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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 75_2004_18796.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00070939.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:11:27 GMT
Number of Pages: 3
Markdown Content:
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 75/2004
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage Betrifft:
Plan Nr. 5776/11 - Nördlich Höherweg -Veränderungssperre - 2. Verlängerung
Beschlussdarstellung:
” BV Die Bezirksvertretung 08 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur vorliegenden Veränderungssperre angehört und empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
” APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der St a d t i m Rahmen seiner Vorberatu n g g e m. § 2 Ab s . 1 d e r Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
” HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 5 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
” Rat Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der §§ 16 und 17 (2) des Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.19-97 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBI. I S. 1950) folgende Satzung über die 2. Verlängerung einer Veränderungssperre: “Die Geltungsdauer der mit Beschluss vom 27.7.2001 angeordneten Veränderungssperre für ein Gebiet zwischen Ronsdorfer Straße, Bundesbahnstrecke Düsseldorf - Wuppertal und Höherweg - maßgebend ist der im Plan Nr. 5776/11 dargestellte Geltungsbereich -wird um ein weiteres Jahr verlängert und endet somit spätestens am 18.8.2005 . § 6 der Satzung vom 06.08.2001 wird insoweit geändert.”
Sachdarstellung:
Für das Gebiet besteht ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan aus dem Jahre 2000. Dieser sieht die Ausweisung von Gewerbegebieten und den Ausschluss von Einzelhandel vor. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 75/2004
Seite 2 von 3 Städtebauliches Ziel ist es, das Plangebiet, das ein Teilbereich des Gewerbe- und Industriestandortes Flingern/Lierenfeld am östlichen Rand der Innenstadt ist, für eine gewerbliche Nutzung zu sichern und weiter zu entwickeln. Zum Schutz des Gewerbestandortes und der umliegenden Stadtteilzentren soll Einzelhandel ausgeschlossen werden. Die bislang in diesem unbeplanten Bereich uneingeschränkte Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben widerspricht diesem Planungsziel und würde eine unerwünschte städtebauliche Entwicklung zur Folge haben. Im Juli 2001 ist durch einen Dringlichkeitsbeschluss gem. § 60 Gemeindeordnung NRW, der vom Rat in seiner Sitzung am 30.8.2001 genehmigt wurde, eine Veränderungssperre erlas s e n wo r d e n , u m e i n e n An t r a g a u f Er r ichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes ablehnen zu können. Am 24.7.2003 hat der Rat die erste Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr beschlossen. Diese endet am 18.8.2004. Aufgrund der schwierigen und zeitaufwändigen Bedingungen im Plangebiet kann das Bebauungsplanverfahren jedoch bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossen werden. Die Gemengelage im Plangebiet stellt sich als ungewöhnlich kompliziert dar und erfordert einen erhöhten Planungsaufwand, der einen zügigen Fortgang des Planverfahrens behindert. So befinden sich z.B. zahlreiche nicht genehmigte Behelfswohnheime aber auch genehmigte Wohngebäude z.T. in unmittelbarer Nachbarschaft zu emittierenden Gewerbebetrieben, die normalerweise nur in einem Industriegebiet ihren artgemäßen Standort haben. Mit diesen Gewerbebetrieben und den zuständigen Trägern öffentlicher Be l a n g e ( b e s o n d e r s mi t d e m St a a t l i c h e n U mwe l t a mt ) l a u f e n zu r Z e i t Abstimmungsgespräche. Hierbei geht es um den Entwurf von Festsetzungen zum Immissionsschutz gegenüber den schutzwürdigen Nutzungen innerhalb wie außerhalb des Plangebietes. Als ebenfalls besonders zeitaufwändig gestaltet sich die städtebaulich erforderliche Überplanung der in der Vergangenheit nur geduldeten Behelfswohnheime im Bereich des ca. 500 m langen Geländestreifens der Ronsdorfer Straße 2. Zur Zeit werden für diesen Bereich Lösungskonzepte erarbeitet. Ziel ist es, für die betroffenen Bewohner eine sozial verträgliche Lösung zu finden. Auch die gutachterliche Untersuchung der im Plangebiet vorhandenen Altstandorte erforderte einen über das normale Maß hinausreichenden Zeitaufwand. Inzwischen liegt die Gefährdungsabschätzung vor. Der Bebauungsplan-Entwurf kann nun für den nächsten Verfahrensschritt, die öffentliche Auslegung, fertiggestellt werden. Die öffentliche Auslegung des Planes soll voraussichtlich noch vor der Sommerpause stattfinden. Der Satzungsbeschluss ist für das letzte Quartal 2004 geplant. Da die Nachfrage, im Plangebiet zentrenrelevanten Einzelhandel anzusiedeln, aktuell bleibt, soll zur Sicherung der Planungsziele die geltende Veränderungssperre um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Beratungsfolge:
> Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 26.05.04 (zK) -/-2Rat 06.05.04 -/-2Bezirksvertretung 8 22.04.04 -/-2RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 75/2004
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Seite 3 von 3 Haupt- und Finanzausschuss 26.04.04 -/- 21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin