Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 66/ 68/2004

Bekämpfung Schwarzarbeit

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Beckbuschstraße 31 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 19. Mai 2004veröffentlicht

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Seite 1 von 9 Beschlussvorlage Betrifft: Bericht des Ordnungsamtes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in der Landeshauptstadt Düsseldorf - Berichtsjahr 2003 Beschlussdarstellung: Der Ausschuss nimmt Kenntnis. Sachdarstellung: Siehe Anlage Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ordnungs- und Verkehrsausschuss 27.05.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bericht des Ordnungsamtes Amt: Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 9 Bericht des Ordnungsamtes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in der Landeshauptstadt Düsseldorf Berichtsjahr 2003  Die Schwarzarbeit/Schattenwirtschaft boomt - ein alter Hut? Eigentlich ja, denn das lesen wir jedes Jahr aufs Neue. Und doch ist dieser "Hut" auch diesmal nicht "alt". So war in den Prognosen für das Jahr 2003 nachzulesen, dass die Schattenwirtschaft, gemessen an den Vorjahreszahlen, eine Wachstumsrate von 5,6% aufweisen würde. Insgesamt schätzte man das Volumen auf 370 Milliarden Euro. Im Vergleich dazu lag das prognostizierte Wachstum des Bruttoinlandsproduktes bei ca. 1%.  Schwarzarbeit - ein Kavaliersdelikt? Hier stellt sich folgende Frage: Ist dem Bürger bewusst, dass z.B. die Anstellung von Aushilfskräften oder Studentenhilfen in jedem Falle eine Anmeldepflicht zur Sozialversicherung nach sich zieht? Dass ggfls. Steuern zu zahlen sind? Die Antwort lautet meistens: "Ja, eigentlich schon, aber...". Das Spektrum solcher Anstellungen reicht hier von A - wie Aushilfe z.B. für Inventurerfassung - bis Z - wie z.B. Zeitungsausträger -. Die Erfahrung zeigt, dass viele Bürger nach wie vor davon ausgehen, dass die ordentliche Anmeldung von Aushilfen oder auch Angestellten von der Beschäftigungsdauer und/oder der Höhe der Entlohnung abhängig ist. Obwohl in der Presse hinreichend hierüber zu lesen und zu hören war, scheint ein Unrechtsbewußtsein nicht so recht aufzukommen. Vielmehr werden gerade diese kurzzeitigen und/oder eher gering entlohnten Dienstleistungen als Kavaliersdelikt angesehen. Diese Erkenntnis gilt für alle Wirtschaftszweige, egal ob Gewerbebetrieb, Handwerksbetrieb, auf Baustellen oder in Privathaushalten. Sogar beim sog. Leistungsmissbrauch gegenüber dem Sozialamt oder Arbeitsamt. Überall überwiegt der Eindruck, dass viele dieser Vergehen als Kavaliersdelikte großzügig "abgetan" werden, als die sich darin befindliche Brisanz zu erkennen. Immer wieder stößt man auf das Argument, dass z.B. der Handwerker doch nach der Arbeit, also nebenbei, arbeiten müsse um finanziell überleben zu können. Außerdem könne sich ja keiner mehr eine ordentlich angemeldete Fachfirma leisten, da die Preise so hoch seien. Das bißchen Geld, das hier oder dort gezahlt wird kann dem Staat doch nicht so wehtun. Seite 3 von 9 Bei der gesamten Diskussion sei jedoch darauf hingewiesen, dass Analysen zufolge die Schattenwirtschaft in 2003 einen Anteil von 17,1% des Bruttoinlandsproduktes ausmachen sollte; etwa 370 Milliarden Euro.  Hilft Aufklärungsarbeit? Oder: Wer versteht was unter "Schwarzarbeit"? Worin liegt aber der Grund für die - wie oben dargestellt - offensichtlich herrschende Meinung, dass Schwarzarbeit ein Kavaliersdelikt darstellt? Betrachtet man diese herrschende Meinung, wird oftmals "nur" folgendes unter Schwarzarbeit verstanden: Ein Auftraggeber (sei es nun im privaten oder geschäftlichen Bereich) fragt eine zweite Person, ob diese für ihn arbeiten würde. Natürlich nimmt der Angesprochene die Arbeit an. Ist die gewünschte Leistung erbracht (z.B. Babysitten, die Wohnung putzen, kellnern, die Wohnung renovieren, auf der Baustelle die Wände verputzen usw.), zahlt der Auftraggeber für die Leistung; natürlich bar. Der Gesetzgeber sieht die "Schwarzarbeit" jedoch etwas differenzierter. Das oben beschriebene Beispiel ist eigentlich ein Fall für das Finanzamt, da es sich hier um Steuerhinterziehung handelt. Das "Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit" umfasst eine ganz andere Thematik. Die Unterschiede werden anhand des o.g. Beispiels deutlich: Man fragt sich... -welche Leistung wird gewünscht? -muss der Angesprochene dafür ein Gewerbe angemeldet haben? Wenn ja, hat er das Gewerbe angemeldet? Wenn er trotz der für ihn bestehenden Gewerbemeldepflicht kein Gewerbe angemeldet hat, ist dies bereits ein Fall von Schwarzarbeit -muss der Angesprochene für die von ihm erbrachte Leistung in der Handwerksrolle eingetragen sein (z.B. als Maler- und Lackierer, Kfz- Techniker etc.)? Wenn ja, ist er mit dem richtigen Handwerk eingetragen? Wenn er trotz der für ihn bestehenden Eintragungspflicht nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist, ist dies bereits ein Fall von Schwarzarbeit -muss der Angesprochene für die von ihm erwünschte Leistung in der eingetragen sei (z.B. als Maler- und Lackierer, Kfz-Techniker etc.)? Wenn ja, ist er mit dem richtigen Handwerk eingetragen? Wenn er trotz der für ihn bestehenden Eintragungspflicht nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist und der Auftraggeber die Arbeit - ohne vorherige Überprüfung der gewerbe- und handwerksrelevanten Voraussetzungen - trotzdem an ihn vergibt, betreibt der Auftraggeber bereits Schwarzarbeit Seite 4 von 9 -ist der Angesprochene Empfänger von öffentlichen Leistungen (z.B. vom Sozialamt oder Arbeitsamt)? Wenn ja, hat er die Aufnahme seiner Tätigkeit, auch wenn sie nur einmaliger Natur ist bzw. war, der entsprechenden öffentlichen Stelle so zeitnah wie nur möglich mitgeteilt? Wenn er trotz der für ihn bestehenden Mitteilungspflicht dieser nicht nachgekommen ist, ist dies bereits ein Fall von Schwarzarbeit Dies soll nur ein kleiner Einblick in die per Gesetz festgeschriebenen Spielarten der Schwarzarbeit sein. Er verdeutlicht jedoch, wie weit die Wissensstände über die Frage "Was ist denn alles Schwarzarbeit?" auseinander liegen. Insoweit muss die Antwort auf die Frage "Hilft Aufklärungsarbeit?" mit einem deutlichen "Ja" beantwortet werden. Nur mit dem Bekannt-machen der Gesetzesbausteine und Aufzeigen der zumeist finanziellen Einbußen für den Staat und der damit verbundenen Reduzierung der Leistungen für den Bürger, scheint es überhaupt möglich, das Unrechtsbewußtsein der Bevölkerung ins "Richtige Licht" zu rücken.  Ein Ausblick auf 2004 Prognosen zufolge soll die Wirtschaft in Deutschland langsam wieder wachsen; die Schwarzarbeit auch? Wirft man einen Blick auf die Prognose des Institutes für Angewandte Wirtschaftsforschung (IWA) und Professor Friedrich Schneider von der Universität Linz, soll die Schwarzarbeit in Deutschland erstmals rückläufig sein. Es wird geschätzt, dass das Volumen von 370 Milliarden Euro auf etwa 364 Milliarden Euro zurückgeht. Des weiteren bleibt abzuwarten, ob die Änderung des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks Auswirkungen zeigt und wie die Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit aussehen wird.  Schwarzarbeit und deren Bekämpfung in Düsseldorf -Ergebnis 2003-  Wer bekämpft in Düsseldorf die Schwarzarbeit? Die "Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit" (ABS) ist beim Ordnungsamt in der Abteilung "Ordnungs- und Servicedienst" angesiedelt. Sie ist z. Zt. mit 6 Stellen des gehobenen und mittleren Dienstes ausgestattet. Seite 5 von 9 Die Stadt Düsseldorf hat erstmalig 1987 zwei Mitarbeiter mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit beauftragt. Intensiviert wurde die Arbeit Mitte der 90iger Jahre. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Zahl der Mitarbeiter aufgestockt. Im Laufe der Zeit sind hieraus die bereits erwähnten 6 Stellen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entstanden. Die bei der ABS eingehenden Hinweise sind sehr breit gestreut. So ist es für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unumgänglich zu wissen, wo die einzelnen Zuständigkeiten für die Bearbeitung verschiedener Delikte liegen. Selbstverständlich werden Hinweise mit fremder Zuständigkeit (innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung) entsprechend weitergeleitet. Ferner ist ein hohes Maß an Flexibilität erforderlich. Nicht selten müssen Kontrollen am Nachmittag, in den Abendstunden oder Nachts durchgeführt werden. Da die Schwarzarbeiter auch am Wochenende oder an Feiertagen ihrer Arbeit nachgehen, sind auch Einsätze an solchen Tagen keine Ausnahme. Um bei komplexen Fällen ebenfalls ein hohes Maß an Effizienz aufrechtzuerhalten, werden, je nach Einzelfall und im Ergebnis fast immer erfolgreich, Kontrollen in Zusammenarbeit mit anderen (Fach) Behörden (z.B. Ausländeramt, Polizei oder Arbeitsamt) durchgeführt. Natürlich müssen die "draußen" gewonnenen Erkenntnisse anschließend im Innendienst aufgearbeitet werden. Die Aufgaben reichen von Telefonaten mit Rechtsanwälten über umfassende Auswertungen bis hin zum Erlass von Ordnungsverfügungen und Bußgeldern.  Eingegangene Hinweise Insgesamt wurde im vergangenen Jahr 2408 Hinweisen nachgegangen. Das Spektrum reicht von Handwerksverstößen über Leistungsmißbrauch bis hin zu illegalem Aufenthalt und Steuervergehen.  Bußgeldverfahren 2003 wurden von der ABS 62 Bußgeldverfahren eingeleitet. Es handelt sich hier ausschließlich um Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 285.908,89 Euro. 54 Verfahren (263.597,39 Euro) sind bereits rechtskräftig abgeschlossen. In weitern 7 Fällen wurden Handwerksuntersagungen ausgesprochen.  Finanzieller Vorteil für das Sozialamt In 867 Fällen wurde gegen Empfänger von Leistungen des Sozialamtes ermittelt. Diese Ermittlungen führten zu dem Ergebnis, dass Sozialhilfeempfänger mindestens 386.583,62 Euro zu Unrecht erhalten haben. Gegen die Empfänger dieser zu Unrecht ausgezahlten Leistungen wurde in jedem Fall Strafanzeige erstattet und die zu Unrecht erhaltenen Leistungen vom Sozialamt wieder eingefordert. Durch die Beweisführung der Arbeitsgruppe, dass eine Vielzahl der Seite 6 von 9 Hilfebedürftigen gar nicht hilfebedürftig waren, k onnten Sozialhilfeeinsparungen i. H. v. mindestens 228.000 Euro erzielt werden. Festnahmen Im Rahmen der durchgeführten Kontrollen, sei es auf Baustellen, im Gastronomiebereich oder bei sonstigen Maßnahmen wurden insgesamt 121 Personen wegen des Verdachtes des illegalen Aufenthaltes und der illegalen Arbeitsaufnahme festgenommen und anschließend der Polizei übergeben.  Steuervergehen Das Finanzamt wurde in 117 Fällen über den Verdacht der Steuerhinterziehung informiert. Zusammenarbeit mit anderen Behörden Unter anderem wurden bei Kontrollen ausländische Personen angetroffen, die zwar eine Arbeitserlaubnis benötigt hätten, diese jedoch nicht vorweisen konnten. Das Arbeitsamt wurde in insgesamt 372 Fällen über diese Sachverhalte informiert.  Beispielhafte Schwarzarbeitsfälle Aufgrund eines Hinweises der Handwerkskammer Düsseldorf überprüfte die ABS einen Mann, der zunächst "nur" im Verdacht stand, ein Gewerbe ohne die dafür erforderliche Handwerksrolleneintragung zu betreiben. Im Rahmen der Ermittlungen wurde jedoch festgestellt, dass der Beschuldigte nahezu im gleichen Zeitraum beim Sozialamt im laufenden Leistungsbezug stand. Die Auswertung der vorliegenden Unterlagen ergab, dass der Mann seinen Lebensunterhalt durchaus selber hätte bestreiten können und nicht auf das Sozialamt hätte zurückgreifen müssen. Insgesamt hat das Sozialamt 21.872,37 Euro zu Unrecht ausgezahlt. Das Amtsgericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Im Zuge von Ermittlungen in einem Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wurde die ABS auf eine Firma aufmerksam, die Maurerarbeiten ausführte. Es stellte sich heraus, dass die betreffende Firma weder gewerblich gemeldet war, noch über einen Eintrag in die Handwerksrolle verfügte. Die weitergehenden Ermittlungen brachten Zutage, dass die beschuldigte Firma Arbeiten aus dem Maurerhandwerk mit einem Gesamtumsatz von mindestens 494.609 Euro ausführte. Gegen den Gewerbetreibenden wurde ein Bußgeld i. H. v. 77.905 Euro rechtskräftig festgesetzt. Seite 7 von 9 Gegen einen weiteren Gewerbetreibender wurde bereits Ende der 90er Jahre ein Bußgeld wegen unberechtigter Ausüb ung des Dachdeckerhandwerkes erlassen. 2002 wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen. Grund hierfür waren Rec hnungsunterlagen, die der Handwerkskammer Düsseldorf zugeschickt und von dort zur ABS weitergeleitet wurden. Es stellte sich schnell heraus, dass der Beschuldigte zwischenzeitlich sein Gewerbe abgemeldet hatte und lediglich mit dem "Einbau von genormten Baufertigteilen" in der Handwerksrolle eingetragen war. Auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen konnte hier ein bereits rechtskräftiges Bußgeld von 23.719 Euro festgesetzt werden. Durch das Sozialamt wurde der ABS bekannt, dass ein Leistungsempfänger Einkünfte aus seiner selbständigen Arbeit als Maurer, Maler- und Lackierer sowie Fliesenleger erzielen sollte. Durch die Ermittlungen der Arbeitsgruppe wurden nicht nur diese Verdachtsmomente bestätigt. Darüber hinaus wurde aufgedeckt, dass der Mann Pferdewetten abschloss und die Gewinne (einmal sogar 40.000 EM) auf ein Konto in Holland einzahlte. Das Sozialamt wusste weder von den Gewinnen, noch von dem Konto in Holland. Durch das Verschweigen der Einkünfte ist dem Sozialamt ein Schaden i. H. v. 28.472 Euro entstanden. Als Begründung gab der Beschuldigte an, nicht gewusst zu haben, dass er die Gewinne aus den Pferdewetten und das Konto im Ausland hätte angeben müssen. Außerdem hätten die von ihm ausgeführten Arbeiten auch nicht immer zu Erlösen geführt. Das Amtsgericht verurteilte den Mann wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung. Eine weitere Sozialhilfeempfängerin wurde zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20 Euro (also 1.000 Euro) verurteilt, da sie es unterließ dem Sozialamt mitzuteilen, dass sie als Modell für eine Modellagentur in Düsseldorf arbeitete. Durch das Versäumnis zahlte das Sozialamt 635 Euro zu Unrecht an die Frau aus. Durch einen Hinweis aus der Bevölkerung wurde durch die ABS eine Baustelle im Düsseldorfer Süden aufgesucht und kontrolliert. Hier wurde ein Baufirma angetroffen, die in einem Haus Fliesen verlegte. Wie sich im Laufe der Beweisführung herausstellte, war die Firma zwar gewerblich gemeldet, jedoch nicht in der Handwerksrolle eingetragen. Trotz der fehlenden Eintragung führte die Firma unzulässigerweise Arbeiten aus zahlreichen Vollhandwerken aus (Maurer- und Betonbauer-, Estrichleger-, Maler- und Lackierer-, Wärme-, Kälte-, Schallschutzisolierer, Fliesen-, Platten-, Mosaikleger- und Stukkateurhandwerk). Der Gesamtumsatz belief sich auf mindestens 377.667 Euro. Gegen den Verantwortlichen der Firma wurde ein Bußgeld i. H. v. 15.755 Euro festgesetzt, welches zwischenzeitlich rechtskräftig ist. Die Firma ist zwischenzeitlich mit dem Maurer- und Betonbauerhandwerk in der Handwerksrolle eingetragen. Seite 8 von 9 Entwicklung der Schwarzar

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 66/ 68/2004