Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 178 64/2004

Bebauungsplan nördlich Höherweg

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Höherweg · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 26. März 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Bebauungsplan nördlich Höherweg Sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher Schulte, ich bitte Sie, den nachfolgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung aufzunehmen: Die Verwaltung wird gebeten, in obigem B-Plan den Schienenweg nicht weiter als Argument gegen die Wohnbebauung Ronsdorfer Str. / nördlich Höherweg zu verwenden.

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Ö Vorlagen - Nr. 178 64/2004 Seite 1 von 1 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung 8 An den Herrn Bezirksvorsteher des Stadtbezirkes 8 Gertrudisplatz 8 40229 Düsseldorf 05. März 2004 Antrag Bebauungsplan nördlich Höherweg Sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher Schulte, ich bitte Sie, den nachfolgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung aufzunehmen: Die Verwaltung wird gebeten, in obigem B-Plan den Schienenweg nicht weiter als Argument gegen die Wohnbebauung Ronsdorfer Str. / nördlich Höherweg zu verwenden. Begründung : Zur Erfassung des Schienenverkehrslärms wurde der Schall nach Richtlinie Schall 03 berechnet. Diese Richtlinie wird von einigen Juristen als nicht rechtmäßig und damit nicht wirksam bezeichnet, weil den sog. Publizitätsanforderungen technischer Regelwerke nicht Rechnung getragen worden ist. Sie ist DB-intern erstellt und basiert nicht auf DIN Normen bzw. VDI-Richtlinien. (Anlage 1) Aus Anlage 2 geht hervor, dass zur Berechnung des Lärmwertes die Lage des Schienenweges nicht berücksichtigt wird. An der Ronsdorfer Str. ist der Schienenweg schätzungsweise 3 m über Grund auf Höhe des Dachfirstes der Wohnbebauung. Es ist anzunehmen, dass in "Wohnhöhe" die Lärmimmission geringer ist, als das Berechnungsverfahren vorhersagt. Die Berechnung des Schienenverkehrslärms auf Basis der Schall 03 erscheint aus verschiedenen Gründen heute nicht mehr zeitgemäß. (Anlage 3) Anlage 4 zeigt, dass der Vorbeifahrpegel für Güterzüge bis zu 85 dB(A) beträgt, der daraus resultierende Grundwert für einen durchschnittlich guten Schienenzustand beläuft sich auf 51 dB(A). Der Grundwert für die modernen S-Bahnzüge, die auf der Strecke in der Hauptsache verkehren, ist mit Sicherheit weit darunter. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sollten die Lärmgrenzwerte für eine allgemeine Wohnbebauung daher nicht oder nur geringfügig überschritten werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Benno Zens RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 64/2004