Dies können beispielsweise transluzente, mattierte, bombierte oder strukturierte Gläser, Sandstrahlungen, Siebdrucke, farbige Folien, die Gliederung der Fassade oder ein mehrschichtiger Fassadenaufbau sein. Geeignete Materialien werden in den Leitfäden „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht" (Schweizerische Vogelwarte Sempach, 2022) und "Vermeidung von Vogelverlusten an Glasscheiben" (Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten, 2021) benannt. Es können auch andere Materialien verwendet werden, soweit durch ein Sachverständigenbüro für Artenschutz nachgewiesen wird, dass mit diesen die beschriebenen Anforderungen an die Vermeidung von Vogelschlag erreicht werden können. - Ein mit der Unteren Naturschutzbehörde einvernehmlich abgestimmtes Maßnahmenkonzept ist im Rahmen des Bauantrags oder spätestens bis Rohbauabnahme vorzulegen. 7. Geh- und Fahr- und Leitungsrechte (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) 7.1. Die mit GFL1 bezeichneten Flächen sind m it Geh- und Fahrradfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit sowie Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Ver - und Entsorgungsträger , der Wasserschutzpolizei und der Betreiber der Nutzungen innerhalb des SO1 zu belasten. 7.2. Die mit GFL2 bezeichneten Flächen sind m it Geh-, Fahr- und 5 Leitungsrecht zugunsten der Ver - und Entsorgungsträger zu belasten. 7.3. Die mit L bezeichneten Flächen sind mit Leitungsrecht zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger , der Wasserschutzpolizei und der Betreiber der Nutzungen innerhalb des SO1 zu belasten. 8. Schutzmaßnahmen vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 8.1. Passiver Schallschutz (Verkehrslärm) Bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen gemäß DIN 4109 sind technische Vorkehrungen zum baulichen Schallschutz gegen Außenlärm entsprechend der jeweils zum Zeitpunkt der Einreichung des Bauantrages bzw. bei genehmigungsfreien oder genehmigungsfrei gestellten Bauvorhaben zu Beginn des Ausführungszeitpunktes als technische Baubestimmung eingeführten Fassung der DIN 4109 vorzusehen. Für die Bestimmung des Schalldämmmaßes für die Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen ist nach DIN 4109 bei der Ausführungsplanung der maßgebliche Außenlärmpegel heranzuziehen, der im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ermittelt wurde, soweit nicht dauerhafte und wesentliche Veränderungen der Lärmsituation vorliegen. Als Mindestanforderung ist hierbei ein maßgeblicher Außenlärmpegel von 65 dB(A) im Tages - und Nachtzeitraum zu berücksichtigen. 8.2. Lufthygiene Die Tiefgarage ist Überdach zu entlüften. Von der Überdach -Entlüftung der Tiefgarage kann abgewichen werden und ausnahmsweise eine anderweitige (mechanische oder natürliche) Lüftungsanlage der Tiefgarage realisiert werden, wenn über ein mikroskaliges, lufthygienisches Ausbreitungsgutachten (z.B. M ISKAM) im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachgewiesen wird, dass der Vorsorgewert für NO 2 für das Jahresmittel von 33, 1 µg/m³ eingehalten wird. - 6 9. Anpflanzungen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und 25b BauGB) 9.1. Dachbegrünung innerhalb des Sondergebiets SO2 Flachdächer sowie flach geneigte Dächer mit einer Neigung bis 15 Grad sind unter Beachtung der brandschutztechnischen Bestimmungen zu mindestens 25 % der gesamten Dachfläche des Gebäudes mit einer standortgerechten Vegetation mindestens einfach intensiv zu begrünen. Die Stärke der Vegetationstragschicht muss mindestens 50 cm zuzüglich Drainschicht betragen. Bei Baumpflanzungen ist die Stärke der Bodensubstratschicht auf mindestens 80 cm zuzüglich Drainschicht zu erhöhen. Das durchwurzelbare Substratvolumen muss mindestens 25 m³ je Baumstandort betragen. Auf den mindestens einfach intensiv begrünten Dachflächen sind mindestens 15 Großsträucher als aufgeastete Mehrstämmer (Pflanzqualität: mehrstämmige Solitäre, 4x verpflanzt mit Drahtballen, Breite 150 - 200 cm, Höhe 300 - 350 cm) zu pflanzen. Die übrigen Dachflächen der Flachdächer sowie flach geneigte Dächer mit einer Neigung bis 15 Grad sind unter Beachtung der brandschutztechnischen Bestimmungen zu mindestens 5 % der gesamten Dachfläche des Gebäudes mit einer standortgerechten Vegetation mindestens extensiv zu begrünen. Die Stärke der Vegetationstragschicht muss mindestens 20 cm zuzüglich Drainschicht betragen. Das Dachbegrünungssubstrat für die einfach intensive sowie die extensive Dachbegrünung ist entsprechend der FLL-Richtlinie vorzusehen (siehe Punkt IV . Hinweis 7. Dach- und Tiefgaragenbegrünung ). 9.2. Begrünung unterirdischer Bauwerke Auf Tiefgaragendecken oder unterirdischen Gebäudeteilen, soweit sie nicht durch Gebäude oder Erschließungsflächen überbaut werden, ist eine Vegetationsfläche bestehend aus einer mindestens 80 cm starken Bodensubstratschicht zuzüglich einer Drainschicht fachgerecht aufzubauen. Hiervon ausgenommen sind Zufahrten zu Tiefgaragen. Für Pflanzungen von Bäumen II. Ordnung ist die Stärke der Bodensubstratschicht auf mindestens 130 cm zuzüglich Drainschicht zu erhöhen. Das durchwurzelbare 7 Substratvolumen muss mindestens 50 m³ je Baumstandort betragen. Das Begrünungssubstrat für die Begrünung unterirdischer Bauwerke ist entsprechend der FLL-Richtlinie vorzusehen (siehe Punkt IV . Hinweis 7. Dach- und Tiefgaragenbegrünung ). 9.3. Baumpflanzungen 9.3.1. Innerhalb der nicht überbauten und nicht der Erschließung dienenden Flächen des Sondergebietes Rheinturm (SO1) sind mindestens 7 Laubbäume I. Ordnung und II. Ordnung (Pflanzqualität Hochstamm, Stammumfang 20 -25 cm, gemessen in 1 m Höhe) zu pflanzen. 9.3.2. Innerhalb der nicht überbauten und nicht der Erschließung dienenden Flächen des Sondergebietes Landtag (SO2) sind mindestens 55 Laubbäume II. Ordnung (Pflanzqualität Hochstamm, Stammumfang 20 -25 cm, gemessen in 1 m Höhe) zu pflanzen. 9.4. Grundstücksbegrünung Innerhalb des Sondergebiets SO2 sind in der Summe mindestens 3.100 m² mit einer strukturreichen Mischvegetation aus z.B. Bäumen III. Ordnung, Sträuchern, Bodendeckern , Stauden und Rasenflächen zu begrünen. 9.5. Pflege und Erhalt Die festgesetzten Begrünungsmaßnahmen sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Verluste und Ausfälle jeglicher Art sind zu ersetzen. 10. Höhenlage (§ 9 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 9 Abs. 1 BauGB) Anschlüsse von Ein- und Ausfahrten zu Tiefgaragen sind mit einer Höhe von mindestens 36,75 m ü. NHN herzustellen. II. Kennzeichnungen Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind Gemäß dem Kataster der Altstandorte und Altablagerungen der Landeshauptstadt Düsseldorf befinden sich im Plangebiet die Altablagerung mit der Kataster -Nummer 8 AA 49 sowie die Altstandorte mit der Kataster -Nummern AS 7507, AS 10101 und AS 10102. Die betroffenen Flächen sind gemäß § 9 Absatz 5 Nummer 3 BauGB durch Kreuzschraffur (X X X X) gekennzeichnet. III. Nachrichtliche Übernahme (§ 9 Abs. 6a BauGB) 1. Überschwemmungsgebiet Das in der Planzeichnung gemäß § 9 Abs. 6a BauGB als Überschwemmungsgebiet gekennzeichnete Gebiet befindet sich innerhalb des durch Verordnung festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Rheins. Die entsprechenden Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) gemäß § 78 ff. sind zu beachten. 2. Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten Das Plangebiet liegt in einem Risikogebiet gemäß § 78b WHG. Diese Gebiete können bei einem extremen Hochwasserereignis überflutet werden. Zur weiteren Information wird auf die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten unter http://www.flussgebiete.nrw.de verwiesen. IV. Hinweise 1. Niederschlagswasserbeseitigung Das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser wird zurückgehalten und zur Bewässerung verwendet. Niederschlagswasser, das die Speicherkapazitäten der Rückhaltung übersteigt sowie belastetes Niederschlagswasser der Stromstraße wird der öffentlichen Mischwasserkanalisation zugeleitet. 2. Schmutzwasserbeseitigung Schmutzwasser wird der öffentlichen Mischwasserkanalisation zugeleitet. 3. Standorte für Transformatoren Die Standorte für Transformatoren im Plangebiet sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mit der Stadtwerke Düsseldorf AG abzustimmen. 9 4. Löschwasserversorgung Der Grundschutz zur Löschwasserversorgung im Plangebiet ist im Rahmen der Erschließungsplanung sicherzustellen. 5. Kampfmittel Im Bereich der Flurstücke 771 und 848 der Flur 001, Gemarkung Neustadt liegen konkrete Hinweise auf eine Kampfmittelbelastung vor. Vor Baubeginn ist eine Überprüfung der Flächen durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst zu beantragen . 6. Grünordnungsplan Zum Bebauungsplan wurde ein Grünordnungsplan erarbeitet, der die Gestaltung und d

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5. Plan mit Roteintrag als Text anzeigen
Title: BP URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00571966.pdf Published Time: Tue, 06 Jan 2026 10:20:08 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: > I > IIV VII IV VVI IV III > 743,3 743,4 743,5 > IIV VVI -I IV-IV II VI VVII III VI III IV III II IIV III IV III VVIII III III IIIII IV IV IIV IIII IIII VII > Rheinturm > Turmspitze 277,65 m ü.NHN > III IIII III VII IV IV VIII II IV VIII IV VII VII III VIII VII VII IIV IV III VII VII IV VIIV IV IV VI > Landtag > VIII IIV VIII IV I IIV IVI III III IV IV VI VIV VI VI III II-II -II > WDR > IIV VIV III-II -II -II -II -II -II IVI VI VI VI -II VI -II VI IIII > Neusser Straße Fürstenwall > Rhein > Stromstraße Ernst-Gnoß-Straße Moselstraße > Parlamentsufer Parlamentsufer > Platz des Landtags > Zollhafen Rheinufertunnel Bürgerpark > II > 141 31 11 7a 99 a 11 a 21 30 41 30a 47 45 28 22 24 826 28 30 643 443 26 a 15 18 12 20 22 24 26 14 11a 1b 20 24 > Gemarkung Hamm Flur 1 > Treppe Treppe Treppe Treppe Treppe > Gemarkung Hamm Flur 39 Gemarkung Neustadt Flur 1 > 763 > 794 798 789 792 584 778 112 770 110 793 116 117 118 578 581 582 108 123 109 128 111 114 115 483 485 712 747 769 766 767 771 784 772 773 786 774 787 788 817 820 823 831 213 3134 135 195 112 181 113 215 217 116 183 196 197 185 198 199 187 136 200 151 188 186 203 189 191 205 216 192 193 207 194 208 836 835 837 842 848 223 847 222 234 235 232 233 230 231 228 229 226 227 224 2237 238 239 > 38,78 37,88 36,26 38,68 37,10 36,91 36,50 36,37 36,97 36,54 36,38 36,80 36,60 36,75 36,44 35,87 36,68 36,39 36,45 36,63 36,82 36,81 36,68 34,70 34,92 36,23 36,44 36,49 36,50 36,34 32,88 36,63 36,41 36,33 36,53 36,37 36,98 37,72 36,87 36,20 34,67 34,60 34,40 38,51 > Treppe > GR 700 m² GR 1.385 m² GR 7.330 m² > SO1 Rheinturm > 0,4 1,2 > MK SO2 Landtag > L > AS7507 AS 10101 > AA49 > AS 10102 AS 10102 AA49 AS 10102 > P1 P2 P3 P4 P5 P6 P9 P8 P10 P11 P12 P13 P14 P7 P23 P22 P24 P24 > R71.0 P23 > R73.9 > P22 > LGFL3 > #14.0 > ÜÜ > 31.4 23.3 9.1 #9.0 #7.0 23.0 #6.0 #13.0 #4.5 13.2 36.2 #12.0 8.9 > R58.00 > 32.0 #21.0 #8.0 21.0 #8.0 24.4 > R19.5 > 14.6 18.1 > R21.0 > #2.7 > R15.5 R23.4 R23.0 R19.5 > 13.7 21.9 > R30.0 R39.0 R21.0 > 15.0 14.4 R46.00 > 11.6 #8.4 22.0 > R15.5 > 15.3 > R71.0 R73.9 > IIIV VII IV VVI IV III > 743,3 743,4 743,5 > IIV VVI -I IV-IV II VI VVII III VI III IV III II IIV III IV III VVIII III III IIIII IV IV IIV IIII IIII VII > Rheinturm Turmspitze 277,65 m ü.NHN > III IIII III VII IV IV VIII II IV VIII IV VII VII III VIII VII VII IIV IV III VII VII IV VIIV IV IV VI > Landtag > VIII IIV VIII IV I IIV IVI III III IV IV VI VIV VI VI III II-II -II > WDR > IIV VIV III-II -II -II -II -II -II IVI VI VI VI -II VI -II VI IIII > Neusser Straße Fürstenwall > Rhein > Stromstraße Ernst-Gnoß-Straße Moselstraße > Parlamentsufer Parlamentsufer > Platz des Landtags > Zollhafen Rheinufertunnel Bürgerpark > II > 141 31 11 7a 9 9 a 11 a 21 30 41 30a 47 45 28 22 24 826 28 30 643 443 26 a 15 18 12 20 22 24 26 14 11a 1b 20 24 > Gemarkung Hamm Flur 1 > Treppe Treppe Treppe Treppe Treppe > Gemarkung Hamm Flur 39 Gemarkung Neustadt Flur 1 > 763 794 798 789 792 584 778 112 770 110 793 116 117 118 578 581 582 108 123 109 128 111 114 115 483 485 712 747 769 766 767 771 784 772 773 786 774 787 788 817 820 823 831 213 3134 135 195 112 181 113 215 217 116 183 196 197 185 198 199 187 136 200 151 188 186 203 189 191 205 216 192 193 207 194 208 836 835 837 842 848 223 847 222 234 235 232 233 230 231 228 229 226 227 224 2237 238 239 > 38,78 37,88 36,26 38,68 37,10 36,91 36,50 36,37 36,97 36,54 36,38 36,80 36,60 36,75 36,44 35,87 36,68 36,39 36,45 36,63 36,82 36,81 36,68 34,70 34,92 36,23 36,44 36,49 36,50 36,34 32,88 36,63 36,41 36,33 36,53 36,37 36,98 37,72 36,87 36,20 34,67 34,60 34,40 38,51 > Treppe > 177° 98° > AB > 22° 262° D > 3° 317° > EFG H > 174° 196° > SO1 Rheinturm SO2 Landtag > GFL1 > GR 140 m² GR 210 m² GR 150 m² GR 140 m² GR 1.385 m² GR 10 m² > GFL2 > MK > C > GR 485 m² GHmax. 41,00 m ü. 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Title: BP URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00571967.pdf Published Time: Tue, 06 Jan 2026 10:20:10 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: > I > IIV VII IV VVI IV III > 743,3 743,4 743,5 > IIV VVI -I IV-IV II VI VVII III VI III IV III II IIV III IV III VVIII III III IIIII IV IV IIV IIII IIII VII > Rheinturm > Turmspitze 277,65 m ü.NHN > III IIII III VII IV IV VIII II IV VIII IV VII VII III VIII VII VII IIV IV III VII VII IV VIIV IV IV VI > Landtag > VIII IIV VIII IV I IIV IVI III III IV IV VI VIV VI VI III II-II -II > WDR > IIV VIV III-II -II -II -II -II -II IVI VI VI VI -II VI -II VI IIII > Neusser Straße Fürstenwall > Rhein > Stromstraße Ernst-Gnoß-Straße Moselstraße > Parlamentsufer Parlamentsufer > Platz des Landtags > Zollhafen Rheinufertunnel Bürgerpark > II > 141 31 11 7a 99 a 11 a 21 30 41 30a 47 45 28 22 24 826 28 30 643 443 26 a 15 18 12 20 22 24 26 14 11a 1b 20 24 > Gemarkung Hamm Flur 1 > Treppe Treppe Treppe Treppe Treppe > Gemarkung Hamm Flur 39 Gemarkung Neustadt Flur 1 > 763 > 794 798 789 792 584 778 112 770 110 793 116 117 118 578 581 582 108 123 109 128 111 114 115 483 485 712 747 769 766 767 771 784 772 773 786 774 787 788 817 820 823 831 213 3134 135 195 112 181 113 215 217 116 183 196 197 185 198 199 187 136 200 151 188 186 203 189 191 205 216 192 193 207 194 208 836 835 837 842 848 223 847 222 234 235 232 233 230 231 228 229 226 227 224 2237 238 239 > 38,78 37,88 36,26 38,68 37,10 36,91 36,50 36,37 36,97 36,54 36,38 36,80 36,60 36,75 36,44 35,87 36,68 36,39 36,45 36,63 36,82 36,81 36,68 34,70 34,92 36,23 36,44 36,49 36,50 36,34 32,88 36,63 36,41 36,33 36,53 36,37 36,98 37,72 36,87 36,20 34,67 34,60 34,40 38,51 > Treppe > FE > 317° 3° > D > 262° 22° CB98° > A > 177° 196° 174° > HG 23.3 > 31.4 #6.2 #7.8 #5.0 > R2.5 R21.0 R12.5 > 9.1 13.2 > R23.4 > 24.4 8.9 > R58.00 > 36.2 #12.0 > R5.7 R6.5 R15.5 R10.0 R7.0 R27.0 R21.0 R9.5 R7.1 R3.5 R4.5 R21.0 > 21.9 13.7 #2.7 > R30.0 R39.0 R21.0 > #8.4 22.0 15.3 > P1 P2 P3 P4 P5 P6 P15 P9 P8 P10 P11 P12 P13 P14 P16 P17 P18 P19 P20 P21 P23 P22 P24 > R73.9 R71.0 > #4.5 > SO2 Landtag > GR 6.400 m² > SO1 Rheinturm > GHmax. 56,90 m ü. NHN UKmin. 42,80 m ü. NHN GHmax. 56,90 m ü. NHN UKmin. 42,80 m ü. NHN GHmax. 60,20 m ü. NHN UKmin. 42,80 m ü. NHN GHmax. 53,60 m ü. NHN UKmin. 46,60 m ü. NHN GHmax. 53,60 m ü. NHN UKmin. 42,80 m ü. NHN GHmax. 56,90 m ü. NHN UKmin. 42,80 m ü. NHN GHmax. 56,90 m ü. NHN UKmin. 42,80 m ü. NHN GHmax. 53,60 m ü. NHN UKmin. 46,60 m ü. NHN GHmax. 60,20 m ü. NHN UKmin. 42,80 m ü. NHN GHmax. 53,60 m ü. NHN UKmin. 46,60 m ü. NHN GHmax. 53,60 m ü. NHN UKmin. 46,60 m ü. NHN GHmax. 278 m ü. NHN GR 1.385 m² > MK > GHmax. 53,60 m ü. NHN UKmin. 42,80 m ü. NHN 0,4 1,2 > Ü > Ü > IIIV VII IV VVI IV III > 743,3 743,4 743,5 > IIV VVI -I IV-IV II VI VVII III VI III IV III II IIV III IV III VVIII III III IIIII IV IV IIV IIII IIII VII > Rheinturm Turmspitze 277,65 m ü.NHN > III IIII III VII IV IV VIII II IV VIII IV VII VII III VIII VII VII IIV IV III VII VII IV VIIV IV IV VI > Landtag > VIII IIV VIII IV I IIV IVI III III IV IV VI VIV VI VI III II-II -II > WDR > IIV VIV III-II -II -II -II -II -II IVI VI VI VI -II VI -II VI IIII > Neusser Straße Fürstenwall > Rhein > Stromstraße Ernst-Gnoß-Straße Moselstraße > Parlamentsufer Parlamentsufer > Platz des Landtags > Zollhafen Rheinufertunnel Bürgerpark > II > 141 31 11 7a 9 9 a 11 a 21 30 41 30a 47 45 28 22 24 826 28 30 643 443 26 a 15 18 12 20 22 24 26 14 11a 1b 20 24 > Gemarkung Hamm Flur 1 > Treppe Treppe Treppe Treppe Treppe > Gemarkung Hamm Flur 39 Gemarkung Neustadt Flur 1 > 763 794 798 789 792 584 778 112 770 110 793 116 117 118 578 581 582 108 123 109 128 111 114 115 483 485 712 747 769 766 767 771 784 772 773 786 774 787 788 817 820 823 831 213 3134 135 195 112 181 113 215 217 116 183 196 197 185 198 199 187 136 200 151 188 186 203 189 191 205 216 192 193 207 194 208 836 835 837 842 848 223 847 222 234 235 232 233 230 231 228 229 226 227 224 2237 238 239 > 38,78 37,88 36,26 38,68 37,10 36,91 36,50 36,37 36,97 36,54 36,38 36,80 36,60 36,75 36,44 35,87 36,68 36,39 36,45 36,63 36,82 36,81 36,68 34,70 34,92 36,23 36,44 36,49 36,50 36,34 32,88 36,63 36,41 36,33 36,53 36,37 36,98 37,72 36,87 36,20 34,67 34,60 34,40 38,51 > Treppe > 177° 98° > AB > 22° 262° D > 3° 317° > EFG H > 174° 196° > SO1 Rheinturm SO2 Landtag > GFL1 > GR 140 m² GR 210 m² GR 150 m² GR 140 m² GR 1.385 m² GR 10 m² > GFL2 > MK > C > GR 485 m² GHmax. 41,00 m ü. NHN 0,4 1,2 > GFL2 > AS7507 AS 10101 > AA49 > AS 10102 AS 10102 AA49 AS 10102 > 9.1 23.3 31.4 #2.7 #8.4 24.4 #12.0 #21.0 21.0 #8.0 32.0 > R23.4 > 13.7 21.9 > R30.0 R39.0 R2.5 R9.0 R19.5 R7.0 R23.0 R19.5 > 40.0 #4.5 > R58.00 > 8.9 36.2 13.2 > R9.0 R21.0 > #7.8 #8.0 5.0 > R11.0 R21.0 > 18.1 14.6 22.0 R15.5 > 15.3 > R73.9 R71.0 > P1 P5 P3 P4 P6 P9 P8 P10 P13 P12 P11 P14 P2 P15 P22 P23 P24 > ÜÜ > IIIV VII IV VVI IV III > 743,3 743,4 743,5 > IIV VVI -I IV-IV II VI VVII III VI III IV III II IIV III IV III VVIII III III IIIII IV IV IIV IIII IIII VII > Rheinturm Turmspitze 277,65 m ü.NHN > III IIII III VII IV IV VIII II IV VIII IV VII VII III VIII VII VII IIV IV III VII VII IV VIIV IV IV VI > Landtag > VIII IIV VIII IV I IIV IVI III III IV IV VI VIV VI VI III II-II -II > WDR > IIV VIV III-II -II -II -II -II -II IVI VI VI VI -II VI -II VI IIII > Neusser Straße Fürstenwall > Rhein > Stromstraße Ernst-Gnoß-Straße Moselstraße > Parlamentsufer Parlamentsufer > Platz des Landtags > Zollhafen Rheinufertunnel Bürgerpark > II > 141 31 11 7a 99 a 11 a 21 30 41 30a 47 45 28 22 24 826 28 30 643 443 26 a 15 18 12 20 22 24 26 14 11a 1b 20 24 > Gemarkung Hamm Flur 1 > Treppe Treppe Treppe Treppe Treppe > Gemarkung Hamm Flur 39 Gemarkung Neustadt Flur 1 > 763 794 798 789 792 584 778 112 770 110 793 116 117 118 578 581 582 108 123 109 128 111 114 115 483 485 712 747 769 766 767 771 784 772 773 786 774 787 788 817 820 823 831 213 3134 135 195 112 181 113 215 217 116 183 196 197 185 198 199 187 136 200 151 188 186 203 189 191 205 216 192 193 207 194 208 836 835 837 842 848 223 847 222 234 235 232 233 230 231 228 229 226 227 224 2237 238 239 > 38,78 37,88 36,26 38,68 37,10 36,91 36,50 36,37 36,97 36,54 36,38 36,80 36,60 36,75 36,44 35,87 36,68 36,39 36,45 36,63 36,82 36,81 36,68 34,70 34,92 36,23 36,44 36,49 36,50 36,34 32,88 36,63 36,41 36,33 36,53 36,37 36,98 37,72 36,87 36,20 34,67 34,60 34,40 38,51 > Treppe > GR 700 m² GR 1.385 m² GR 7.330 m² > SO1 Rheinturm > 0,4 1,2 > MK SO2 Landtag > L > AS7507 AS 10101 > AA49 > AS 10102 AS 10102 AA49 AS 10102 > P1 P2 P3 P4 P5 P6 P9 P8 P10 P11 P12 P13 P14 P7 P23 P22 P24 > ÜÜ > 31.4 23.3 9.1 #9.0 #7.0 23.0 #6.0 #13.0 #4.5 13.2 36.2 #12.0 8.9 > R58.00 > 32.0 #21.0 #8.0 21.0 #8.0 24.4 > R19.5 > 14.6 18.1 > R21.0 > #2.7 > R15.5 R23.4 R23.0 R19.5 > 13.7 21.9 > R30.0 R39.0 R21.0 > 15.0 14.4 R46.00
7. Planverkleinerung als Text anzeigen
Title: BP URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00571968.pdf Published Time: Tue, 06 Jan 2026 10:20:11 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: > I > IIV VII IV VVI IV III > 743,3 743,4 743,5 > IIV VVI -I IV-IV II VI VVII III VI III IV III II IIV III IV III VVIII III III IIIII IV IV IIV IIII IIII VII > Rheinturm > Turmspitze 277,65 m ü.NHN > III IIII III VII IV IV VIII II IV VIII IV VII VII III VIII VII VII IIV IV III VII VII IV VIIV IV IV VI > Landtag > VIII IIV VIII IV I IIV IVI III III IV IV VI VIV VI VI III II-II -II > WDR > IIV VIV III-II -II -II -II -II -II IVI VI VI VI -II VI -II VI IIII > Neusser Straße Fürstenwall > Rhein > Stromstraße Ernst-Gnoß-Straße Moselstraße > Parlamentsufer > Platz des Landtags > Zollhafen Rheinufertunnel Bürgerpark > II > 141 31 11 7a 99 a 11 a 21 30 41 30a 47 45 28 22 24 826 28 30 643 443 26 a 15 18 12 20 22 24 26 14 11a 1b 20 24 > Gemarkung Hamm Flur 1 > Treppe Treppe Treppe Treppe Treppe > Gemarkung Hamm Flur 39 Gemarkung Neustadt Flur 1 > 763 > 794 798 789 792 584 778 112 770 110 793 116 117 118 578 581 582 108 123 109 128 111 114 115 483 485 712 747 769 766 767 771 784 772 773 786 774 787 788 81 820 823 831 213 3134 135 195 112 181 113 215 217 116 183 196 197 185 198 199 187 136 200 151 188 186 203 189 191 205 216 192 193 207 194 208 836 835 837 842 848 223 847 222 234 235 232 233 230 231 228 229 226 227 224 2237 238 239 > 38,78 37,88 36,26 38,68 37,10 36,91 36,50 36,37 36,97 36,54 36,38 36,80 36,60 36,75 36,44 35,87 36,68 36,39 36,45 36,63 36,82 36,81 36,68 34,70 34,92 36,23 36,44 36,49 36,50 36,34 32,88 36,63 36,41 36,33 36,53 36,37 36,98 37,72 36,87 36,20 34,67 34,60 34,40 38,51 > Treppe > FE > 317° 3° > D > 262° 22° CB98° > A > 177° 196° 174° > HG 23.3 > 31.4 #6.2 #7.8 #5.0 > R2.5 R21.0 R12.5 > 9.1 13.2 > R23.4 > 24.4 8.9 > R58.00 > 36.2 #12.0 > R5.7 R6.5 R15.5 R10.0 R7.0 R27.0 R21.0 R9.5 R7.1 R3.5 R4.5 R21.0 > 21.9 13.7 #2.7 > R30.0 R39.0 R21.0 > #8.4 22.0 15.3 > P1 P2 P3 P4 P5 P6 P15 P9 P8 P10 P11 P12 P13 P14 P16 P17 P18 P19 P20 P21 P23 P22 P24 > R73.9 R71.0 > #4.5 > SO2 Landtag > GR 6.400 m² > SO1 Rheinturm > GHmax. 56,90 m ü. NHN UKmin. 42,80 m ü. NHN GHmax. 56,90 m ü. NHN UKmin. 42,80 m ü. NHN GHmax. 60,20 m ü. NHN UKmin. 42,80 m ü. NHN GHmax. 53,60 m ü. NHN UKmin. 46,60 m ü. NHN GHmax. 53,60 m ü. NHN UKmin. 42,80 m ü. NHN GHmax. 56,90 m ü. NHN UKmin. 42,80 m ü. NHN GHmax. 56,90 m ü. NHN UKmin. 42,80 m ü. NHN GHmax. 53,60 m ü. NHN UKmin. 46,60 m ü. NHN GHmax. 60,20 m ü. NHN UKmin. 42,80 m ü. NHN GHmax. 53,60 m ü. NHN UKmin. 46,60 m ü. NHN GHmax. 53,60 m ü. NHN UKmin. 46,60 m ü. NHN GHmax. 278 m ü. NHN GR 1.385 m² > MK > GHmax. 53,60 m ü. NHN UKmin. 42,80 m ü. NHN 0,4 1,2 > Ü > Ü > IIIV VII IV VVI IV III > 743,3 743,4 743,5 > IIV VVI -I IV-IV II VI VVII III VI III IV III II IIV III IV III VVIII III III IIIII IV IV IIV IIII IIII VII > Rheinturm Turmspitze 277,65 m ü.NHN > III IIII III VII IV IV VIII II IV VIII IV VII VII III VIII VII VII IIV IV III VII VII IV VIIV IV IV VI > Landtag > VIII IIV VIII IV I IIV IVI III III IV IV VI VIV VI VI III II-II -II > WDR > IIV VIV III-II -II -II -II -II -II IVI VI VI VI -II VI -II VI IIII > Neusser Straße Fürstenwall > Rhein > Stromstraße Ernst-Gnoß-Straße Moselstraße > Parlamentsufer Parlamentsufer > Platz des Landtags > Zollhafen Rheinufertunnel Bürgerpark > II > 141 31 11 7a 9 9 a 11 a 21 30 41 30a 47 45 28 22 24 826 28 30 643 443 26 a 15 18 12 20 22 24 26 14 11a 1b 20 24 > Gemarkung Hamm Flur 1 > Treppe Treppe Treppe Treppe Treppe > Gemarkung Hamm Flur 39 Gemarkung Neustadt Flur 1 > 763 794 798 789 792 584 778 112 770 110 793 116 117 118 578 581 582 108 123 109 128 111 114 115 483 485 712 747 769 766 767 771 784 772 773 786 774 787 788 81 820 823 831 213 3134 135 195 112 181 113 215 217 116 183 196 197 185 198 199 187 136 200 151 188 186 203 189 191 205 216 192 193 207 194 208 836 835 837 842 848 223 847 222 234 235 232 233 230 231 228 229 226 227 224 2237 238 239 > 38,78 37,88 36,26 38,68 37,10 36,91 36,50 36,37 36,97 36,54 36,38 36,80 36,60 36,75 36,44 35,87 36,68 36,39 36,45 36,63 36,82 36,81 36,68 34,70 34,92 36,23 36,44 36,49 36,50 36,34 32,88 36,63 36,41 36,33 36,53 36,37 36,98 37,72 36,87 36,20 34,67 34,60 34,40 38,51 > Treppe > 177° 98° > AB > 22° 262° D > 3° 317° > EFG H > 174° 196° > SO1 Rheinturm SO2 Landtag > GFL1 > GR 140 m² GR 210 m² GR 150 m² GR 140 m² GR 1.385 m² GR 10 m² > GFL2 > MK > C > GR 485 m² GHmax. 41,00 m ü. NHN 0,4 1,2 > GFL2 > AS7507 AS 10101 > AA49 > AS 10102 AS 10102 AA49 AS 10102 > 9.1 23.3 31.4 #2.7 #8.4 24.4 #12.0 #21.0 21.0 #8.0 32.0 > R23.4 > 13.7 21.9 > R30.0 R39.0 R2.5 R9.0 R19.5 R7.0 R23.0 R19.5 > 40.0 #4.5 > R58.00 > 8.9 36.2 13.2 > R9.0 R21.0 > #7.8 #8.0 5.0 > R11.0 R21.0 > 18.1 14.6 22.0 R15.5 > 15.3 > R73.9 R71.0 > P1 P5 P3 P4 P6 P9 P8 P10 P13 P12 P11 P14 P2 P15 P22 P23 P24 > ÜÜ > IIIV VII IV VVI IV III > 743,3 743,4 743,5 > IIV VVI -I IV-IV II VI VVII III VI III IV III II IIV III IV III VVIII III III IIIII IV IV IIV IIII IIII VII > Rheinturm Turmspitze 277,65 m ü.NHN > III IIII III VII IV IV VIII II IV VIII IV VII VII III VIII VII VII IIV IV III VII VII IV VIIV IV IV VI > Landtag > VIII IIV VIII IV I IIV IVI III III IV IV VI VIV VI VI III II-II -II > WDR > IIV VIV III-II -II -II -II -II -II IVI VI VI VI -II VI -II VI IIII > Neusser Straße Fürstenwall > Rhein > Stromstraße Ernst-Gnoß-Straße Moselstraße > Parlamentsufer Parlamentsufer > Platz des Landtags > Zollhafen Rheinufertunnel Bürgerpark > II > 141 31 11 7a 99 a 11 a 21 30 41 30a 47 45 28 22 24 826 28 30 643 443 26 a 15 18 12 20 22 24 26 14 11a 1b 20 24 > Gemarkung Hamm Flur 1 > Treppe Treppe Treppe Treppe Treppe > Gemarkung Hamm Flur 39 Gemarkung Neustadt Flur 1 > 763 794 798 789 792 584 778 112 770 110 793 116 117 118 578 581 582 108 123 109 128 111 114 115 483 485 712 747 769 766 767 771 784 772 773 786 774 787 788 817 820 823 831 213 3134 135 195 112 181 113 215 217 116 183 196 197 185 198 199 187 136 200 151 188 186 203 189 191 205 216 192 193 207 194 208 836 835 837 842 848 223 847 222 234 235 232 233 230 231 228 229 226 227 224 2237 238 239 > 38,78 37,88 36,26 38,68 37,10 36,91 36,50 36,37 36,97 36,54 36,38 36,80 36,60 36,75 36,44 35,87 36,68 36,39 36,45 36,63 36,82 36,81 36,68 34,70 34,92 36,23 36,44 36,49 36,50 36,34 32,88 36,63 36,41 36,33 36,53 36,37 36,98 37,72 36,87 36,20 34,67 34,60 34,40 38,51 > Treppe > GR 700 m² GR 1.385 m² GR 7.330 m² > SO1 Rheinturm > 0,4 1,2 > MK SO2 Landtag > L > AS7507 AS 10101 > AA49 > AS 10102 AS 10102 AA49 AS 10102 > P1 P2 P3 P4 P5 P6 P9 P8 P10 P11 P12 P13 P14 P7 P23 P22 P24 > ÜÜ > 31.4 23.3 9.1 #9.0 #7.0 23.0 #6.0 #13.0 #4.5 13.2 36.2 #12.0 8.9 > R58.00 > 32.0 #21.0 #8.0 21.0 #8.0 24.4 > R19.5 > 14.6 18.1 > R21.0 > #2.7 > R15.5 R23.4 R23.0 R19.5 > 13.7 21.9 > R30.0 R39.0 R21.0 > 15.0 14.4 R46.00
8. Beschlusstext 3(2) als Text anzeigen
Sitzung des APS am 25.06.2025 Vorlage Nr. APS /050/20 25 Bebauungsplan- Entwurf Nr. 03/031 Änderung Aufstellung - Nördlich Stromstraße - Öffentlichkeitsbeteiligung Behördenbeteiligung Veröffentlichung im Internet/Öffentliche Auslegung Stand: 12.05.2025, Vorlage Nr. APS/050/2025 Vorlage Nr. APS/050/2025 Bebauungsplan -Entwurf Nr. 03/031 - Nördlich Stromstraße - - Änderung Aufstellung - Äußerungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Stellungnahmen aus de r/n Behördenbeteiligung /en - Veröffentlichung im Internet/öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: BV Die Bezirksvertretung 3 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 03/031 - Nördlich Stromstraße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. AUS Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan -Entwurf Nr. 03 /031 - Nördlich Stromstraße - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, den am 29.09.2017 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung gefassten Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Gebiet zwischen Stromstraße, Zollhafen und Rheinturm so zu ändern, dass das Plangebiet nunmehr wie folgt begrenzt wird: Stand: 12.05.2025, Vorlage Nr. APS/050/2025 Gebiet zwischen Bürgerpark Bilk , WDR Landesstudio, Zollhafen, Rhein und Landtag - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB im Bebauungsplan - Entwurf Nr. 03/031 - Nördlich Stromstraße -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, - und hinsichtlich der vorrangigen Planungsziele wie folgt zu ändern: − Festsetzung von zwei Sondergebieten für den Rheinturm und die Landtagserweiterung. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung der Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund § 3 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung der Stellungnahmen aus der/n Behördenbeteiligung/en aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt vorbehaltlich der Wirksamkeit des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages dem Bebauungsplan -Entwurf Nr. 03/031 - Nördlich Stromstraße - und seiner Begründung einschließlich des Umweltberichtes für die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu. Sofern keine Stellungnahmen abgegeben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen.
9. Bericht 3(1) als Text anzeigen
Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB vom 02.02.2021 - 23.02.2021 zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 03/031 - Nördlich Stromstraße- Stadtbezirk 3 - Stadtteil Unterbilk A: B ericht über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurden gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. dem Planungssicherstellungsgesetz durch Aushang der Planunterlagen im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf, der Öffentlichkeit vorgestellt und sie konnten im angeführten Zeitraum nach telefonischer Terminabsprache erörtert werden. Innerhalb des Durchführungszeitraumes gab es keine telefonischen Terminanfragen. B: Sch riftlich vorgebrachte Äußerungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung 1.Schreiben vom 02.02.2021 1.1 Beim Kauf der Wohnung durch den Einwender ist durch den Verkäufer der Immobilie, mit Hinweis auf den Bebauungsplan Nr. 5375/68 mitgeteilt worden, dass davon auszugehen ist, dass das an der Moselstraße befindliche Parkhaus zeitnah abgerissen wird. So wird in der Begründung zum Bebauungsplan ausgeführt, dass die Hochgarage abgebrochen und durch eine Tiefgarage für ca. 450 - 500 PKW ersetzt wird . Die Oberfläche soll bepflanzt und als Teil des neuen Bürgerparks vor dem Landtag hergestellt werden. Anlage 3 zur Vorlage Nr. APS/151/2025 Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 5375/068 setzt für den Bereich des Parkhauses Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „öffentliche Grünfläche und Tiefgarage" fest. Damit genießt das Parkhaus lediglich Bestandschutz. Ein Abriss des Parkhauses ist jedoch nicht vor Fertigstellung der neuen Landesbauten im Regierungsviertel zu erwarten, da die entfallenden Stellplätze des Parkhauses in den neuen Tiefgaragen ersetzt werden. 2. Schreiben vom 23.02.2021 2.1 Es wird gefragt, warum die Bekanntmachung vom 30.0 1.2021 deutlich vom Aufstellungsbeschluss des Jahres 2017 abweicht. Ziel ist, „...die mindergenutzten Parkflächen einer neuen hochwertigen Nutzung zuzuführen..." (Beschluss vom 9.8.2017). Der Aufstellungsbeschluss aus dem Jahre 2017 konnte noch nicht von den erst später konkret ausformulierten städtebaulichen Zielen für die bestehenden Parkplätze ausgehen. Insoweit beschränkte sich die seinerzeitig getroffene Abgrenzung des Geltungsbereichs fast ausschließlich auf die vorhandenen Parkplätze. Mit der nunmehr vorgesehenen Landtagserweiterung bleibt das städtebauliche Ziel, eine hochwertige Nachnutzung für die Parkplätze zu entwickeln, bestehen. Der Plangeltungsbereich musste aber dem konkreten Vorhaben angepasst werden. Der Bebauungsplan Nr. 03/031 dient nunmehr zunächst vorrangig der planungsrechtlichen Sicherung der Landtagserweiterung und der Sicherung der angrenzenden Freiraum - und Erschließungsflächen. 2.2 Die Notwendigkeit zu einer Erweiterung des Landtages erschließt sich nicht. Das bestehende Landtagsgebäude kann den heutigen Bedarf an Büro- und Sitzungsräumen zur Aufrechterhaltung des Parlamentsbetriebs nicht mehr abdecken. In den vergangenen 10 bis 15 Jahren hat sich die parlamentarische Arbeit enorm verändert, so dass neue Flächenbedarfe entstanden sind. Beispielweise entstehen erhebliche Flächenbedarfe für inhaltliche und fachliche Veranstaltungen im Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern sowie ein gestiegener Bedarf an Sitzungsraumkapazitäten . Ursprünglich ist man von drei Landtagsfraktionen ausgegangen; heute sind fünf Fraktionen im Parlament vertreten. Derzeit ist der Landtag auf vier Liegenschaften mit hohen Mietkosten verteilt. Dadurch fehlt es an einem ausreichenden funktionellen Zusammenhang; Grundsätze rationaler Betriebsabläufe können nicht eingehalten werden. Ein Erweiterungsgebäude in unmittelbarer Nachbarschaft des Landtags schafft hier Abhilfe. 2.3 Es wird gefragt, ob Alternativen geprüft wurden, so zum Beispiel im Stadttor, auf dem Grundstück Parkhaus Moselstraße, Behrens- Bau etc.? Falls nein, weshalb nicht, falls ja: Mit welcher Begründung von welchem Gremium? Alternative Standorte wurden im Rahmen der Vorüberlegungen in Betracht gezogen, jedoch aus unterschiedlichen Gründen - wie beispielsweise der mangelnden räumlichen Bündelung der für den Landtagsbetrieb notwendigen Einrichtungen, vor allem wegen nicht vorhandener Sitzungsräume - nicht weiterverfolgt. Seitens des Landtags sowie seitens der Stadt Düsseldorf wurde letztlich die Entwicklung eines neuen Komplexes in räumlicher Nähe des vorhandenen Landtagsgebäudes vorgesehen . Dies insbesondere, da der Politikbetrieb des großen Landtagsparlaments auf kurze Wege und persönliche Kommunikation angewiesen ist. Dies spiegelt sich entsprechend in der städtebaulichen Konzeption der Landtagserweiterung wider. 2.4 In Zukunft wird verstärkt - auch gesetzlich ermöglicht - Homeoffice praktiziert. Ist dies (von wem, mit welcher Begründung) berücksichtigt worden? Welche Konsequenzen habe dies für den Erweiterungsbau? Die Nutzung von Homeoffice wird auch in der Wirtschaft und Verwaltung künftig eine Rolle spielen. Da der Politikbetrieb des großen Landtagsparlaments aber auch künftig absehbar auf kurze Wege, persönliche Kommunikation und Sitzungen vor Ort angewiesen sein wird, ist die Erweiterung des Landtags auch unter dem Gesichtspunkt eines tendenziell steigenden Anteils an Homeoffice erforderlich. 2.5 Weshalb sollen Entscheidungen zum Parkhaus Moselstraß e erst in Phase 2 erfolgen? Welches Gremium hat das weshalb beschlossen? Das Parkhaus Moselstraße wird frühestens nach Fertigstellung der neuen Landesbauten im Regierungsviertel abgerissen, da die entfallenden Stellplätze des Parkhauses in den neuen Tiefgaragen ersetzt werden. Eine Einbeziehung des Parkhauses in das Bebauungsplanverfahren ist nicht erforderlich, da dieser Bereich bereits im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 5375/068 mit der Festsetzung „Sondergebiet Zweckbestimmung öffentliche Grünfläche und Tiefgarage" eine entsprechende Festsetzung enthält. Ein aktueller Gremienbeschluss zu diesem Thema liegt nicht vor. 2.6 Es wird zitiert, dass " ...Städteklimatische Belange berücksichtigt werden sollen..." Es wird gefragt, warum bei der Ausschreibung der Fläche dieser bedeutende Umwelt-Faktor nicht an oberste Stelle gesetzt wurde. So entsteht der Eindruck, dass sich das Klima (die für Düsseldorf extrem wichtige Luftschneise) nach den Entwürfen der Architekten zu richten habe. Das we rden die Bürger nicht mitmachen; frische Luft sei wesentlich wichtiger als hübsche Gebäude. Auch aus Sicht der Landeshauptstadt Düsseldorf haben stadtklimatische Belange eine große Bedeutung. Insoweit war es auch Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens, dass kein geschlossener Gebäuderiegel geplant wird. Vielmehr soll mit einem aufgeständerten Bauwerk eine hohe Durchlässigkeit unter anderem für einen Luftaustausch geschaffen werden. Insoweit wurden diese Belange bereits im Wettbewerbsverfahren mit bedacht. Ergänzend wird im weiteren Planverfahren bezogen auf die geplanten Erweiterungsgebäude der Belang des Stadtklimas vertieft betr achtet und bewertet. 2.7 Es wird gefragt, weshalb in den Ausschreibungen das historische Pförtnerhäuschen nicht enthalten war? Das historische Kontorhäuschen wurde im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens beachtet. Einzelne architektonische Entwürfe sahen dessen Erhalt und Integration vor. Für den Siegerentwurf, der das Häuschen zugunsten eines Baukörpers überplant, sprachen gewichtige Belange, wie insbesondere die räumliche Nähe der geplanten Baukörper zum bestehenden Landtagsgebäude. Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob das Kontorhäuschen erhalten werden kann, gegebenenfalls an einer anderen Stelle. 2.8 Es wird gefragt, warum kein Budgetrahmen für das Vorhaben vorgegeben wird. Der Erweiterungsbau ist durch Bürger zu zahlen. Die Wirtschaftlichkeit und Effizienz der eingesetzten Finanzmittel für Bau und Unterhaltung wird im Rahmen des Planvollzugs beachtet. 3. Schreiben vom 12.12.2020 und 16.12.2020, 3.1 Das Hafenamtsgebäude wird als denkmalwürdig/denkmalgeschütz t bezeichnet. Eine Verlagerung wird als respektloser und unwürdiger Umgang gewertet. Zur Erhaltung am Standort sollt das entsprechende Ringmodul des Erweiterungsbaus Richtung Süden in den Bürgerpark verschoben werden. Hierdurch wird auch mehr Abstand zum Rheinturm geschaffen und eine klare Verbindungsache in den Medienhafen ermöglicht. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, das Ringmodul angrenzend an den WDR vom Hafenbecken u nd der Hafenpromenade abzurücken und mittig vor das WDR Gebäude zu platzieren. Dadurch wird die Gebäudereihe des Medienhafens sinnvoll fortgeführt, die Y-Pflanzung der vorhandenen Bäume aufgenommen und die vorhandene Hafenpromenade nicht eingeengt. Die Verschiebung der Ringmodule führt zu einem optimierten Trassenverlauf der Rheinuferpromenadenverlängerung und schafft im Bereich Rheinpark Bilk und Rheinturm einen größeren öffentlichen Raum. Das Kontorhäuschen steht nicht unter Denkmalschutz. Die Denkmalwürdigkeit wird derzeit geprüft. Die Anordnung der Baukörper wurde im Rahmen eines umfassenden hochbaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs festgelegt. Neben einer Prüfung grundsätzlicher Varianten erfolgte im Rahmen des Wettbewerbs eine hohe Zustimmung zu den geplanten Baukörperanordnungen und der Funktionalität der Wegevernetzungen. Insoweit wird der Anregung, den genannten Baukörper zu verschieben nicht gefolgt. Der künftige Umgang mit dem dadurch überplanten Hafenhäuschen wird im weiteren Verfahren geprüft. 3.2 Es wird kritisch angemerkt, dass unbehandeltes Holz als Fassadenelement nach einigen Jahren trist und grau aussähe. Das Thema wird im Rahmen der Realisierung beachtet. 4. Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz 4.1 Es wird mitgeteilt, dass das Projekt sowie der Gewinnerentwurf, ausdrücklich unterstützt wird und ein schnelles Verfahren zu begrüßen sei. Die veröffentlichten Unterlagen sowie die Markierung auf der Website lassen darauf schließen, dass der Geltungsbereich im Vergleich zu dem Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB vom 15.11.2017 erweitert worden ist, so dass dieser nun auch den Rheinturm inklusive Außenanlagen beinhalte. Als Eigentümer des Rheinturmes ist die Einwenderin vom Verfahren betroffen. Es muss sichergestellt sein, dass die Interessen im Sinne weiterer Nutzungen auch zukünftig berücksichtigt werden und funktionieren. Es wird daher gebeten, die Zuwegungen zum Rheinturm sicherzustellen und den Eigentümer in die Planung sowie die weiteren Abwägungsprozesse einzubinden . Im weiteren Planverfahren wird der Eigentümer des Rheinturms weiter eingebunden. Es ist ausdrücklich städtebauliches Ziel, die Belange des Betriebs des Rheinturms einschließlich notwendiger Zuwegungen im Bebauungsplan zu berücksichtigen. Insoweit wird den Anregungen im Zuge des weiteren Planverfahrens gefolgt. 5. Schreiben vom 22.02.2021 5.1 Das am Rheinturm ausgewiesene Gelände ist laut Bebauungsplan nur für Sondernutzung bestimmt. Dabei haben sich die Verantwortlichen seinerzeit etwas gedacht. Es diene nicht nur den Anwohnern, sondern auch vielen externen Besuchern als Naherholungsgebiet. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auch künftig ist beabsichtigt, die Belange der Naherholung im Plangebiet angemessen zu berücksichtigen und die Zugänglichkeit des Rheinturms zu wahren. Der Bereich unter dem aufgeständerten Neubau wird für die Öffentlichkeit zugänglich gestaltet. Somit sollen die Durchquerung, Nutzung und Aufenthaltsqualität der Freiräume insbesondere für Fußgänger und Radfahrer gegenüber der derzeitigen, durch den vorhandenen Parkplatz geprägten Situation verbessert werden. Die Ausgestaltung der Freiräume erfolgte unter Berücksichtigung der unterschiedlichen örtlichen und überörtlichen Radwegverbindungen sowie einer dem Bürger- und Rheinpark angepassten Freiraumgestaltung. Insoweit wird den Anregungen sinngemäß gefolgt. 5.2 Das Land NRW verfügt in Landtagsnähe über mehrere Gebäude, die zurzeit nicht oder nur teilweise genutzt werden. Es werden Beispiele wie Behrensbau, altes Innenministerium, Polizeipräsidium usw. benannt. In der Nähe des Landtages befinden sich beziehungsweise entst ehen neue Büroflächen, wie am Stadttor oder am ehemaligen Siemens Gelände. Diese Räume können, ohne die Nutzung des Bürgerparks zu verändern, vom Landtag angemietet werden. Es muss auf jeden Fall berücksichtigt werden, dass auch in der Landtagsverwaltung durch flexible Arbeitsplätze und Homeworking Platz geschaffen und zugleich ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet wird. Die vorgebrachten Belange und Standortalternativen waren Gegenstand bisheriger Überlegungen. Allerdings bedingt der effiziente Landtagsbetrieb die räumliche Nähe unterschiedlicher Nutzungen wie beispielsweise Sitzungsräume, Fraktionsräume und zugehörige Service-Leistungen. Insoweit wird auf die Antworten zu den diesbezüglichen Stellungnahmen un ter Ziffer 2 verwiesen. 5.3 Es wird vorgebracht, dass die Vorschläge für eine Bebauung wegen Corona weder im Landtag noch bei der Stadt Düsseldorf begutachtet werden konnten. So habe man sich kein Bild von den Folgen der Bebauung machen können. Dass Corona bedingt keine „Begutachtung" in Form einer Ausstellung oder einer Abendveranstaltung mit Präsentation der Entwürfe durchgeführt werden konnte, wird auch seitens der Stadt Düsseldorf bedauert. Um dies möglichst gut zu kompensieren, wird ergänzend zum Aushang der Pläne eine gesonderte Information über digitale Medien erfolgen, die den Anwohnern die Auswirkungen der Planung näherbringt und Möglichkeiten für weitere Stellungnahmen eröffnet. 5.4 Die Gestaltung des Bürgerparks wurde immer intensiv im Heimatverein Bilker Heimatfreunde e.V. besprochen. Die einheitliche Meinung ist, dass die Nutzung nicht verändert werden darf . Jetzt kann der Heimatverein Corona bedingt nicht tagen und keinen Einfluss auf die Planung nehmen. Durch Corona werden Steuergelder notwendigerweise für viele bisher nicht geplante Dinge ausgegeben. Deshalb sollten die Gelder, wenn verfügbar, für wichtigere Projekte wie z.B. Ausbau der Schulen, Kultur und Gesundheit verwendet werden und nicht für überflüssige Neubauten. Der Ausbau der Schulen, Kultur und Gesundheit ist nicht Regelungsgegenstand dieses Bebauungsplans. Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung ist jedoch festzustellen, dass für die Landeshauptstadt Düsseldorf im Sinne des § 1 Abs.3 Baugesetzbuch ein städtebauliches Erfordernis besteht, im Bereich des Plangebiets die Entwicklung des Landtags planerisch vorzubereiten. Hinsichtlich der Entwicklungserfordernisse des Landtags und der Standortwahl wird auf die Antworten zur Stellungnahme Ziffer 2 verwiesen. Die Wirtschaftlichkeit und Effizienz der eingesetzten Finanzmittel für Bau und Unterhaltung des Landtags wird überdies im Rahmen des Planvollzugs beachtet. Im Übrigen besteht weiterhin die Möglichkeit, aktiv an der Planung teilzuhaben.

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10. Behandlung Stgn. 4(2) als Text anzeigen
Stand: 12.05.2025 Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/050/2025 Stellungnahmen / Hinweise aus den Beteiligungen der Behörden, Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 21.08.2024 bis 20.09.2024 zum Bebauungsplan- Vorentwurf Nr. 0 3/031 -Nördlich Stromstraße - Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB Stand der Abwägung Beteiligung § 4 (2): März 2025 Anlage 3 zur Vorlage Nr. APS/151/2025 Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 2 von 17 Stand: 12.05.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/050/2025 I. Liste der Behörden, Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange, die abwägungsr elevante Stellungnahmen / Hinweise zum Bebauungsplan -Vorentwurf Nr. 03 /031 - Nördlich Stromstraße - vorgebracht haben 1. Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 53 - Immissionsschutz Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf 2. Deutsche Telekom Technik GmbH Prinzenallee 21, 40549 Düsseldorf 3. EU-Networks GmbH Franklinstraße 61-63, 60486 Frankfurt am Main 4. Geologischer Dienst NRW De-Greiff-Straße 195, 47803 Krefeld 5. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: NABU Ripshorster Straße 306, 46117 Oberhausen 6. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Endenicher Straße 133, 53115 Bonn 7. Netzgesellschaft Düsseldorf mbH Höherweg 200, 40233 Düsseldorf 8. Polizeipräsidium Düsseldorf, Städtebauliche Kriminalprävention Zollstraße 4, 40213 Düsseldorf 9. Stadtwerke Düsseldorf AG Höherweg 100, 40233 Düsseldorf 10. Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH D2-Park 5, 40878 Düsseldorf 11. Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein Auf der Münze 8, 50668 Köln 12. Amt 19 - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Brinckmannstraße 7, 40225 Düsseldorf 13. Amt 37/51 - Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Hüttenstraße 68, 40215 Düsseldorf 14. Amt 52 - Sportamt Arena-Straße 1, 40474 Düsseldorf 15. Amt 53 - Gesundheitsamt Kölner Straße 180, 40227 Düsseldorf 16. Amt 63 - Bauaufsichtsamt Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf 17. Amt 65 - Liegenschaftsamt Brinckmannstraße 4, 40225 Düsseldorf Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 3 von 17 Stand: 12.05.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/050/2025 18. Amt 66 - Amt für Verkehrsmanagement Auf´m Hennekamp 47, 40225 Düsseldorf 19. Amt 67 - Stadtentwässerungsbetrieb Auf´m Hennekamp 47, 40225 Düsseldorf 20. Amt 68 - Gartenamt Kaiserswerther Straße 390, 40474 Düsseldorf 21. Amt 69 - Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau Auf´m Hennekamp 45, 40225 Düsseldorf 22. Bezirksverwaltungsstelle - Stadtbezirk 03 Bachstraße 145, 40217 Düsseldorf Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 4 von 17 Stand: 12.05.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/050/2025 II. Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen / Hinweise der Behörden, Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan- Vorentwurf Nr. 03/031- Nördlich Stromstraße - 1. Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 53 - Immissionsschutz 4(2) a) Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, die Untere Denkmalbehörde sowie das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege sind zu beteiligen. Die Behörden wurden im Bebauungsplanverfahren beteiligt. b) Zur Einhaltung der verschärften EU- Luftqualitätsrichtlinie ist die Umsetzung des Verkehrsgutachtens erforderlich. c) Die Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung in den Rhein ist zeitnah zu erneuern. Die Hochwasserschutzmaßnahmen sind rechtzeitig abzustimmen. genommen. Die Hinweis e werden außerhalb des Bebauungsplanverfahrens 2. Deutsche Telekom Technik GmbH 4(2) Es wird auf den Leitungsbestand im Plangebiet, insbesondere im Bereich Stromstraße, hingewiesen. genommen und im Rahmen des Genehmigungsverfahrens 3. EU-Networks GmbH 4(2) Es wird auf den Leitungsbestand im Plangebiet hingewiesen. genommen und im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 5 von 17 Stand: 12.05.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/050/2025 4. Geologischer Dienst NRW 4(2) Das Plangebiet befindet sich größtenteils in der Gemarkung Hamm und ist der Erdbebenzone I sowie der geologischen Untergrundklasse T zuzuordnen. Eine Teilfläche im Süden des Plangebiets befindet sich in der Gemarkung Neustadt und ist der Erdbebenzone 0 sowie der geologischen Untergrundklasse T zuzuordnen. Der Hinweis zur Erdbebengefährdung eines Großteils des Plangebiets wird in den Bebauungsplan aufgenommen. 5. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: NABU 4(2) a) Die Empfehlungen der Artenschutzprüfung und des Grünordnungsplans sind einzuhalten. b) Der geplante Ausgleich der 107 zu fällenden Bäume durch 84 Bäume ist zu wenig, es sollen weitere 44 Bäume gepflanzt werden. Es werden laut GOP 83 Ersatzpflanzungen innerhalb des Plangebiets vorgenommen, davon 62 im Bereich privater Flächen (und entsprechend festgesetzt) sowie 21 auf öffentlichen Flächen. Das verbleibende Defizit von 24 Bäumen wird durch Pflanzungen außerhalb des Plangebiets im Bürgerpark Bilk ausgeglichen. Die grundsätzliche Machbarkeit dieser Pflanzungen wurde im Rahmen des vorlaufenden Wettbewerbsverfahrens nachgewiesen. Eine Sicherung der Baumpflanzungen außerhalb des Geltungsbereichs erfolgt über den städtebaulichen Vertrag. Damit wird der - im Rahmen des BP-Verfahrens entstehende - erforderliche Ausgleich umgesetzt. Der Stellungnahme w ird c) Weitere Baumverluste durch den Baustellenverkehr sind ebenfalls zu kompensieren. Auswirkungen des Baustellenverkehrs auf den Baumbestand werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens untersucht und bei Bedarf gemäß Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 6 von 17 Stand: 12.05.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/050/2025 den Anforderungen der städtischen Baumschutzsatzung ausgeglichen . d) Es ist ein Konzept zu erstellen, das Vorgaben für eine faunafreundliche Beleuchtung der neuen Baukörper sowie der Außenanlagen definiert (Lichtkonzept zum Insekten - und Vogelschutz) Der Bebauungsplan enthält bereits einen Hinweis zur artenschutzkonformen Außenbeleuchtung. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird ein artenschutzgerechtes Beleuchtungskonzept mit der Unteren Naturschutzbehörde e) Es ist ein Konzept zur artenschutzgerechten Fassadengestaltung zu erstellen, das präventive Maßnahmen gegen Vogelschlag definiert. Eine Festsetzung zur Vermeidung von Vogelschlag wurde in den Bebauungsplan aufgenommen . 6. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege 4(2) Es sind die Bestimmungen des § 16 DSchG NRW zu beachten und ein Hinweis zum Umgang mit archäologischen Funden in den Bebauungsplan aufzunehmen. Der Hinweis zum Umgang mit archäologischen Funden wird in den Bebauungsplan aufgenommen. 7. Netzgesellschaft Düsseldorf mbH 4(2) Es wird auf den Leitungsbestand im Plangebiet hingewiesen. genommen und im Rahmen des Genehmigungsverfahrens 8. Polizeipräsidium Düsseldorf, Städtebauliche Kriminalpr ävention 4(2) Sicherungsmaßnahmen für das Gelände und das Gebäude sind bei genommen und, sofern möglich Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 7 von 17 Stand: 12.05.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/050/2025 der Planung und Ausführung des Baus zu beachten. und sinnvoll im Rahmen des Genehmigungsverfahrens 9. Stadtwerke Düsseldorf AG 4(2) Im Plangebiet befindet sich Leitungsbestand. Es wird auf die Schutzanweisung und laufende Abstimmungen verwiesen. Es werden allgemeine Hinweise zum Leitungsbestand vorgetragen. Es sind Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zu sichern. Der Leitungsbestand wird nicht in den Bebauungsplan übernommen , da er im Zuge der Baumaßnahmen in Abstimmung mit den Stadtwerken weitestgehend umverlegt wird. Die nicht öffentlichen Flächen im Plangebiet werden als mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger zu belastende Flächen festgesetzt. Die weiteren Hinweise werden in Rahmen der Ausführungsplanung beachtet. 10. Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH 4(2) Im Plangebiet befinden sich Telekommunikationsanlagen des Unternehmens. genommen und außerhalb des Bauleitplanverfahrens 11. Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein 4(2) Es wird auf die durch die Schifffahrt verursachten Schallemissionen hingewiesen. Die Schallemissionen der Schifffahrt wurden in der Schalltechnischen Untersuchung (Peutz Consulting GmbH 2023) berücksichtigt. Diese sind gegenüber dem Straßen- und Schienenlärm insgesamt eher untergeordnet zu betrachten. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 8 von 17 Stand: 12.05.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/050/2025 12. A 19 - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz 4(2) a) Es wird gefordert, Schalldämmmaße gemäß DIN 4109 festzusetzen. Es ist eine Abwägung der Änderung der Verkehrslärmemissionen im Umfeld erforderlich. Nach Abstimmungen mit dem Fachamt werden im Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB passive Schallschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Verkehrslärm festgesetzt. Schutzbedürftige Nutzungen sind gem. DIN 4109 durch technische Vorkehrungen vor Außenlärm zu schützen. Die Schalldämmmaße ergeben aus den jeweiligen maßgeblichen Außenlärmpegeln. Mit der Umsetzung des Bebauungsplans ist ein erhöhtes Verkehrsaufkommen verbunden. Es ergeben sich geringfügige Erhöhungen, zum Teil auch Verringerungen der Verkehrslärmemissionen. Die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) werden an fast allen untersuchten Immissionsorten deutlich überschritten. Ursache für die Überschreitungen stellt aber nicht der mit der Umsetzung des Bebauungsplans verbundene Mehrverkehr dar, sondern die bereits bestehende Verkehrsbelastung. In den Bereichen mit Pegeln, die über der als Schwelle zur Gesundheitsgefährdung angesehenen Grenze von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts liegen, betragen die Erhöhungen höchstens 0,1 dB. Da Erhö hungen des Verkehrslärms um 1 bis 2 dB für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbar sind, kann eine entsprechende planbedingte Erhöhung des Verkehrslärms auch in dem besagten lärmkritischen Bereich oberhalb von 70 dB(A) Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 9 von 17 Stand: 12.05.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/050/2025 tags und 60 dB(A) nachts unter Abwägungsgesichtspunkten hingenommen werden . b) Die in den strömungstechnischen Untersuchungen zum Thema „Windkomfort/Windgefähr- dung im bodennahen Außenbereich" (Wacker 2023) genannten Minderungsmaßnahmen sind zu realisieren. Die gutachterlich festgelegten Windminderungsmaßnahmen werden im Freiraumkonzept berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen wird im Städtebaulichen Vertrag gesichert. c) Im Plangebiet und dessen Umfeld befindet sich die Altablagerung AA 49. Eine Beeinträchtigung durch Gasmigration kann nicht ausgeschlossen werden. Im Plangebiet befinden sich die Altstandorte AS 7507 und 10102. Derzeit wird ein Sanierungskonzept zur Beseitigung der Altablagerung erstellt und mit dem Fachamt d) Es werden Hinweise auf Grundwasserstände sowie Grundwasserverunreinigung und den Umgang im Rahmen von Baumaßnahmen vorgetragen. genommen und im Rahmen des Planvollzugs berücksichtigt. e) Die Abwassertechnische Erschließung des Plangebietes ist gesichert. f) Es werden Hinweise zur Lage am Rhein und außerhalb von Wasserschutzgebieten vorgetragen. g) Das Plangebiet befindet sich fast vollständig in einem Risikogebiet gem. § 78b WHG. Es wird auf die Hochwassergefahrenkarte der Bezirksregierung verwiesen. Es wird auf die Überflutungsgefahr genommen und im Rahmen der Ausführungsplanung Die neu geplanten Nutzungen des Landtags werden in hochwasserangepasster Bauweise errichtet. Für Tiefgaragenzufahrten wird eine Mindesthöhe festgesetzt. Die Situation des Rheinturms wird Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 10 von 17 Stand: 12.05.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/050/2025 nicht verändert. Weitergehende Maßnahmen sind nicht erforderlich. h) Eine Überschreitung von Grenzwerten der 39.BImSchV ist nicht auszuschließen, daher ist eine Festsetzung zur Tiefgaragenentlüftung in den Bebauungsplan aufzunehmen. Der Festsetzungsvorschlag wird in den Bebauungsplan aufgenommen. i) Es wird auf Maßnahmen zur Reduzierung der thermischen Belastung hingewiesen. Der architektonische Entwurf enthält eine Vielzahl von Maßnahmen zur Reduzierung der thermischen Belastung (z.B. Begrünung der Freiflächen und Dächer, Verschattung durch Baukörper, Reduzierung der Sonneneinstrahlung, Verringerung des Energiebedarfs, Niederschlagswassermanagement) . Der Bebauungsplan ermöglicht durch seine Festsetzung die Umsetzung dieser Maßnahmen. Der Stellungnahme wird zur 13. A 37/51 - Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz 4(2) Es wird auf die Belange und Anforderungen des Brandschutzes genommen und im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens 14. A 52 - Sportamt 4(2) Eine Beeinträchtigung der Marina im angrenzenden Zollhafen ist zu vermeiden. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 11 von 17 Stand: 12.05.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/050/2025 15. A 53 - Gesundheitsamt 4(2) Die Grundsatzliste Gesundheitsschutz für die Bauleitplanung (Januar 2019) ist zu berücksichtigen. Die Grundsatzliste Gesundheitsschutz für die Bauleitplanung wird im Planverfahren berücksichtigt. 16. A 63 - Bauaufsichtsamt 4(2) a) Die Anlagen zur Energiegewinnung sind bei der Festsetzung Gebäudehöhen zu Die Anlagen zur Energiegewinnung werden bei der Festsetzung von Gebäudehöhen berücksichtigt. b) Hinsichtlich der Abstandsflächen liegen keine Bedenken vor. c) Der Rheinturm und Landtag sind als potentielle Denkmäler gelistet. Eine vorhabenbedingte Beeinträchtigung wird nicht erwartet. Bei einer Unterschutzstellung Landtags ist der Erweiterungsbau eingehend zu prüfen. d) Die Bezirksregierung Düsseldorf ist im Bebauungsplanverfahren zu beteiligen. Die Bezirksregierung wurde im Bebauungsplanverfahren beteiligt. Es liegen keine denkmalpflegerischen Bedenken vor. e) Die Bodendenkmalpflegerischen Hinweise sind zu Im Bebauungsplan auf die Berücksichtigung bodendenkmalpflegerischer Belange hingewiesen. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 12 von 17 Stand: 12.05.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/050/2025 17. A 65 - Liegenschaftsamt 4(2) a) Im Plangebiet befinden sich Grundstücke im Eigentum der Landeshauptstadt und Dritter. Zudem wird auf derzeitige

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11. FNB-54 als Text anzeigen
Title: A3 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00571972.pdf Published Time: Tue, 06 Jan 2026 10:20:17 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Gewerbliche Bauflächen Sondergebiete Gemischte Bauflächen Ver- und Entsorgungsanlagen Industriegebiete Gewerbegebiete Badeplatz/ Freibad Friedhof Festplatz Zeltplatz Art der baulichen Nutzung Wohnbauflächen Besondere Wohngebiete Gehwegverbindung zwischen Grünflächen Sportplatz/ Sportanlage Dauerkleingärten Dorfgebiete Mischgebiete Kerngebiete Grünflächen Parkanlage Grünflächen Spielplatz Wasserflächen, Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses Flächen für die Landwirtschaft Flächen für die Forstwirtschaft Aufschüttungen Land- und Forstwirtschaft Flächen mit zeitweiliger Gemeinbedarfsnutzung Abfall Wasser Abwasser Wassersport Siedlungsschwerpunkt Umgrenzung der Flächen für Aufschüttungen Funk- und Übertragungsstation Sonstiges Umgrenzung des Sanierungsgebietes HS Planungen, Nutzungsregelungen und Massnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Naturschutzrechts Segelfluggelände Umgrenzung der Flächen für den Luftverkehr Umgrenzung des Bauschutzbereichs gem.Luftverkehrsgesetz Umgrenzung des Fluglärm-schutzgebietes gem. Landes-entwicklungsplan Schutz vor Fluglärm v. 17.08.1998 Schutzzone A Grenzen d. Fluglärmschutzbereichs aufgrund des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm i.d.F. der Bekannt-machung v. 31.Oktober.2007 und der Fluglärmschutzverordnung Düsseldorf v. 25. Oktober 2011 Tag-Schutzzone 1 Tag-Schutzzone 2 Nacht-Schutzzone x 1 x x 2 x x N x Flughafen xxxxxx x C x x A x x B x xxxxxx xxxx xxxx S-Bahn-Haltestelle Stadtbahn Stadtbahn-Haltestelle Oberirdische Leitung Unterirdische Leitung Mineralölproduktleitung Hochspannungsfreileitung Ethylenleitung Wasserleitung Naturschutzgebiet Landschaftschutzgebiet Autobahnen u. autobahnähnliche Strassen Strassenverkehr Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrstrassen Ruhender Verkehr Bahnanlagen Umgrenzung von Flächen für die Wasser-wirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses Umgrenzung der Flächen mit wasserrechtlichen Festsetzungen Überschwemmungs-gebiet Sporthafen Schutzgebiete für Grund- und Quellwassergewinnung Bezeichnung der Zonen I, II, IIIa, IIIb Gas Flächen für Versorgungsanlagen, für die Verwertung oder Beseitigung von Abwasser und festen Abfallstoffen Fernwärme Wasserflächen Hafen Zeichenerklärung M 1 : 20.000 Stadtgrenze Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Gemeinbedarfseinrichtung ## Landeshauptstadt Düsseldorf Flächennutzungsplan Kulturellen Zwecken dienende Gebäude u. Einrichtungen Tiefbunker Hochbunker Hallenbad Sporthalle Post Flächen für den Gemeinbedarf Jugendheim, Jugendherberge Altenheim Gesundheitl. Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen Öffentliche Verwaltung Kirchen u. kirchlichen Zwecken dienende Gebäude u. Einricht. Kindertagesstätte, Kindergarten Elektrizität Feuerwehr Bahnhof Leitungen Schule Verkehr Grenzen S NL Gasleitung Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan Geplante Änderung # Landeshauptstadt Düsseldorf # Flächennutzungsplanberichtigung Nr. 54 # Nördlich Stromstraße # Vorentwurf M 1:20.000 ## Stadtplanungsamt 61 / 2 Düsseldorf, den ................. Abteilungsleiterin Stadtplanungsamt Charlotte Selter « ««« ««««««««««««««« «« «« «« ««««««««««««««« « «««11««« 1«« «««««««««1 1 «««««« «1«««««««««« «««««««««««««««««« ««««««« «««1«««11«««««««1«1«««11 11 > @ > @ 194 195 > 201 192 > 189 > 201 202 > 193 194 195 > 198 194 191 197 185 > 169 > 191 192 190 > @ > @ Ü « ««« «««««««««««««««« «« «« «« ««««««««««««««« « «««11««« 1«« «««««««««1 1 «««««« «1«««««««««« «««««««««««««««««« ««««« «« «««1«««11«««««««1«1«««11 11 > @ 194 195 > 201 192 > 189 > 201 202 > 193 194 195 > 198 194 191 197 185 > 169 > 191 192 190 > @ Ü Anlage 3 zur Vorlage Nr. APS/151/5025

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/151/2025