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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bericht des Ordnungsamtes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in der Landeshauptstadt
Düsseldorf - Berichtsjahr 2003
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Sachdarstellung:
Siehe Anlage
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ordnungs- und Verkehrsausschuss 27.05.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Bericht des Ordnungsamtes
Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
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Bericht des Ordnungsamtes zur
Bekämpfung der Schwarzarbeit in der
Landeshauptstadt Düsseldorf
Berichtsjahr 2003
Die Schwarzarbeit/Schattenwirtschaft boomt
- ein alter Hut?
Eigentlich ja, denn das lesen wir jedes Jahr aufs Neue. Und doch ist dieser
"Hut" auch diesmal nicht "alt".
So war in den Prognosen für das Jahr 2003 nachzulesen, dass die
Schattenwirtschaft, gemessen an den Vorjahreszahlen, eine Wachstumsrate
von 5,6% aufweisen würde. Insgesamt schätzte man das Volumen auf 370
Milliarden Euro. Im Vergleich dazu lag das prognostizierte Wachstum des
Bruttoinlandsproduktes bei ca. 1%.
Schwarzarbeit - ein Kavaliersdelikt?
Hier stellt sich folgende Frage: Ist dem Bürger bewusst, dass z.B. die
Anstellung von Aushilfskräften oder Studentenhilfen in jedem Falle eine
Anmeldepflicht zur Sozialversicherung nach sich zieht? Dass ggfls. Steuern
zu zahlen sind? Die Antwort lautet meistens: "Ja, eigentlich schon, aber...".
Das Spektrum solcher Anstellungen reicht hier von A - wie Aushilfe z.B. für
Inventurerfassung - bis Z - wie z.B. Zeitungsausträger -.
Die Erfahrung zeigt, dass viele Bürger nach wie vor davon ausgehen, dass
die ordentliche Anmeldung von Aushilfen oder auch Angestellten von der
Beschäftigungsdauer und/oder der Höhe der Entlohnung abhängig ist.
Obwohl in der Presse hinreichend hierüber zu lesen und zu hören war,
scheint ein Unrechtsbewußtsein nicht so recht aufzukommen. Vielmehr
werden gerade diese kurzzeitigen und/oder eher gering entlohnten
Dienstleistungen als Kavaliersdelikt angesehen.
Diese Erkenntnis gilt für alle Wirtschaftszweige, egal ob Gewerbebetrieb,
Handwerksbetrieb, auf Baustellen oder in Privathaushalten. Sogar beim sog.
Leistungsmissbrauch gegenüber dem Sozialamt oder Arbeitsamt.
Überall überwiegt der Eindruck, dass viele dieser Vergehen als
Kavaliersdelikte großzügig "abgetan" werden, als die sich darin befindliche
Brisanz zu erkennen. Immer wieder stößt man auf das Argument, dass z.B.
der Handwerker doch nach der Arbeit, also nebenbei, arbeiten müsse um
finanziell überleben zu können. Außerdem könne sich ja keiner mehr eine
ordentlich angemeldete Fachfirma leisten, da die Preise so hoch seien. Das
bißchen Geld, das hier oder dort gezahlt wird kann dem Staat doch nicht so
wehtun.
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Bei der gesamten Diskussion sei jedoch darauf hingewiesen, dass Analysen
zufolge die Schattenwirtschaft in 2003 einen Anteil von 17,1% des
Bruttoinlandsproduktes ausmachen sollte; etwa 370 Milliarden Euro.
Hilft Aufklärungsarbeit?
Oder: Wer versteht was unter "Schwarzarbeit"?
Worin liegt aber der Grund für die - wie oben dargestellt - offensichtlich
herrschende Meinung, dass Schwarzarbeit ein Kavaliersdelikt darstellt?
Betrachtet man diese herrschende Meinung, wird oftmals "nur" folgendes
unter Schwarzarbeit verstanden: Ein Auftraggeber (sei es nun im privaten
oder geschäftlichen Bereich) fragt eine zweite Person, ob diese für ihn
arbeiten würde. Natürlich nimmt der Angesprochene die Arbeit an. Ist die
gewünschte Leistung erbracht (z.B. Babysitten, die Wohnung putzen,
kellnern, die Wohnung renovieren, auf der Baustelle die Wände verputzen
usw.), zahlt der Auftraggeber für die Leistung; natürlich bar.
Der Gesetzgeber sieht die "Schwarzarbeit" jedoch etwas differenzierter. Das
oben beschriebene Beispiel ist eigentlich ein Fall für das Finanzamt, da es
sich hier um Steuerhinterziehung handelt. Das "Gesetz zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit" umfasst eine ganz andere Thematik.
Die Unterschiede werden anhand des o.g. Beispiels deutlich: Man fragt
sich...
-welche Leistung wird gewünscht?
-muss der Angesprochene dafür ein Gewerbe angemeldet haben?
Wenn ja, hat er das Gewerbe angemeldet? Wenn er trotz der für ihn
bestehenden Gewerbemeldepflicht kein Gewerbe angemeldet hat, ist
dies bereits ein Fall von Schwarzarbeit
-muss der Angesprochene für die von ihm erbrachte Leistung in der
Handwerksrolle eingetragen sein (z.B. als Maler- und Lackierer, Kfz-
Techniker etc.)? Wenn ja, ist er mit dem richtigen Handwerk
eingetragen? Wenn er trotz der für ihn bestehenden Eintragungspflicht
nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist, ist dies bereits ein Fall von
Schwarzarbeit
-muss der Angesprochene für die von ihm erwünschte Leistung in der
eingetragen sei (z.B. als Maler- und Lackierer, Kfz-Techniker etc.)?
Wenn ja, ist er mit dem richtigen Handwerk eingetragen? Wenn er trotz
der für ihn bestehenden Eintragungspflicht nicht in der Handwerksrolle
eingetragen ist und
der Auftraggeber die Arbeit - ohne vorherige
Überprüfung der gewerbe- und handwerksrelevanten Voraussetzungen
- trotzdem an ihn vergibt, betreibt der Auftraggeber bereits
Schwarzarbeit
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-ist der Angesprochene Empfänger von öffentlichen Leistungen (z.B.
vom Sozialamt oder Arbeitsamt)? Wenn ja, hat er die Aufnahme seiner
Tätigkeit, auch wenn sie nur einmaliger Natur ist bzw. war, der
entsprechenden öffentlichen Stelle so zeitnah wie nur möglich
mitgeteilt? Wenn er trotz der für ihn bestehenden Mitteilungspflicht
dieser nicht nachgekommen ist, ist dies bereits ein Fall von
Schwarzarbeit
Dies soll nur ein kleiner Einblick in die per Gesetz festgeschriebenen
Spielarten der Schwarzarbeit sein. Er verdeutlicht jedoch, wie weit die
Wissensstände über die Frage "Was ist denn alles Schwarzarbeit?"
auseinander liegen.
Insoweit muss die Antwort auf die Frage "Hilft Aufklärungsarbeit?" mit einem
deutlichen "Ja" beantwortet werden. Nur mit dem Bekannt-machen der
Gesetzesbausteine und Aufzeigen der zumeist finanziellen Einbußen für
den Staat und der damit verbundenen Reduzierung der Leistungen für den
Bürger, scheint es überhaupt möglich, das Unrechtsbewußtsein der
Bevölkerung ins "Richtige Licht" zu rücken.
Ein Ausblick auf 2004
Prognosen zufolge soll die Wirtschaft in Deutschland langsam wieder
wachsen; die Schwarzarbeit auch?
Wirft man einen Blick auf die Prognose des Institutes für Angewandte
Wirtschaftsforschung (IWA) und Professor Friedrich Schneider von der
Universität Linz, soll die Schwarzarbeit in Deutschland erstmals rückläufig
sein. Es wird geschätzt, dass das Volumen von 370 Milliarden Euro auf etwa
364 Milliarden Euro zurückgeht.
Des weiteren bleibt abzuwarten, ob die Änderung des Gesetzes zur
Ordnung des Handwerks Auswirkungen zeigt und wie die Änderung des
Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit aussehen wird.
Schwarzarbeit und deren Bekämpfung in Düsseldorf
-Ergebnis 2003-
Wer bekämpft in Düsseldorf die Schwarzarbeit?
Die "Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit" (ABS) ist beim
Ordnungsamt in der Abteilung "Ordnungs- und Servicedienst" angesiedelt.
Sie ist z. Zt. mit 6 Stellen des gehobenen und mittleren Dienstes
ausgestattet.
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Die Stadt Düsseldorf hat erstmalig 1987 zwei Mitarbeiter mit der
Bekämpfung der Schwarzarbeit beauftragt. Intensiviert wurde die Arbeit
Mitte der 90iger Jahre. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Zahl der Mitarbeiter
aufgestockt. Im Laufe der Zeit sind hieraus die bereits erwähnten 6 Stellen
für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entstanden.
Die bei der ABS eingehenden Hinweise sind sehr breit gestreut. So ist es für
die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unumgänglich zu wissen, wo die
einzelnen Zuständigkeiten für die Bearbeitung verschiedener Delikte liegen.
Selbstverständlich werden Hinweise mit fremder Zuständigkeit (innerhalb
und außerhalb der Stadtverwaltung) entsprechend weitergeleitet. Ferner ist
ein hohes Maß an Flexibilität erforderlich. Nicht selten müssen Kontrollen
am Nachmittag, in den Abendstunden oder Nachts durchgeführt werden. Da
die Schwarzarbeiter auch am Wochenende oder an Feiertagen ihrer Arbeit
nachgehen, sind auch Einsätze an solchen Tagen keine Ausnahme.
Um bei komplexen Fällen ebenfalls ein hohes Maß an Effizienz
aufrechtzuerhalten, werden, je nach Einzelfall und im Ergebnis fast immer
erfolgreich, Kontrollen in Zusammenarbeit mit anderen (Fach) Behörden
(z.B. Ausländeramt, Polizei oder Arbeitsamt) durchgeführt.
Natürlich müssen die "draußen" gewonnenen Erkenntnisse anschließend
im Innendienst aufgearbeitet werden. Die Aufgaben reichen von Telefonaten
mit Rechtsanwälten über umfassende Auswertungen bis hin zum Erlass von
Ordnungsverfügungen und Bußgeldern.
Eingegangene Hinweise
Insgesamt wurde im vergangenen Jahr 2408 Hinweisen nachgegangen. Das
Spektrum reicht von Handwerksverstößen über Leistungsmißbrauch bis hin
zu illegalem Aufenthalt und Steuervergehen.
Bußgeldverfahren
2003 wurden von der ABS 62 Bußgeldverfahren eingeleitet. Es handelt sich
hier ausschließlich um Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 285.908,89 Euro. 54
Verfahren (263.597,39 Euro) sind bereits rechtskräftig abgeschlossen.
In weitern 7 Fällen wurden Handwerksuntersagungen ausgesprochen.
Finanzieller Vorteil für das Sozialamt
In 867 Fällen wurde gegen Empfänger von Leistungen des Sozialamtes
ermittelt. Diese Ermittlungen führten zu dem Ergebnis, dass
Sozialhilfeempfänger mindestens 386.583,62 Euro zu Unrecht erhalten
haben. Gegen die Empfänger dieser zu Unrecht ausgezahlten Leistungen
wurde in jedem Fall Strafanzeige erstattet und die zu Unrecht erhaltenen
Leistungen vom Sozialamt wieder eingefordert.
Durch die Beweisführung der Arbeitsgruppe, dass eine Vielzahl der
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Hilfebedürftigen gar nicht hilfebedürftig waren, k onnten
Sozialhilfeeinsparungen i. H. v. mindestens 228.000 Euro erzielt werden.
Festnahmen
Im Rahmen der durchgeführten Kontrollen, sei es auf Baustellen, im
Gastronomiebereich oder bei sonstigen Maßnahmen wurden insgesamt 121
Personen wegen des Verdachtes des illegalen Aufenthaltes und der
illegalen Arbeitsaufnahme festgenommen und anschließend der Polizei
übergeben.
Steuervergehen
Das Finanzamt wurde in 117 Fällen über den Verdacht der
Steuerhinterziehung informiert.
Zusammenarbeit mit anderen Behörden
Unter anderem wurden bei Kontrollen ausländische Personen angetroffen,
die zwar eine Arbeitserlaubnis benötigt hätten, diese jedoch nicht vorweisen
konnten. Das Arbeitsamt wurde in insgesamt 372 Fällen über diese
Sachverhalte informiert.
Beispielhafte Schwarzarbeitsfälle
Aufgrund eines Hinweises der Handwerkskammer Düsseldorf überprüfte die
ABS einen Mann, der zunächst "nur" im Verdacht stand, ein Gewerbe ohne
die dafür erforderliche Handwerksrolleneintragung zu betreiben. Im Rahmen
der Ermittlungen wurde jedoch festgestellt, dass der Beschuldigte nahezu im
gleichen Zeitraum beim Sozialamt im laufenden Leistungsbezug stand. Die
Auswertung der vorliegenden Unterlagen ergab, dass der Mann seinen
Lebensunterhalt durchaus selber hätte bestreiten können und nicht auf das
Sozialamt hätte zurückgreifen müssen. Insgesamt hat das Sozialamt
21.872,37 Euro zu Unrecht ausgezahlt. Das Amtsgericht verurteilte den
Mann zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, deren Vollstreckung zur
Bewährung ausgesetzt wurde.
Im Zuge von Ermittlungen in einem Verfahren wegen des Verdachts des
Verstoßes gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wurde die
ABS auf eine Firma aufmerksam, die Maurerarbeiten ausführte. Es stellte
sich heraus, dass die betreffende Firma weder gewerblich gemeldet war,
noch über einen Eintrag in die Handwerksrolle verfügte. Die weitergehenden
Ermittlungen brachten Zutage, dass die beschuldigte Firma Arbeiten aus
dem Maurerhandwerk mit einem Gesamtumsatz von mindestens 494.609
Euro ausführte. Gegen den Gewerbetreibenden wurde ein Bußgeld i. H. v.
77.905 Euro rechtskräftig festgesetzt.
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Gegen einen weiteren Gewerbetreibender wurde bereits Ende der 90er
Jahre ein Bußgeld wegen unberechtigter Ausüb ung des
Dachdeckerhandwerkes erlassen. 2002 wurden die Ermittlungen wieder
aufgenommen. Grund hierfür waren Rec hnungsunterlagen, die der
Handwerkskammer Düsseldorf zugeschickt und von dort zur ABS
weitergeleitet wurden. Es stellte sich schnell heraus, dass der Beschuldigte
zwischenzeitlich sein Gewerbe abgemeldet hatte und lediglich mit dem
"Einbau von genormten Baufertigteilen" in der Handwerksrolle eingetragen
war. Auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen konnte hier ein bereits
rechtskräftiges Bußgeld von 23.719 Euro festgesetzt werden.
Durch das Sozialamt wurde der ABS bekannt, dass ein Leistungsempfänger
Einkünfte aus seiner selbständigen Arbeit als Maurer, Maler- und Lackierer
sowie Fliesenleger erzielen sollte. Durch die Ermittlungen der Arbeitsgruppe
wurden nicht nur diese Verdachtsmomente bestätigt. Darüber hinaus wurde
aufgedeckt, dass der Mann Pferdewetten abschloss und die Gewinne
(einmal sogar 40.000 EM) auf ein Konto in Holland einzahlte. Das Sozialamt
wusste weder von den Gewinnen, noch von dem Konto in Holland. Durch
das Verschweigen der Einkünfte ist dem Sozialamt ein Schaden i. H. v.
28.472 Euro entstanden. Als Begründung gab der Beschuldigte an, nicht
gewusst zu haben, dass er die Gewinne aus den Pferdewetten und das
Konto im Ausland hätte angeben müssen. Außerdem hätten die von ihm
ausgeführten Arbeiten auch nicht immer zu Erlösen geführt. Das
Amtsgericht verurteilte den Mann wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe
von 6 Monaten auf Bewährung.
Eine weitere Sozialhilfeempfängerin wurde zu einer Geldstrafe von 50
Tagessätzen zu je 20 Euro (also 1.000 Euro) verurteilt, da sie es unterließ
dem Sozialamt mitzuteilen, dass sie als Modell für eine Modellagentur in
Düsseldorf arbeitete. Durch das Versäumnis zahlte das Sozialamt 635 Euro
zu Unrecht an die Frau aus.
Durch einen Hinweis aus der Bevölkerung wurde durch die ABS eine
Baustelle im Düsseldorfer Süden aufgesucht und kontrolliert. Hier wurde ein
Baufirma angetroffen, die in einem Haus Fliesen verlegte. Wie sich im Laufe
der Beweisführung herausstellte, war die Firma zwar gewerblich gemeldet,
jedoch nicht in der Handwerksrolle eingetragen. Trotz der fehlenden
Eintragung führte die Firma unzulässigerweise Arbeiten aus zahlreichen
Vollhandwerken aus (Maurer- und Betonbauer-, Estrichleger-, Maler- und
Lackierer-, Wärme-, Kälte-, Schallschutzisolierer, Fliesen-, Platten-,
Mosaikleger- und Stukkateurhandwerk). Der Gesamtumsatz belief sich auf
mindestens 377.667 Euro. Gegen den Verantwortlichen der Firma wurde ein
Bußgeld i. H. v. 15.755 Euro festgesetzt, welches zwischenzeitlich
rechtskräftig ist. Die Firma ist zwischenzeitlich mit dem Maurer- und
Betonbauerhandwerk in der Handwerksrolle eingetragen.
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Entwicklung der Schwarzar
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.