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Ö Vorlagen - Nr. 51/ 13/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin
Beschlussdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss bestellt Frau Claudia Kunz zur stellvertretenden Schriftführerin.
Sachdarstellung:
Gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NW) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NW und § 3 Abs. 1 des Ersten
Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) ist die
Schriftführerin / der Schriftführer vom Ausschuss zu bestellen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Jugendhilfeausschuss -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Jugendamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Hintzsche
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