Vorlage aus der Politik
Aktenzeichen 178 64/2004
Bebauungsplan nördlich Höherweg
Termine abgeschlossen
Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Höherweg · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug
1Dokument
26. März 2004veröffentlicht
Themen
Aus der amtlichen Vorlage
Bebauungsplan nördlich Höherweg Sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher Schulte, ich bitte Sie, den nachfolgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung aufzunehmen: Die Verwaltung wird gebeten, in obigem B-Plan den Schienenweg nicht weiter als Argument gegen die Wohnbebauung Ronsdorfer Str. / nördlich Höherweg zu verwenden.
Auszug aus „Antrag“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Verfahrensstand
Beratungsweg
22.04.2004
Endgültige Beratung
Bezirksvertretung 8
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Ö Vorlagen - Nr. 178 64/2004
Seite 1 von 1
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
der Bezirksvertretung 8
An den
Herrn Bezirksvorsteher
des Stadtbezirkes 8
Gertrudisplatz 8
40229 Düsseldorf 05. März 2004
Antrag
Bebauungsplan nördlich Höherweg
Sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher Schulte,
ich bitte Sie, den nachfolgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der
Bezirksvertretung aufzunehmen:
Die Verwaltung wird gebeten, in obigem B-Plan den Schienenweg nicht weiter als Argument gegen
die Wohnbebauung Ronsdorfer Str. / nördlich Höherweg zu verwenden.
Begründung
: Zur Erfassung des Schienenverkehrslärms wurde der Schall nach Richtlinie Schall 03
berechnet. Diese Richtlinie wird von einigen Juristen als nicht rechtmäßig und damit nicht wirksam
bezeichnet, weil den sog. Publizitätsanforderungen technischer Regelwerke nicht Rechnung getragen
worden ist. Sie ist DB-intern erstellt und basiert nicht auf DIN Normen bzw. VDI-Richtlinien.
(Anlage 1)
Aus Anlage 2 geht hervor, dass zur Berechnung des Lärmwertes die Lage des Schienenweges nicht
berücksichtigt wird. An der Ronsdorfer Str. ist der Schienenweg schätzungsweise 3 m über Grund
auf Höhe des Dachfirstes der Wohnbebauung. Es ist anzunehmen, dass in "Wohnhöhe" die
Lärmimmission geringer ist, als das Berechnungsverfahren vorhersagt.
Die Berechnung des Schienenverkehrslärms auf Basis der Schall 03 erscheint aus verschiedenen
Gründen heute nicht mehr zeitgemäß. (Anlage 3)
Anlage 4 zeigt, dass der Vorbeifahrpegel für Güterzüge bis zu 85 dB(A) beträgt, der daraus
resultierende Grundwert für einen durchschnittlich guten Schienenzustand beläuft sich auf 51 dB(A).
Der Grundwert für die modernen S-Bahnzüge, die auf der Strecke in der Hauptsache verkehren, ist
mit Sicherheit weit darunter. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sollten die Lärmgrenzwerte für
eine allgemeine Wohnbebauung daher nicht oder nur geringfügig überschritten werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Benno Zens
RSD AllVorlg.WPT
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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 64/2004