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APS/151/2025
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 03/031 - Nördlich Stromstraße (Landtagserweiterung) -
Verfahren gemäß § 13a BauGB, Sttellungnahmen, Änderung, Satzung
Fachbereich :
61 - Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 3 27.01.2026 Anhörung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung
28.01.2026 Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss 02.02.2026 Vorberatung
Rat 11.02.2026 Entscheidung
Seite 2
Sitzung des APS am 28.01.2026 Vorlage Nr. APS/151/2025
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 03/031 Verfahren gem. § 13a BauGB
- Nördlich Stromstraße - Stellungnahmen
(Landtagserweiterung) Änderung
Satzung
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Vorlage Nr. APS/151/2025
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 03/151
- Nördlich Stromstraße - (Landtagserweiterung)
- Stellungnahmen
- Änderung
- Satzung
Beschlussentwurf:
BV Die Bezirksvertretung 3 wird hiermit gemäß § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 03/031
- Nördlich Stromstraße - angehört und empfiehlt dem Rat der Stadt
eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat
der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der
Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im
Rahmen seiner Vorberatung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
Rat I. Der Rat der Stadt stimmt der Behandlung der Äußerungen gem. § 3
Abs. 1 BauGB sowie der Behandlung der Stellungnahmen nach § 4
BauGB gemäß Vorlage Nr. APS/050/2025 zu (zustimmender
Beschluss des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung sowie
Beschlussempfehlung an den Rat vom 25.06.2025, Anlage 3 zur
vorliegenden Vorlage).
II. Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den zum Bebauungsplan der
Innenentwicklung Nr. 03/031 - Nördlich Stromstraße - während der
Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung
abgegebenen Stellungnahmen und entscheidet hierüber gemäß § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und
nimmt Kenntnis von der beschränkten erneuten Beteiligung und
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entscheidet hierüber gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB
entsprechend Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage.
III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung des Bebauungsplanes der
Innenentwicklung Nr. 03/031 - Nördlich Stromstraße -.
Es handelt sich insbesondere um:
- geringfügige Anpassung der Verkehrsfläche
- Anpassung des Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes 2 (GFL 2)
- Anpassung der abweichenden Abstandsfläche (Abschnitt G-H)
- Anpassung des Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes 3 (GFL 3 in L)
- Klarstellung zur Technikaufbauten Festsetzung (nur für SO 2
Landtag)
- Aktualisierung der Baumbilanz im Umweltbericht
IV. Der Rat der Stadt beschließt
den für ein Gebiet zwischen Bürgerpark Bilk, WDR-Landesstudio,
Zollhafen, Rhein und Landtag
- maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungs -
bereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB im Bebauungsplan-Entwurf
Nr. 03/031 - Nördlich Stromstraße -
am 25.06.2025 aufgestellten und heute geänderten Bebauungsplan
der Innenentwicklung Nr. 03/031 - Nördlich Stromstraße - gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit der Begründung vom
02.12.2025 (siehe Anlage 2).
Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im
Wege der Berichtigung entsprechend der Plananlage (Anlage 3)
angepasst.
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Sachdarstellung:
Der Landtag Nordrhein-Westfalen soll am derzeitigen Standort in Düsseldorf
erweitert werden. Das bestehende Landtagsgebäude kann den heutigen Bedarf an
Büro- und Sitzungsräumen zur Aufrechterhaltung des Parlamentsbetriebs nicht mehr
abdecken.
Das etwa 3,1 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk 3, in den Stadtteilen
Hafen und Unterbilk, südwestlich des nordrhein-westfälischen Landtags.
Das städtebauliche Konzept für die Landtagserweiterung ist im Rahmen eines 2020
durchgeführten offenen, zweiphasigen hochbaulichen Realisierungs- und
freiraumplanerischen Ideenwettbewerbs festgelegt worden. Im Nachgang wurde der
Erweiterungsbau hinsichtlich der funktionalen Bedürfnisse des Landtags und der
Durchlässigkeit der baulichen Strukturen optimiert.
Zwischen dem bestehenden Landtagsgebäude und dem WDR-Landesstudio sind vier
kreisförmige Baukörper (Ringmodule) geplant, die durch Brückenbauwerke
untereinander und mit dem bestehenden Landtagsgebäude verbunden sind. Die
Formsprache des geplanten Gebäudes bindet das bestehende Landtagsgebäude und
den Rheinturm als Teile eines städtebaulichen Gesamtensembles ein.
In seiner gestalterischen und höhentechnischen Ausformulierung ordnet sich der
geplante Erweiterungsbau dem bestehenden Landtagsgebäude unter. Die zwei- bis
viergeschossigen Baukörper werden bis zu einer Höhe von etwa 7 m über dem
bestehenden Gelände bzw. der umgebenden Freiflächen aufgeständert, so dass ein
weitestgehend freier und transparenter Bewegungsraum entsteht. Auf diese Weise
ist eine hohe Durchlässigkeit gegeben, die durch Fuß- und Radwegeverbindungen die
Verknüpfung zwischen den Freiräumen des Bürgerparks und des Rheinparks Bilk
aufrechterhalten. Eine Beeinträchtigung des Luftaustauschs zwischen dem Rhein und
den sich östlich anschließenden Stadträumen wird damit minimiert.
Unter Berücksichtigung der bestehenden Stadt- und Freiraumstrukturen ermöglicht
das neue Gebäudeensemble weiterhin die Verknüpfung von Rhein- und Bürgerpark.
Es ist geplant, das Gebäude energetisch zu optimieren. Zur Maximierung der
regenerativen Stromerzeugung sind (Vor-)Dächer in weiten Teilen mit Photovoltaik
belegt und bilden gleichzeitig einen feststehenden Sonnenschutz. Eine Zertifizierung
von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. (DGNB) wird angestrebt.
Die Flachdächer erhalten extensive und intensive Begrünungen und dienen der
Retention von Niederschlagswasser und der Reduzierung der thermischen Belastung.
Anfallendes Niederschlagswasser wird zur Bewässerung der Grünflächen genutzt.
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Durch den Entfall der vorhandenen Stellplatzanlage am Fuße des Rheinturms und des
Rückbaus der Stromstraße können Barrieren abgebaut und die Vernetzung der
Freiräume innerhalb und außerhalb des Plangebiets für Fußgänger und Radfahrer
umgesetzt werden. Der Bereich unter dem aufgeständerten Neubau wird für die
Öffentlichkeit zugänglich gestaltet. Somit werden die Durchquerung, Nutzung und
Aufenthaltsqualität der Freiräume insbesondere für Fußgänger und Radfahrer
gegenüber der derzeitigen, durch den vorhandenen Parkplatz geprägten Situation
verbessert. Hierzu bietet die geplante Tiefgarage und die damit resultierende
Verlagerung von motorisierten Individualverkehren und Kfz-Stellplätzen unterhalb
der Geländeoberfläche die Grundlage. Die Vorfahrt zum Haupteingang des Landtags
erfolgt ebenfalls über die Tiefgarage durch eine zusätzliche Ausfahrt zum Platz des
Landtags. Die Ausgestaltung der Freiräume erfolgte unter Berücksichtigung der
unterschiedlichen örtlichen und überörtlichen Radwegverbindungen sowie einer dem
Bürger- und Rheinpark angepassten Freiraumgestaltung. Der Fortsetzung der
Rheinuferpromenade in den Medienhafen und der Anbindung des Hafenbeckens an
den Bürgerpark kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu.
Der Ersatz der durch die Planung entfallenden Bäume wird zum Teil im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes durch entsprechende textliche Festsetzung
sichergestellt. Darüber hinaus wird der Ersatz von 33 satzungsgeschützten und 17
nicht satzungsgeschützten Bäume außerhalb des Plangebietes im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens sichergestellt. Die Möglichkeit von ortsnahen
Ersatzpflanzungen wird geprüft.
Nach Durchführung der Veröffentlichung ergab sich die Erforderlichkeit der
Anpassung des Bebauungsplanes bzgl. der Straßenverkehrsfläche, des Geh-, Fahr-
und Leitungsrechtes 2 (GFL 2) und der abweichenden Abstandsfläche (Abschnitt G-
H).
Die Straßenverkehrsfläche wurde nach Norden geringfügig erweitert und passt sich
damit der Freianlagenplanung an, indem der geplante Fuß- und Radweg vollständig
Teil der Straßenverkehrsfläche wird. Zudem wurde im Bereich der WDR-Zufahrt die
Straßenverkehrsfläche geringfügig erweitert, um die Erschließung des WDR
sicherzustellen und die Notwendigkeit der Überfahrung von Drittgrundstücken
auszuschließen. Durch die geringfügige Erweiterung der Straßenverkehrsfläche
wurde das Sondergebiet 2 „ Landtag " entsprechend verkleinert.
Das GFL 2 wurde um eine Teilfläche zwischen dem Bestandsgebäude Landtag und
dem Erweiterungsbau erweitert, um alle erforderlichen Rechte im Sondergebiet 2
„ Landtag " sicherstellen zu können.
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Der Abschnitt G-H der abweichenden Abstandsfläche wurde etwas vergrößert, sodass
keine Abstandsflächenkonflikte mit dem Parkhaus Stadttor entstehen.
Da die Grundzüge der Planung durch die Änderungen nicht berührt waren, wurde
eine beschränkte erneute Beteiligung nach § 4a Absatz 3 Satz 4 Baugesetzbuch
durchgeführt.
Nicht Teil der erneuten beschränkten Beteiligung waren die Anpassung des GFL 3 in
L und die Ergänzung zur Technikaufbauten Festsetzung (nur für Sondergebiet 2
Landtag). Hierbei handelt es sich um klarstellende Änderungen, die keine
Betroffenheiten auslösen.
Der Flächennutzungsplan wurde im Wege der Berichtigung nach § 13 a
Baugesetzbuch angepasst.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage findet das Bebauungsplanverfahren seinen
Abschluss.
Anlagen:
1. Behandlung Stgn. 3(2)
2. Einsprechende 3(2)
3. Begründung
4. Festsetzungen
5. Plan mit Roteintrag
6. Plan
7. Planverkleinerung
8. Beschlusstext 3(2)
9. Bericht 3(1)
10. Behandlung Stgn. 4(2)
11. FNB-54
1. Behandlung Stgn. 3(2) als Text anzeigen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/ 151/2025
Stand: 02.12.2025 , Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/151/2025
Stellungnahmen / Hinweise
aus der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 01.09.2025 bis 02.10.2025
sowie der beschränkten erneuten Beteiligung
gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB
vom 09.10.2025 bis 31.10.2025
zum Bebauungsplan- Entwurf Nr. 03/031
- Nördlich Stromstraße -
Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB
Stand der Abwägung Beteiligung § 3 (2): Oktober 2025
Stand der Abwägung erneute Beteiligung § 4a (3): November 2025
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 2 von 6 Stand: 02.12.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/151/2025
I. Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen / Hinweise der
Behörden, Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum
Bebauungsplan -Entwurf Nr. 03/031 - Nördlich Stromstraße -
1. Deutsche Telekom Technik GmbH
Im Plangebiet befinden sich
Telekommunikationsleitungen des
Unternehmens, die aus dem
beigefügten Plan ersichtlich sind.
Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen und außerhalb des Bauleitplanverfahrens berücksichtigt.
2. Ericsson Services GmbH
Im Plangebiet befinden sich
Richtfunkverbindungen.
Um die direkte Sichtline ist ein Radius
von mindestens 25 m freizuhalten.
Die Standorte der
Richtfunkverbindungen sind im
Schreiben enthalten.
Unter Interpretation der Angaben in
der Stellungnahme wird davon
ausgegangen, dass sich die Angaben auf Richtfunkverbindungen im
Zusammenhang mit dem Rheinturm
beziehen. Die Höhenangaben bewegen
sich im Bereich zwischen 177,5 und
201,8 m ü. NN. Aufgrund der im
Bebauungsplan festgesetzten,
maximal zulässigen Höhen im Bereich
der Landtagserweiterung von 6 0,2 m
ü.NHN zzgl. 4,6 m für
Überschreitungen durch
Technikaufbauten liegt keine
Beeinträchtigung der
Richtfunkverbindungen vor.
3. Eu-Networks GmbH
Es wird auf Leitungen im Plangebiet
hingewiesen, die aus dem beigefügten
Plan ersichtlich sind.
Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen und außerhalb des Bauleitplanverfahrens berücksichtigt.
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 3 von 6 Stand: 02.12.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/151/2025
4. Netzgesellschaft Düsseldorf mbH
Das Unternehmen ist von dem
Vorhaben betroffen.
Der Hinweis zur Betroffenheit wird zur
5. Polizeipräsidium Düsseldorf, Städtebauliche Kriminalprävention
Es wird auf die Stellungnahme vom
17.04.2024 im Rahmen der
Behörden beteiligung verwiesen. Es
werden Anregungen und Hinweise zu
baulichen und technischen
Sicherheitsmaßnahmen vorgebracht .
Die Anregungen und Hinweise
betreffen Maßnahmen, die nicht Regelungsgegenstand des
Bebauungsplans sind. Sie werden zur
Kenntnis genommen und - sofern
möglich und sinnvoll - im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens
berücksichtigt.
6. Stadtwerke Düsseldorf AG
Es wird auf das Schreiben vom
25.09.2024 im Rahmen der
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
verwiesen.
In der Stellungnahme, aus der
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
wurde die Bestandssituation der
technischen Infrastruktur im Plangebiet thematisiert. Im Bebauungsplan sind innerhalb der
nicht-öffentlichen Flächen (Sondergebiete SO 1 und SO 2) Geh -,
Fahr- und Leitungsrechte zugunsten
der Ver- und Entsorgungsträger
festgesetzt. Die weiteren Hinweise
werden in Rahmen der
Ausführungsplanung beachtet.
Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
zugunsten der Ver- und
Entsorgungsträger sind auch in der
ausgewiesenen Grünfläche
erforderlich.
Die Festsetzung von Geh-, Fahr- und
Leitungsrechten zugunsten der Ver-
und Entsorgungsträger kann auf
Privatgrundstücken Dritter erforderlich
sein. Für öffentliche Flächen, wie
Verkehrsflächen oder Grünflächen ist
diese Festsetzung nicht erforderlich,
da entsprechende Rechte nicht
gesichert werden müssen.
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 4 von 6 Stand: 02.12.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/151/2025
Die Freianlagenplanung wird mit den
Planungen der Ver- und
Entsorgungsträger abgestimmt.
Der Stellungnahme wird nicht
gefolgt.
7. Vodafone West GmbH
Vor Baubeginn ist eine Planauskunft
bei dem Unternehmen anzufordern.
Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen und außerhalb des
Bauleitplanverfahrens berücksichtigt.
8. Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein
Es wird auf die durch die Schifffahrt
verursachten Schallemissionen
hingewiesen.
Die Schallemissionen der Schifffahrt
wurden in der schalltechnischen
Untersuchung (Peutz Consulting
GmbH 2023) berücksichtigt. Diese
sind gegenüber dem Straßen- und
Schienenlärm insgesamt eher
untergeordnet zu betrachten.
Aufgrund der bestehenden
Verkehrsbelastung werden
Schalldämmmaße gemäß DIN 4109
für die Fassaden im
Bebauungsplangebiet festgesetzt.
9. Amt 37/51 - Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Es wird auf die Belange und
Anforderungen des Brandschutzes
hingewiesen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen und im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
berücksichtigt.
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 5 von 6 Stand: 02.12.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/151/2025
10. Amt 37/53 - Kampfmittelbeseitigungsdienst
Bislang wurde keine
Luftbildauswertung veranlasst.
Es liegt eine Luftbildauswertung vom
Kampmittelbeseitigungsdienst der
Bezirksregierung Düsseldorf vom
30.05.2025 vor. Für den
überwiegenden Teil des Plangebiets
liegen keine Hinweise auf Kampfmittel
vor. Für eine südliche Teilfläche gibt
es konkrete Hinweise auf eine
Kampfmittelbelastung.
Diese Bereiche sind vor Baubeginn zu
überprüfen. Die Überprüfung und ggf.
erforderliche Durchführung von
Maßnahmen erfolgen außerhalb des
Bebauungsplanverfahrens. Der
Hinweis im Bebauungsplan wurde
entsprechend angepasst.
11. Amt 69 - Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau
Das geplante Bauvorhaben liegt im
Bereich der Schutzstreifen des Tunnels
Rheinuferstraße. Es sind geprüfte
statische Nachweise des
Bauvorhabens inklusive aller
Bauzustände in Bezug auf das
Bauwerk vorzulegen.
Der Hinweis wird z.K. genommen. Die
entsprechenden Nachweise werden
nachgelagert im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens erbracht .
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 6 von 6 Stand: 02.12.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/151/2025
II. Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen / Hinweise der
Öffentlichkeit zum Bebauungsplan -Entwurf. 03/031 - Nördlich
Stromstraße -
1. Öffentlichkeit 1
Durch den Bebauungsplan werden die
baurechtlich notwendigen und durch
Baulasten gesicherten Zufahrten und
Stellplätze der Nutzungen der
Eingebenden überplant. Für die Zeit
der Bauphase und des anschließenden
Betriebs der Landtagserweiterung
müssen diese Stellplätze erhalten oder
in unmittelbare Nähe der betroffenen
Liegenschaften verlegt werden.
Ansonsten steht die Vollzugsfähigkeit
des Bebauungsplans infrage.
Der Stellplatznachweis ist
bauordnungsrechtlich im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahren s zu
erbringen. Ein unmittelbarer
Regelungsbedarf auf der Ebene des
Bebauungsplans besteht nicht. Der
Bebauungsplan wiederum ermöglicht
Stellplätze in Tiefgaragen, sodass
Ersatzstellplätze realisiert werden
können; das Thema Stellplätze wird
damit planungsrechtlich ausreichend
berücksichtigt.
Die Bauphase (Landtagserweiterung)
stellt eine temporäre Situation dar.
Während dieser Zeit können
bestehende Stellplätze im Umfeld
genutzt oder neue Stellplätze auf der
Fläche des Parkhauses Moselstraße,
nach dessen Abriss, bereitgestellt
werden. Damit ist die Umsetzbarkeit
des Bebauungsplans gegeben.
Der Stellungnahme insoweit
gefolgt.
III. Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen / Hinweise
der Behörden, Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange
zum Bebauungsplan- Entwurf Nr. 03/031 - Nördlich Stromstraße - im
Rahmen der beschränkten erneuten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3
Satz 4 BauGB
Im Rahmen der beschränkten erneuten Beteiligung vom 09.10.2025 bis 31.10.2025
gingen keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen oder Hinweise ein.
2. Einsprechende 3(2) als Text anzeigen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/ 0151/2025
Stand: 02.12.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/151/2025
Liste der Einsprechenden
aus der öffentlichen Auslegung
vom 01.09.2025 bis 02.10.2025
und aus der beschränkten erneuten Beteiligung
gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Satz 4
vom 09.10.2025 bis 31.10.2025
zum Bebauungsplan- Entwurf Nr. 03/ 031
- Nördlich Stromstraße -
Seite 2 von 3 Stand: 02.12.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/151/2025
I. Liste der Behörden, Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange,
die abwägungsrelevante Stellungnahmen / Hinweise zum
Bebauungsplan -Entwurf Nr. 03/031 - Nördlich Stromstraße -
vorgebracht haben
1. Deutsche Telekom Technik GmbH
Saarstraße 12 , 47058 Duisburg
2. Ericsson Services GmbH
Prinzenallee 21, 40549 Düsseldorf
3. EU-Networks GmbH
Franklinstraße 61-63, 60486 Frankfurt am Main
4. Netzgesellschaft Düsseldorf mbH
Höherweg 200, 40233 Düsseldorf
5. Polizeipräsidium Düsseldorf, Städtebauliche Kriminalprävention
Zollstraße 4, 40213 Düsseldorf
6. Stadtwerke Düsseldorf AG
Höherweg 100, 40233 Düsseldorf
7. Vodafone West GmbH
Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf
8. Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein
An der Münze 8, 50668 Köln
9. Amt 37/51 - Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Hüttenstraße 68, 40215 Düsseldorf
10. Amt 37/53 - Kampfmittelbeseitigung
Hüttenstraße 68, 40215 Düsseldorf
11. Amt 69 - Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau
Auf´m Hennekamp 45, 40225 Düsseldorf
Seite 3 von 3 Stand: 02.12.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/151/2025
II. Liste der Öffentlichkeit, die abwägungsrelevante Stellungnahmen /
Hinweise zum Bebauungsplan -Entwurf Nr. 03 /007 - Westlich Hinter der
Böck - vorgebracht haben
1. Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG
Henkelstraße 64, 40589 Düsseldorf
3. Begründung als Text anzeigen
Begründung
zum Bebauungsplan -Entwurf Nr. 03/031
- Nördlich Stromstraße -
Verfahren nach § 13a BauGB
Stadtbezirk 3 Stadtteil Hafen & Unterbilk
- 2 -
Teil A - Städtebauliche Aspekte ........................................................................ 5
1 Planungsanlass ................................................................................. 5
2 Örtliche Verhältnisse .......................................................................... 5
2.1 Beschreibung des Plangebietes ............................................................ 5
2.2 Bestand ........................................................................................... 5
2.3 Umgebung ....................................................................................... 6
2.4 Verkehr und Erschließung ................................................................... 7
2.5 Infrastruktur .................................................................................... 7
2.6 Grünstrukturen ................................................................................. 8
3 Gegenwärtiges Planungsrecht ............................................................. 8
3.1 Regionalplan ..................................................................................... 8
3.2 Flächennutzungsplan ......................................................................... 8
3.3 Landschaftsplan ................................................................................ 8
3.4 Bebauungsplan ................................................................................. 9
4 Sonstige Satzungen, Pläne und Konzepte .............................................. 9
4.1 Raumwerk D .................................................................................... 9
5 Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes ...... 11
5.1 Städtebauliches Wettbewerbsverfahren, Konzept ................................. 11
5.2 Freiraumkonzept und Wegeführung ................................................... 13
5.3 Verkehrskonzept ............................................................................. 13
5.4 Anpassung des Planungsrechts .......................................................... 14
6 Inhalt des Bebauungsplans ............................................................... 14
6.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................ 15
6.2 Maß der baulichen Nutzung ............................................................... 18
6.3 Überbaubare Grundstücksflächen ...................................................... 23
6.4 Abweichende Abstandsflächen ........................................................... 25
6.5 Stellplätze und Garagen ................................................................... 27
6.6 Verkehrliche Erschließung ................................................................. 27
6.7 Ver- und Entsorgung ....................................................................... 28
6.8 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ......................................................... 29
6.9 Öffentliche Grünflächen .................................................................... 31
6.10 Artenschutz .................................................................................... 31
6.11 Grünplanerische Inhalte ................................................................... 32
6.12 Höhenlage ...................................................................................... 34
6.13 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ....................................... 34
6.14 Hochwasser .................................................................................... 36
- 3 -
6.15 Urbane Sturzfluten und Starkregen .................................................... 37
6.16 Verschattung/ Besonnung ................................................................ 38
6.17 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ................................................ 38
7 Kennzeichnung ............................................................................... 38
8 Nachrichtliche Übernahmen/ Hinweise ................................................ 39
8.1 Hochwasserschutz ........................................................................... 39
8.2 Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung ................................... 39
8.3 Standorte für Transformatoren .......................................................... 40
8.4 Löschwasserversorgung ................................................................... 40
8.5 Kampfmittel ................................................................................... 40
8.6 Grünordnungsplan ........................................................................... 40
8.7 Dach- und Tiefgaragenbegrünung ...................................................... 40
8.8 Baumpflanzungen ........................................................................... 40
8.9 Artenschutz .................................................................................... 41
8.10 Überflutungsgefährdung bei Starkregenereignissen .............................. 41
8.11 Bauwasserhaltung ........................................................................... 41
8.12 Luftreinhalteplan und Umweltzone ..................................................... 42
8.13 Feste Brennstoffe ............................................................................ 42
8.14 Denkmalschutz ............................................................................... 42
8.15 Erdbebengefährdung ....................................................................... 42
9 Verfahren ....................................................................................... 42
9.1 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB .............. 42
9.2 Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB .................................... 43
9.3 Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB .......................................... 43
10 Soziale Maßnahmen ......................................................................... 44
11 Bodenordnende Maßnahmen ............................................................. 44
12 Kosten für die Gemeinde .................................................................. 44
Teil B - Kapitel Umweltbelange ...................................................................... 45
13 Schutzgutbetrachtung ...................................................................... 45
13.1 Mensch .......................................................................................... 45
13.1.1 Verkehrslärm .................................................................................. 45
13.1.2 Elektromagnetische Felder (EMF) ....................................................... 47
13.1.3 Störfallbetriebsbereiche ................................................................... 48
13.1.4 Beseitigung und Verwertung von Abfällen ........................................... 48
13.1.5 Städtebauliche Kriminalprävention ..................................................... 49
13.1.6 Besonnung ..................................................................................... 49
- 4 -
13.1.7 Wind ............................................................................................. 50
13.2 Natur und Freiraum ......................................................................... 52
13.2.1 Flächennutzung und -versiegelung ..................................................... 52
13.2.2 Tiere, Pflanzen und Landschaft .......................................................... 53
13.2.3 Artenschutzrechtliche Prüfung ........................................................... 60
13.3 Boden ............................................................................................ 62
13.3.1 Altablagerungen im Umfeld des Plangebietes ....................................... 62
13.3.2 Altablagerungen im Plangebiet .......................................................... 62
13.3.3 Altstandorte im Plangebiet ................................................................ 62
13.3.4 Vorsorgender Bodenschutz ............................................................... 64
13.4 Wasser .......................................................................................... 64
13.4.1 Grundwasser .................................................................................. 64
13.4.2 Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung ................................... 66
13.4.3 Urbane Sturzfluten und Starkregen .................................................... 66
13.4.4 Oberflächengewässer ....................................................................... 67
13.4.5 Hochwasserbelange ......................................................................... 68
13.5 Luft ............................................................................................... 69
13.5.1 Lufthygiene .................................................................................... 69
13.5.2 Umweltfreundliche Mobilität .............................................................. 70
13.6 Klima ............................................................................................ 72
13.6.1 Globalklima .................................................................................... 72
13.6.2 Stadtklima und Klimaanpassung ........................................................ 72
13.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ............................................. 75
14 Geprüfte anderweitige Lösungsmöglichkeiten ...................................... 76
15 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
Planung (Nullvariante) .................................................................................. 76
16 Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) ................................ 77
17 Weitere Angaben ............................................................................. 78
- 5 -
Teil A - Städtebauliche Aspekte
1 Planungsanlass
Der Landtag Nordrhein-Westfalen soll am derzeitigen Standort in Düsseldorf
erweitert werden. Die parlamentarische Arbeit hat sich in den vergangenen 10 bis 15
Jahren stark verändert. Das bestehende Landtagsgebäude kann den heutigen Bedarf
an Büro- und Sitzungsräumen zur Aufrechterhaltung des Parlamentsbetriebs nicht
mehr abdecken. Da der Politikbetrieb des Parlaments des bevölkerungsreichsten
Bundeslandes auf kurze Wege und persönliche Kommunikation angewiesen ist , soll
ein neuer Gebäudekomplex in räumlicher Nähe des vorhandenen Landtagsgebäud es
errichtet werden.
Bei den für die Erweiterung vorgesehenen Flächen handelt es sich um Teile der
Stromstraße, die Stellplatzanlage des Rheinturms sowie angrenzende Bereiche des
Bürgerparks und des Rheinparks Bilk. Das Vorhaben der Landtagserweiterung führt
zur städtebaulichen Neuordnung einer prominenten Adresse an der Schnittstelle
zwischen Rheinuferpromenade und dem Medienhafen. Insoweit ist Anlass gegeben,
die Landtagserweiterung und die Entwicklung der angrenzenden Freiraum- und
Erschließungsflächen planungsrechtlich zu steuern.
Die dem Bebauungsplan zugrundeliegende städtebauliche Konzeption wurde im
Rahmen eines offenen, zweiphasigen hochbaulichen Realisierungs- und
freiraumplanerischen Ideenwettbewerbs im Jahr 2020 ermittelt.
2 Örtliche Verhältnisse
2.1 Beschreibung des Plangebietes
Das etwa 3,1 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk 3, in den Stadtteilen
Hafen und Unterbilk, südwestlich des nordrhein-westfälischen Landtags. Im Norden
wird das Plangebiet durch den Rhein, im Osten durch das bestehende Gebäude des
Landtags und das Ende der Rheinuferpromenade, im S üden durch den Bürgerpark
Bilk sowie im Westen durch das WDR-Studio-Düsseldorf, die Wasserflächen des
Yachthafens und den weiteren Verlauf des Parlamentsufers begrenzt.
2.2 Bestand
Das Plangebiet umfasst den rund 240 m hohen Rheinturm und den am Fuße des
Turms liegenden Parkplatz, die Straßenverkehrsflächen der Stromstraße, Park- und
- 6 -
Grünflächen des Parlamentsufers/Rheinparks Bilk sowie Randbereiche des
Bürgerparks Bilk. Ebenfalls innerhalb des Plangebiets befinden sich die derzeitige
Zufahrt zur Tiefgarage des Landtags, Teilflächen des Landtag-Vorplatzes, das
ehemalige Kontorhäuschen sowie die Freitreppe im Bereich des Yachthafens. Die
Topografie des Geländes ist weitgehend eben.
Von der Stromstraße aus erfolgt derzeit die Anlieferung des Landtags und des
Rheinturms, dessen Anlieferungszone über den vorgelagerten Parkplatz erreichbar
ist. Ebenfalls über die Stromstraße und anschließende Platzflächen ist eine
beschränkte Zufahrt bis zum Eingangsbereich des Landtagsgebäudes möglich. In
unmittelbarer Nähe zum Zugang des Rheinturms befindet sich das Kontorhäuschen.
2.3 Umgebung
Die nähere Umgebung des Plangebiets ist geprägt durch den markanten Baukörper
des nordrhein-westfälischen Landtags und deren Einbettung in den Bürger- und den
Rheinpark Bilk entlang des Rheinufers und dem WDR Landesstudio als Auftakt des
Medienhafens. Die Rheinuferpromenade verläuft entlang der Stadtteile Altstadt,
Carlstadt und Hafen. Sie nimmt hohe Anteile des Fußgänger- und Radverkehrs
entlang des Rheins auf und ist Bestandteil verschiedener nationaler- und
internationaler Radrouten. Der als durchgehendes Band gestalterisch ausgebaute Teil
der Rheinuferpromenade endet vor dem Landtag Nordrhein -Westfalen und geht in
die Fuß- und Radwege des Bürgerparks über.
Nördlich des Plangebiets befindet sich der Rhein, dessen Wasserflächen durch den
Yachthafen bis an die westliche Plangebietsgrenze heranreichen. Südlich des
Yachthafens liegt das Gebäude des WDR-Studios Düsseldorf und der weitere Verlauf
der Stromstraße, die den Medienhafen anbindet. Östlich entlang des Rheins,
unmittelbar hinter dem bestehenden Landtagsgebäude, quert die Rheinkniebrücke
zwischen den Stadtteilen Unterbilk und Oberkassel den Rhein.
Östlich und südlich des Plangebiets schließt sich der Bürgerpark Bilk an, unter dem
die Bundesstraße B1 in Tunnellage bis zum nördlichen Ende der Düsseldorfer Altstadt
verläuft und der den Stadtteil Unterbilk mit dem Rhein verbindet. Der Bürgerpark ist
von großen Rasenflächen und einer markanten Topografie geprägt. Ein von großen
Bäumen bestandenes Feld südlich des Plangebiets begleitet den Brückenschlag über
die Ernst-Gnoß-Straße zum Stadttor. Wesentliche Elemente sind das Lindenkarree an
der Kreuzung Fürstenwall/Moselstraße sowie die offene Wiesenfläche vor der
Freitreppe des Landtags. Zahlreiche Wegeverbindungen queren den Park und
- 7 -
verknüpfen die umliegenden Quartiere mit dem Rhein. An der Moselstraße, im
südöstlichen Bereich des Bürgerparks, und unter dem Bürgerpark an der Kreuzung
Ernst-Gnoß-Straße/Stromstraße befinden sich öffentlich nutzbare Parkhäuser.
Jenseits d
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
4. Festsetzungen als Text anzeigen
1
Dieser Plan enthält Festsetzungen nach § 9 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (Bundesgesetzblatt
2025 I Nummer 257), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017
(Bundesgesetzblatt I Seite 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (Bundesgesetzblatt I Nummer
176), und der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (Gesetz - und
Verordnungsblatt NRW Seite 421), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom 31. Oktober 2023 (Gesetz - und
Verordnungsblatt NRW Seite 1172).
Soweit in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird auf
technische Regelwerke - VDI - Richtlinien, DIN - Vorschriften oder
Richtlinien anderer Art - werden diese zur Einsicht bei der
auslegenden Stelle bereitgehalten.
I. Textliche Festsetzungen
1. Sondergebiet (SO) (§ 11 BauNVO i.V.m. § 1 BauNVO)
1.1. Sondergebiet Rheinturm (SO1) für den Betrieb eines
Fernmelde- und Aussichtsturms
Innerhalb des Sondergebiets SO1 sind zulässig:
- Fernmeldeanlagen
- Schank- und Speisewirtschaften
- Nebenanlagen , Technikflächen und Zubehörbauten, die in
unmittelbaren Zusammenhang mit der Zweckbestimmung
„Rheinturm" stehen
1.2. Sondergebiet Landtag (SO2) für das Landtagsgebäude
Nordrhein-Westfalens
Innerhalb des Sondergebiets SO2 sind auf der Ebene bis
unterhalb 36,00 m ü. NHN zulässig:
- Tiefgaragen
- Tragwerkskonstruktionen
- Aufzüge und Treppenhäuser
- Nebenanlagen und Technikflächen, die in unmittelbaren
Zusammenhang mit der Zweckbestimmung „Landtag"
stehen
Innerhalb des Sondergebiets SO2 sind auf der Ebene ab
einschließlich 36,00 m ü. NHN bis unterhalb 42,80 m ü. NHN
zulässig:
- Tragwerkskonstruktionen
- Aufzüge und Treppenhäuser
2
- Zufahrten zu Tiefgaragen
- Terrassen, Nebenanlagen und Technikflächen, die in
unmittelbaren Zusammenhang mit der Zweckbestimmung
„Landtag" stehen
Innerhalb des Sondergebiets SO2 sind auf der Ebene ab
einschließlich 42,80 m ü. NHN zulässig:
- Büros
- Sitzungsräume
- Presse-, Medien- und Konferenzräume
- Ausstellungs- und Veranstaltungsflächen, Räume für
kulturelle Zwecke
- Gastronomie
- Nebenanlagen und Technikflächen, die in unmittelbaren
Zusammenhang mit der Zweckbestimmung „Landtag"
stehen
2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16
BauNVO, § 19 BauNVO)
2.1. Innerhalb des Sondergebiets SO1 darf die zulässige
Grundfläche durch Stellplätze mit ihren Zufahrten und
Nebenanlagen und Zuwegungen bis zu einer GRZ von 1,0
überschritten werden .
2.2. Innerhalb des Sondergebiets SO2 darf die für die Ebenen bis
unterhalb 42,80 m ü. NHN zulässige Grundfläche durch
Unterbauung mit Tiefgaragen und ihren Zufahrten sowie
Nebenanlagen und Zuwegungen bis zu einer GRZ von 1,0
unter Beachtung der textlichen Festsetzung Ziffer 9.4
überschritten werden .
3. Technikaufbauten Sondergebiet Landtag (SO2) (§ 16 und §
18 BauNVO i.V.m. § 89 BauO NRW)
3.1. Eine Überschreitung der festgesetzten maximal zulässigen
Gebäudehöhen um 2,3 m durch Technikaufbauten ist
zulässig.
3.2. Eine Überschreitung der festgesetzten maximal zulässigen
Gebäudehöhen um 3,3 m durch Anlagen zur Erzeugung von
Solarenergie ist zulässig.
3.3. Ausnahmsweise ist eine Überschreitung der festgesetzten
maximal zulässigen Gebäudehöhen um 4,6 m durch
Abgasrohre zulässig.
3
3.4. Die Grundfläche aller Technikaufbauten darf 30 % der
jeweiligen Dachfläche des einzelnen Baukörpers
(Ringmodul) nicht überschreiten. Dabei werden die
Grundflächen von Anlagen zur Erzeugung von Wind - oder
Solarenergie sowie Anlagen zur Rückhaltung von
Niederschlagswasser nicht mitgerechnet.
4. Überbaubare Grundstücksflächen, Baugrenzen und vom
Bauordnungsrecht abweichende Maße der Abstandsflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 und 2a BauGB, § 23 BauNVO)
4.1. Im Sondergebiet SO2 ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile wie
Vorrichtungen für die Verschattung oder die Nutzung von
Solarenergie sowie Tragwerkskonstruktionen um 2 m
zulässig.
4.2. Für die festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen
inklusive der Überschreitung gem. textlicher
Festsetzung 4.1 beträgt die erforderliche Tiefe der
Abstandsfläche für den
- Abschnitt A-B 0,017 H
- Abschnitt B-A 0,077 H
- Abschnitt C-D 0,3 21 H
- Abschnitt E-F 0,2 64 H
- Abschnitt G-H 0,309 H.
(Die Bezeichnung der Abschnitte erfolgt gegen den
Uhrzeigersinn)
5. Stellplätze und Garagen (§ 12 BauNVO)
Im SO2 sind Stellplätze für Kraftfahrzeuge ausschließlich
innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen in
unterirdischen Geschossen (Tiefgaragen) zulässig.
6. Vermeidung von Vogelschlag (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB
i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 13 a) und b), bb) und § 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG)
Das Risiko der signifikanten Erhöhung von Vogelkollisionen
an Glas- und spiegelnden Fassadenflächen ist i.S.d. § 44
Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu minimieren. Zur Vermeidung des
Vogelschlagrisikos ist der von der Schweizerischen
Vogelwarte Sempach herausgegebene Leitfaden
„Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht" (2022) zu
4
beachten.
- Sofern zusammenhängende Glas - und Fassadenflächen,
wie beispielsweise nebeneinanderliegende Bürofenster,
Terrassentüren und/oder spiegelnde, transparente und
reflektierende Fassaden vorgesehen sind, die eine
Eignung aufweisen, Vögeln eine nicht vorhandene
Durchflugsmöglichkeit zu suggerieren (z. B. durch
Durchsehbarkeit oder durch die Spiegelung von
Gehölzstrukturen, Wasserflächen, freiem Himmel), sind
vorsorglich Maßnahmen nach dem jeweils bei Eingang de s
Bauantrags vorliegenden Stand der Technik zu treffen.
- Bei den Glas- und Fassadenelementen ist der
Außenreflexionsgrad grundsätzlich auf max. 15 % zu
beschränken. Situationsabhängig sind außerdem
Maßnahmen durchzuführen, um Glas - und
Fassadenelemente als Hindernisse für das Vogelauge
sichtbar zu machen, und die nachweislich das
Vogelschlagrisiko auf unter 10 % reduzieren. Dies können
beispielsweise transluzente, mattierte, bombierte oder
strukturierte Gläser, Sandstrahlungen, Siebdrucke,
farbige Folien, die Gliederung der Fassade oder ein
mehrschichtiger Fassadenaufbau sein. Geeignete
Materialien werden in den Leitfäden „Vogelfreundliches
Bauen mit Glas und Licht" (Schweizerische Vogelwarte
Sempach, 2022) und "Vermeidung von Vogelverlusten an
Glasscheiben" (Länderarbeitsgemeinschaft der
Vogelschutzwarten, 2021) benannt. Es können auch
andere Materialien verwendet werden, soweit durch ein
Sachverständigenbüro für Artenschutz nachgewiesen
wird, dass mit diesen die beschriebenen Anforderungen
an die Vermeidung von Vogelschlag erreicht werden
können.
- Ein mit der Unteren Naturschutzbehörde einvernehmlich
abgestimmtes Maßnahmenkonzept ist im Rahmen des
Bauantrags oder spätestens bis Rohbauabnahme
vorzulegen.
7. Geh- und Fahr- und Leitungsrechte (§ 9 Abs. 1 Nr. 21
BauGB)
7.1. Die mit GFL1 bezeichneten Flächen sind m it Geh- und
Fahrradfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit sowie Fahr-
und Leitungsrecht zugunsten der Ver - und
Entsorgungsträger , der Wasserschutzpolizei und der
Betreiber der Nutzungen innerhalb des SO1 zu belasten.
7.2. Die mit GFL2 bezeichneten Flächen sind m it Geh-, Fahr- und
5
Leitungsrecht zugunsten der Ver - und Entsorgungsträger zu
belasten.
7.3. Die mit L bezeichneten Flächen sind mit Leitungsrecht
zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger , der
Wasserschutzpolizei und der Betreiber der Nutzungen
innerhalb des SO1 zu belasten.
8. Schutzmaßnahmen vor schädlichen Umwelteinwirkungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
8.1. Passiver Schallschutz (Verkehrslärm)
Bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen gemäß DIN 4109 sind technische Vorkehrungen zum baulichen Schallschutz
gegen Außenlärm entsprechend der jeweils zum Zeitpunkt
der Einreichung des Bauantrages bzw. bei
genehmigungsfreien oder genehmigungsfrei gestellten
Bauvorhaben zu Beginn des Ausführungszeitpunktes als
technische Baubestimmung eingeführten Fassung der DIN
4109 vorzusehen.
Für die Bestimmung des Schalldämmmaßes für die
Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen ist nach DIN
4109 bei der Ausführungsplanung der maßgebliche
Außenlärmpegel heranzuziehen, der im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens ermittelt wurde, soweit nicht
dauerhafte und wesentliche Veränderungen der
Lärmsituation vorliegen. Als Mindestanforderung ist hierbei
ein maßgeblicher Außenlärmpegel von 65 dB(A) im Tages -
und Nachtzeitraum zu berücksichtigen.
8.2. Lufthygiene
Die Tiefgarage ist Überdach zu entlüften.
Von der Überdach -Entlüftung der Tiefgarage kann
abgewichen werden und ausnahmsweise eine anderweitige
(mechanische oder natürliche) Lüftungsanlage der
Tiefgarage realisiert werden, wenn über ein mikroskaliges,
lufthygienisches Ausbreitungsgutachten (z.B. M ISKAM) im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachgewiesen
wird, dass der Vorsorgewert für NO
2 für das Jahresmittel
von 33, 1 µg/m³ eingehalten wird.
-
6
9. Anpflanzungen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und 25b
BauGB)
9.1. Dachbegrünung innerhalb des Sondergebiets SO2
Flachdächer sowie flach geneigte Dächer mit einer Neigung
bis 15 Grad sind unter Beachtung der
brandschutztechnischen Bestimmungen zu mindestens
25 % der gesamten Dachfläche des Gebäudes mit einer
standortgerechten Vegetation mindestens einfach intensiv
zu begrünen. Die Stärke der Vegetationstragschicht muss
mindestens 50 cm zuzüglich Drainschicht betragen. Bei
Baumpflanzungen ist die Stärke der Bodensubstratschicht
auf mindestens 80 cm zuzüglich Drainschicht zu erhöhen.
Das durchwurzelbare Substratvolumen muss mindestens
25 m³ je Baumstandort betragen.
Auf den mindestens einfach intensiv begrünten Dachflächen
sind mindestens 15 Großsträucher als aufgeastete
Mehrstämmer (Pflanzqualität: mehrstämmige Solitäre, 4x
verpflanzt mit Drahtballen, Breite 150 - 200 cm, Höhe 300 -
350 cm) zu pflanzen.
Die übrigen Dachflächen der Flachdächer sowie flach
geneigte Dächer mit einer Neigung bis 15 Grad sind unter
Beachtung der brandschutztechnischen Bestimmungen zu
mindestens 5 % der gesamten Dachfläche des Gebäudes
mit einer standortgerechten Vegetation mindestens
extensiv zu begrünen. Die Stärke der
Vegetationstragschicht muss mindestens 20 cm zuzüglich
Drainschicht betragen.
Das Dachbegrünungssubstrat für die einfach intensive
sowie die extensive Dachbegrünung ist entsprechend der
FLL-Richtlinie vorzusehen (siehe Punkt IV . Hinweis 7. Dach-
und Tiefgaragenbegrünung ).
9.2. Begrünung unterirdischer Bauwerke
Auf Tiefgaragendecken oder unterirdischen Gebäudeteilen,
soweit sie nicht durch Gebäude oder Erschließungsflächen
überbaut werden, ist eine Vegetationsfläche bestehend aus
einer mindestens 80 cm starken Bodensubstratschicht
zuzüglich einer Drainschicht fachgerecht aufzubauen.
Hiervon ausgenommen sind Zufahrten zu Tiefgaragen.
Für Pflanzungen von Bäumen II. Ordnung ist die Stärke der
Bodensubstratschicht auf mindestens 130 cm zuzüglich
Drainschicht zu erhöhen. Das durchwurzelbare
7
Substratvolumen muss mindestens 50 m³ je Baumstandort
betragen.
Das Begrünungssubstrat für die Begrünung unterirdischer
Bauwerke ist entsprechend der FLL-Richtlinie vorzusehen
(siehe Punkt IV . Hinweis 7. Dach- und
Tiefgaragenbegrünung ).
9.3. Baumpflanzungen
9.3.1. Innerhalb der nicht überbauten und nicht der Erschließung
dienenden Flächen des Sondergebietes Rheinturm (SO1)
sind mindestens 7 Laubbäume I. Ordnung und II. Ordnung
(Pflanzqualität Hochstamm, Stammumfang 20 -25 cm,
gemessen in 1 m Höhe) zu pflanzen.
9.3.2. Innerhalb der nicht überbauten und nicht der Erschließung
dienenden Flächen des Sondergebietes Landtag (SO2) sind
mindestens 55 Laubbäume II. Ordnung (Pflanzqualität
Hochstamm, Stammumfang 20 -25 cm, gemessen in 1 m
Höhe) zu pflanzen.
9.4. Grundstücksbegrünung
Innerhalb des Sondergebiets SO2 sind in der Summe
mindestens 3.100 m² mit einer strukturreichen
Mischvegetation aus z.B. Bäumen III. Ordnung, Sträuchern,
Bodendeckern , Stauden und Rasenflächen zu begrünen.
9.5. Pflege und Erhalt
Die festgesetzten Begrünungsmaßnahmen sind dauerhaft
zu erhalten und zu pflegen. Verluste und Ausfälle jeglicher
Art sind zu ersetzen.
10. Höhenlage (§ 9 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 9 Abs. 1 BauGB)
Anschlüsse von Ein- und Ausfahrten zu Tiefgaragen sind mit
einer Höhe von mindestens 36,75 m ü. NHN herzustellen.
II. Kennzeichnungen
Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden
Stoffen belastet sind
Gemäß dem Kataster der Altstandorte und Altablagerungen
der Landeshauptstadt Düsseldorf befinden sich im
Plangebiet die Altablagerung mit der Kataster -Nummer
8
AA 49 sowie die Altstandorte mit der Kataster -Nummern
AS 7507, AS 10101 und AS 10102.
Die betroffenen Flächen sind gemäß § 9 Absatz 5 Nummer 3
BauGB durch Kreuzschraffur (X X X X) gekennzeichnet.
III. Nachrichtliche Übernahme (§ 9 Abs. 6a BauGB)
1. Überschwemmungsgebiet
Das in der Planzeichnung gemäß § 9 Abs. 6a BauGB als
Überschwemmungsgebiet gekennzeichnete Gebiet befindet sich innerhalb des durch Verordnung festgesetzten
Überschwemmungsgebietes des Rheins. Die
entsprechenden Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes
(WHG) gemäß § 78 ff. sind zu beachten.
2. Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten
Das Plangebiet liegt in einem Risikogebiet gemäß § 78b
WHG. Diese Gebiete können bei einem extremen
Hochwasserereignis überflutet werden. Zur weiteren
Information wird auf die Hochwassergefahren- und
Hochwasserrisikokarten unter http://www.flussgebiete.nrw.de verwiesen.
IV. Hinweise
1. Niederschlagswasserbeseitigung
Das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser wird zurückgehalten und zur Bewässerung verwendet.
Niederschlagswasser, das die Speicherkapazitäten der
Rückhaltung übersteigt sowie belastetes
Niederschlagswasser der Stromstraße wird der öffentlichen
Mischwasserkanalisation zugeleitet.
2. Schmutzwasserbeseitigung
Schmutzwasser wird der öffentlichen Mischwasserkanalisation zugeleitet.
3. Standorte für Transformatoren
Die Standorte für Transformatoren im Plangebiet sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mit der Stadtwerke Düsseldorf AG abzustimmen.
9
4. Löschwasserversorgung
Der Grundschutz zur Löschwasserversorgung im Plangebiet
ist im Rahmen der Erschließungsplanung sicherzustellen.
5. Kampfmittel
Im Bereich der Flurstücke 771 und 848 der Flur 001, Gemarkung Neustadt liegen konkrete Hinweise auf eine
Kampfmittelbelastung vor. Vor Baubeginn ist eine
Überprüfung der Flächen durch den
Kampfmittelbeseitigungsdienst zu beantragen .
6. Grünordnungsplan
Zum Bebauungsplan wurde ein Grünordnungsplan
erarbeitet, der die Gestaltung und d
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
5. Plan mit Roteintrag als Text anzeigen
Title: BP
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00571966.pdf
Published Time: Tue, 06 Jan 2026 10:20:08 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
> I
> IIV VII IV VVI IV III
> 743,3 743,4 743,5
> IIV VVI -I IV-IV II VI VVII III VI III IV III II IIV III IV III VVIII III III IIIII IV IV IIV IIII IIII VII
> Rheinturm
> Turmspitze 277,65 m ü.NHN
> III IIII III VII IV IV VIII II IV VIII IV VII VII III VIII VII VII IIV IV III VII VII IV VIIV IV IV VI
> Landtag
> VIII IIV VIII IV I IIV IVI III III IV IV VI VIV VI VI III II-II -II
> WDR
> IIV VIV III-II -II -II -II -II -II IVI VI VI VI -II VI -II VI IIII
> Neusser Straße Fürstenwall
> Rhein
> Stromstraße Ernst-Gnoß-Straße Moselstraße
> Parlamentsufer Parlamentsufer
> Platz des Landtags
> Zollhafen
Rheinufertunnel Bürgerpark
> II
> 141 31 11 7a 99 a 11 a 21 30 41 30a 47 45 28 22 24 826 28 30 643 443 26 a 15 18 12 20 22 24 26 14 11a 1b 20 24
> Gemarkung Hamm Flur 1
> Treppe Treppe Treppe Treppe Treppe
> Gemarkung Hamm Flur 39 Gemarkung Neustadt Flur 1
> 763
> 794 798 789 792 584 778 112 770 110 793 116 117 118 578 581 582 108 123 109 128 111 114 115 483 485 712 747 769 766 767 771 784 772 773 786 774 787 788 817 820 823 831 213 3134 135 195 112 181 113 215 217 116 183 196 197 185 198 199 187 136 200 151 188 186 203 189 191 205 216 192 193 207 194 208 836 835 837 842 848 223 847 222 234 235 232 233 230 231 228 229 226 227 224 2237 238 239
> 38,78 37,88 36,26 38,68 37,10 36,91 36,50 36,37 36,97 36,54 36,38 36,80 36,60 36,75 36,44 35,87 36,68 36,39 36,45 36,63 36,82 36,81 36,68 34,70 34,92 36,23 36,44 36,49 36,50 36,34 32,88 36,63 36,41 36,33 36,53 36,37 36,98 37,72 36,87 36,20 34,67 34,60 34,40 38,51
> Treppe
> GR 700 m² GR 1.385 m² GR 7.330 m²
> SO1 Rheinturm
> 0,4 1,2
> MK SO2 Landtag
> L
> AS7507 AS 10101
> AA49
> AS 10102 AS 10102 AA49 AS 10102
> P1 P2 P3 P4 P5 P6 P9 P8 P10 P11 P12 P13 P14 P7 P23 P22 P24 P24
> R71.0 P23
> R73.9
> P22
> LGFL3
> #14.0
> ÜÜ
> 31.4
23.3 9.1 #9.0 #7.0 23.0 #6.0 #13.0 #4.5 13.2 36.2 #12.0 8.9
> R58.00
> 32.0 #21.0 #8.0 21.0 #8.0 24.4
> R19.5
> 14.6 18.1
> R21.0
> #2.7
> R15.5 R23.4 R23.0 R19.5
> 13.7 21.9
> R30.0 R39.0 R21.0
> 15.0 14.4
R46.00
> 11.6 #8.4 22.0
> R15.5
> 15.3
> R71.0 R73.9
> IIIV VII IV VVI IV III
> 743,3 743,4 743,5
> IIV VVI -I IV-IV II VI VVII III VI III IV III II IIV III IV III VVIII III III IIIII IV IV IIV IIII IIII VII
> Rheinturm Turmspitze 277,65 m ü.NHN
> III IIII III VII IV IV VIII II IV VIII IV VII VII III VIII VII VII IIV IV III VII VII IV VIIV IV IV VI
> Landtag
> VIII IIV VIII IV I IIV IVI III III IV IV VI VIV VI VI III II-II -II
> WDR
> IIV VIV III-II -II -II -II -II -II IVI VI VI VI -II VI -II VI IIII
> Neusser Straße Fürstenwall
> Rhein
> Stromstraße Ernst-Gnoß-Straße Moselstraße
> Parlamentsufer Parlamentsufer
> Platz des Landtags
> Zollhafen
Rheinufertunnel Bürgerpark
> II
> 141 31 11 7a 9 9 a 11 a 21 30 41 30a 47 45 28 22 24 826 28 30 643 443 26 a 15 18 12 20 22 24 26 14 11a 1b 20 24
> Gemarkung Hamm Flur 1
> Treppe Treppe Treppe Treppe Treppe
> Gemarkung Hamm Flur 39 Gemarkung Neustadt Flur 1
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> Treppe
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> WDR
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> Neusser Straße Fürstenwall
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> Platz des Landtags
> Zollhafen
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6. Plan als Text anzeigen
Title: BP
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00571967.pdf
Published Time: Tue, 06 Jan 2026 10:20:10 GMT
Number of Pages: 1
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> I
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> IIV VVI -I IV-IV II VI VVII III VI III IV III II IIV III IV III VVIII III III IIIII IV IV IIV IIII IIII VII
> Rheinturm
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> Landtag
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> II
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R46.00
7. Planverkleinerung als Text anzeigen
Title: BP
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00571968.pdf
Published Time: Tue, 06 Jan 2026 10:20:11 GMT
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> I
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> Gemarkung Hamm Flur 39 Gemarkung Neustadt Flur 1
> 763
> 794 798 789 792 584 778 112 770 110 793 116 117 118 578 581 582 108 123 109 128 111 114 115 483 485 712 747 769 766 767 771 784 772 773 786 774 787 788 81 820 823 831 213 3134 135 195 112 181 113 215 217 116 183 196 197 185 198 199 187 136 200 151 188 186 203 189 191 205 216 192 193 207 194 208 836 835 837 842 848 223 847 222 234 235 232 233 230 231 228 229 226 227 224 2237 238 239
> 38,78 37,88 36,26 38,68 37,10 36,91 36,50 36,37 36,97 36,54 36,38 36,80 36,60 36,75 36,44 35,87 36,68 36,39 36,45 36,63 36,82 36,81 36,68 34,70 34,92 36,23 36,44 36,49 36,50 36,34 32,88 36,63 36,41 36,33 36,53 36,37 36,98 37,72 36,87 36,20 34,67 34,60 34,40 38,51
> Treppe
> FE
> 317° 3°
> D
> 262° 22° CB98°
> A
> 177° 196° 174°
> HG
23.3
> 31.4 #6.2 #7.8 #5.0
> R2.5 R21.0 R12.5
> 9.1 13.2
> R23.4
> 24.4 8.9
> R58.00
> 36.2 #12.0
> R5.7 R6.5 R15.5 R10.0 R7.0 R27.0 R21.0 R9.5
R7.1 R3.5 R4.5 R21.0
> 21.9 13.7 #2.7
> R30.0 R39.0 R21.0
> #8.4 22.0 15.3
> P1 P2 P3 P4 P5 P6 P15 P9 P8 P10 P11 P12 P13 P14 P16 P17 P18 P19 P20 P21 P23 P22 P24
> R73.9 R71.0
> #4.5
> SO2 Landtag
> GR 6.400 m²
> SO1 Rheinturm
> GHmax. 56,90 m ü. NHN UKmin. 42,80 m ü. NHN GHmax. 56,90 m ü. NHN UKmin. 42,80 m ü. NHN GHmax. 60,20 m ü. NHN UKmin. 42,80 m ü. NHN GHmax. 53,60 m ü. NHN UKmin. 46,60 m ü. NHN GHmax. 53,60 m ü. NHN UKmin. 42,80 m ü. NHN GHmax. 56,90 m ü. NHN UKmin. 42,80 m ü. NHN GHmax. 56,90 m ü. NHN UKmin. 42,80 m ü. NHN GHmax. 53,60 m ü. NHN UKmin. 46,60 m ü. NHN GHmax. 60,20 m ü. NHN UKmin. 42,80 m ü. NHN GHmax. 53,60 m ü. NHN UKmin. 46,60 m ü. NHN GHmax. 53,60 m ü. NHN UKmin. 46,60 m ü. NHN GHmax. 278 m ü. NHN GR 1.385 m²
> MK
> GHmax. 53,60 m ü. NHN UKmin. 42,80 m ü. NHN 0,4 1,2
> Ü
> Ü
> IIIV VII IV VVI IV III
> 743,3 743,4 743,5
> IIV VVI -I IV-IV II VI VVII III VI III IV III II IIV III IV III VVIII III III IIIII IV IV IIV IIII IIII VII
> Rheinturm Turmspitze 277,65 m ü.NHN
> III IIII III VII IV IV VIII II IV VIII IV VII VII III VIII VII VII IIV IV III VII VII IV VIIV IV IV VI
> Landtag
> VIII IIV VIII IV I IIV IVI III III IV IV VI VIV VI VI III II-II -II
> WDR
> IIV VIV III-II -II -II -II -II -II IVI VI VI VI -II VI -II VI IIII
> Neusser Straße Fürstenwall
> Rhein
> Stromstraße Ernst-Gnoß-Straße Moselstraße
> Parlamentsufer Parlamentsufer
> Platz des Landtags
> Zollhafen
Rheinufertunnel Bürgerpark
> II
> 141 31 11 7a 9 9 a 11 a 21 30 41 30a 47 45 28 22 24 826 28 30 643 443 26 a 15 18 12 20 22 24 26 14 11a 1b 20 24
> Gemarkung Hamm Flur 1
> Treppe Treppe Treppe Treppe Treppe
> Gemarkung Hamm Flur 39 Gemarkung Neustadt Flur 1
> 763 794 798 789 792 584 778 112 770 110 793 116 117 118 578 581 582 108 123 109 128 111 114 115 483 485 712 747 769 766 767 771 784 772 773 786 774 787 788 81 820 823 831 213 3134 135 195 112 181 113 215 217 116 183 196 197 185 198 199 187 136 200 151 188 186 203 189 191 205 216 192 193 207 194 208 836 835 837 842 848 223 847 222 234 235 232 233 230 231 228 229 226 227 224 2237 238 239
> 38,78 37,88 36,26 38,68 37,10 36,91 36,50 36,37 36,97 36,54 36,38 36,80 36,60 36,75 36,44 35,87 36,68 36,39 36,45 36,63 36,82 36,81 36,68 34,70 34,92 36,23 36,44 36,49 36,50 36,34 32,88 36,63 36,41 36,33 36,53 36,37 36,98 37,72 36,87 36,20 34,67 34,60 34,40 38,51
> Treppe
> 177° 98°
> AB
> 22° 262° D
> 3° 317°
> EFG H
> 174° 196°
> SO1 Rheinturm SO2 Landtag
> GFL1
> GR 140 m² GR 210 m² GR 150 m² GR 140 m² GR 1.385 m² GR 10 m²
> GFL2
> MK
> C
> GR 485 m² GHmax. 41,00 m ü. NHN 0,4 1,2
> GFL2
> AS7507 AS 10101
> AA49
> AS 10102 AS 10102 AA49 AS 10102
> 9.1
23.3 31.4 #2.7 #8.4 24.4 #12.0 #21.0 21.0 #8.0 32.0
> R23.4
> 13.7 21.9
> R30.0 R39.0 R2.5 R9.0 R19.5 R7.0 R23.0 R19.5
> 40.0 #4.5
> R58.00
> 8.9 36.2 13.2
> R9.0 R21.0
> #7.8 #8.0 5.0
> R11.0 R21.0
> 18.1 14.6 22.0
R15.5
> 15.3
> R73.9 R71.0
> P1 P5 P3 P4 P6 P9 P8 P10 P13 P12 P11 P14 P2 P15 P22 P23 P24
> ÜÜ
> IIIV VII IV VVI IV III
> 743,3 743,4 743,5
> IIV VVI -I IV-IV II VI VVII III VI III IV III II IIV III IV III VVIII III III IIIII IV IV IIV IIII IIII VII
> Rheinturm Turmspitze 277,65 m ü.NHN
> III IIII III VII IV IV VIII II IV VIII IV VII VII III VIII VII VII IIV IV III VII VII IV VIIV IV IV VI
> Landtag
> VIII IIV VIII IV I IIV IVI III III IV IV VI VIV VI VI III II-II -II
> WDR
> IIV VIV III-II -II -II -II -II -II IVI VI VI VI -II VI -II VI IIII
> Neusser Straße Fürstenwall
> Rhein
> Stromstraße Ernst-Gnoß-Straße Moselstraße
> Parlamentsufer Parlamentsufer
> Platz des Landtags
> Zollhafen
Rheinufertunnel Bürgerpark
> II
> 141 31 11 7a 99 a 11 a 21 30 41 30a 47 45 28 22 24 826 28 30 643 443 26 a 15 18 12 20 22 24 26 14 11a 1b 20 24
> Gemarkung Hamm Flur 1
> Treppe Treppe Treppe Treppe Treppe
> Gemarkung Hamm Flur 39 Gemarkung Neustadt Flur 1
> 763 794 798 789 792 584 778 112 770 110 793 116 117 118 578 581 582 108 123 109 128 111 114 115 483 485 712 747 769 766 767 771 784 772 773 786 774 787 788 817 820 823 831 213 3134 135 195 112 181 113 215 217 116 183 196 197 185 198 199 187 136 200 151 188 186 203 189 191 205 216 192 193 207 194 208 836 835 837 842 848 223 847 222 234 235 232 233 230 231 228 229 226 227 224 2237 238 239
> 38,78 37,88 36,26 38,68 37,10 36,91 36,50 36,37 36,97 36,54 36,38 36,80 36,60 36,75 36,44 35,87 36,68 36,39 36,45 36,63 36,82 36,81 36,68 34,70 34,92 36,23 36,44 36,49 36,50 36,34 32,88 36,63 36,41 36,33 36,53 36,37 36,98 37,72 36,87 36,20 34,67 34,60 34,40 38,51
> Treppe
> GR 700 m² GR 1.385 m² GR 7.330 m²
> SO1 Rheinturm
> 0,4 1,2
> MK SO2 Landtag
> L
> AS7507 AS 10101
> AA49
> AS 10102 AS 10102 AA49 AS 10102
> P1 P2 P3 P4 P5 P6 P9 P8 P10 P11 P12 P13 P14 P7 P23 P22 P24
> ÜÜ
> 31.4
23.3 9.1 #9.0 #7.0 23.0 #6.0 #13.0 #4.5 13.2 36.2 #12.0 8.9
> R58.00
> 32.0 #21.0 #8.0 21.0 #8.0 24.4
> R19.5
> 14.6 18.1
> R21.0
> #2.7
> R15.5 R23.4 R23.0 R19.5
> 13.7 21.9
> R30.0 R39.0 R21.0
> 15.0 14.4
R46.00
8. Beschlusstext 3(2) als Text anzeigen
Sitzung des APS am 25.06.2025 Vorlage Nr. APS /050/20 25
Bebauungsplan- Entwurf Nr. 03/031 Änderung Aufstellung
- Nördlich Stromstraße - Öffentlichkeitsbeteiligung
Behördenbeteiligung
Veröffentlichung im
Internet/Öffentliche Auslegung
Stand: 12.05.2025, Vorlage Nr. APS/050/2025
Vorlage Nr. APS/050/2025
Bebauungsplan -Entwurf Nr. 03/031
- Nördlich Stromstraße -
- Änderung Aufstellung
- Äußerungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
- Stellungnahmen aus de r/n Behördenbeteiligung /en
- Veröffentlichung im Internet/öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
BV Die Bezirksvertretung 3 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 03/031 - Nördlich
Stromstraße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
AUS Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan -Entwurf
Nr. 03 /031 - Nördlich Stromstraße - im Rahmen seiner Mitwirkung
gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße
Beschlussfassung.
APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, den
am 29.09.2017 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der
derzeit gültigen Fassung gefassten Beschluss über die Aufstellung
eines Bebauungsplanes
für ein Gebiet zwischen Stromstraße, Zollhafen und Rheinturm
so zu ändern, dass das Plangebiet nunmehr wie folgt begrenzt
wird:
Stand: 12.05.2025, Vorlage Nr. APS/050/2025
Gebiet zwischen Bürgerpark Bilk , WDR Landesstudio, Zollhafen,
Rhein und Landtag
- maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen
Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB im Bebauungsplan -
Entwurf Nr. 03/031 - Nördlich Stromstraße -, der Bestandteil
dieses Beschlusses ist, -
und hinsichtlich der vorrangigen Planungsziele wie folgt zu ändern:
− Festsetzung von zwei Sondergebieten für den Rheinturm und
die Landtagserweiterung.
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der
Behandlung der Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund § 3 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage
1 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im
Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der
Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der
Behandlung der Stellungnahmen aus der/n Behördenbeteiligung/en
aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage zu
und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße
Beschlussfassung.
IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt
vorbehaltlich der Wirksamkeit des abzuschließenden
städtebaulichen Vertrages dem Bebauungsplan -Entwurf Nr. 03/031
- Nördlich Stromstraße - und seiner Begründung einschließlich des
Umweltberichtes für die Veröffentlichung im Internet und die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu. Sofern keine
Stellungnahmen abgegeben werden, empfiehlt der Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden
Entwurf als Satzung zu beschließen.
9. Bericht 3(1) als Text anzeigen
Bericht zur
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB
vom 02.02.2021 - 23.02.2021
zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 03/031
- Nördlich Stromstraße-
Stadtbezirk 3 - Stadtteil Unterbilk
A: B ericht über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurden gem. § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch i.V.m. dem Planungssicherstellungsgesetz durch Aushang der
Planunterlagen im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf, der Öffentlichkeit vorgestellt und sie konnten im angeführten
Zeitraum nach telefonischer Terminabsprache erörtert werden. Innerhalb des
Durchführungszeitraumes gab es keine telefonischen Terminanfragen.
B: Sch riftlich vorgebrachte Äußerungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung
1.Schreiben vom 02.02.2021
1.1 Beim Kauf der Wohnung durch den Einwender ist durch den Verkäufer der
Immobilie, mit Hinweis auf den Bebauungsplan Nr. 5375/68 mitgeteilt
worden, dass davon auszugehen ist, dass das an der Moselstraße
befindliche Parkhaus zeitnah abgerissen wird. So wird in der Begründung
zum Bebauungsplan ausgeführt, dass die Hochgarage abgebrochen und
durch eine Tiefgarage für ca. 450 - 500 PKW ersetzt wird . Die Oberfläche
soll bepflanzt und als Teil des neuen Bürgerparks vor dem Landtag
hergestellt werden.
Anlage 3 zur Vorlage Nr. APS/151/2025
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 5375/068 setzt für den Bereich des
Parkhauses Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „öffentliche Grünfläche und
Tiefgarage" fest. Damit genießt das Parkhaus lediglich Bestandschutz. Ein Abriss
des Parkhauses ist jedoch nicht vor Fertigstellung der neuen Landesbauten im
Regierungsviertel zu erwarten, da die entfallenden Stellplätze des Parkhauses in
den neuen Tiefgaragen ersetzt werden.
2. Schreiben vom 23.02.2021
2.1 Es wird gefragt, warum die Bekanntmachung vom 30.0 1.2021 deutlich
vom Aufstellungsbeschluss des Jahres 2017 abweicht. Ziel ist, „...die
mindergenutzten Parkflächen einer neuen hochwertigen Nutzung
zuzuführen..." (Beschluss vom 9.8.2017).
Der Aufstellungsbeschluss aus dem Jahre 2017 konnte noch nicht von den erst später konkret ausformulierten städtebaulichen Zielen für die bestehenden
Parkplätze ausgehen. Insoweit beschränkte sich die seinerzeitig getroffene
Abgrenzung des Geltungsbereichs fast ausschließlich auf die vorhandenen
Parkplätze. Mit der nunmehr vorgesehenen Landtagserweiterung bleibt das
städtebauliche Ziel, eine hochwertige Nachnutzung für die Parkplätze zu entwickeln, bestehen. Der Plangeltungsbereich musste aber dem konkreten Vorhaben angepasst werden. Der Bebauungsplan Nr. 03/031 dient nunmehr
zunächst vorrangig der planungsrechtlichen Sicherung der Landtagserweiterung
und der Sicherung der angrenzenden Freiraum - und Erschließungsflächen.
2.2 Die Notwendigkeit zu einer Erweiterung des Landtages erschließt sich
nicht.
Das bestehende Landtagsgebäude kann den heutigen Bedarf an Büro- und
Sitzungsräumen zur Aufrechterhaltung des Parlamentsbetriebs nicht mehr abdecken. In den vergangenen 10 bis 15 Jahren hat sich die parlamentarische Arbeit enorm verändert, so dass neue Flächenbedarfe entstanden sind.
Beispielweise entstehen erhebliche Flächenbedarfe für inhaltliche und fachliche
Veranstaltungen im Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern sowie ein gestiegener
Bedarf an Sitzungsraumkapazitäten . Ursprünglich ist man von drei
Landtagsfraktionen ausgegangen; heute sind fünf Fraktionen im Parlament
vertreten.
Derzeit ist der Landtag auf vier Liegenschaften mit hohen Mietkosten verteilt.
Dadurch fehlt es an einem ausreichenden funktionellen Zusammenhang;
Grundsätze rationaler Betriebsabläufe können nicht eingehalten werden. Ein
Erweiterungsgebäude in unmittelbarer Nachbarschaft des Landtags schafft hier
Abhilfe.
2.3 Es wird gefragt, ob Alternativen geprüft wurden, so zum Beispiel im
Stadttor, auf dem Grundstück Parkhaus Moselstraße, Behrens- Bau etc.?
Falls nein, weshalb nicht, falls ja: Mit welcher Begründung von welchem
Gremium?
Alternative Standorte wurden im Rahmen der Vorüberlegungen in Betracht gezogen, jedoch aus unterschiedlichen Gründen - wie beispielsweise der
mangelnden räumlichen Bündelung der für den Landtagsbetrieb notwendigen
Einrichtungen, vor allem wegen nicht vorhandener Sitzungsräume - nicht
weiterverfolgt. Seitens des Landtags sowie seitens der Stadt Düsseldorf wurde letztlich die Entwicklung eines neuen Komplexes in räumlicher Nähe des
vorhandenen Landtagsgebäudes vorgesehen . Dies insbesondere, da der
Politikbetrieb des großen Landtagsparlaments auf kurze Wege und persönliche Kommunikation angewiesen ist. Dies spiegelt sich entsprechend in der
städtebaulichen Konzeption der Landtagserweiterung wider.
2.4 In Zukunft wird verstärkt - auch gesetzlich ermöglicht - Homeoffice
praktiziert. Ist dies (von wem, mit welcher Begründung) berücksichtigt
worden? Welche Konsequenzen habe dies für den Erweiterungsbau?
Die Nutzung von Homeoffice wird auch in der Wirtschaft und Verwaltung künftig
eine Rolle spielen. Da der Politikbetrieb des großen Landtagsparlaments aber
auch künftig absehbar auf kurze Wege, persönliche Kommunikation und
Sitzungen vor Ort angewiesen sein wird, ist die Erweiterung des Landtags auch
unter dem Gesichtspunkt eines tendenziell steigenden Anteils an Homeoffice erforderlich.
2.5 Weshalb sollen Entscheidungen zum Parkhaus Moselstraß e erst in Phase 2
erfolgen? Welches Gremium hat das weshalb beschlossen?
Das Parkhaus Moselstraße wird frühestens nach Fertigstellung der neuen
Landesbauten im Regierungsviertel abgerissen, da die entfallenden Stellplätze
des Parkhauses in den neuen Tiefgaragen ersetzt werden. Eine Einbeziehung des
Parkhauses in das Bebauungsplanverfahren ist nicht erforderlich, da dieser
Bereich bereits im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 5375/068 mit der
Festsetzung „Sondergebiet Zweckbestimmung öffentliche Grünfläche und
Tiefgarage" eine entsprechende Festsetzung enthält. Ein aktueller
Gremienbeschluss zu diesem Thema liegt nicht vor.
2.6 Es wird zitiert, dass " ...Städteklimatische Belange berücksichtigt werden
sollen..." Es wird gefragt, warum bei der Ausschreibung der Fläche dieser
bedeutende Umwelt-Faktor nicht an oberste Stelle gesetzt wurde. So
entsteht der Eindruck, dass sich das Klima (die für Düsseldorf extrem
wichtige Luftschneise) nach den Entwürfen der Architekten zu richten
habe. Das we rden die Bürger nicht mitmachen; frische Luft sei wesentlich
wichtiger als hübsche Gebäude.
Auch aus Sicht der Landeshauptstadt Düsseldorf haben stadtklimatische Belange eine große Bedeutung. Insoweit war es auch Ergebnis des
Wettbewerbsverfahrens, dass kein geschlossener Gebäuderiegel geplant wird.
Vielmehr soll mit einem aufgeständerten Bauwerk eine hohe Durchlässigkeit
unter anderem für einen Luftaustausch geschaffen werden. Insoweit wurden
diese Belange bereits im Wettbewerbsverfahren mit bedacht. Ergänzend wird im
weiteren Planverfahren bezogen auf die geplanten Erweiterungsgebäude der Belang des Stadtklimas vertieft betr achtet und bewertet.
2.7 Es wird gefragt, weshalb in den Ausschreibungen das historische
Pförtnerhäuschen nicht enthalten war?
Das historische Kontorhäuschen wurde im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens
beachtet. Einzelne architektonische Entwürfe sahen dessen Erhalt und
Integration vor. Für den Siegerentwurf, der das Häuschen zugunsten eines
Baukörpers überplant, sprachen gewichtige Belange, wie insbesondere die
räumliche Nähe der geplanten Baukörper zum bestehenden Landtagsgebäude.
Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob das Kontorhäuschen erhalten werden
kann, gegebenenfalls an einer anderen Stelle.
2.8 Es wird gefragt, warum kein Budgetrahmen für das Vorhaben vorgegeben
wird. Der Erweiterungsbau ist durch Bürger zu zahlen.
Die Wirtschaftlichkeit und Effizienz der eingesetzten Finanzmittel für Bau und Unterhaltung wird im Rahmen des Planvollzugs beachtet.
3. Schreiben vom 12.12.2020 und 16.12.2020,
3.1 Das Hafenamtsgebäude wird als denkmalwürdig/denkmalgeschütz t
bezeichnet. Eine Verlagerung wird als respektloser und unwürdiger
Umgang gewertet. Zur Erhaltung am Standort sollt das entsprechende
Ringmodul des Erweiterungsbaus Richtung Süden in den Bürgerpark
verschoben werden. Hierdurch wird auch mehr Abstand zum Rheinturm
geschaffen und eine klare Verbindungsache in den Medienhafen
ermöglicht.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, das Ringmodul angrenzend an den
WDR vom Hafenbecken u nd der Hafenpromenade abzurücken und mittig
vor das WDR Gebäude zu platzieren. Dadurch wird die Gebäudereihe des
Medienhafens sinnvoll fortgeführt, die Y-Pflanzung der vorhandenen
Bäume aufgenommen und die vorhandene Hafenpromenade nicht
eingeengt.
Die Verschiebung der Ringmodule führt zu einem optimierten
Trassenverlauf der Rheinuferpromenadenverlängerung und schafft im
Bereich Rheinpark Bilk und Rheinturm einen größeren öffentlichen Raum.
Das Kontorhäuschen steht nicht unter Denkmalschutz. Die Denkmalwürdigkeit
wird derzeit geprüft.
Die Anordnung der Baukörper wurde im Rahmen eines umfassenden hochbaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs festgelegt. Neben einer Prüfung
grundsätzlicher Varianten erfolgte im Rahmen des Wettbewerbs eine hohe
Zustimmung zu den geplanten Baukörperanordnungen und der Funktionalität der
Wegevernetzungen. Insoweit wird der Anregung, den genannten Baukörper zu
verschieben nicht gefolgt. Der künftige Umgang mit dem dadurch überplanten
Hafenhäuschen wird im weiteren Verfahren geprüft.
3.2 Es wird kritisch angemerkt, dass unbehandeltes Holz als Fassadenelement
nach einigen Jahren trist und grau aussähe.
Das Thema wird im Rahmen der Realisierung beachtet.
4. Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz
4.1 Es wird mitgeteilt, dass das Projekt sowie der Gewinnerentwurf,
ausdrücklich unterstützt wird und ein schnelles Verfahren zu begrüßen sei.
Die veröffentlichten Unterlagen sowie die Markierung auf der Website lassen darauf schließen, dass der Geltungsbereich im Vergleich zu dem
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB vom 15.11.2017 erweitert
worden ist, so dass dieser nun auch den Rheinturm inklusive
Außenanlagen beinhalte. Als Eigentümer des Rheinturmes ist die
Einwenderin vom Verfahren betroffen. Es muss sichergestellt sein, dass die
Interessen im Sinne weiterer Nutzungen auch zukünftig berücksichtigt werden und funktionieren. Es wird daher gebeten, die Zuwegungen zum Rheinturm sicherzustellen und den Eigentümer in die Planung sowie die weiteren Abwägungsprozesse einzubinden .
Im weiteren Planverfahren wird der Eigentümer des Rheinturms weiter eingebunden. Es ist ausdrücklich städtebauliches Ziel, die Belange des Betriebs des Rheinturms einschließlich notwendiger Zuwegungen im Bebauungsplan zu berücksichtigen. Insoweit wird den Anregungen im Zuge des weiteren
Planverfahrens gefolgt.
5. Schreiben vom 22.02.2021
5.1 Das am Rheinturm ausgewiesene Gelände ist laut Bebauungsplan nur für
Sondernutzung bestimmt. Dabei haben sich die Verantwortlichen seinerzeit
etwas gedacht. Es diene nicht nur den Anwohnern, sondern auch vielen
externen Besuchern als Naherholungsgebiet.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auch künftig ist beabsichtigt, die
Belange der Naherholung im Plangebiet angemessen zu berücksichtigen und die
Zugänglichkeit des Rheinturms zu wahren. Der Bereich unter dem
aufgeständerten Neubau wird für die Öffentlichkeit zugänglich gestaltet. Somit
sollen die Durchquerung, Nutzung und Aufenthaltsqualität der Freiräume
insbesondere für Fußgänger und Radfahrer gegenüber der derzeitigen, durch den
vorhandenen Parkplatz geprägten Situation verbessert werden. Die
Ausgestaltung der Freiräume erfolgte unter Berücksichtigung der
unterschiedlichen örtlichen und überörtlichen Radwegverbindungen sowie einer
dem Bürger- und Rheinpark angepassten Freiraumgestaltung. Insoweit wird den
Anregungen sinngemäß gefolgt.
5.2 Das Land NRW verfügt in Landtagsnähe über mehrere Gebäude, die zurzeit
nicht oder nur teilweise genutzt werden. Es werden Beispiele wie
Behrensbau, altes Innenministerium, Polizeipräsidium usw. benannt. In der
Nähe des Landtages befinden sich beziehungsweise entst ehen neue
Büroflächen, wie am Stadttor oder am ehemaligen Siemens Gelände. Diese
Räume können, ohne die Nutzung des Bürgerparks zu verändern, vom
Landtag angemietet werden. Es muss auf jeden Fall berücksichtigt werden,
dass auch in der Landtagsverwaltung durch flexible Arbeitsplätze und
Homeworking Platz geschaffen und zugleich ein Beitrag zum Umweltschutz
geleistet wird.
Die vorgebrachten Belange und Standortalternativen waren Gegenstand bisheriger Überlegungen. Allerdings bedingt der effiziente Landtagsbetrieb die
räumliche Nähe unterschiedlicher Nutzungen wie beispielsweise Sitzungsräume,
Fraktionsräume und zugehörige Service-Leistungen. Insoweit wird auf die
Antworten zu den diesbezüglichen Stellungnahmen un ter Ziffer 2 verwiesen.
5.3 Es wird vorgebracht, dass die Vorschläge für eine Bebauung wegen Corona
weder im Landtag noch bei der Stadt Düsseldorf begutachtet werden
konnten. So habe man sich kein Bild von den Folgen der Bebauung
machen können.
Dass Corona bedingt keine „Begutachtung" in Form einer Ausstellung oder einer
Abendveranstaltung mit Präsentation der Entwürfe durchgeführt werden konnte,
wird auch seitens der Stadt Düsseldorf bedauert. Um dies möglichst gut zu
kompensieren, wird ergänzend zum Aushang der Pläne eine gesonderte
Information über digitale Medien erfolgen, die den Anwohnern die Auswirkungen
der Planung näherbringt und Möglichkeiten für weitere Stellungnahmen eröffnet.
5.4 Die Gestaltung des Bürgerparks wurde immer intensiv im Heimatverein
Bilker Heimatfreunde e.V. besprochen. Die einheitliche Meinung ist, dass
die Nutzung nicht verändert werden darf . Jetzt kann der Heimatverein
Corona bedingt nicht tagen und keinen Einfluss auf die Planung nehmen.
Durch Corona werden Steuergelder notwendigerweise für viele bisher nicht
geplante Dinge ausgegeben. Deshalb sollten die Gelder, wenn verfügbar,
für wichtigere Projekte wie z.B. Ausbau der Schulen, Kultur und
Gesundheit verwendet werden und nicht für überflüssige Neubauten.
Der Ausbau der Schulen, Kultur und Gesundheit ist nicht Regelungsgegenstand dieses Bebauungsplans. Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung ist jedoch festzustellen, dass für die Landeshauptstadt Düsseldorf im Sinne des § 1 Abs.3 Baugesetzbuch ein städtebauliches Erfordernis besteht, im Bereich des Plangebiets die Entwicklung des Landtags planerisch vorzubereiten. Hinsichtlich der Entwicklungserfordernisse des Landtags und der Standortwahl wird auf die
Antworten zur Stellungnahme Ziffer 2 verwiesen. Die Wirtschaftlichkeit und
Effizienz der eingesetzten Finanzmittel für Bau und Unterhaltung des Landtags
wird überdies im Rahmen des Planvollzugs beachtet. Im Übrigen besteht
weiterhin die Möglichkeit, aktiv an der Planung teilzuhaben.
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
10. Behandlung Stgn. 4(2) als Text anzeigen
Stand: 12.05.2025 Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/050/2025
Stellungnahmen / Hinweise
aus den Beteiligungen der Behörden, Fachämter und
sonstiger Träger öffentlicher Belange
Behördenbeteiligung
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
vom 21.08.2024 bis 20.09.2024
zum Bebauungsplan- Vorentwurf Nr. 0 3/031
-Nördlich Stromstraße -
Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB
Stand der Abwägung Beteiligung § 4 (2): März 2025
Anlage 3 zur Vorlage Nr. APS/151/2025
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 2 von 17 Stand: 12.05.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/050/2025
I. Liste der Behörden, Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher
Belange, die abwägungsr elevante Stellungnahmen / Hinweise zum
Bebauungsplan -Vorentwurf Nr. 03 /031 - Nördlich Stromstraße -
vorgebracht haben
1. Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 53 - Immissionsschutz
Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf
2. Deutsche Telekom Technik GmbH
Prinzenallee 21, 40549 Düsseldorf
3. EU-Networks GmbH
Franklinstraße 61-63, 60486 Frankfurt am Main
4. Geologischer Dienst NRW
De-Greiff-Straße 195, 47803 Krefeld
5. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: NABU
Ripshorster Straße 306, 46117 Oberhausen
6. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Endenicher Straße 133, 53115 Bonn
7. Netzgesellschaft Düsseldorf mbH
Höherweg 200, 40233 Düsseldorf
8. Polizeipräsidium Düsseldorf, Städtebauliche Kriminalprävention
Zollstraße 4, 40213 Düsseldorf
9. Stadtwerke Düsseldorf AG
Höherweg 100, 40233 Düsseldorf
10. Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH
D2-Park 5, 40878 Düsseldorf
11. Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein
Auf der Münze 8, 50668 Köln
12. Amt 19 - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Brinckmannstraße 7, 40225 Düsseldorf
13. Amt 37/51 - Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Hüttenstraße 68, 40215 Düsseldorf
14. Amt 52 - Sportamt
Arena-Straße 1, 40474 Düsseldorf
15. Amt 53 - Gesundheitsamt
Kölner Straße 180, 40227 Düsseldorf
16. Amt 63 - Bauaufsichtsamt
Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf
17. Amt 65 - Liegenschaftsamt
Brinckmannstraße 4, 40225 Düsseldorf
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 3 von 17 Stand: 12.05.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/050/2025
18. Amt 66 - Amt für Verkehrsmanagement
Auf´m Hennekamp 47, 40225 Düsseldorf
19. Amt 67 - Stadtentwässerungsbetrieb
Auf´m Hennekamp 47, 40225 Düsseldorf
20. Amt 68 - Gartenamt
Kaiserswerther Straße 390, 40474 Düsseldorf
21. Amt 69 - Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau
Auf´m Hennekamp 45, 40225 Düsseldorf
22. Bezirksverwaltungsstelle - Stadtbezirk 03
Bachstraße 145, 40217 Düsseldorf
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 4 von 17 Stand: 12.05.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/050/2025
II. Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen / Hinweise
der Behörden, Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange
zum Bebauungsplan- Vorentwurf Nr. 03/031- Nördlich Stromstraße -
1. Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 53 - Immissionsschutz
4(2) a) Das LVR-Amt für
Denkmalpflege im Rheinland,
die Untere Denkmalbehörde
sowie das LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege sind zu
beteiligen.
Die Behörden wurden im
Bebauungsplanverfahren beteiligt.
b) Zur Einhaltung der
verschärften EU-
Luftqualitätsrichtlinie ist die
Umsetzung des
Verkehrsgutachtens
erforderlich.
c) Die Wasserrechtliche Erlaubnis
zur Einleitung in den Rhein ist
zeitnah zu erneuern.
Die
Hochwasserschutzmaßnahmen
sind rechtzeitig abzustimmen.
genommen. Die Hinweis e werden
außerhalb des Bebauungsplanverfahrens
2. Deutsche Telekom Technik GmbH
4(2) Es wird auf den Leitungsbestand
im Plangebiet, insbesondere im
Bereich Stromstraße, hingewiesen.
genommen und im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
3. EU-Networks GmbH
4(2) Es wird auf den Leitungsbestand
im Plangebiet hingewiesen.
genommen und im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 5 von 17 Stand: 12.05.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/050/2025
4. Geologischer Dienst NRW
4(2) Das Plangebiet befindet sich
größtenteils in der Gemarkung
Hamm und ist der Erdbebenzone I
sowie der geologischen
Untergrundklasse T zuzuordnen.
Eine Teilfläche im Süden des
Plangebiets befindet sich in der
Gemarkung Neustadt und ist der
Erdbebenzone 0 sowie der
geologischen Untergrundklasse T
zuzuordnen.
Der Hinweis zur
Erdbebengefährdung eines
Großteils des Plangebiets wird in
den Bebauungsplan aufgenommen.
5. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: NABU
4(2) a) Die Empfehlungen der
Artenschutzprüfung und des
Grünordnungsplans sind
einzuhalten.
b) Der geplante Ausgleich der
107 zu fällenden Bäume durch
84 Bäume ist zu wenig, es
sollen weitere 44 Bäume
gepflanzt werden.
Es werden laut GOP 83
Ersatzpflanzungen innerhalb des
Plangebiets vorgenommen, davon
62 im Bereich privater Flächen
(und entsprechend festgesetzt)
sowie 21 auf öffentlichen Flächen.
Das verbleibende Defizit von 24
Bäumen wird durch Pflanzungen
außerhalb des Plangebiets im
Bürgerpark Bilk ausgeglichen. Die
grundsätzliche Machbarkeit dieser
Pflanzungen wurde im Rahmen des
vorlaufenden
Wettbewerbsverfahrens
nachgewiesen. Eine Sicherung der
Baumpflanzungen außerhalb des
Geltungsbereichs erfolgt über den
städtebaulichen Vertrag.
Damit wird der - im Rahmen des
BP-Verfahrens entstehende -
erforderliche Ausgleich umgesetzt.
Der Stellungnahme w ird
c) Weitere Baumverluste durch
den Baustellenverkehr sind
ebenfalls zu kompensieren.
Auswirkungen des
Baustellenverkehrs auf den
Baumbestand werden im Rahmen
des Genehmigungsverfahrens
untersucht und bei Bedarf gemäß
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 6 von 17 Stand: 12.05.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/050/2025
den Anforderungen der städtischen
Baumschutzsatzung ausgeglichen .
d) Es ist ein Konzept zu erstellen,
das Vorgaben für eine
faunafreundliche Beleuchtung
der neuen Baukörper sowie
der Außenanlagen definiert
(Lichtkonzept zum Insekten -
und Vogelschutz)
Der Bebauungsplan enthält bereits
einen Hinweis zur artenschutzkonformen
Außenbeleuchtung. Im Rahmen
des Genehmigungsverfahrens wird
ein artenschutzgerechtes
Beleuchtungskonzept mit der
Unteren Naturschutzbehörde
e) Es ist ein Konzept zur
artenschutzgerechten
Fassadengestaltung zu
erstellen, das präventive
Maßnahmen gegen
Vogelschlag definiert.
Eine Festsetzung zur Vermeidung
von Vogelschlag wurde in den
Bebauungsplan aufgenommen .
6. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege
4(2) Es sind die Bestimmungen des §
16 DSchG NRW zu beachten und
ein Hinweis zum Umgang mit
archäologischen Funden in den
Bebauungsplan aufzunehmen.
Der Hinweis zum Umgang mit
archäologischen Funden wird in
den Bebauungsplan aufgenommen.
7. Netzgesellschaft Düsseldorf mbH
4(2) Es wird auf den Leitungsbestand
im Plangebiet hingewiesen.
genommen und im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens
8. Polizeipräsidium Düsseldorf, Städtebauliche Kriminalpr ävention
4(2) Sicherungsmaßnahmen für das
Gelände und das Gebäude sind bei
genommen und, sofern möglich
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 7 von 17 Stand: 12.05.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/050/2025
der Planung und Ausführung des
Baus zu beachten.
und sinnvoll im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens
9. Stadtwerke Düsseldorf AG
4(2) Im Plangebiet befindet sich
Leitungsbestand. Es wird auf die
Schutzanweisung und laufende
Abstimmungen verwiesen. Es
werden allgemeine Hinweise zum
Leitungsbestand vorgetragen. Es
sind Geh-, Fahr- und
Leitungsrechte zu sichern.
Der Leitungsbestand wird nicht in
den Bebauungsplan übernommen ,
da er im Zuge der Baumaßnahmen
in Abstimmung mit den
Stadtwerken weitestgehend
umverlegt wird. Die nicht
öffentlichen Flächen im Plangebiet
werden als mit Geh-, Fahr- und
Leitungsrechten zugunsten der
Ver- und Entsorgungsträger zu
belastende Flächen festgesetzt.
Die weiteren Hinweise werden in
Rahmen der Ausführungsplanung
beachtet.
10. Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH
4(2) Im Plangebiet befinden sich
Telekommunikationsanlagen des
Unternehmens.
genommen und außerhalb des Bauleitplanverfahrens
11. Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein
4(2) Es wird auf die durch die
Schifffahrt verursachten
Schallemissionen hingewiesen.
Die Schallemissionen der
Schifffahrt wurden in der Schalltechnischen Untersuchung
(Peutz Consulting GmbH 2023)
berücksichtigt. Diese sind
gegenüber dem Straßen- und
Schienenlärm insgesamt eher
untergeordnet zu betrachten.
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 8 von 17 Stand: 12.05.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/050/2025
12. A 19 - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
4(2) a) Es wird gefordert,
Schalldämmmaße gemäß DIN
4109 festzusetzen.
Es ist eine Abwägung der
Änderung der
Verkehrslärmemissionen im
Umfeld erforderlich.
Nach Abstimmungen mit dem
Fachamt werden im Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 1
Nr. 24 BauGB passive
Schallschutzmaßnahmen im
Zusammenhang mit Verkehrslärm
festgesetzt. Schutzbedürftige
Nutzungen sind gem. DIN 4109
durch technische Vorkehrungen
vor Außenlärm zu schützen. Die
Schalldämmmaße ergeben aus den
jeweiligen maßgeblichen
Außenlärmpegeln.
Mit der Umsetzung des
Bebauungsplans ist ein erhöhtes
Verkehrsaufkommen verbunden.
Es ergeben sich geringfügige
Erhöhungen, zum Teil auch
Verringerungen der
Verkehrslärmemissionen.
Die Immissionsgrenzwerte der
Verkehrslärmschutzverordnung
(16. BImSchV) werden an fast
allen untersuchten
Immissionsorten deutlich
überschritten. Ursache für die
Überschreitungen stellt aber nicht
der mit der Umsetzung des
Bebauungsplans verbundene
Mehrverkehr dar, sondern die
bereits bestehende
Verkehrsbelastung.
In den Bereichen mit Pegeln, die über der als Schwelle zur
Gesundheitsgefährdung
angesehenen Grenze von 70 dB(A)
tags und 60 dB(A) nachts liegen,
betragen die Erhöhungen
höchstens 0,1 dB. Da Erhö hungen
des Verkehrslärms um 1 bis 2 dB
für das menschliche Ohr nicht
wahrnehmbar sind, kann eine
entsprechende planbedingte
Erhöhung des Verkehrslärms auch
in dem besagten lärmkritischen
Bereich oberhalb von 70 dB(A)
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 9 von 17 Stand: 12.05.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/050/2025
tags und 60 dB(A) nachts unter
Abwägungsgesichtspunkten
hingenommen werden .
b) Die in den
strömungstechnischen
Untersuchungen zum Thema
„Windkomfort/Windgefähr-
dung im bodennahen
Außenbereich" (Wacker 2023)
genannten
Minderungsmaßnahmen sind
zu realisieren.
Die gutachterlich festgelegten
Windminderungsmaßnahmen
werden im Freiraumkonzept
berücksichtigt. Die Umsetzung der
Maßnahmen wird im
Städtebaulichen Vertrag gesichert.
c) Im Plangebiet und dessen
Umfeld befindet sich die
Altablagerung AA 49. Eine
Beeinträchtigung durch
Gasmigration kann nicht
ausgeschlossen werden.
Im Plangebiet befinden sich
die Altstandorte AS 7507 und
10102.
Derzeit wird ein Sanierungskonzept
zur Beseitigung der Altablagerung
erstellt und mit dem Fachamt
d) Es werden Hinweise auf
Grundwasserstände sowie
Grundwasserverunreinigung
und den Umgang im Rahmen
von Baumaßnahmen
vorgetragen.
genommen und im Rahmen des Planvollzugs berücksichtigt.
e) Die Abwassertechnische
Erschließung des Plangebietes ist gesichert.
f) Es werden Hinweise zur Lage
am Rhein und außerhalb von
Wasserschutzgebieten
vorgetragen.
g) Das Plangebiet befindet sich
fast vollständig in einem
Risikogebiet gem. § 78b WHG.
Es wird auf die
Hochwassergefahrenkarte der
Bezirksregierung verwiesen.
Es wird auf die
Überflutungsgefahr
genommen und im Rahmen der Ausführungsplanung
Die neu geplanten Nutzungen des Landtags werden in
hochwasserangepasster Bauweise
errichtet. Für Tiefgaragenzufahrten
wird eine Mindesthöhe festgesetzt.
Die Situation des Rheinturms wird
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 10 von 17 Stand: 12.05.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/050/2025
nicht verändert. Weitergehende
Maßnahmen sind nicht erforderlich.
h) Eine Überschreitung von
Grenzwerten der 39.BImSchV
ist nicht auszuschließen, daher
ist eine Festsetzung zur
Tiefgaragenentlüftung in den
Bebauungsplan aufzunehmen.
Der Festsetzungsvorschlag wird in
den Bebauungsplan aufgenommen.
i) Es wird auf Maßnahmen zur
Reduzierung der thermischen Belastung hingewiesen.
Der architektonische Entwurf
enthält eine Vielzahl von Maßnahmen zur Reduzierung der
thermischen Belastung (z.B.
Begrünung der Freiflächen und
Dächer, Verschattung durch
Baukörper, Reduzierung der
Sonneneinstrahlung, Verringerung
des Energiebedarfs,
Niederschlagswassermanagement)
. Der Bebauungsplan ermöglicht
durch seine Festsetzung die
Umsetzung dieser Maßnahmen.
Der Stellungnahme wird zur
13. A 37/51 - Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und
Bevölkerungsschutz
4(2) Es wird auf die Belange und
Anforderungen des Brandschutzes
genommen und im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
14. A 52 - Sportamt
4(2) Eine Beeinträchtigung der Marina
im angrenzenden Zollhafen ist zu
vermeiden.
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 11 von 17 Stand: 12.05.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/050/2025
15. A 53 - Gesundheitsamt
4(2) Die Grundsatzliste
Gesundheitsschutz für die
Bauleitplanung (Januar 2019) ist
zu berücksichtigen.
Die Grundsatzliste
Gesundheitsschutz für die
Bauleitplanung wird im
Planverfahren berücksichtigt.
16. A 63 - Bauaufsichtsamt
4(2) a) Die Anlagen zur
Energiegewinnung sind bei der
Festsetzung Gebäudehöhen zu
Die Anlagen zur Energiegewinnung
werden bei der Festsetzung von
Gebäudehöhen berücksichtigt.
b) Hinsichtlich der
Abstandsflächen liegen keine
Bedenken vor.
c) Der Rheinturm und Landtag
sind als potentielle Denkmäler
gelistet. Eine
vorhabenbedingte
Beeinträchtigung wird nicht
erwartet. Bei einer
Unterschutzstellung Landtags
ist der Erweiterungsbau
eingehend zu prüfen.
d) Die Bezirksregierung
Düsseldorf ist im
Bebauungsplanverfahren zu
beteiligen.
Die Bezirksregierung wurde im
Bebauungsplanverfahren beteiligt.
Es liegen keine
denkmalpflegerischen Bedenken
vor.
e) Die
Bodendenkmalpflegerischen
Hinweise sind zu
Im Bebauungsplan auf die
Berücksichtigung
bodendenkmalpflegerischer
Belange hingewiesen.
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 12 von 17 Stand: 12.05.2025, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/050/2025
17. A 65 - Liegenschaftsamt
4(2) a) Im Plangebiet befinden sich
Grundstücke im Eigentum der
Landeshauptstadt und Dritter.
Zudem wird auf derzeitige
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
11. FNB-54 als Text anzeigen
Title: A3
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00571972.pdf
Published Time: Tue, 06 Jan 2026 10:20:17 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Gewerbliche Bauflächen Sondergebiete Gemischte Bauflächen
Ver- und Entsorgungsanlagen
Industriegebiete Gewerbegebiete
Badeplatz/ Freibad Friedhof Festplatz
Zeltplatz
Art der baulichen Nutzung
Wohnbauflächen Besondere Wohngebiete Gehwegverbindung zwischen Grünflächen Sportplatz/ Sportanlage Dauerkleingärten Dorfgebiete Mischgebiete Kerngebiete Grünflächen Parkanlage
Grünflächen
Spielplatz
Wasserflächen, Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses
Flächen für die Landwirtschaft Flächen für die Forstwirtschaft
Aufschüttungen Land- und Forstwirtschaft
Flächen mit zeitweiliger Gemeinbedarfsnutzung Abfall
Wasser Abwasser Wassersport Siedlungsschwerpunkt
Umgrenzung der Flächen für Aufschüttungen Funk- und Übertragungsstation
Sonstiges
Umgrenzung des Sanierungsgebietes
HS
Planungen, Nutzungsregelungen und Massnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft
Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Naturschutzrechts Segelfluggelände Umgrenzung der Flächen für den Luftverkehr Umgrenzung des Bauschutzbereichs gem.Luftverkehrsgesetz Umgrenzung des Fluglärm-schutzgebietes gem. Landes-entwicklungsplan Schutz vor Fluglärm v. 17.08.1998 Schutzzone A Grenzen d. Fluglärmschutzbereichs aufgrund des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm i.d.F. der Bekannt-machung v. 31.Oktober.2007 und der Fluglärmschutzverordnung Düsseldorf v. 25. Oktober 2011 Tag-Schutzzone 1 Tag-Schutzzone 2 Nacht-Schutzzone x 1 x x 2 x x N x
Flughafen
xxxxxx
x C x x A x x B x
xxxxxx xxxx xxxx
S-Bahn-Haltestelle Stadtbahn Stadtbahn-Haltestelle Oberirdische Leitung Unterirdische Leitung Mineralölproduktleitung Hochspannungsfreileitung Ethylenleitung Wasserleitung Naturschutzgebiet Landschaftschutzgebiet Autobahnen u. autobahnähnliche Strassen Strassenverkehr Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrstrassen Ruhender Verkehr Bahnanlagen Umgrenzung von Flächen für die Wasser-wirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses Umgrenzung der Flächen mit wasserrechtlichen Festsetzungen Überschwemmungs-gebiet Sporthafen Schutzgebiete für Grund- und Quellwassergewinnung Bezeichnung der Zonen I, II, IIIa, IIIb
Gas Flächen für Versorgungsanlagen, für die Verwertung oder Beseitigung von Abwasser und festen Abfallstoffen
Fernwärme
Wasserflächen Hafen
Zeichenerklärung
M 1 : 20.000
Stadtgrenze Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Gemeinbedarfseinrichtung
## Landeshauptstadt Düsseldorf
Flächennutzungsplan
Kulturellen Zwecken dienende Gebäude u. Einrichtungen Tiefbunker Hochbunker Hallenbad Sporthalle Post Flächen für den Gemeinbedarf Jugendheim, Jugendherberge Altenheim Gesundheitl. Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen Öffentliche Verwaltung Kirchen u. kirchlichen Zwecken dienende Gebäude u. Einricht. Kindertagesstätte, Kindergarten
Elektrizität Feuerwehr
Bahnhof
Leitungen
Schule
Verkehr
Grenzen
S
NL
Gasleitung
Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan Geplante Änderung
# Landeshauptstadt Düsseldorf
# Flächennutzungsplanberichtigung Nr. 54
# Nördlich Stromstraße
# Vorentwurf M 1:20.000
## Stadtplanungsamt 61 / 2
Düsseldorf, den .................
Abteilungsleiterin Stadtplanungsamt
Charlotte Selter
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. APS/151/5025